Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 04.10.2007

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   OLG Celle, 19.07.2007 - 1 ARs 18/07 (Ausl)   

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OLG Celle, 19.07.2007 - 1 ARs 18/07 (Ausl) (https://dejure.org/2007,7245)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.07.2007 - 1 ARs 18/07 (Ausl) (https://dejure.org/2007,7245)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - 1 ARs 18/07 (Ausl) (https://dejure.org/2007,7245)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs. 1 Nr. 1 IRG; § 73 IRG; § 83 Nr. 4 IRG
    Erfordernis der Berücksichtigung einer in einem anderen Verfahren angeordneten freiheitsentziehenden Maßnahme bei der Beurteilung der Wahrscheinlichkeit einer Fluchtgefahr; Zeitige Freiheitsstrafe von mehr als 25 Jahren als lebenslange Freiheitsstrafe; Verhängung einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der Berücksichtigung einer in einem anderen Verfahren angeordneten freiheitsentziehenden Maßnahme bei der Beurteilung der Wahrscheinlichkeit einer Fluchtgefahr; Zeitige Freiheitsstrafe von mehr als 25 Jahren als lebenslange Freiheitsstrafe; Verhängung einer ...

  • Judicialis

    IRG § 15 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 15 Abs. 1 Nr. 1
    Fluchtgefahr bei Verbüßung von Strafhaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 15 Abs. 1 Nr. 1,
    Auslieferung eines libanesischen Staatsangehörigen nach Belgien zur Strafvollstreckung einer 30-jährigen FReiheitsstrafe wegen Mordes in tateinheit mit Raub mit Todesfolge

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 15
  • NStZ-RR 2008, 15
  • StV 2008, 432
  • StV 2008, 432 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 13.12.2001 - 4 Ausl 218/01

    Fluchtgefahr, inhaftierter Verfolgter, Möglichkeit zur Flucht, lange

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2007 - 1 ARs 18/07
    Der vereinzelt vertretenen Auffassung, dass der Haftgrund der Fluchtgefahr im Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 1 IRG dann nicht bestehe, wenn der Verfolgte im Inland eine längere Haftstrafe zu verbüßen habe und im konkreten Fall auch nicht mit Lockerungen des Vollzuges oder einer Entscheidung nach § 456 a StPO zu rechnen sei ( so OLG Hamm StV 2003, 91; Schomburg/Hackner, in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a.a.O., § 15 Rdnr. 21 a; Möller NStZ 1991, 606) folgt der Senat nicht.

    Die ganz überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur, die auch der Senat vertritt, geht dahin, dass der Haftgrund der Fluchtgefahr allein aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens ohne Rücksicht auf in anderen Verfahren angeordnete freiheitsentziehende Maßnahmen zu beurteilen sei (OLG Koblenz MDR 1969, 950; OLG Karlsruhe Justiz 1972, 321; OLG Düsseldorf NJW 1982, 1826; OLG Köln NStZ 1991, 605; ebenso OLG Hamm NStZ 2004, 221 unter Abgrenzung zu der früheren Entscheidung desselben Senats in StV 2003, 91; Wilkitzki, in: Grützner/Pötz, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 2. Aufl., IRG § 15 Rdnr. 27 und 52; Hilger, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., Vor § 112 Rdnr. 50; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 112 Rdnr. 17; Boujong, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 112 Rdnr. 15).

  • BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04

    Auslieferung IV

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2007 - 1 ARs 18/07
    Dafür genügt allerdings nicht, dass sie lediglich als in hohem Maße hart anzusehen ist und bei einer strengen Beurteilung anhand deutschen Verfassungsrechts nicht mehr als angemessen erachtet werden könnte (BVerfGE 113, 154).
  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2007 - 1 ARs 18/07
    Zwar darf ein Verfolgter nicht zur Strafvollstreckung ausgeliefert werden, wenn die Strafe, die gegen ihn im ersuchenden Staat verhängt worden ist, unerträglich hart, mithin unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint (vgl. BVerfGE 75, 1).
  • OLG Hamm, 22.05.2003 - 2 Ws 116/03

    Untersuchungshaft, Fluchtgefahr, Strafhaft in anderem Verfahren

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2007 - 1 ARs 18/07
    Die ganz überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur, die auch der Senat vertritt, geht dahin, dass der Haftgrund der Fluchtgefahr allein aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens ohne Rücksicht auf in anderen Verfahren angeordnete freiheitsentziehende Maßnahmen zu beurteilen sei (OLG Koblenz MDR 1969, 950; OLG Karlsruhe Justiz 1972, 321; OLG Düsseldorf NJW 1982, 1826; OLG Köln NStZ 1991, 605; ebenso OLG Hamm NStZ 2004, 221 unter Abgrenzung zu der früheren Entscheidung desselben Senats in StV 2003, 91; Wilkitzki, in: Grützner/Pötz, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 2. Aufl., IRG § 15 Rdnr. 27 und 52; Hilger, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., Vor § 112 Rdnr. 50; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 112 Rdnr. 17; Boujong, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 112 Rdnr. 15).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.1981 - 2 Ws 633/81
    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2007 - 1 ARs 18/07
    Die ganz überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur, die auch der Senat vertritt, geht dahin, dass der Haftgrund der Fluchtgefahr allein aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens ohne Rücksicht auf in anderen Verfahren angeordnete freiheitsentziehende Maßnahmen zu beurteilen sei (OLG Koblenz MDR 1969, 950; OLG Karlsruhe Justiz 1972, 321; OLG Düsseldorf NJW 1982, 1826; OLG Köln NStZ 1991, 605; ebenso OLG Hamm NStZ 2004, 221 unter Abgrenzung zu der früheren Entscheidung desselben Senats in StV 2003, 91; Wilkitzki, in: Grützner/Pötz, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 2. Aufl., IRG § 15 Rdnr. 27 und 52; Hilger, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., Vor § 112 Rdnr. 50; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 112 Rdnr. 17; Boujong, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 112 Rdnr. 15).
  • OLG Köln, 15.05.1991 - 2 Ws 145/91
    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2007 - 1 ARs 18/07
    Die ganz überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur, die auch der Senat vertritt, geht dahin, dass der Haftgrund der Fluchtgefahr allein aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens ohne Rücksicht auf in anderen Verfahren angeordnete freiheitsentziehende Maßnahmen zu beurteilen sei (OLG Koblenz MDR 1969, 950; OLG Karlsruhe Justiz 1972, 321; OLG Düsseldorf NJW 1982, 1826; OLG Köln NStZ 1991, 605; ebenso OLG Hamm NStZ 2004, 221 unter Abgrenzung zu der früheren Entscheidung desselben Senats in StV 2003, 91; Wilkitzki, in: Grützner/Pötz, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 2. Aufl., IRG § 15 Rdnr. 27 und 52; Hilger, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., Vor § 112 Rdnr. 50; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 112 Rdnr. 17; Boujong, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 112 Rdnr. 15).
  • OLG Celle, 03.07.1969 - 1 Ss 107/69
    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2007 - 1 ARs 18/07
    Die ganz überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur, die auch der Senat vertritt, geht dahin, dass der Haftgrund der Fluchtgefahr allein aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens ohne Rücksicht auf in anderen Verfahren angeordnete freiheitsentziehende Maßnahmen zu beurteilen sei (OLG Koblenz MDR 1969, 950; OLG Karlsruhe Justiz 1972, 321; OLG Düsseldorf NJW 1982, 1826; OLG Köln NStZ 1991, 605; ebenso OLG Hamm NStZ 2004, 221 unter Abgrenzung zu der früheren Entscheidung desselben Senats in StV 2003, 91; Wilkitzki, in: Grützner/Pötz, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 2. Aufl., IRG § 15 Rdnr. 27 und 52; Hilger, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., Vor § 112 Rdnr. 50; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 112 Rdnr. 17; Boujong, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 112 Rdnr. 15).
  • KG, 04.11.2021 - 1 ARs 35/20

    Pauschgebühr nach § 51 RVG bei Pflichtverteidigung; Besondere Schwierigkeit bei

    Allerdings kann eine Vielzahl von jeweils einzeln vergüteten Hauptverhandlungsterminen das gesteigerte Ausmaß eines anderen für die Bemessung einer Pauschvergütung relevanten Merkmals kompensieren (vgl. BVerfG NJW 2005, 1264 ; Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 ARs 18/07 - OLG Köln StraFo 2006, 130 ; OLG Frankfurt NJW 2006, 457 ).

    Daher ist eine Gesamtschau aller anwaltlichen Tätigkeiten von der Bevollmächtigung bzw. Bestellung bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss vorzunehmen, um zu klären, ob die Tätigkeit des Antragstellers mit den gezahlten Gebühren unzumutbar niedrig vergütet ist und ihm damit ein Sonderopfer abverlangt wird (Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 ARs 18/07 -).

  • KG, 11.07.2014 - 1 ARs 22/11

    Pauschgebühren

    Allerdings kann eine Vielzahl von jeweils einzeln vergüteten Hauptverhandlungsterminen das gesteigerte Ausmaß eines anderen für die Bemessung einer Pauschvergütung relevanten Merkmals kompensieren (vgl. BVerfG NJW 2005, 1264; Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 ARs 18/07 - OLG Köln StraFo 2006, 130; OLG Frankfurt NJW 2006, 457; Saarländisches OLG aaO).

    Daher ist eine Gesamtschau aller anwaltlichen Tätigkeiten von der Bevollmächtigung bzw. Bestellung bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss vorzunehmen, um zu klären, ob die Tätigkeit des Antragstellers mit den gezahlten Gebühren unzumutbar niedrig vergütet ist und ihm damit ein Sonderopfer abverlangt wird (Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 ARs 18/07 -).

  • OLG Celle, 24.10.2007 - 1 ARs 25/07

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verurteilten an die Republik Türkei zur

    Denn der Haftgrund der Fluchtgefahr ist allein aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens ohne Rücksicht auf in anderen Verfahren angeordnete freiheitsentziehende Maßnahmen zu beurteilen (vgl. Senat vom 19.7.2007, 1 ARs 18/07 (Ausl); OLG Hamm NStZ 2004, 221; Wilkitzki in Grützner/Pötz, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 2. Aufl. IRG § 15 Rdnr. 27 und 52).
  • OLG Dresden, 17.04.2008 - 12 Ausl 33/08

    Weißrussland; Menchenrechte

    Denn der Haftgrund der Fluchtgefahr ist allein aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens ohne Rücksicht auf in anderen Verfahren angeordnete freiheitsentziehende Maßnahmen zu beurteilen (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2008, 15 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.10.2007 - 1 AK 51/07   

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https://dejure.org/2007,12276
OLG Karlsruhe, 04.10.2007 - 1 AK 51/07 (https://dejure.org/2007,12276)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.10.2007 - 1 AK 51/07 (https://dejure.org/2007,12276)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Oktober 2007 - 1 AK 51/07 (https://dejure.org/2007,12276)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Auslieferungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU); Auslieferung des Verfolgten zur Strafvollstreckung nach Italien; Voraussetzungen der Verhängung der Auslieferungshaft

  • Judicialis

    IRG § 15 Abs. 1; ; IRG § 41 Abs. 1; ; IRG § 83a

  • rechtsportal.de

    IRG § 41
    Wirksamkeit des Einverständnisses nach wesentlicher Änderung des Verfahrensgegenstandes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 41 IRG
    Auslieferung eines italienischen Staatsangehörigen zur Strafvollstreckung nach Italien

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2007, 653
  • StV 2008, 432
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 21.08.2002 - 3 Ausl 33/02

    Auslieferungsverfahren: Unwirksamkeit des Verzichts des Verfolgten auf die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.10.2007 - 1 AK 51/07
    Wegen der erheblichen Bedeutung einer solchen Zustimmung sind an deren Wirksamkeit strenge Anforderungen zu stellen, insbesondere ist erforderlich, dass sich der Verfolgte der Trag- und Reichweite seiner Erklärung bewusst war (Senat NStZ 1999, 252; OLG Stuttgart StV 2003, 95 f).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.1998 - 1 AK 24/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.10.2007 - 1 AK 51/07
    Wegen der erheblichen Bedeutung einer solchen Zustimmung sind an deren Wirksamkeit strenge Anforderungen zu stellen, insbesondere ist erforderlich, dass sich der Verfolgte der Trag- und Reichweite seiner Erklärung bewusst war (Senat NStZ 1999, 252; OLG Stuttgart StV 2003, 95 f).
  • OLG Karlsruhe, 23.06.1997 - 1 AK 18/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.10.2007 - 1 AK 51/07
    Der Senat hält insoweit an seiner Rechtsprechung fest, dass die Entscheidung über eine wirksame Einverständniserklärung des Verfolgten nach § 41 Abs. 1 IRG und über die daraus resultierende Entbehrlichkeit einer gerichtlichen Zulässigkeitsentscheidung dem in der Sache zuständigen Oberlandesgericht jedenfalls dann obliegt, wenn der Verfolgte die Wirksamkeit seiner Zustimmung in Abrede stellt (Senat Die Justiz 1997, 533 f; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, IRG, 4. Aufl. 2006, § 41 Rn. 23).
  • OLG Karlsruhe, 14.08.2018 - Ausl 301 AR 112/18

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Wirksamkeit der Einwilligung des

    Das Oberlandesgericht überprüft die Wirksamkeit einer Einverständniserklärung des Verfolgten zur vereinfachten Auslieferung jedenfalls dann, wenn dieser die Wirksamkeit der Zustimmung in Abrede stellt (Festhalten an Senat, 4. Oktober 2007, 1 AK 51/07, StV 2007, 653).(Rn.19).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dieser dann zur Prüfung dieser Frage berufen, wenn der Verfolgte gegen die Wirksamkeit der von ihm erklärten Zustimmung der Einverständniserklärung nach § 41 IRG Einwendungen erhebt und deren Wirksamkeit in Abrede stellt (Senat StV 2007, 653).

    Der Senat ist vorliegend zur Entscheidung über die Einwendungen des Verfolgten berufen, da diesem die Überprüfung der Wirksamkeit einer Einverständniserklärung nach § 41 IRG jedenfalls dann obliegt, wenn der Verfolgte -wie hier- die Wirksamkeit seiner Zustimmung in Abrede stellt (Senat StV 2007, 653).

  • OLG Brandenburg, 22.01.2021 - 1 AR 2/21
    b) Der Senat entscheidet gleichwohl entsprechend dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft auf die Zulässigkeit der Weiterlieferung des Verfolgten an die Republik Estland, da seine Auslieferung an die Republik Litauen zum Zwecke der Strafverfolgung wegen des dem Haftbefehl des Amtsgerichts Kaunas vom 26. Oktober 2016 (Az. 1-1726- 408/2016) zugrundeliegenden Tatgeschehens irrtümlich und fehlerhaft unter dem Vorbehalt der Spezialitätsbindung bewilligt worden war und bereits bei Zweifeln an der Wirksamkeit einer Erklärung nach § 41 IRG eine gerichtliche Zulässigkeitsentscheidung herbeizuführen ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Juni 1997, 1 AK 18/97, Die Justiz 1997, 533 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Oktober 2007, 1 AL 51/07, StV 2008, 432; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. August 2018, Ausl 301 AR 112/18, zit. Jew.
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