Rechtsprechung
| BGH, 25.06.1981 - 4 StR 302/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts - Anforderungen an eine willentliche Ingangsetzung einer neuen Kausalreihe - Annahme der Mitursächlichkeit aufgrund des in-dubio-pro-reo-Grundsatzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Rücktritt vom beendeten Versuch - Verhinderung des Eintritts des Taterfolgs (subjektive Komponente)
Papierfundstellen
- StV 1981, 514
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.03.1981 - 4 StR 80/81
Strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch - Erforderlichkeit der freiwilligen …
Auszug aus BGH, 25.06.1981 - 4 StR 302/81
Der Täter verhindert die Vollendung der Tat, wenn er willentlich eine neue Kausalreihe in Gang setzt, die für die Nichtvollendung der Tat mindestens mitursächlich wird (BGH, Urteil vom 19. März 1981 - 4 StR 80/81).
- BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05
Selbstmordversuch auf der Autobahn - Verurteilung wegen dreifachen Mordes …
Rn. 26 Soweit es die Mordversuche betrifft, sind die Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts gemäß § 24 Abs. 1 Halbsatz 2 StGB erfüllt, denn der Angeklagte hat nach den rechtsfehlerfrei in Anwendung des Grundsatzes in dubio pro reo (vgl. dazu BGH VRS 61, 262, 263) getroffenen Feststellungen freiwillig die Vollendung der Tat verhindert.Maßgeblich ist, dass er beim Einschalten der Scheinwerfer - nicht ausschließbar (UA 33/34) - davon ausging, dass der Unfall dadurch noch vermieden werden konnte (vgl. BGH VRS 61, 262, 263), mithin den für möglich gehaltenen Todeserfolg nicht mehr billigte.
- BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85
Beendigung des Totschlagversuchs
Die Tat verhindert, wer bis zu dem Zeitpunkt, in dem er den Erfolg nicht mehr abzuwenden vermag (BGH StV 1981, 515, 516), eine neue Kausalkette in Gang setzt, die für die Nichtvollendung der Tat mit ursächlich wird (BGH StV 1981, 514, 515; NJW 1985, 813). - BGH, 07.11.1984 - 2 StR 521/84
Vorausetzungen für das Vorliegen eines strafbefreienden Rücktritts - …
Der Täter verhindert die Vollendung der Tat, wenn er willentlich eine neue Kausalreihe in Gang setzt, die für die Nichtvollendung der Tat mindestens mitursächlich wird (BGH, Urteile vom 19. März 1981 - 4 StR 80/81 - und vom 25. Juni 1981 - 4 StR 302/81 -). - BGH, 24.05.1982 - 4 StR 206/82
Strafbefreiender Rücktritt vom Totschlagsversuch - Maßgeblichkeit des Bestehens …
Ob B. tatsächlich in Lebensgefahr schwebte, ob dieser möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt ohne das Zutun des Angeklagten hätte gefunden und ärztlich versorgt werden und ob der Angeklagte für die Rettung des Walter B. etwa noch mehr hätte tun können, ist für die Anwendung des § 24 Abs. 1 Satz 2 StPO ohne Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1980 - 4 StR 665/79 - bei Holtz MDR 1980, 453; BGH, VRS 61, 262; BGH, Beschluß vom 19. Januar 1982 - 1 StR 813/81, jeweils m.w.Nachw.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 09.07.1981 - 4 StR 307/81 |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Versuch einer Straftat - Entscheidung über Strafmilderung - Gesamtschau der Tatumstände - Täterpersönlichkeit - Prüfungsumfang
Papierfundstellen
- StV 1981, 514
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 03.06.1982 - 4 StR 212/82
Verurteilung wegen versuchter Brandstiftung - Übertragung eines Waldbegriffs auf …
Der Tatrichter hat diese Entscheidung aufgrund einer Gesamtschau der Tatumstände im weitesten Sinn sowie der Persönlichkeit des Täters zu treffen, um die versuchte Tat, als Ausfluß der Täterpersönlichkeit, in ihrer Bedeutung für die verletzte Rechtsordnung voll zu erfassen (BGHSt 16, 351, 353; BGH, Beschluß vom 9. Juli 1981 - 4 StR 307/81). - LG Mainz, 10.07.1997 - 301 Js 24998/96
Versuchter Totschlag und unerlaubtes Führen einer halbautomatischen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 18.03.1986 - 1 StR 95/86
Fehlgeschlagener Versuch - Zufälligkeit - Strafmilderung - Anforderungen an eine …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Frage der Strafmilderung wegen Versuchs aufgrund einer Gesamtschau der Tatumstände im weitesten Sinne und der Persönlichkeit des Täters zu entscheiden (BGHSt 16, 351, 353; BGH StV 1981, 514; ständige Rspr.); dabei kommt besonderes Gewicht jedoch den wesentlich versuchsbezogenen Umständen zu, nämlich Nähe der Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie, weil sie die wichtigsten Kriterien für die Einstufung von Handlungs- und Erfolgsunwert einer nur versuchten Tat liefern (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 99/74; Urteil vom 4. Juni 1981-4 StR 246/81). - BGH, 16.08.1983 - 1 StR 485/83
Anforderungen an eine ordnungemäße tatrichterliche Prüfung des Vorliegens einer …
Dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe läßt sich jedoch entnehmen, daß die Entscheidung auf der erforderlichen Gesamtschau der Tatumstände sowie der Persönlichkeit des Angeklagten (vgl. BGHSt 16, 351, 353; 17, 266; BGH StV 1981, 514;… Urt. vom 14. Juli 1981 - 1 StR 274/81 - bei Holtz MDR 1981, 979 [BGH 10.11.1980 - II ZR 96/80]) beruht. - BGH, 29.11.1988 - 1 StR 585/88
Strafrahmenwahl als Teil der Strafzumessung und Sache des Tatrichters - …
Der Tatrichter hat über die Frage, ob eine Strafrahmenverschiebung wegen Versuchs vorzunehmen ist, aufgrund einer Gesamtbeurteilung aller wesentlichen Tatumstände und der Täterpersönlichkeit zu entscheiden (BGHSt 16, 351, 353; BGH MDR 1962, 748; BGH StV 1981, 514; BGH StV 1986, 378, 379).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 27.05.1981 - 2 StR 204/81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die richterliche Prüfung eines Rücktritts vom versuchten Totschlag - Versuchter Totschlag - Voraussetzungen - Strafbefreiender Rücktritt
Papierfundstellen
- StV 1981, 514
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60
"Schuldstrafe" nach § 17 JGG
Auszug aus BGH, 27.05.1981 - 2 StR 204/81
Sollte der neu entscheidende Tatrichter wieder zu einer Verurteilung des Angeklagten kommen, so wird er bei der Strafzumessung den Vorrang des Erziehungsgedankens zu beachten haben (vgl. BGHSt 15, 224; 16, 261, 263; BGH, Beschluß vom 11. März 1981 - 2 StR 104/81). - BGH, 12.02.1969 - 2 StR 537/68
Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Abgrenzung zwischen beendetem und …
Auszug aus BGH, 27.05.1981 - 2 StR 204/81
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch lag vor, wenn der Angeklagte bei Tatbeginn keine bestimmte Vorstellung darüber hatte, wie oft er zustechen werde, und wenn er nach dem ersten Stich von weiteren noch möglichen Stichen Abstand nahm, obwohl er zu diesem Zeitpunkt sein bisheriges Tun nicht für ausreichend hielt, den Tod des Mitangeklagten Y. herbeizuführen (vgl. BGHSt 22, 330, 331; BGH, Beschluß vom 20. Februar 1980 - 2 StR 722/79). - BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61
Schädliche Neigungen II
Auszug aus BGH, 27.05.1981 - 2 StR 204/81
Sollte der neu entscheidende Tatrichter wieder zu einer Verurteilung des Angeklagten kommen, so wird er bei der Strafzumessung den Vorrang des Erziehungsgedankens zu beachten haben (vgl. BGHSt 15, 224; 16, 261, 263; BGH, Beschluß vom 11. März 1981 - 2 StR 104/81). - BGH, 11.03.1981 - 2 StR 104/81
Mitberücksichtigung des Gesichtspunkts der Abschreckung bei der Bemessung einer …
Auszug aus BGH, 27.05.1981 - 2 StR 204/81
Sollte der neu entscheidende Tatrichter wieder zu einer Verurteilung des Angeklagten kommen, so wird er bei der Strafzumessung den Vorrang des Erziehungsgedankens zu beachten haben (vgl. BGHSt 15, 224; 16, 261, 263; BGH, Beschluß vom 11. März 1981 - 2 StR 104/81). - BGH, 20.02.1980 - 2 StR 722/79
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Totschlagsversuch - Beendung eines mit …
Auszug aus BGH, 27.05.1981 - 2 StR 204/81
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch lag vor, wenn der Angeklagte bei Tatbeginn keine bestimmte Vorstellung darüber hatte, wie oft er zustechen werde, und wenn er nach dem ersten Stich von weiteren noch möglichen Stichen Abstand nahm, obwohl er zu diesem Zeitpunkt sein bisheriges Tun nicht für ausreichend hielt, den Tod des Mitangeklagten Y. herbeizuführen (vgl. BGHSt 22, 330, 331; BGH, Beschluß vom 20. Februar 1980 - 2 StR 722/79).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".