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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.08.1991 - Ss 399/91   

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OLG Köln, 27.08.1991 - Ss 399/91 (https://dejure.org/1991,3090)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.08.1991 - Ss 399/91 (https://dejure.org/1991,3090)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. August 1991 - Ss 399/91 (https://dejure.org/1991,3090)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1992, 567
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 06.05.1985 - 2 Ws 184/85
    Auszug aus OLG Köln, 27.08.1991 - Ss 399/91
    Selbst wenn die Erkrankung des Angeklagten, die der Arzt auch in dem Telefongespräch mit dem Vorsitzenden der Strafkammer bestätigt hat, nach erneuter medizinischer Beurteilung nicht so gravierend war, daß der Angeklagte die Berufungshauptverhandlung hätte versäumen dürfen, ist er jedenfalls deshalb entschuldigt, weil er auf die entschuldigende Wirkung des Attestes vertraut hat (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1985, 2207, 2208; Kleinknecht/Meyer a.a.O. § 329 Rn. 26).
  • RG, 13.05.1892 - 1427/92

    1. Bedarf es der gerichtlichen Beschlußfassung über einen in der Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Köln, 27.08.1991 - Ss 399/91
    Über einen - nicht bloß hilfsweise gestellten - Aussetzungsantrag (§ 228 Abs. 1 Satz 1 StPO) hat das Gericht grundsätzlich noch vor der Urteilsverkündung zu befinden, damit die Beteiligten Gelegenheit haben, andere Anträge zu stellen (vgl. RGSt. 23, 136, 137; EK-Treier, StPO, 2. Aufl., § 228 Rn. 7).
  • OLG Köln, 04.11.1994 - Ss 476/94

    Umladung; Angeklagter; Eigenmächtiges Fehlen; Aufklärung über Folgen;

    Als Eigenmächtigkeit läßt sich das Fernbleiben des Angeklagten im Termin schon deshalb nicht werten, weil er auf die entschuldigende Wirkung des ärztlichen Attestes vertraut hat (vgl. SenE vom 27. August 1991 - Ss 399/91 - OLG Düsseldorf NJW 1985, 2207, 2208; OLG Hamm StV 1993, 7; Meyer-Goßner a.a.O. § 329 Rn. 26).
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Rechtsprechung
   KG, 05.03.1991 - 1 Ss 3/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4803
KG, 05.03.1991 - 1 Ss 3/91 (https://dejure.org/1991,4803)
KG, Entscheidung vom 05.03.1991 - 1 Ss 3/91 (https://dejure.org/1991,4803)
KG, Entscheidung vom 05. März 1991 - 1 Ss 3/91 (https://dejure.org/1991,4803)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausbleiben; Hauptverhandlung; Fernbleiben; Entschuldigung; Abschiebung; Ausländer; Heimatland

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 329

Papierfundstellen

  • StV 1992, 567
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Dresden, 14.12.2010 - 1 Ss 866/10

    Genügende Entschuldigung des Ausbleibens eines Angeklagten im

    In der Regel entschuldigt die Abschiebung eines Angeklagten aus Deutschland sein Ausbleiben in der Hauptverhandlung über seine Berufung (vgl. KG Berlin StV 1992, 567 ; BayObLG StV 2001, 339 ; OLG Stuttgart StV 2005, 657 f.; Gössel in LR, StPO , 25. Aufl., § 329 Rdnr. 42).
  • KG, 03.09.2001 - 1 Ss 245/00
    In der Regel entschuldigt die Abschiebung eines Angeklagten aus Deutschland sein Ausbleiben in der Hauptverhandlung über seine Berufung (vgl. KG StV 1992, 567; Senat, Beschluß vom 14. Juni 1995 - 4 Ws 33/95 - jeweils m.w.Nachw.).
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