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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.10.1989 - 3 Ws 783/89   

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OLG Frankfurt, 26.10.1989 - 3 Ws 783/89 (https://dejure.org/1989,6578)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.10.1989 - 3 Ws 783/89 (https://dejure.org/1989,6578)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Oktober 1989 - 3 Ws 783/89 (https://dejure.org/1989,6578)
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Papierfundstellen

  • StV 1990, 201
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamburg, 14.10.1994 - 1 Ws 275/94

    Rechtswidrigkeit angefochtener Verfügungen; Fehlerhafte Ermessensausübung;

    Sie ist aber ausnahmsweise statthaft und auch begründet, wenn die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Verfügung wegen fehlerhafter Ermessensausübung evident ist (OLG München, aaO.; OLG Frankfurt/M., StV 1990, 201 und 1993, 6).
  • OLG Frankfurt, 24.10.2000 - 3 Ws 1101/00

    Grundsatz der Terminshoheit des Vorsitzenden der Strafkammer zur Durchsetzung des

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  • OLG Rostock, 02.06.2004 - I Ws 230/04

    Unzulässige Beschwerde gegen Terminsverfügung des Vorsitzenden

    Dies wurde etwa angenommen im Fall der kurzfristigen Aufhebung einer bereits seit langem terminierten, umfangreichen Hauptverhandlung, weil dies zur Verzögerung des Verfahrens führe und eine selbständige prozessuale Beschwer enthalte (OLG Frankfurt StV 1990, 201; vgl. auch KG, Beschluss vom 22.09.1992 - 2 AR 141/97-4 Ws 212/97 -, zitiert nach juris-online).
  • KG, 09.12.2016 - 4 Ws 191/16

    Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen richterliche

    Damit sind aber nur solche Entscheidungen gemeint, die im inneren Zusammenhang mit dem nachfolgenden Urteil stehen, ausschließlich seiner Vorbereitung dienen und keine weiteren Verfahrenswirkungen erzeugen (OLG Frankfurt StV 1990, 201; OLG Braunschweig StraFo 1996, 59 mwN).
  • OLG Frankfurt, 28.04.1997 - 3 Ws 315/97

    Ermessensfehlerhaftigkeit der Ablehnung eines urlaubsbedingt gestellten Antrags

    Die bloße Zweckmäßigkeit der Verfügung unterliegt dagegen nicht der Nachprüfbarkeit [Gollwitzer a.a.O.; OLG Frankfurt StV 1990, 201 (202); OLG Hamburg, StV 1995.11].
  • OLG Braunschweig, 28.09.1995 - Ws 154/95

    Beschwerde gegen Terminierungsverfügung; Nichtanberaumung eines

    Damit sind aber nur solche Entscheidungen gemeint, die im inneren Zusammenhang mit dem nachfolgenden Urteil stehen, ausschließlich seiner Vorbereitung dienen und keine weiteren Verfahrenswirkungen erzeugen (OLG Frankfurt StV 1990, 201; Gollwitzer in LR, StPO, 24. Aufl., § 305 Rdnr. 12; Kleinknecht/Meyer - Goßner, StPO, 42. Aufl., § 305 Rdnr. 1).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.1995 - 1 Ws 477/95
    Soweit die Beschwerde von der Gegenmeinung für zulässig erachtet wird, besteht Einigkeit darüber, daß sie nicht zur Überprüfung der Zweckmäßigkeit der Terminsverfügung dienen kann, vielmehr könne sie nur auf eine Rechtsverletzung, insbesondere eine fehlerhafte Ermessensausübung gestützt werden, weil darin eine selbständige prozessuale Beschwer liege (OLG München NStZ 1994, 451 ; OLG Frankfurt/Main StV 1993, 6 ; 1992, 151; 1990, 201; OLG Oldenburg StV 1991, 152 mit Anm. Plähn; OLG Hamm, 5. Strafsenat, MDR 1975, 245; KK-Treier, StPO , 3. Aufl., § 213 Rdnr. 6; LR-Gollwitzer, StPO , 24. Aufl., § 213 Rdnr. 16; KMR-Paulus, StPO , 8. Aufl., § 213 Rdnr. 16-19).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 12.01.1990 - 1 St ObWs 1/90   

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https://dejure.org/1990,7272
BayObLG, 12.01.1990 - 1 St ObWs 1/90 (https://dejure.org/1990,7272)
BayObLG, Entscheidung vom 12.01.1990 - 1 St ObWs 1/90 (https://dejure.org/1990,7272)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Januar 1990 - 1 St ObWs 1/90 (https://dejure.org/1990,7272)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 652
  • StV 1990, 201
  • BayObLGSt 1990, 1
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 18.06.2013 - 1 RVs 111/13

    Schlichtes Ermöglichen des Gebrauchs eines nicht versicherten Fahrzeugs führt

    Bei bedrängender Fahrweise liegt nicht Nötigung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel vor, sondern es kommt nur Nötigung durch Gewaltanwendung in Betracht, wenn das Fahrverhalten geeignet ist, einen besonnenen Fahrer in Sorge und Furcht zu versetzen und zu zwingen, seinen Willen demjenigen des Täters unterzuordnen (Senat NZV 1992, 371 = VRS 83, 92 m. w. Nachw.), insbesondere ihn durch die Herbeiführung eines gefährlichen Zustandes zu ungewollten Reaktionen, möglichweise zu einem gefährlichen Ausweichen oder zur Herbeiführung einer anderen unfallträchtigen Situation zu veranlassen (OLG Karlsruhe NJW 1972, 962 und VRS 57, 21 f.; OLG Hamm DAR 1990, 392 und NJW 1991, 3230 = NStE Nr. 33 zu § 240 StGB; OLG Köln VRS 61, 425 ff und VRS 67, 224 ff; OLG Düsseldorf ZfS 1984, 127-, BayObLGSt 1990, 1 ff. und NJW 1993, 2882 f.).
  • BayObLG, 08.04.1993 - 2St RR 21/93

    Nötigung durch Nichteinhalten des erforderlichen Abstandes zum vorausfahrenden

    Maßstab ist die Intensität der Einwirkung, die nicht nur durch die Dauer der bedrängenden Fahrweise, sondern durch alle Umstände des Einzelfalles gekennzeichnet ist (vgl. BayObLGSt 1990, 1 f.; OLG Köln NZV 1992, 371 f., jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 16.07.1998 - 2 Ss 57/98

    Nötigung im Straßenverkehr

    Im Straßenverkehr kann Gewalt hiernach durch die Verursachung einer Gefahrenlage herbeigeführt werden, die einen anderen, durchschnittlich empfindenden Verkehrsteilnehmer in Furcht und Schrecken versetzt und damit geeignet ist, ihn durch die Herbeiführung eines gefährlichen Zustandes zu ungewollten Reaktionen, möglicherweise zu einem gefährlichen Ausweichen nach rechts oder zur Herbeiführung anderer unfallträchtiger Situationen zu veranlassen (OLG Karlsruhe NJW 1972, 962 und VRS 57, 21 f.; OLG Hamm DAR 1990, 392 und NJW 1991, 3230 = NStE Nr. 33 zu § 240 StGB; OLG Köln VRS 61, 425 ff und VRS 67, 224 ff; OLG Düsseldorf ZfS 1984, 127-, BayObLGSt 1990, 1 ff.; BayObLG NJW 1993, 2882 f.).
  • BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 2 St 45/91
    Maßstab hierfür ist die Intensität der Einwirkung, die nicht nur durch die Dauer der bedrängenden Fahrweise, sondern durch alle Umstände des Einzelfalls gekennzeichnet wird (BayObLGSt 1990, 1 ff.; OLG Köln VRS 67, 224/225).
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