Rechtsprechung
| BGH, 05.10.1982 - 4 StR 513/82 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unterlassen einer zwingend vorgeschriebenen nachträglichen Bildung einer Gesamtstrafe durch den Tatrichter - Gesamtstrafenbildung bei Verurteilung während einer noch nicht vollständig verbüßten anderen Gesamtfreiheitsstrafe - Gesamtstrafenbildung als Aufgabe des ...
Papierfundstellen
- StV 1982, 569
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (9)
- BGH, 30.06.1958 - GSSt 2/58
Voraussetzung für die Bildung einer Gesamtstrafe - Vorliegen eines …
Auszug aus BGH, 05.10.1982 - 4 StR 513/82
Das Landgericht hätte deshalb die dem Tatrichter zwingend vorgeschriebene nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe vornehmen müssen (vgl. BGHSt 12, 1; 25, 382, 383).Ausnahmen hat die Rechtsprechung nur zugelassen, wenn die Rechtskraft der einzubeziehenden Vorverurteilung nicht gesichert war (BGHSt 23, 98) oder wenn trotz sorgfältiger Vorbereitung der Hauptverhandlung das Gericht wegen Fehlens ausreichender Unterlagen Ermittlungen hätte anstellen müssen, welche die Durchführung des Verfahrens in nicht vertretbarer Weise verzögert hätten (BGHSt 12, 1, 10).
- BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60
Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe - Zum Begriff der "früheren …
Auszug aus BGH, 05.10.1982 - 4 StR 513/82
Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß die unter Verletzung des § 55 StGB unterbliebene Bildung einer Gesamtstrafe auch dann nachzuholen ist, wenn die Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Cochem zwischenzeitlich verbüßt sein sollte (vgl. BGHSt 4, 366; 15, 66, 71; BGH NStZ 1982, 377; Beschlüsse vom 23. Februar 1977 - 3 StR 22/77 - und vom 28. August 1980 - 4 StR 412/80;… Vogler in LK, 10 Aufl., § 55 StGB Rdn. 18). - BGH, 18.09.1974 - 3 StR 217/74
Nichtgebrauchmachen von der Möglichkeit der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe …
Auszug aus BGH, 05.10.1982 - 4 StR 513/82
Das Landgericht hätte deshalb die dem Tatrichter zwingend vorgeschriebene nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe vornehmen müssen (vgl. BGHSt 12, 1; 25, 382, 383).
- BGH, 18.03.1982 - 4 StR 636/81
Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus vor und nach der verurteilten Tat …
Auszug aus BGH, 05.10.1982 - 4 StR 513/82
Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß die unter Verletzung des § 55 StGB unterbliebene Bildung einer Gesamtstrafe auch dann nachzuholen ist, wenn die Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Cochem zwischenzeitlich verbüßt sein sollte (vgl. BGHSt 4, 366; 15, 66, 71; BGH NStZ 1982, 377; Beschlüsse vom 23. Februar 1977 - 3 StR 22/77 - und vom 28. August 1980 - 4 StR 412/80;… Vogler in LK, 10 Aufl., § 55 StGB Rdn. 18). - BGH, 30.10.1953 - 2 StR 329/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.10.1982 - 4 StR 513/82
Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß die unter Verletzung des § 55 StGB unterbliebene Bildung einer Gesamtstrafe auch dann nachzuholen ist, wenn die Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Cochem zwischenzeitlich verbüßt sein sollte (vgl. BGHSt 4, 366; 15, 66, 71; BGH NStZ 1982, 377; Beschlüsse vom 23. Februar 1977 - 3 StR 22/77 - und vom 28. August 1980 - 4 StR 412/80;… Vogler in LK, 10 Aufl., § 55 StGB Rdn. 18). - BGH, 06.08.1969 - 4 StR 233/69
Überlassung der Bildung einer Gesamtstrafe dem Nachtragsverfahren - Zweck einer …
Auszug aus BGH, 05.10.1982 - 4 StR 513/82
Ausnahmen hat die Rechtsprechung nur zugelassen, wenn die Rechtskraft der einzubeziehenden Vorverurteilung nicht gesichert war (BGHSt 23, 98) oder wenn trotz sorgfältiger Vorbereitung der Hauptverhandlung das Gericht wegen Fehlens ausreichender Unterlagen Ermittlungen hätte anstellen müssen, welche die Durchführung des Verfahrens in nicht vertretbarer Weise verzögert hätten (BGHSt 12, 1, 10). - BGH, 17.11.1981 - 3 StR 406/81
Bildung einer Gesamtstrafe durch das nachträgliche Beschlussverfahren
Auszug aus BGH, 05.10.1982 - 4 StR 513/82
Im vorliegenden Fall wären weitere Bemühungen um eine Beiziehung der Akten angezeigt gewesen, da die Vorverurteilung schon fast ein Jahr zurücklag und der Angeklagte sich, wie der Strafkammer ausweislich der Urteilsgründe bekannt war, seit seiner Festnahme am 24. Februar 1981 in jener Sache in Untersuchungshaft und Strafhaft befunden hat (vgl. auch BGH, Beschluß vom 17. November 1981 - 3 StR 406/81 (S)). - BGH, 23.02.1977 - 3 StR 22/77
Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe unter Berücksichtigung noch nicht erledigter …
Auszug aus BGH, 05.10.1982 - 4 StR 513/82
Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß die unter Verletzung des § 55 StGB unterbliebene Bildung einer Gesamtstrafe auch dann nachzuholen ist, wenn die Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Cochem zwischenzeitlich verbüßt sein sollte (vgl. BGHSt 4, 366; 15, 66, 71; BGH NStZ 1982, 377; Beschlüsse vom 23. Februar 1977 - 3 StR 22/77 - und vom 28. August 1980 - 4 StR 412/80;… Vogler in LK, 10 Aufl., § 55 StGB Rdn. 18). - BGH, 28.08.1980 - 4 StR 412/80
Auszug aus BGH, 05.10.1982 - 4 StR 513/82
Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß die unter Verletzung des § 55 StGB unterbliebene Bildung einer Gesamtstrafe auch dann nachzuholen ist, wenn die Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Cochem zwischenzeitlich verbüßt sein sollte (vgl. BGHSt 4, 366; 15, 66, 71; BGH NStZ 1982, 377; Beschlüsse vom 23. Februar 1977 - 3 StR 22/77 - und vom 28. August 1980 - 4 StR 412/80;… Vogler in LK, 10 Aufl., § 55 StGB Rdn. 18).
- BGH, 02.05.1989 - 1 StR 213/89
Nachholung einer unter Verletzung des § 55 Strafgesetzbuch (StGB) unterbliebenen …
Dabei hat es verkannt, daß eine unter Verletzung des § 55 StGB unterbliebene Bildung einer Gesamtstrafe auch dann nachzuholen ist, wenn die früher verhängte Strafe inzwischen - etwa durch Vollstreckung - erledigt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 4, 366; 15, 66, 71; BGH NJW 1953, 389; BGH NStZ 1982, 377; BGH StV 1982, 569; OLG Stuttgart MDR 1983, 337 [OLG Stuttgart 19.11.1982 - 1 Ss 700/82];… vgl. ferner Vogler in LK 10. Aufl. § 55 Rdn. 18). - OLG Frankfurt, 20.06.2000 - 1 Ss 112/00
Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen: Nachträgliche …
In dem Fall darf die mögliche Gesamtstrafenbildung gem. § 55 StGB bzw. die Entscheidung über das gesonderte Bestehenlassen der Geldstrafe gem. § 53 Abs. 2 StGB nicht dem nachträglichen Beschlußverfahren überlassen werden (ständ. Rechtspr. d. BGH vgl. z.B. BGH StV 1982, 569; StV 1983, 60).Ausnahmen hat die Rechtsprechung nur zugelassen, wenn das erkennende Gericht trotz sorgfältiger Vorbereitung der Hauptverhandlung wegen Fehlens ausreichender Unterlagen Ermittlungen hätte anstellen müssen, die die Durchführung des Verfahrens in nicht vertretbarer Weise verzögert hätten oder wenn die Rechtskraft der einzubeziehenden Verurteilungen nicht gesichert war (vgl. BGH StV 1982, 569).
- BGH, 13.09.1989 - 2 StR 240/89
Unterbleiben der Bildung einer Gesamtstrafe
Ein Ausnahmefall, in dem dies dem nachträglichen Beschlußverfahren nach § 460 StPO überlassen werden dürfte (siehe z.B. BGHSt 12, 1, 10 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]; BGH, Beschluß vom 17. November 1981 - 3 StR 406/81; BGH StV 1982, 569), liegt nicht vor.Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß die unter Verletzung des § 55 StGB unterbliebene Bildung einer Gesamtstrafe auch dann nachzuholen ist, wenn die Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Olpe vom 12. Oktober 1988 zwischenzeitlich verbüßt sein sollte (BGH StV 1982, 569 m.w.N.).
- BGH, 12.12.2001 - 2 StR 455/01
Gesamtstrafenbildung (keine Nachholung im Beschlußverfahren)
Die Bildung der Gesamtstrafe darf nicht dem Beschlußverfahren nach § 460 StPO überlassen werden, sondern ist vom neuen Tatrichter nachzuholen (BGHSt 12, 1 ff.; BGH StV 1982, 569). - BGH, 03.01.1997 - 3 StR 558/96
Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung als Revisionsgrund
In einem solchen Fall darf, worauf der Generalbundesanwalt zu Recht hingewiesen hat, die Bildung der Gesamtstrafe nicht dem Beschlußverfahren nach § 460 StPO überlassen werden, sondern ist vom neuen Tatrichter nachzuholen (BGHSt 12, 1 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]; BGH StV 1982, 569; BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1989 - 3 StR 423/89). - BGH, 17.07.1985 - 2 StR 329/85
Zur Zweckmäßigkeit der Bildung einer Einheitsjugendstrafe - Einbeziehung eines …
Die Einbeziehung hat auch zu erfolgen, wenn die Jugendstrafe aus dem früheren Urteil nunmehr verbüßt sein sollte (vgl. auch BGHSt 15, 66, 71; BGH NStZ 1982, 377; BGH, Beschl. vom 28. August 1980 - 4 StR 412/80 und vom 5. Oktober 1982 - 4 StR 513/82). - BGH, 28.03.1990 - 2 StR 112/90
Unterbleiben der Bildung einer Gesamtstrafe
Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß die möglicherweise unter Verletzung des § 55 StGB unterbliebene Bildung einer Gesamtstrafe auch dann nachzuholen ist, wenn die Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Köln vom 26. Mai 1989 zwischenzeitlich verbüßt sein sollte (BGH StV 1982, 569 m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 17.09.1982 - 2 StR 409/82 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Urteilsgründe - Notwendige Feststellungen - Strafaussetzung - Bewährung - Versagung - Nachprüfbarkeit - Mindestanforderung an die Mitteilung der näheren Tatmstände im Rahmen einer Gesamtstrafenbildung
Papierfundstellen
- StV 1982, 569
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat …
- BGH, 28.08.1975 - 4 StR 318/75
Gewährung einer Bewährungsstrafe bei Bildung einer Gesamtstrafe
Auszug aus BGH, 17.09.1982 - 2 StR 409/82
Erst eine im Zeitpunkt des tatrichterlichen Urteils schon erlassene oder vollstreckte Strafe darf nicht mehr einbezogen werden (BGH, Urteil vom 28. August 1975, 4 StR 318/75).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".