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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 12.01.1982 | BGH, 09.12.1981 | BGH, 28.01.1982

Rechtsprechung
   BGH, 19.01.1982 - 5 StR 166/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,933
BGH, 19.01.1982 - 5 StR 166/81 (https://dejure.org/1982,933)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1982 - 5 StR 166/81 (https://dejure.org/1982,933)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1982 - 5 StR 166/81 (https://dejure.org/1982,933)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit - Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs - Eindringen in einen Sitzungssaal bei Gericht

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Hausfriedensbruch kann bei Eindringen in den Gerichtssaal vorliegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 176; StGB § 123

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 350
  • NJW 1982, 947
  • MDR 1982, 332
  • NStZ 1982, 158
  • StV 1982, 222
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.04.1972 - 4 StR 71/72

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Ausschluss der Öffentlichkeit einer …

    Auszug aus BGH, 19.01.1982 - 5 StR 166/81
    Das Hausrecht findet seine Grenze an der Sitzungspolizei (BGHSt 24, 329, 330), wobei es auf die Rechtsnatur des Hausrechts und seine sonstigen Grenzen nicht ankommt.
  • BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11

    Zum Grundsatz der Verfahrensöffentlichkeit - hier: Verbot des Tragens von …

    Aufl. 2010, § 176 GVG Rn. 3; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl. 2011, § 176 GVG Rn. 3, jeweils m.w.N.; zur Abgrenzung von Hausrecht und Sitzungspolizei BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 1994 - 1 BvR 733/94 -, NJW 1996, S. 310 ; BGHSt 24, 329 ; 30, 350 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2010 - 10 B 2.10

    Betreibensaufforderung; Rücknahmefiktion; Anlass für Zweifel am …

    Grenzen für die Ausübung des Hausrechts an Gerichtsgebäuden ergeben sich insbesondere aus dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung und den sitzungspolizeilichen Befugnissen des Vorsitzenden nach § 169 und § 176 GVG (…OVG Schleswig-Holstein, a.a.O.;… Schilken, a.a.O., Rn. 207; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Januar 1982 - 5 StR 166/81 -, NJW 1982, 947, juris Rn. 9).
  • BGH, 11.05.2022 - 5 StR 306/21

    Verurteilungen wegen verabredeter Brandstiftung zum zweiten Jahrestag der …

    Da die Vorsitzende eine eigene Entscheidung getroffen hat, kommt es nicht darauf an, dass der grundsätzliche Vorrang der sitzungspolizeilichen Befugnisse gegenüber dem Hausrecht des Gerichtspräsidenten (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 1972 - 4 StR 71/72, BGHSt 24, 329; Beschluss vom 19. Januar 1982 - 5 StR 166/81; auf diese Entscheidungen Bezug nehmend BVerfG, Beschluss vom 14. März 2012, 2 BvR 2405/11, NJW 2012, 1863) bindende Regelungen der Justizverwaltung zur Kapazität eines Sitzungssaals nicht in jeglicher Hinsicht ausschließt.
  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 218/07

    Schriftliche Erlaubnis des Gerichtspräsidenten als Voraussetzung der Zulassung …

    a) Nach der Rechtsprechung der Fachgerichte steht das Hausrecht in Gerichtsgebäuden dem Behördenleiter als Organ der Justizverwaltung, bei den Gerichten somit dem jeweiligen Präsidenten, zu, sofern es nicht durch Wahrnehmung sitzungspolizeilicher Befugnisse der Vorsitzenden der Spruchkörper nach § 176 GVG verdrängt wird (vgl. BGHSt 24, 329 ; 30, 350 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2026 - 4 B 1472/25

    Eilantrag gegen Zugangskontrolle zum Prozessgebäude des OLG Düsseldorf erfolglos

    Rn. 14 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.5.2011 - 7 B 17.11 -, juris, Rn. 8; BGH, Beschluss vom 19.1.1982 - 5 StR 166/81 -, BGHSt 30, 350 = juris, Rn. 9, m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 6.2.2007 - 1 BvR 218/07 -, juris, Rn. 14; aus BVerfG, Beschluss vom 14.3.2012 - 2 BvR 2405/11 -, juris, Rn. 24, unter Bezugnahme auch auf BVerfG, Beschluss vom 11.5.1994 - 1 BvR 733/94 -, juris, Rn. 8, ergibt sich nichts anderes, weil sich die Entscheidung vom 14.3.2012 nicht zum Verhältnis zwischen Hausrecht und sitzungspolizeilicher Befugnis des Vorsitzenden verhält.
  • VGH Bayern, 07.08.2008 - 3 ZB 07.2938

    Verweisung und zwangsweise Entfernung einer Rechtsanwältin aus dem Sitzungssaal …

    Dieser Gesichtspunkt ist somit in einem Berufungsverfahren nicht mehr grundsätzlich klärungsbedürftig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13.4.1972, Az. 4 StR 71/72, NJW 1972, 1144; vom 19.1.1982, Az. 5 StR 166/81, NJW 1982, 947;… Schäfer/Wickern in Löwe/Rosenberg, a.a.O., RdNr. 3 zu § 176 GVG;… Meyer-Goßner, a.a.O., RdNr. 3 zu § 176 GVG;… Kissel/Mayer, a.a.O., RdNr. 3 zu § 176, Pfeiffer, a.a.O., RdNr. 4 zu § 176 GVG, jeweils m.w.N.).
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 12.01.1982 - 5 StR 736/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2666
BGH, 12.01.1982 - 5 StR 736/81 (https://dejure.org/1982,2666)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1982 - 5 StR 736/81 (https://dejure.org/1982,2666)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1982 - 5 StR 736/81 (https://dejure.org/1982,2666)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gesamtvorsatz des Täters bei der Fixierung auf ein konkretes Gesamtergebis seines Tuns

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 285 (Ls.)
  • StV 1982, 222
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - …

    Auszug aus BGH, 12.01.1982 - 5 StR 736/81
    Anhaltspunkte dafür, daß das Landgericht die Maßstäbe von BGHSt 24, 268, 271 f [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71] außer acht gelassen haben könnte, sind nicht ersichtlich.
  • BGH, 24.11.1958 - KRB 2/58

    Verdingungskartell. Ordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 12.01.1982 - 5 StR 736/81
    Dies hängt von den jeweiligen Gesamtumständen und der besonderen Sachlage ab, ist überwiegend Tatfrage (BGHSt 12, 148, 155;… Vogler in LK, StGB, 10. Aufl., Rnr. 74 vor § 52).
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 12.01.1982 - 5 StR 736/81
    Die geplante Handlungsreihe stand nach dem Zusammenhang der Urteilsgründe in den wesentlichen Grundzügen ihrer Gestaltung fest (vgl. BGHSt 1, 313, 315).
  • BGH, 22.07.1980 - 1 StR 804/79

    Übersetzung fremdsprachiger Urkunden - Beweisqualität des Zeugen vom Hörensagen - …

    Auszug aus BGH, 12.01.1982 - 5 StR 736/81
    Ist der Täter auf ein konkretes Gesamtergebnis seines Tuns fixiert, so sind an die Bestimmtheit der Rechtsgutträger, des Ortes und der Zeit der Tatausführung geringere Anforderungen zu stellen (BGH, Urt.v. 22. Juli 1980 - 1 StR 804/79, S. 6).
  • BGH, 08.04.1986 - 1 StR 109/86

    Voraussetzungen der Annahme des strafrechtlichen Fortsetzungszusammenhangs - …

    Dem neuen Tatrichter obliegt die Beurteilung der Frage, inwieweit ein hinreichend konkretisierter Gesamtvorsatz bestand (vgl. BGH StV 1982, 222).
  • BGH, 18.08.1987 - 1 StR 318/87

    Diebstahl in Tateinheit mit Betrug und mit Urkundenfälschung - Pkw-Aufbrüche in …

    Dazu wird das neue Tatgericht weitere Feststellungen treffen müssen (vgl. BGH StV 1982, 222; BGH, Beschluß vom 7. April 1987 - 1 StR 92/87).
  • BGH, 04.03.1983 - 3 StR 27/83

    Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit bei Diebstahl

    Der Angeklagte und sein Mittäter waren bei Ausführung der ersten beiden Diebstähle, die der Beschaffung von Tatwerkzeugen dienten, auf das erstrebte Gesamtergebnis, die Erlangung der Wochenendeinnahmen aus dem Tresor des Supermarktes, fixiert (vgl. BGH NStZ 1982, 285).
  • BGH, 07.11.1984 - 2 StR 606/84

    Strafbarkeit wegen Diebstahls - Konkrete Vorstellung über die Rechtsgutträger als …

    Die Bejahung eines Gesamtvorsatzes war hier rechtlich möglich und hält sich im Rahmen der dem Tatrichter zukommenden Bewertung der gesamten Tatbestände (vgl. BGHSt 12, 148, 155; BGH Strafverteidiger 1982, 222).
  • BGH, 02.11.1983 - 2 StR 311/83

    Hehlerei in Tateinheit mit Urkundenfälschung - Diebstahl in Tateinheit mit …

    Sie hat die Absatzhilfe im Rahmen eines eingespielten Systems zwischen Dieb und Hehler geleistet (vgl. BGH, Urteile vom 24. Juni 1975 - 1 StR 538/74; vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 572/80 = Strafverteidiger 1981, 125; vom 12. Januar 1982 - 5 StR 736/81).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.12.1981 - 3 StR 302/81 (S)   

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https://dejure.org/1981,6522
BGH, 09.12.1981 - 3 StR 302/81 (S) (https://dejure.org/1981,6522)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1981 - 3 StR 302/81 (S) (https://dejure.org/1981,6522)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1981 - 3 StR 302/81 (S) (https://dejure.org/1981,6522)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beleidigung der Nürnberger Polizei durch plakatierte Äußerungen über Polizeiterror und Polizeimorde - Beleidigungsfähigkeit - Anforderungen - Behörde - Personenmehrheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1982, 222
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 07.09.2020 - 206 StRR 220/20

    Kollektive Beleidigung einer Polizeidienststelle

    Rn. 25 (i) Die Frage, ob auch Personengemeinschaften beleidigt werden können, ist zwar nicht unumstritten, aber in ständiger Rechtsprechung und weitgehend auch in der Literatur anerkannt (RG, Urteil vom 12. März 1936, 3D 939/35, RGSt 70, 140; BGH…, Urteil vom 8. Januar 1954, 1 StR 260/53, BGHSt 6, 186, zit. nach juris Rn. 18 f.; BGH, Beschluss vom 9. Dezember 1981, 3 StR 302/81 (S), StV 1982, 222: Beleidigung der "Nürnberger Polizei" lediglich aus tatsächlichen Gründen verneint; OLG Frankfurt…, Urteil vom 23. November 1976, 2 Ss 549/76, zit. nach juris Rn. 19: Beleidigung "der Polizei" Mannheim; Geppert, NStZ 2013, 553, 557;… Hilgendorf a.a.O., Rn. 27;… Specht-Riemenschneider in: BeckOGK-BGB, Stand 1. Mai 2020, § 823 Rn. 1127;… jedenfalls für Behörden bejahend auch Regge/Pegel in: Münchener Kommentar zum StGB, 3. Aufl. 2017, Vorbem. zu § 185 Rn. 48 f.;… kritisch Fischer, StGB, 67. Aufl. 2020, vor §§ 185-200, Rn. 12), vorausgesetzt, dass es sich um eine Personengemeinschaft handelt, die rechtlich anerkannte soziale Aufgaben erfüllt und einen einheitlichen Willen bilden kann (…BGHSt 6, 186, juris Rn. 19).

    Rn. 26 Für die "deutsche Polizei" als Institution ist zwar anerkannt, dass diese mangels einheitlicher Willensbildung keine beleidigungsfähige Personenmehrheit darstellt (BGH StV 1982, 222, 223;… BayObLG a.a.O.) Der Senat schließt sich, ohne dass es einer weitergehenden Festlegung bedürfte, jedenfalls für den vorliegenden Fall, in dem sich die Angriffe gegen eine individuell bezeichnete, von "der Polizei" als solcher als Untergliederung deutlich abgrenzbare, zudem nach der Zahl ihrer Mitglieder überschaubare Polizeiinspektion richten, der Auffassung an, dass diese als Kollektiv beleidigungsfähig ist.

  • AG Bückeburg, 07.11.2013 - 60 Ds 407 Js 4872/13

    FCK CPS Fuck Cops

    Maßgebend ist, ob sich aus dem Inhalt und den Umständen der herabsetzenden Äußerung ein zeitlicher und örtlicher Zusammenhang mit einem bestimmten Vorkommnis ergibt oder aus dem Sinngehalt der Äußerung deutlich wird, dass eine persönliche, örtliche oder in sonstiger Weise hinreichend abgrenzbare Gruppe von Polizeibeamten - etwa die Beamten eines bestimmten Einsatzes oder einer bestimmten Einrichtung - getroffen werden sollen (vgl. BGH in StV 1982, 222; BayObLG in …
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 28.01.1982 - 1 StR 835/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,7699
BGH, 28.01.1982 - 1 StR 835/81 (https://dejure.org/1982,7699)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1982 - 1 StR 835/81 (https://dejure.org/1982,7699)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1982 - 1 StR 835/81 (https://dejure.org/1982,7699)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Feststellungen über Art und Intensität einer bisher erfolgten ambulanten psychiatrischen Behandlung bei der Prüfung einer Strafaussetzung zur Bewährung

Papierfundstellen

  • StV 1982, 222
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