Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 17.10.2006

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 04.12.2006 - 1 Ws 555/06   

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https://dejure.org/2006,9007
OLG Oldenburg, 04.12.2006 - 1 Ws 555/06 (https://dejure.org/2006,9007)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04.12.2006 - 1 Ws 555/06 (https://dejure.org/2006,9007)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2006 - 1 Ws 555/06 (https://dejure.org/2006,9007)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Entscheidung über Fortdauer einer Unterbringung: Zulässigkeit der in Abwesenheit des Verteidigers durchgeführten Anhörung des Untergebrachten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 454 Abs. 1 S. 3 StPO
    Ablehnung einer vom Verteidiger wegen anderweitiger Terminsverpflichtung beantragten Terminsverlegung als Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens; Beschwerde gegen einen Beschluss über die Fortdauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung einer vom Verteidiger wegen anderweitiger Terminsverpflichtung beantragten Terminsverlegung als Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens; Beschwerde gegen einen Beschluss über die Fortdauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • Judicialis

    StPO § 454 Abs. 1 S. 3; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbringung, Anhörung, Verteidiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 156
  • StV 2007, 427 (Ls.)
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 17.10.2006 - 1 Ws 332/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,29624
OLG Jena, 17.10.2006 - 1 Ws 332/06 (https://dejure.org/2006,29624)
OLG Jena, Entscheidung vom 17.10.2006 - 1 Ws 332/06 (https://dejure.org/2006,29624)
OLG Jena, Entscheidung vom 17. Oktober 2006 - 1 Ws 332/06 (https://dejure.org/2006,29624)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 145
  • StV 2007, 427
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 2422/96

    Verfassungswidrigkeit sog. organisationshaft im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus OLG Jena, 17.10.2006 - 1 Ws 332/06
    Organisationshaft, die darin ihre Ursache hat, dass ein ehemals Untergebrachter erst verspätet in den Strafvollzug zurückverlegt werden kann, ist beim letzten Drittel der Freiheitsstrafe in Abzug zu bringen (entsprechend BVerfG NStZ 1998, 77).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 18.06.1997, NStZ 1998, 77, gefordert hat, dass sog. Organisationshaft im letzten Drittel der Freiheitsstrafe in Abzug gebracht wird, muss dieser Grundsatz entsprechend auch für Organisationshaft gelten, die darin ihre Ursache hat, dass ein ehemals Untergebrachter erst verspätet in den Strafvollzug zurückverlegt werden kann.

  • OLG Düsseldorf, 31.07.1996 - 2 Ws 127/96
    Auszug aus OLG Jena, 17.10.2006 - 1 Ws 332/06
    Die zuletzt genannte Auffassung hat zur Folge, dass für die Anrechnung des Maßregelvollzugs gem. § 67 Abs. 4 Satz 1 StGB nur noch ein um die Dauer der Untersuchungshaft vermindertes 2/3-Kontingent zur Verfügung steht ( OLG Braunschweig, Beschluss vom 27.04.1999, Ws 123/99 bei Juris; OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat, NStZ-RR 1997, 25; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 380; OLG Hamm NStZ 1997, 54 und NStZ-RR 1996, 381; OLG Köln Strafo 2006, 120; OLG des Landes Sachsen-Anhalt , Beschluss vom 20.11.2000, 1 Ws 534/00 bei Juris; OLG Nürnberg, ZfStRVo 1998, 368; OLG Stuttgart Justiz 2002, 63, zitiert nach Juris; OLG Zweibrücken, StV 1997, 478 und Beschuss vom 22.06.2006, 1 Ws 217/06, 1 VAS 13/06 bei Juris; zu den Argumenten der vertretenen Auffassungen siehe Uhlenbruch NStZ 2000, 287, 291).

    Bei der Wahl dieses Wortlauts durch den Gesetzgeber handelt es sich nicht um eine sprachliche Ungenauigkeit, sondern sie bezweckt, dass nicht stets 2/3 der Freiheitsstrafe zur Anrechnung für die Maßregel zur Verfügung stehen sollen, sondern dass die Anrechnung nur bis zum 2/3-Zeitpunkt erfolgen soll, anschließend also in jedem Fall noch 1/3 der Freiheitsstrafe zu vollstrecken oder - bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen - zur Bewährung auszusetzen ist (vgl. OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat, NStZ-RR 1997, 25, 26).

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Jena, 17.10.2006 - 1 Ws 332/06
    Gegen diese Art und Weise der Anrechnung von Untersuchungshaft und einstweiliger Unterbringung auf den 2/3-Zeitraum des § 67 Abs. 4 Satz 1 StGB und die damit verbundene Verlängerung des Freiheitsentzugs insgesamt bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG NStZ 1994, 578 ff. und NJW 1995, 1080, 1081).
  • OLG Zweibrücken, 22.06.2006 - 1 Ws 217/06

    Anrechnung von Untersuchungshaft und sog. Organisationshaft auf die neben der

    Auszug aus OLG Jena, 17.10.2006 - 1 Ws 332/06
    Die zuletzt genannte Auffassung hat zur Folge, dass für die Anrechnung des Maßregelvollzugs gem. § 67 Abs. 4 Satz 1 StGB nur noch ein um die Dauer der Untersuchungshaft vermindertes 2/3-Kontingent zur Verfügung steht ( OLG Braunschweig, Beschluss vom 27.04.1999, Ws 123/99 bei Juris; OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat, NStZ-RR 1997, 25; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 380; OLG Hamm NStZ 1997, 54 und NStZ-RR 1996, 381; OLG Köln Strafo 2006, 120; OLG des Landes Sachsen-Anhalt , Beschluss vom 20.11.2000, 1 Ws 534/00 bei Juris; OLG Nürnberg, ZfStRVo 1998, 368; OLG Stuttgart Justiz 2002, 63, zitiert nach Juris; OLG Zweibrücken, StV 1997, 478 und Beschuss vom 22.06.2006, 1 Ws 217/06, 1 VAS 13/06 bei Juris; zu den Argumenten der vertretenen Auffassungen siehe Uhlenbruch NStZ 2000, 287, 291).
  • OLG Celle, 12.01.2006 - 2 Ws 5/06

    Voraussetzungen der Anrechenbarkeit der sog. Organisationshaft auf die

    Auszug aus OLG Jena, 17.10.2006 - 1 Ws 332/06
    Während der 4. Strafsenat des OLG Düsseldorf ( StV 1996, 47 und StV 2006, 422) sowie das OLG Celle ( StV 1997, 477) davon ausgehen, dass die vor Beginn des Maßregelvollzugs erlittene Untersuchungshaft auf dass letzte Drittel der Strafe anzurechnen sei, nimmt der überwiegende Teil der Oberlandesgerichte an, dass die vor Beginn des Maßregelvollzugs erlittene Untersuchungshaft bei der Anrechnung einer vorwegvollzogenen Maßregel gem. § 67 Abs. 4 StGB nicht auf das letzte Drittel der Freiheitsstrafe angerechnet wird, sondern auf die ersten 2/3 der zu verbüßenden Freiheitsstrafe anzurechnen ist.
  • OLG Köln, 06.01.2006 - 2 Ws 619/05

    Anrechnung vorweg vollzogener Maßregel auf Freiheitsstrafe ohne Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Jena, 17.10.2006 - 1 Ws 332/06
    Die zuletzt genannte Auffassung hat zur Folge, dass für die Anrechnung des Maßregelvollzugs gem. § 67 Abs. 4 Satz 1 StGB nur noch ein um die Dauer der Untersuchungshaft vermindertes 2/3-Kontingent zur Verfügung steht ( OLG Braunschweig, Beschluss vom 27.04.1999, Ws 123/99 bei Juris; OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat, NStZ-RR 1997, 25; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 380; OLG Hamm NStZ 1997, 54 und NStZ-RR 1996, 381; OLG Köln Strafo 2006, 120; OLG des Landes Sachsen-Anhalt , Beschluss vom 20.11.2000, 1 Ws 534/00 bei Juris; OLG Nürnberg, ZfStRVo 1998, 368; OLG Stuttgart Justiz 2002, 63, zitiert nach Juris; OLG Zweibrücken, StV 1997, 478 und Beschuss vom 22.06.2006, 1 Ws 217/06, 1 VAS 13/06 bei Juris; zu den Argumenten der vertretenen Auffassungen siehe Uhlenbruch NStZ 2000, 287, 291).
  • OLG Jena, 07.05.2003 - 1 Ws 163/03

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung vor Rechtskraft der Verurteilung wegen

    Auszug aus OLG Jena, 17.10.2006 - 1 Ws 332/06
    Der Senat geht in seiner ständigen Rechtsprechung davon aus, dass ein Widerruf wegen einer in der Bewährungszeit begangenen Straftat regelmäßig eine rechtskräftige Verurteilung voraussetzt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26.03.2003, 1 Ws 100/03 sowie vom 07.05.2003, 1 Ws 163/03 ).
  • OLG Nürnberg, 28.01.1997 - Ws 1116/96

    Strafvollstreckung: Strafzeitberechnung bei Anrechnung von Untersuchungshaft und

    Auszug aus OLG Jena, 17.10.2006 - 1 Ws 332/06
    Die zuletzt genannte Auffassung hat zur Folge, dass für die Anrechnung des Maßregelvollzugs gem. § 67 Abs. 4 Satz 1 StGB nur noch ein um die Dauer der Untersuchungshaft vermindertes 2/3-Kontingent zur Verfügung steht ( OLG Braunschweig, Beschluss vom 27.04.1999, Ws 123/99 bei Juris; OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat, NStZ-RR 1997, 25; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 380; OLG Hamm NStZ 1997, 54 und NStZ-RR 1996, 381; OLG Köln Strafo 2006, 120; OLG des Landes Sachsen-Anhalt , Beschluss vom 20.11.2000, 1 Ws 534/00 bei Juris; OLG Nürnberg, ZfStRVo 1998, 368; OLG Stuttgart Justiz 2002, 63, zitiert nach Juris; OLG Zweibrücken, StV 1997, 478 und Beschuss vom 22.06.2006, 1 Ws 217/06, 1 VAS 13/06 bei Juris; zu den Argumenten der vertretenen Auffassungen siehe Uhlenbruch NStZ 2000, 287, 291).
  • BVerfG, 02.11.1994 - 2 BvR 268/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anrechnung einer Maßregel auf die zu

    Auszug aus OLG Jena, 17.10.2006 - 1 Ws 332/06
    Gegen diese Art und Weise der Anrechnung von Untersuchungshaft und einstweiliger Unterbringung auf den 2/3-Zeitraum des § 67 Abs. 4 Satz 1 StGB und die damit verbundene Verlängerung des Freiheitsentzugs insgesamt bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG NStZ 1994, 578 ff. und NJW 1995, 1080, 1081).
  • OLG Zweibrücken, 14.03.1996 - 1 Ws 96/96

    Anrechnung der Unterbringungszeit auf die Strafe; Berücksichtigung der

    Auszug aus OLG Jena, 17.10.2006 - 1 Ws 332/06
    Die zuletzt genannte Auffassung hat zur Folge, dass für die Anrechnung des Maßregelvollzugs gem. § 67 Abs. 4 Satz 1 StGB nur noch ein um die Dauer der Untersuchungshaft vermindertes 2/3-Kontingent zur Verfügung steht ( OLG Braunschweig, Beschluss vom 27.04.1999, Ws 123/99 bei Juris; OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat, NStZ-RR 1997, 25; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 380; OLG Hamm NStZ 1997, 54 und NStZ-RR 1996, 381; OLG Köln Strafo 2006, 120; OLG des Landes Sachsen-Anhalt , Beschluss vom 20.11.2000, 1 Ws 534/00 bei Juris; OLG Nürnberg, ZfStRVo 1998, 368; OLG Stuttgart Justiz 2002, 63, zitiert nach Juris; OLG Zweibrücken, StV 1997, 478 und Beschuss vom 22.06.2006, 1 Ws 217/06, 1 VAS 13/06 bei Juris; zu den Argumenten der vertretenen Auffassungen siehe Uhlenbruch NStZ 2000, 287, 291).
  • OLG Hamm, 25.06.1996 - 2 Ws 250/96

    Anrechnung, Organisationshaft, Strafzeitberechnung, Unterbringung,

  • OLG Jena, 26.03.2003 - 1 Ws 100/03

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

  • OLG Celle, 20.08.1996 - 3 Ws 196/96
  • OLG Düsseldorf, 10.07.1995 - 4 Ws 97/95
  • OLG Hamm, 23.04.1996 - 3 Ws 167/96
  • OLG Frankfurt, 31.07.1996 - 3 Ws 622/96
  • OLG Naumburg, 20.11.2000 - 1 Ws 534/00
  • OLG Braunschweig, 27.04.1999 - Ws 123/99
  • OLG Braunschweig, 29.05.2013 - 1 Ws 108/13

    Reihenfolge der Anrechnung von Untersuchungs- und Organisationshaft bei

    Die Senatsrechtsprechung entspricht der herrschenden Auffassung (OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.05.2001, 3 Ws 100/01, juris, Rn. 16 ff. = Justiz 2002, 63; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.06.2006, 1 Ws 217/06, juris, Rn. 3; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.11.2000, 1 Ws 534/00, juris, Rn. 5 ff.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 28.01.1997, Ws 1116/96, juris, Rn. 44; OLG Hamm, NStZ-RR 1996, 381, 382 [2. Senat]; OLG Hamm, NStZ 1997, 54 [3. Senat]; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.10.2006, 1 Ws 332/06, juris, Rn. 18 ff. m. w. N. = StV 2007, 427).

    Der Senat hält an ihr weiterhin fest: Für die genannte Anrechnungsreihenfolge spricht zunächst der Umstand, dass die Untersuchungshaft gemäß § 51 Abs. 1 S.1 StGB bereits mit Rechtskraft des in derselben Sache ergangenen Urteils angerechnet wird, was durch den zeitlich nachfolgenden Maßregelvollzug nicht mehr beseitigt werden kann (OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.11.2000, 1 Ws 534/00, juris, Rn. 6; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.05.2001, 3 Ws 100/01, juris, Rn. 14; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.10.2006, 1 Ws 332/06, juris, Rn. 20).

  • OLG Braunschweig, 27.03.2014 - 1 Ws 41/14

    Anrechenbarkeit der Dauer einer Maßregelunterbringung auf eine Freiheitsstrafe

    Des Weiteren hat das Thüringer Oberlandesgericht diese Maßstäbe über die Anrechnung von Organisationshaft auch in einem Fall angewendet, in dem ein ehemals Untergebrachter verspätet in den Strafvollzug zurückverlegt worden ist (Beschluss vom 17.10.2006, 1 Ws 332/06, zitiert nach juris, Rn. 22).
  • OLG Celle, 26.05.2009 - 2 Ws 113/09
    In Rechtsprechung und Literatur ist streitig, ob eine vor dem Maßregelvollzug vollstreckte Untersuchungshaft auf das nach § 67 Abs. 4 Satz 1 StGB von der Anrechnung des Maßregelvollzuges ausgenommene Strafdrittel angerechnet wird oder ob sie dem anrechenbaren Zweidrittelzeitraum zugeschlagen werden und so die Anrechenbarkeit des Maßregelvollzuges beschränken soll (so die herrschende Meinung, vgl nur OLG Jena, StV 2007, 427 [OLG Jena 17.10.2006 - 1 Ws 332/06] ; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2002, 191; OLG Naumburg, Beschluss vom 11.02.2008, 1 Ws 12/08 ; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.06.2006, 1 Ws 217/06 ; OLG Köln, StraFo 2006, 120 [OLG Köln 06.01.2006 - 2 Ws 619/05] ; Leipziger Kommentar-Schöch, StGB, 12. Aufl., § 67 Rdnr. 31; Fischer, StGB, 56. Aufl., § 67 Rn 23; a.A: OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2006, 251 [OLG Düsseldorf 08.02.2006 - III-4 Ws 50/06] ; OLG Celle StV 1997, 477 Schönke-Schröder-Stree, StGB, 27. Aufl., § 67 Rn 3.).
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