Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.08.1993 - 2 ARs 60/93   

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https://dejure.org/1993,3471
OLG Stuttgart, 26.08.1993 - 2 ARs 60/93 (https://dejure.org/1993,3471)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.08.1993 - 2 ARs 60/93 (https://dejure.org/1993,3471)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. August 1993 - 2 ARs 60/93 (https://dejure.org/1993,3471)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 312
  • StV 1993, 653
  • Rpfleger 1994, 126
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 04.10.1996 - 2 Ws 489/96
    Der entgegenstehenden, auf die Anwendbarkeit des § 112 BRAGO abstellenden Meinung (OLG Düsseldorf JurBüro 85, 729; OLG Stuttgart MDR 94, 312 = StV 93, 653 = Rechtspfleger 94, 126; dem folgend nunmehr - ohne gesonderte Begründung - Gerold-Schmidt/Madert, BRAGO, 12. Aufl., § 112 Rdnr. 1 und Hartmann, Kostengesetze, 26. Aufl., § 112 BRAGO Rdnr. 14) vermag der Senat nicht zu folgen.

    Ergibt sich schon aus dem Vorstehenden, daß § 91 BRAGO Anwendung findet, so ist hiermit der entgegenstehenden Ansicht des OLG Stuttgart (MDR 94, 312; dem folgend Hartmann § 112 BRAGO Rdnr. 14) die Grundlage entzogen, wonach die Vergütung der Tätigkeit des Verteidigers im Überprüfungsverfahren nach § 67 e StGB in der BRAGO nicht ausdrücklich geregelt sei und zur Schließung dieser "Regelungslücke" eine entsprechende Anwendung des § 112 BRAGO geboten sei.

  • OLG Köln, 09.10.1996 - 2 Ws 413/96
    Der entgegenstehenden, auf die Anwendbarkeit des § 112 BRAGO abstellenden Meinung (OLG Düsseldorf JurBüro 85, 729; OLG Stuttgart MDR 94, 312 = StV 93, 653 = Rechtspfleger 94, 126; dem folgend nunmehr - ohne gesonderte Begründung - Gerold-Schmidt/Madert, BRAGO, 12. Aufl., § 112 Rdnr. 1 und Hartmann, Kostengesetze, 26. Aufl., § 112 BRAGO Rdnr. 14) vermag der Senat nicht zu folgen.

    Ergibt sich schon aus dem Vorstehenden, daß § 91 BRAGO Anwendung findet, so ist hiermit der entgegenstehenden Ansicht des OLG Stuttgart (MDR 94, 312; dem folgend Hartmann § 112 BRAGO Rdnr. 14) die Grundlage entzogen, wonach die Vergütung der Tätigkeit des Verteidigers im Überprüfungsverfahren nach § 67 e StGB in der BRAGO nicht ausdrücklich geregelt sei und zur Schließung dieser "Regelungslücke" eine entsprechende Anwendung des § 112 BRAGO geboten sei.

  • OLG Düsseldorf, 27.02.2001 - 3 (s) BRAGO 5/01
    Dies kann aber weder eine Gebührenfestsetzung auf der für den Antragsteller günstigeren Grundlage des in Strafsachen nicht anwendbaren (vgl. Riedel-Sußbauer/Fraunholz, BRAGO, 8. Aufl. § 112 Rdnr. 1) § 112 BRAGO (so aber OLG Stuttgart MDR 1994, 312) noch - unter außer Achtlassung der Voraussetzungen des § 99 BRAGO - die Gewährung einer Pauschvergütung rechtfertigen.
  • OLG Dresden, 17.07.2003 - 2 Ws 377/03

    Maßregelvollstreckung; Fortdauer; Maßregelvollzug; Rechtsanwalt; Freiwillige

    Die gegenteilige Auffassung (OLG Stuttgart Rpfleger 1994, 126; Hansens, BRAGO, 8. Aufl. Rdnr. 1 zu § 112; ohne Begründung auch Al-Jumali Juristisches Büro 2000, 172, 177) vermag nicht zu überzeugen.
  • KG, 03.08.2001 - 5 Ws 380/01

    Gebührenanspruch des Verteidigers bei Tätigkeit im Überprüfungsverfahren nach §

    Die Gegenmeinung, wonach die Gebühr nach § 112 Abs. 2, 4 BRAGO (vgl. OLG Stuttgart JurBüro 1994, 602; LG Koblenz JurBüro 2000, 305 mit abl. Anm. Enders) zu berechnen sei, hält der Senat in Übereinstimmung mit dem Beschluß des 4. Strafsenats des Kammergerichts vom 22. November 1996 - 4 AR 62/96 -, auf dessen ausführliche Begründung er Bezug nimmt, für unzutreffend.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.01.1993 - 1 Ws 844 - 845/92, 1 Ws 844/92, 1 Ws 845/92   

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https://dejure.org/1993,6412
OLG Düsseldorf, 22.01.1993 - 1 Ws 844 - 845/92, 1 Ws 844/92, 1 Ws 845/92 (https://dejure.org/1993,6412)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.01.1993 - 1 Ws 844 - 845/92, 1 Ws 844/92, 1 Ws 845/92 (https://dejure.org/1993,6412)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Januar 1993 - 1 Ws 844 - 845/92, 1 Ws 844/92, 1 Ws 845/92 (https://dejure.org/1993,6412)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 699
  • StV 1993, 653 (Ls.)
  • Rpfleger 1993, 368
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 21.01.2008 - 4 Ws 3/08

    Verteidigervergütung: Revision des Nebenklägers, der Staatsanwaltschaft und des

    Bei der Revision der Angeklagten Sch und jener des Nebenklägers und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 12.1.2005 handelt es sich nur um eine Angelegenheit im Sinne von § 15 Abs. 2 RVG, denn es liegt unabhängig davon, dass über die Revision der Angeklagten durch Beschluss und jene des Nebenklägers und der Staatsanwaltschaft nach mündlicher Verhandlung durch Urteil entschieden worden ist, nur e i n Revisionsverfahren vor, wie sich auch aus dem gleichlautenden Aktenzeichen 1 StR 250/05 ergibt (vgl. Gerold/Schmidt-Madert RVG 17. Aufl. § 15 Rn. 14; Hartmann Kostengesetze 37. Aufl. § 15 RVG Rn. 42 Stichwort "Revision"; ferner OLG Düsseldorf MDR 1993, 699 hinsichtlich des Vergütungsanspruchs des Verteidigers, wenn die Revision des Angeklagten durch Beschluss gemäß § 349 Abs. 2 StPO und jene der Staatsanwaltschaft durch Urteil verworfen wird).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.08.1993 - 3 Ws 376/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5911
OLG Düsseldorf, 04.08.1993 - 3 Ws 376/93 (https://dejure.org/1993,5911)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.08.1993 - 3 Ws 376/93 (https://dejure.org/1993,5911)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. August 1993 - 3 Ws 376/93 (https://dejure.org/1993,5911)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Revisionsgericht; Verfahren nach Aufhebung; Verfahren nach Zurückverweiung; Neue Instanz; Strafverfahren; Neuer Rechtszug; Gesonderte Erstattungsfähigkeit; Isolierte Tätigkeit eines Pflichtverteidigers

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BRAGO §§ 15, 84, 85; StPO § 354

Papierfundstellen

  • StV 1993, 653 (Ls.)
  • Rpfleger 1994, 37
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 12.07.1993 - 503 Qs 33/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,12171
LG Berlin, 12.07.1993 - 503 Qs 33/93 (https://dejure.org/1993,12171)
LG Berlin, Entscheidung vom 12.07.1993 - 503 Qs 33/93 (https://dejure.org/1993,12171)
LG Berlin, Entscheidung vom 12. Juli 1993 - 503 Qs 33/93 (https://dejure.org/1993,12171)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 653 (Ls.)
  • AnwBl 1994, 41
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Naumburg, 16.10.2001 - 13 W 188/01

    Rechtsanwaltskosten; Streitgenossenschaft; Mehrere Anwälte; Mehrkosten;

    Eine andere Beurteilung rechtfertigt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats allerdings in Fällen rechtsmißbräuchlicher Mandatsaufspaltung (vgl. auch BVerfG NJW 1990, 2124; OLG Düsseldorf MDR 1988, 324; SchlHOLG JurBüro 1992, 473; OLG Karlsruhe AnwBl. 1994, 41) bzw. wenn die Streitgenossen die vermutete Notwendigkeit gesonderter Anwälte durch ursprüngliche Beauftragung eines gemeinsamen Anwalts widerlegt und sachliche Gründe für die spätere Mandatsaufspaltung nicht vorgetragen haben oder auch Anhaltspunkte für eine Interessenkollision wegen vollständig gleichlaufender Interessen nicht erkennbar sind (Hans. OLG JurBüro 1979, 50; OLG Karlsruhe JurBüro 1998, 142; OLG Frankfurt AnwBl. 1988, 73; OLG München MDR 1995, 263 und MDR 1997, 830; Gerold/Schmidt-v. Eicken, BRAGO, 14. Aufl., § 6 Rn. 13, und 14).
  • OLG Naumburg, 16.10.2001 - 13 W 187/01

    Rechtsanwaltskosten; Streitgenossenschaft; Mehrere Anwälte; Mehrkosten;

    Eine andere Beurteilung rechtfertigt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats allerdings in Fällen rechtsmißbräuchlicher Mandatsaufspaltung (vgl. auch BVerfG NJW 1990, 2124; OLG Düsseldorf MDR 1988, 324; SchlHOLG JurBüro 1992, 473; OLG Karlsruhe AnwBl. 1994, 41) bzw. wenn die Streitgenossen die vermutete Notwendigkeit gesonderter Anwälte durch ursprüngliche Beauftragung eines gemeinsamen Anwalts widerlegt und sachliche Gründe für die spätere Mandatsaufspaltung nicht vorgetragen haben oder auch Anhaltspunkte für eine Interessenkollision wegen vollständig gleichlaufender Interessen nicht erkennbar sind (Hans. OLG JurBüro 1979, 50; OLG Karlsruhe JurBüro 1998, 142; OLG Frankfurt AnwBl. 1988, 73; OLG München MDR 1995, 263 und MDR 1997, 830; Gerold/Schmidt-v. Eicken, BRAGO, 14. Aufl., § 6 Rn. 13, und 14).
  • LG Mönchengladbach, 17.06.2003 - 5 T 220/03

    Rechtsanwälte als Streitgenossen, Selbstvertretung, notwendige Kosten der

    Eine rechtsmissbräuchliche Mandatsaufspaltung liegt vor, wenn Anhaltspunkte für eine Interessenkollision wegen vollständig gleichlaufender Interessen nicht erkennbar sind (OLG Naumburg, zitiert nach Juris, Dokumenten-Nr.: KORE416382002; OLG München, zitiert nach Juris, Dokumenten-Nr.: KORE540912000; OLG Düsseldorf, MDR 1988, 203; OLG Celle ZfSch 2001, 423; OLG Karlsruhe, AnwBl. 1994, 41; LG Aachen Rpfleger 1991, 389; LG Hannover; JurBüro 1987, 430).
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