Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.02.2008

Rechtsprechung
   BGH, 06.12.2007 - 3 StR 355/07   

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https://dejure.org/2007,4949
BGH, 06.12.2007 - 3 StR 355/07 (https://dejure.org/2007,4949)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2007 - 3 StR 355/07 (https://dejure.org/2007,4949)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - 3 StR 355/07 (https://dejure.org/2007,4949)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 66 StGB; § 72 Abs. 1 StGB; Art. 20 Abs. 3 GG
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anordnung der Sicherungsverwahrung (Subsidiarität; Hang; Aussagekraft statistischer Prognoseinstrumente); Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Sicherungsverwahrung; Anforderungen an die Begründung der Ablehnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anforderungen an die Erfolgsaussichten einer Entziehungsmaßnahme; Anforderungen an die Prüfung ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 64; ; StGB § 64 Satz 2; ; StGB § 66 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 Abs. 2 § 66 Abs. 1 Nr. 3
    Erfolgsaussichten der Unterbringung nach Aufenthalt in einer sozialtherapeutischen Anstalt; Verwendung statistischer Prognoseinstrumente

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2008, 300
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.05.1998 - 3 StR 204/98

    Versuchte Vergewaltigung neben vollendeter sexueller Nötigung nach dem 6.

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - 3 StR 355/07
    Eine solche Tat ist rechtlich als "versuchte Vergewaltigung" zu bezeichnen (BGH NStZ 1998, 510, 511; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 177 Rdn. 77 m. w. N.).
  • BGH, 24.06.2003 - 3 StR 96/03

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung (teilweise Glaubwürdigkeit eines Zeugen;

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - 3 StR 355/07
    Es kommt hinzu, dass gerade in den Fällen, in denen - wie hier - zugleich die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in Frage steht, keine überspannten Anforderungen an die Erfolgsaussicht gestellt werden dürfen (BGH NStZ-RR 2003, 332, 333).
  • BGH, 30.01.2024 - 5 StR 499/23

    Erforderliche Erfolgsaussicht der Maßregel für die Unterbringungsanordnung

    Soweit das Landgericht in diesem Zusammenhang unter Hinweis auf ältere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2003 - 3 StR 96/03, NStZ-RR 2003, 332; vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 355/07, StV 2008, 300; vom 25. März 2014 - 3 StR 11/14, StV 2015, 219) darauf abgestellt hat, an die Feststellung der Erfolgsaussicht im Sinne von § 64 Satz 2 StGB dürften keine überspannten Maßstäbe angelegt werden, wenn - wie hier - neben der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt auch diejenige in der Sicherungsverwahrung infrage stehe, vermag der Senat dem spätestens seit der Neufassung von § 64 Satz 2 StGB nicht zu folgen.
  • BGH, 27.10.2009 - 5 StR 296/09

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Symptomtaten;

    Die bei der Darstellung der Gutachten der beiden Sachverständigen erörterten Ergebnisse der operationalisierten Prognoseinstrumente (PCLR und HCR 20) hat es ersichtlich nur zur vollständigen Erfassung der Beurteilungsaspekte verwandt, ohne dass es dem hierdurch erlangten empirischen Wissen bzw. dem statistischen Rückfallrisiko gegenüber den individuell bedeutsamen Faktoren zu viel Bedeutung beigemessen hätte (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2009, 980, 982; BGHSt 50, 121, 130 f.; BGH StV 2008, 300; 301; NStZ 2009, 323; NStZ-RR 2009, 75; Boetticher/Dittmann/Nedopil/Nowara/Wolf NStZ 2009, 478).
  • BGH, 04.11.2009 - 2 StR 347/09

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Sicherungsverwahrung (Hang bei

    Vielmehr ist in den Urteilsgründen im Einzelnen anzugeben, welche der maßgeblichen Kriterien bei dem Angeklagten erfüllt sind und welche nicht, um dem Senat eine Überprüfung der Gefährlichkeitsprognose zu ermöglichen (BGH StV 2008, 300; vgl. auch Boetticher u. a. NStZ 2009, 478 ff.).
  • BGH, 23.10.2008 - 3 StR 350/08

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (rechtlicher Hinweis; keine zu geringen

    Sie hat sich dabei auf zwei Entscheidungen des Senats (BGH, Beschl. vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07 = StV 2008, 301 sowie vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 355/07 = StV 2008, 300) bezogen.
  • BGH, 25.03.2009 - 5 StR 7/09

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Wahrscheinlichkeit weiterer schwerer

    Rein statistische Grundlagen tragen die Unterbringungsanordnung - zumal gegen einen nicht vorbestraften Angeklagten - jedoch nicht (vgl. hierzu BVerfGE 109, 190, 242; BVerfG NStZ 2007, 87, 88; BGHSt 50, 121, 130 f.; BGH StV 2008, 300; BGH, Beschluss vom 15. Januar 2008 - 4 StR 452/07).
  • BGH, 21.05.2008 - 5 StR 97/08

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Darlegung der

    Denn das Landgericht hat die Frage der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB gänzlich unerörtert gelassen und damit auch nicht geprüft, ob der Gefährlichkeit des Angeklagten etwa allein durch eine andere, mildere Maßregel begegnet werden kann (§ 72 Abs. 1 StGB, vgl. BGH StV 2007, 633; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 355/07).
  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 216/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Das empirische Wissen über das generelle Rückfallrisiko führt für sich allein noch nicht zur Entscheidung im Einzelfall, sondern erlaubt nur dessen erste Verortung im kriminologischen Erfahrungsraum (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 3 StR 350/08, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 8 Rn. 5; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07, StV 2008, 301, 302; vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 355/07, StV 2008, 300, 301).
  • BGH, 01.09.2009 - 3 StR 316/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Abhängigkeit);

    ... Gemäß § 72 Abs. 1 Satz 1 StGB kommt eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung jedoch dann nicht in Betracht, wenn der Zweck der Maßregel durch die (mildere) Unterbringung in einer Entziehungsanstalt erreicht werden kann (BGH, Beschl. vom 19. Mai 2009 - 3 StR 191/09; Beschl. vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 355/07, StV 2008, 300 f.).
  • BGH, 25.03.2014 - 3 StR 11/14

    Parallele Anordnung von Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und

    b) An die Feststellung der Erfolgsaussicht im Sinne des § 64 Satz 2 StGB dürfen keine überspannten Maßstäbe angelegt werden, wenn - wie hier - neben der Unterbringung in der Entziehungsanstalt auch diejenige in der Sicherungsverwahrung in Frage steht (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 355/07, StV 2008, 300).
  • BGH, 05.05.2009 - 3 StR 96/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anordnung der Sicherungsverwahrung;

    b) Zur Anordnung einer Unterbringung in der Entziehungsanstalt anstelle oder neben der Sicherungsverwahrung verweist der Senat auf seine Entscheidungen NStZ 2007, 328; StV 2008, 300 sowie sein Urteil vom 12. Februar 2009 - 3 StR 569/08.
  • LG Kleve, 11.08.2010 - 120 KLs 20/10

    Anforderungen an die Feststellung einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht

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Rechtsprechung
   BGH, 19.02.2008 - 4 StR 36/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4607
BGH, 19.02.2008 - 4 StR 36/08 (https://dejure.org/2008,4607)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2008 - 4 StR 36/08 (https://dejure.org/2008,4607)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2008 - 4 StR 36/08 (https://dejure.org/2008,4607)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2662 (Ls.)
  • NStZ 2008, 392
  • StV 2008, 300
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 19.02.2008 - 4 StR 36/08
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (BGHSt 37, 5).
  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 452/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 19.02.2008 - 4 StR 36/08
    Dieser muss vielmehr das Ermessen tatsächlich ausüben und die Ermessensentscheidung für das Revisionsgericht nachprüfbar machen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2007 - 3 StR 452/07).
  • BGH, 10.08.2007 - 2 StR 344/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zum übermäßigen Genuss von

    Auszug aus BGH, 19.02.2008 - 4 StR 36/08
    Auf Grund dieser rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen liegt - entgegen der Auffassung des Landgerichts - auf der Hand, dass die abgeurteilte Tat auf einen Hang des Angeklagten zurückgeht, berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2007 - 2 StR 344/07).
  • BGH, 19.08.2009 - 5 StR 304/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (obligatorische Ausübung des

    Daran hat auch die Ausgestaltung des § 64 StGB als Sollvorschrift nichts geändert (BGH NStZ-RR 2008, 73; NStZ 2008, 392).

    Das Tatgericht muss das Ermessen tatsächlich ausüben und die Ermessensentscheidung für das Revisionsgericht nachprüfbar darlegen (BGH NStZ 2008, 392).

  • BGH, 07.10.2008 - 4 StR 257/08

    Erörterungsmangel bezüglich der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Aufgrund dieser rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen liegt es nahe, dass die abgeurteilten Taten auf einen Hang des Angeklagten zurückgehen, berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2007 - 3 StR 452/07; Senat, Beschluss vom 19. Februar 2008 - 4 StR 36/08; Senat, Beschluss vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08).
  • BGH, 10.08.2011 - 4 StR 369/11

    Normativethisches Stufenverhältnis und Wahlfeststellung bei Täterschaft oder

    Dieser muss vielmehr das Ermessen tatsächlich ausüben und die Ermessensentscheidung für das Revisionsgericht nachprüfbar machen (Senat vom 19.02.2008 - 4 StR 36/08 Rdn. 5).
  • OLG Köln, 15.09.2017 - 1 RVs 197/17

    Aufhebung des Urteils wegen Nichtanordnung von § 64 StGB trotz alleiniger

    Dieser muss vielmehr das Ermessen tatsächlich ausüben und die Ermessensentscheidung für das Revisionsgericht nachprüfbar machen (BGH NStZ 2008, 392 = NJW 2008, 2662; BGH NStZ-RR 2009, 170; BGH NStZ 2010, 143 [D]).
  • BGH, 09.11.2010 - 4 StR 472/10

    Erörterungsmangel hinsichtlich einer möglichen Anordnung der Unterbringung in

    Dieser muss vielmehr das Ermessen tatsächlich ausüben und die Ermessensentscheidung für das Revisionsgericht nachprüfbar machen (Senat 4 StR 36/08 Rn. 5).
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