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Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.05.1982

Rechtsprechung
   BGH, 11.05.1982 - 5 StR 92/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1531
BGH, 11.05.1982 - 5 StR 92/82 (https://dejure.org/1982,1531)
BGH, Entscheidung vom 11.05.1982 - 5 StR 92/82 (https://dejure.org/1982,1531)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 1982 - 5 StR 92/82 (https://dejure.org/1982,1531)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Verlesung von richterlichen Niederschriften über Zeugenvernehmungen in der Hauptverhandlung - Rechtfertigung einer Verlesung durch Berufung des Zeugen auf sein Auskunftsverweigerungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 342
  • StV 1982, 405
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 749/78

    Wirkungen der fehlenden Auseinandersetzung mit einer als wahr unterstellten …

    Auszug aus BGH, 11.05.1982 - 5 StR 92/82
    Darin unterscheidet sich der Fall von dem Vorgang, welcher der von der Revision zitierten Entscheidung (BGHSt 28, 310 = NJW 1979, 1513) zugrunde lag; in dem damals entschiedenen Fall ging es bei der als wahr unterstellten Behauptung um "eine Tatsache, die das Wiedererkennen des Täters betraf und mit den übrigen Feststellungen nicht ohne weiteres zu vereinbaren war" (BGHSt 28, 310, 312).
  • BGH, 29.06.1976 - 5 StR 209/76

    Beweisantrag auf teilweise Verlesung der richterlichen Vernehmungsprotokolle - …

    Auszug aus BGH, 11.05.1982 - 5 StR 92/82
    Der Umstand, daß sie unter Berufung auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO nicht zur Sache ausgesagt hat, rechtfertigte nicht die Verlesung nach § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO (BGH Urteil vom 29. Juni 1976 - 5 StR 209/76 -).
  • BGH, 27.04.2007 - 2 StR 490/06

    Fall Heugel ("Kölner Müllskandal") muss neu verhandelt werden

    Als unzulässig erachtet hat der Bundesgerichtshof in diesen Konstellationen sowohl die Verlesung schriftlicher Erklärungen des sich auf § 55 StPO berufenden Zeugen (BGH NStZ 1988, 36: nur ergänzende Verlesung neben der Zeugenvernehmung zulässig; vgl. auch BGHSt 20, 160, 161 f.;… ebenso Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 251 Rdn. 11;… Diemer in KK 5. Aufl. § 251 Rdn. 26) als auch die Verlesung nichtrichterlicher Protokolle über seine Vernehmung (BGH NStZ 1982, 342 - sogar dann, wenn alle Verfahrensbeteiligten in die Verlesung eingewilligt haben - BGH NJW 1984, 136; BGH NStZ 1993, 350; BGH NStZ 1996, 96; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1978 - 5 StR 767/78; BGH, Beschluss vom 26. Juli 1983 - 5 StR 310/83; vgl. auch BGH, Urteil vom 29. Juni 1976 - 5 StR 209/76).

    Der Zeuge muss Angaben zur Person machen; ggf. muss er gemäß § 56 StPO das Bestehen des Auskunftsverweigerungsrechts glaubhaft machen (vgl. BGH NStZ 1982, 342).

  • OLG Hamm, 27.01.2009 - 3 Ss 567/08

    verschlossenes Behältnis; Schutzvorrichtung gegen Wegnahme; Urkundenbeweis mit …

    Danach setzt die Verlesung von richterlichen Niederschriften voraus, dass die Person, deren Aussage in der Hauptverhandlung verlesen wird, in dieser Hauptverhandlung nicht vernommen worden ist; hingegen soll die Verlesung unzulässig sein, wenn der Zeuge in der Hauptverhandlung erschienen ist (BGH NStZ 1996, 96 m.w.N.; BGH NStZ 1982, 342; BGH NJW 1956, 1528).
  • BGH, 29.08.2001 - 2 StR 266/01

    Verlesung eines richterlichen Vernehmungsprotokolls; Auskunftsverweigerungsrecht …

    Allerdings soll auch bei Einverständnis aller Beteiligter - wie der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden hat - eine Protokollverlesung dann nicht zulässig sein, wenn sich der Zeuge in der Hauptverhandlung auf sein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO beruft (so BGH, Beschluß vom 29. Juni 1976 - 5 StR 209176 - für einen Fall, bei dem der Zeuge einzelne Fragen nicht beantwortet hatte; BGH, Urt. vom 11. Mai 1982 - 5 StR 92/82 = NStZ 1982, 342; Beschl. vom 27. September 1995 - 4 StR 488/95 = NStZ 1996, 96 auch für den Fall, daß der Zeuge in der Hauptverhandlung umfassend vom Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und nicht zur Sache ausgesagt hatte).
  • BGH, 27.09.1995 - 4 StR 488/95

    Verlesung der Vernehmungsniederschrift - Aussageverweigerungsrecht des Zeugen - …

    Wenn - wie hier - ein Zeuge in der Hauptverhandlung erschienen ist und unter Berufung auf sein Recht nach § 55 Abs. 1 StPO nicht zur Sache ausgesagt hat, ist eine Verlesung der Niederschriften über frühere Vernehmungen ausgeschlossen (BGH NStZ 1982, 342;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 251 Rdn. 10, 28), vielmehr sind die bisherigen Angaben durch die Vernehmung der Verhörsperson in die Hauptverhandlung einzuführen (st. Rspr.; BGHSt 17, 245, 247; BGH bei Dallinger MDR 1968, 202; 1973, 19; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 211;… ebenso Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. § 55 Rdn. 12;… Pelchen in KK/StPO 3. Aufl. § 55 Rdn. 15).
  • BayObLG, 20.07.1993 - 4St RR 57/93

    Betäubungsmittel; Eigenverbrauch; Erwerb; Strafmilderungsgrund; Weitergabe; …

    Er hat zwar nur zwei Fragen des Verteidigers beantwortet und im übrigen die Auskunft verweigert; dieser Umstand rechtfertigte aber eine Verlesung nach § 251 Abs. 2 StPO ebensowenig wie die Verlesung der Niederschrift über eine richterliche Vernehmung nach § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO (BGH NStZ 1982, 342 ; 1984, 211; NJW 1984, 136;… KK/Mayr StPO 2. Aufl. § 251 Rdn. 26;… KK/Pelchen § 55 Rdn. 15;… Kleinknecht/Meyer StPO 40.Aufl. § 251 Rdn. 28).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.05.1982 - 4 StR 34/82   

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https://dejure.org/1982,2667
BGH, 27.05.1982 - 4 StR 34/82 (https://dejure.org/1982,2667)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1982 - 4 StR 34/82 (https://dejure.org/1982,2667)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1982 - 4 StR 34/82 (https://dejure.org/1982,2667)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweisaufnahme - Verschleppungsabsicht - Prozeßverschleppung - Ablehnung des Beweisantrages

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 244 Abs. 3 S. 2

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 391
  • StV 1982, 405
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung …

    Umgekehrt hat der Bundesgerichtshof eine wesentliche Verzögerung verneint, wenn der beantragte Zeugenbeweis noch innerhalb der Frist nach § 229 Abs. 1 StPO (so NStZ 1982, 391 (zur Zehn-Tages-Frist)) oder im allein für die Schlussvorträge vorgesehenen Folgetermin, der eine Woche nach der Antragstellung stattfand (so StV 1986, 418, 420), hätte erhoben werden können.

    Soweit dieser Maßstab bisher herangezogen wurde (vgl. BGH NStZ 1982, 391;… Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 244 Rdn. 67 m. w. N.), kann daran nicht mehr festgehalten werden, nachdem das 1. JuMoG vom 24. August 2004 (BGBl I 2198) die regelmäßige Unterbrechungsfrist auf drei Wochen verlängert hat.

  • BGH, 12.02.1985 - 5 StR 879/84

    Voraussetzungen für eine Antragsablehnung wegen Verschleppungsabsicht in …

    Eine Antragsablehnung wegen Verschleppungsabsicht setzt mit voraus, daß die verlangte Beweiserhebung tatsächlich zu einer nennenswerten Verfahrensverzögerung führen wurde (st. Rspr. BGH, z.B. Urt. v. 16.9.1958 - 5 StR 304/58 = NJW 1958, 1789 -, v. 7.11.1978 - 1 StR 470/78 - v. 21.4.1982 - 2 StR 657/81 = NJW 1982, 2201 -, v. 27.5.1982 - 4 StR 34/82).
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