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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 17.12.1982 | BGH, 09.12.1982 | BGH, 19.03.1982

Rechtsprechung
   BGH, 13.01.1983 - 4 StR 667/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1320
BGH, 13.01.1983 - 4 StR 667/82 (https://dejure.org/1983,1320)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1983 - 4 StR 667/82 (https://dejure.org/1983,1320)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1983 - 4 StR 667/82 (https://dejure.org/1983,1320)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Strafzumessung in einem strafrechtlichen Urteil - Abwägungen bei der Beurteilung des zu wählenden Strafrahmens unter dem Aspekt der Erwägungen nach § 46 StGB (Strafgesetzbuch) - Anforderungen an die Begründung der Verhängung einer Einzelstrafe wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafzumessung - Durchschnittliche Schwere - Tateinordnung - Gesetzlicher Strafrahmen - Einordnung einer Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 46

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 217
  • StV 1983, 102
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.09.1976 - 3 StR 313/76

    Anforderungen an den im Strafrahmen enthaltenen Bereich zwischen der gesetzlichen …

    Auszug aus BGH, 13.01.1983 - 4 StR 667/82
    Ob ein solcher Fall vorliegt und welche Strafe für die anderen Fälle aus dem Bereich zwischen den Grenzwerten angemessen ist, ergibt sich für den erkennenden Richter aufgrund der in § 46 StGB vorgeschriebenen Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände (BGHSt 27, 2, 3).

    Die Strafe für leichtere Fälle stände auch nicht mehr in einem gerechten Verhältnis zu den dann noch möglichen Strafen für schwere und schwerste Taten (BGHSt 27, 2, 4 f).

  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 13.01.1983 - 4 StR 667/82
    Beide Gesichtspunkte muß der Richter berücksichtigen und gegeneinander abwägen, wenn er die Strafe bemißt (BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]).
  • BGH, 10.02.1981 - 1 StR 515/80

    Anforderungen an die Beitragsvorenthaltung - Antrag auf Eröffnung des …

    Auszug aus BGH, 13.01.1983 - 4 StR 667/82
    Wird jedoch - wie hier - von einer Mehrzahl im Urteil festgestellter für den Angeklagten sprechender Umstände nur der geringere Teil innerhalb der Strafzumessungserwägungen angeführt und bleiben Gesichtspunkte von erheblichem Gewicht im Rahmen der Strafzumessungserwägungen völlig unerwähnt, so kann nicht ausgeschlossen werden, daß das Tatgericht die durch § 46 Abs. 2 StGB gebotene Abwägung der für und gegen den Angeklagten sprechenden Tatsachen nicht in der erforderlichen Weise vorgenommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 1981 - 1 StR 515/80 -).
  • BGH, 21.04.1987 - 1 StR 77/87

    Sachverständige verschiedener Fachrichtungen; Strafzumessung bei verhältnismäßig …

    Der Bundesgerichtshof hat zwar unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung zur Strafhöhe beim Durchschnittsfall (BGHSt 27, 2; BGH NStZ 1983, 217) immer wieder ausgesprochen, daß der Regelfall der Tötung nicht ohne weiteres eine Strafe aus dem mittleren Bereich des zur Verfügung stehenden Strafrahmens rechtfertige (BGH StV 1983, 102; 1984, 114; NStZ 1984, 20) und eine solche Strafe nicht mit der bloßen Anführung von Strafmilderungsgründen gerechtfertigt werden könne (BGH, Beschl. vom 18. März 1977 - 5 StR 125/77).
  • BGH, 25.03.2010 - 4 StR 522/09

    Voraussetzungen der Mittäterschaft (Abgrenzung von der Beihilfe); gefährliche …

    Wird jedoch - wie im vorliegenden Fall - zur Begründung des Rechtsfolgenausspruchs lediglich ein tragender Gesichtspunkt herangezogen, ist zu besorgen, dass der Tatrichter die durch § 46 Abs. 2 StGB gebotene Abwägung der für und gegen den Angeklagten sprechenden Tatsachen nicht in der erforderlichen Weise rechtsfehlerfrei vorgenommen hat (vgl. Senatsurteil vom 13. Januar 1983 - 4 StR 667/82, NStZ 1983, 217).
  • BGH, 19.09.2000 - 5 StR 404/00

    Strafzumessung; Gerechter Schuldausgleich; Vergewaltigung bei Bereitschaft zu …

    Rn. 6 2. Der neue Tatrichter sollte auch Erwägungen (wie etwa UA S. 20) vermeiden, die die Besorgnis wecken könnten, er gehe etwa von einem linearen Verhältnis zwischen Tatschwere und Tatschuld einerseits und der innerhalb des gegebenen Strafrahmens festzusetzenden Strafe andererseits aus (vgl. BGHSt 34, 355, 359 f. m.N.; BGH NStZ 1983, 217).
  • BGH, 22.10.2002 - 5 StR 441/02

    Strafzumessung (Revisibilität; gerechter Schuldausgleich); bewaffneter …

    Je mehr sich die im Einzelfall verhängte Strafe aber dem unteren oder oberen Rand des zur Verfügung stehenden Strafrahmens nähert, umso höher sind die Anforderungen, die an eine umfassende Abwägung und eine erschöpfende Würdigung der für die Bemessung der Strafe maßgeblichen straferschwerenden und strafmildernden Umstände zu stellen sind (…BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 2;… BGHR StGB § 222 Strafzumessung 1; BGH StV 1983, 102; 1986, 57).
  • LG Hamburg, 19.07.2024 - 628 KLs 1/24

    Strafverurteilung wegen gemeinschaftlichen Raubes sowie schwerer …

    Rn. 181 Dabei hat sich die Kammer trotz der strafrechtlichen Vorbelastung des Angeklagten R. und dessen Stehen unter Führungsaufsicht ersichtlich noch am unteren Rahmen des zur Verfügung stehenden Strafrahmens orientiert (dazu: BGH, Urteil vom 13.1.193 - 4 StR 667/82) und insoweit insbesondere die Wirkungen bedacht, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind (§ 46 Abs. 1 Satz 2 StGB).
  • BGH, 14.02.1985 - 4 StR 739/84

    Einordnung von mit Gaspatronen geladener Gaspistolen als Schusswaffen

    Die neue Strafkammer wird bei der Einordnung der Tat des Angeklagten in die nach Tatgeschehen und Täterpersönlichkeit angemessene Fallgruppe innerhalb des Strafrahmens des § 250 Abs. 1 StGB (vgl. BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]; 27, 2, 4; BGH NStZ 1983, 217;… Lackner, 15. Aufl. § 46 StGB Anm. 4, 5) auch die wesentlichen erschwerenden Umstände zu berücksichtigen haben, die in der eingehenden Vorbereitung der Tat, der Art ihrer Durchführung (u.a. Nötigung/Freiheitsberaubung hinsichtlich 6 Personen) und den zahlreichen und erheblichen Vorstrafen des Angeklagten liegen.
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1982 - 2 StR 619/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1514
BGH, 17.12.1982 - 2 StR 619/82 (https://dejure.org/1982,1514)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1982 - 2 StR 619/82 (https://dejure.org/1982,1514)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1982 - 2 StR 619/82 (https://dejure.org/1982,1514)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Voraussetzungen für die Verhängung der Höchststrafe innerhalb des damit eröffneten Strafrahmens

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ; StGB § 27 . § 46

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1983, 102
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.03.1982 - 2 StR 30/82

    Eingreifen des Revisionsgerichts bei in sich rechtsfehlerhaften …

    Auszug aus BGH, 17.12.1982 - 2 StR 619/82
    Das Revisionsgericht kann in der Regel nur eingreifen, wenn Strafzumessungserwägungen in sich rechtsfehlerhaft sind oder wenn der Tatrichter die ihm obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke unberücksichtigt läßt (BGHSt 17, 35, 36; BGH, Beschluß vom 19. März 1982 - 2 StR 30/82 - ständige Rechtsprechung).

    Ungewöhnlich hohe Strafen bedürfen einer Begründung, die das Abweichen vom Üblichen an den Besonderheiten des Falles verständlich macht (BGH, Urteile vom 25. Oktober 1977 - 1 StR 420/77 - und 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 - Beschluß vom 19. März 1982 - 2 StR 30/82 -).

  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung …

    Auszug aus BGH, 17.12.1982 - 2 StR 619/82
    Das Revisionsgericht kann in der Regel nur eingreifen, wenn Strafzumessungserwägungen in sich rechtsfehlerhaft sind oder wenn der Tatrichter die ihm obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke unberücksichtigt läßt (BGHSt 17, 35, 36; BGH, Beschluß vom 19. März 1982 - 2 StR 30/82 - ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 15.01.1980 - 1 StR 730/79

    Fehlende Verbescheidung von Beweisanträgen - Auslegung des Begriffs des …

    Auszug aus BGH, 17.12.1982 - 2 StR 619/82
    Bei der Verhängung der Höchststrafe müssen die Urteilsgründe im Regelfalle ergeben, daß der Tatrichter das Vorhandensein strafmildernder Umstände berücksichtigt hat (BGH, Beschluß vom 17. September 1975 - 3 StR 329/75 -, Urteile vom 4. April 1978 - 1 StR 48/78 - und vom 25. Januar 1980 - 1 StR 730/79 -).
  • BGH, 04.04.1978 - 1 StR 48/78

    Strafzumessung in Betäubungsmittelsachen

    Auszug aus BGH, 17.12.1982 - 2 StR 619/82
    Bei der Verhängung der Höchststrafe müssen die Urteilsgründe im Regelfalle ergeben, daß der Tatrichter das Vorhandensein strafmildernder Umstände berücksichtigt hat (BGH, Beschluß vom 17. September 1975 - 3 StR 329/75 -, Urteile vom 4. April 1978 - 1 StR 48/78 - und vom 25. Januar 1980 - 1 StR 730/79 -).
  • BGH, 18.07.1978 - 1 StR 225/78

    Rüge wegen des Auftretens von mittelbaren statt der unmittelbaren Tatzeugen - …

    Auszug aus BGH, 17.12.1982 - 2 StR 619/82
    Ungewöhnlich hohe Strafen bedürfen einer Begründung, die das Abweichen vom Üblichen an den Besonderheiten des Falles verständlich macht (BGH, Urteile vom 25. Oktober 1977 - 1 StR 420/77 - und 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 - Beschluß vom 19. März 1982 - 2 StR 30/82 -).
  • BGH, 17.09.1975 - 3 StR 329/75

    Ausführlichkeit von Strafzumessungserwägungen bei Höchstmaß an Strafe

    Auszug aus BGH, 17.12.1982 - 2 StR 619/82
    Bei der Verhängung der Höchststrafe müssen die Urteilsgründe im Regelfalle ergeben, daß der Tatrichter das Vorhandensein strafmildernder Umstände berücksichtigt hat (BGH, Beschluß vom 17. September 1975 - 3 StR 329/75 -, Urteile vom 4. April 1978 - 1 StR 48/78 - und vom 25. Januar 1980 - 1 StR 730/79 -).
  • BGH, 25.10.1977 - 1 StR 420/77

    Enger Zusammenhang zwischen einzelnen Taten als Strafmilderungskriterium - …

    Auszug aus BGH, 17.12.1982 - 2 StR 619/82
    Ungewöhnlich hohe Strafen bedürfen einer Begründung, die das Abweichen vom Üblichen an den Besonderheiten des Falles verständlich macht (BGH, Urteile vom 25. Oktober 1977 - 1 StR 420/77 - und 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 - Beschluß vom 19. März 1982 - 2 StR 30/82 -).
  • BGH, 05.09.2023 - 3 StR 217/23

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Strafzumessung im …

    Das Vorliegen einzelner Milderungsgründe schließt die Verhängung der Höchststrafe dabei keineswegs aus; diese bedarf aber - auch und gerade dann - sorgfältiger Begründung unter Berücksichtigung aller Umstände (BGH…, Urteil vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, juris Rn. 23; s. auch BGH, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 2 StR 619/82, NStZ 1983, 268, 269; Beschlüsse vom 30. August 1983 - 5 StR 587/83, StV 1984, 152;… vom 17. Juli 2007 - 5 StR 172/07, juris Rn. 8).
  • BGH, 05.03.2025 - 6 StR 508/24

    Sexueller Übergriff, Vergewaltigung; Grundsätze der Strafzumessung (Verhängung …

    Dies setzt aber - wie bei der Verhängung der Höchststrafe (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 2 StR 619/82, NStZ 1983, 268, 269) - eine eingehende Begründung und Abwägung der wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände voraus (vgl. BGH, Urteile vom 21. Februar 2024 - 6 StR 541/23, NStZ-RR 2024, 208;… vom 23. Februar 1989 - 4 StR 8/89, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 7; vom 17. November 1983 - 4 StR 617/83, NStZ 1984, 117).
  • BGH, 20.02.2024 - 3 StR 466/23

    Strafzumessung (besondere Begründungsanforderungen bei außergewöhnlich hohen …

    Das Vorliegen einzelner Milderungsgründe schließt die Verhängung der Höchststrafe dabei nicht aus; diese bedarf aber - auch und gerade dann - sorgfältiger Begründung unter Berücksichtigung aller Umstände (BGH…, Urteil vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, juris Rn. 23;… Beschluss vom 5. September 2023 - 3 StR 217/23, juris Rn. 9; s. auch BGH, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 2 StR 619/82, NStZ 1983, 268, 269; Beschlüsse vom 30. August 1983 - 5 StR 587/83, StV 1984, 152;… vom 17. Juli 2007 - 5 StR 172/07, juris Rn. 8).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.12.1982 - 4 StR 662/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1987
BGH, 09.12.1982 - 4 StR 662/82 (https://dejure.org/1982,1987)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1982 - 4 StR 662/82 (https://dejure.org/1982,1987)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1982 - 4 StR 662/82 (https://dejure.org/1982,1987)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Keine strafschärfende Wertung des Leugnens des Angeklagten - Weder Geständniszwang noch Aufklärungspflicht des Angeklagten im Strafverfahren - Leugnen als Zeichen der Uneinsichtigkeit als Strafschärfungsgrund - Begründungspflicht des Gerichts bei der Überzeugung von der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 118
  • StV 1983, 102
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines …

    Auszug aus BGH, 09.12.1982 - 4 StR 662/82
    Wie der Bundesgerichtshof schon mehrfach entschieden hat, darf das Leugnen eines Angeklagten für sich allein nicht strafschärfend gewertet werden (BGHSt 1, 103; 1, 105; BGH NJW 1955, 1158; MDR 1980, 240), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (vgl. BGHSt 5, 238, 239; BGH NJW 1966, 894, 895;… Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl., S. 601 ff).

    Ob die richterliche Überzeugung dahin geht, muß das Urteil deutlich erkennen lassen (BGHSt 1, 103, 105; 1, 105, 107; BGH NJW 1961, 85).

  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50

    Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere …

    Auszug aus BGH, 09.12.1982 - 4 StR 662/82
    Wie der Bundesgerichtshof schon mehrfach entschieden hat, darf das Leugnen eines Angeklagten für sich allein nicht strafschärfend gewertet werden (BGHSt 1, 103; 1, 105; BGH NJW 1955, 1158; MDR 1980, 240), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (vgl. BGHSt 5, 238, 239; BGH NJW 1966, 894, 895;… Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl., S. 601 ff).

    Ob die richterliche Überzeugung dahin geht, muß das Urteil deutlich erkennen lassen (BGHSt 1, 103, 105; 1, 105, 107; BGH NJW 1961, 85).

  • BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79

    Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines …

    Auszug aus BGH, 09.12.1982 - 4 StR 662/82
    Wie der Bundesgerichtshof schon mehrfach entschieden hat, darf das Leugnen eines Angeklagten für sich allein nicht strafschärfend gewertet werden (BGHSt 1, 103; 1, 105; BGH NJW 1955, 1158; MDR 1980, 240), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (vgl. BGHSt 5, 238, 239; BGH NJW 1966, 894, 895;… Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl., S. 601 ff).
  • BGH, 08.01.1954 - 2 StR 602/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.12.1982 - 4 StR 662/82
    Wie der Bundesgerichtshof schon mehrfach entschieden hat, darf das Leugnen eines Angeklagten für sich allein nicht strafschärfend gewertet werden (BGHSt 1, 103; 1, 105; BGH NJW 1955, 1158; MDR 1980, 240), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (vgl. BGHSt 5, 238, 239; BGH NJW 1966, 894, 895;… Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl., S. 601 ff).
  • BGH, 18.10.1960 - 5 StR 332/60

    Hartnäckiges Leugnen und Uneinsichtigkeit als Strafzumessungsgrund

    Auszug aus BGH, 09.12.1982 - 4 StR 662/82
    Ob die richterliche Überzeugung dahin geht, muß das Urteil deutlich erkennen lassen (BGHSt 1, 103, 105; 1, 105, 107; BGH NJW 1961, 85).
  • BGH, 09.06.1983 - 4 StR 257/83

    Fehlende Unrechtseinsicht und Reue als Strafschärfungsgrund - Gefährdung der …

    Strafschärfend kann ein solches Verhalten nur gewertet werden, wenn es nach der Art der Tat und nach der Persönlichkeit des Täters auf Rechtsfeindschaft, Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche schließen läßt (BGH, Beschluß vom 28. Februar 1980 - 4 StR 63/80; BGH NStZ 1981, 257; Beschluß vom 9. Dezember 1982 - 4 StR 662/82).
  • BGH, 08.11.1995 - 2 StR 527/95

    Hartnäckiges Leugnen - Strafschärfung

    Daher gibt selbst der Umstand, daß er die Tat hartnäckig leugnet, nach der ständigen und gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - von hier nicht vorliegenden Ausnahmen abgesehen - keinen zulässigen Straferschwerungsgrund ab (BGH StV 1982, 418; BGH NStZ 1983, 118 Nr. 3;… vgl. auch BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 11 = StV 1991, 255).
  • BGH, 29.07.1983 - 3 StR 252/83

    Leugnung der Tat - Mangelnde Einsicht - Strafschärfende Wirkung - …

    Wenn er unter diesen Umständen an seinem Leugnen festhielt, so können daraus kaum Schlüsse auf seine innere Einstellung zur Tat - Uneinsichtigkeit oder rechtsfeindliche Gesinnung - gezogen werden (vgl. auch BGH NStZ 1983, 118).
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 19.03.1982 - 2 StR 30/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,5910
BGH, 19.03.1982 - 2 StR 30/82 (https://dejure.org/1982,5910)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1982 - 2 StR 30/82 (https://dejure.org/1982,5910)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1982 - 2 StR 30/82 (https://dejure.org/1982,5910)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eingreifen des Revisionsgerichts bei in sich rechtsfehlerhaften Strafzumessungserwägungen oder Abwägungspflichtverletzung bezüglich der Tatumstände durch den Tatrichter - Berücksichtigung der "Schrittmacherrolle" des Mitangeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 102
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung …

    Auszug aus BGH, 19.03.1982 - 2 StR 30/82
    Das Revisionsgericht kann in der Regel nur eingreifen, wenn Strafzumessungserwägungen in sich rechtsfehlerhaft sind oder wenn der Tatrichter die ihm obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezieht (BGHSt 17, 35, 36; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 04.11.1981 - 2 StR 242/81

    Besetzungsrüge im Verhältnis von Erwachsenengericht und Jugendgericht - …

    Auszug aus BGH, 19.03.1982 - 2 StR 30/82
    Der Strafausspruch war deshalb aufzuheben und die Sache - wenngleich sich das Verfahren nun nur noch gegen einen Erwachsenen richtet - an eine andere Jugendkammer zurückzuverweisen (BGH, Urteil vom 4. November 1981 - 2 StR 242/81 -, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 18.07.1978 - 1 StR 225/78

    Rüge wegen des Auftretens von mittelbaren statt der unmittelbaren Tatzeugen - …

    Auszug aus BGH, 19.03.1982 - 2 StR 30/82
    Indessen bedürfen ungewöhnlich hohe Strafen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, welche die Abweichung vom Üblichen an den Besonderheiten des Falles verständlich macht (BGH, Urteile vom 25. Oktober 1977 - 1 StR 420/77 - und 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 25.10.1977 - 1 StR 420/77

    Enger Zusammenhang zwischen einzelnen Taten als Strafmilderungskriterium - …

    Auszug aus BGH, 19.03.1982 - 2 StR 30/82
    Indessen bedürfen ungewöhnlich hohe Strafen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, welche die Abweichung vom Üblichen an den Besonderheiten des Falles verständlich macht (BGH, Urteile vom 25. Oktober 1977 - 1 StR 420/77 - und 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 20.10.2021 - 1 StR 136/21

    Strafzumessung (besondere Begründungsanforderungen bei außergewöhnlich hohen …

    Außergewöhnlich hohe Strafen bedürfen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, die das Abweichen vom Üblichen vor dem Hintergrund der Besonderheiten des jeweiligen Falles verständlich macht (…BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2020 - 1 StR 445/20 Rn. 5;… vom 20. September 2010 - 4 StR 278/10 Rn. 5;… vom 11. Oktober 1985 - 2 StR 518/85 Rn. 4 und vom 19. März 1982 - 2 StR 30/82 Rn. 3).
  • BGH, 20.09.2010 - 4 StR 278/10

    Strafzumessung (Begründungsbedarf bei außergewöhnlich hohen Strafen; mildernde …

    Außergewöhnlich hohe Strafen bedürfen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, die die Abweichung vom Üblichen vor dem Hintergrund der Besonderheiten des jeweiligen Falles verständlich macht (BGH, Beschluss vom 19. März 1982 - 2 StR 30/82, StV 1983, 102; Beschluss vom 11. Oktober 1985 - 2 StR 518/85, StV 1986, 57;… Beschluss vom 6. Oktober 1993 - 3 StR 270/93, BGHR StGB § 222 Strafzumessung 1).
  • BGH, 17.12.1982 - 2 StR 619/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - …

    Das Revisionsgericht kann in der Regel nur eingreifen, wenn Strafzumessungserwägungen in sich rechtsfehlerhaft sind oder wenn der Tatrichter die ihm obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke unberücksichtigt läßt (BGHSt 17, 35, 36; BGH, Beschluß vom 19. März 1982 - 2 StR 30/82 - ständige Rechtsprechung).

    Ungewöhnlich hohe Strafen bedürfen einer Begründung, die das Abweichen vom Üblichen an den Besonderheiten des Falles verständlich macht (BGH, Urteile vom 25. Oktober 1977 - 1 StR 420/77 - und 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 - Beschluß vom 19. März 1982 - 2 StR 30/82 -).

  • BGH, 21.12.2020 - 1 StR 445/20

    Strafzumessung (besondere Darstellungsanforderungen bei außergewöhnlich hohen …

    Außergewöhnlich hohe Strafen bedürfen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, die die Abweichung vom Üblichen vor dem Hintergrund der Besonderheiten des jeweiligen Falles verständlich macht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2010 - 4 StR 278/10 Rn. 5;… vom 8. Februar 2005 - 3 StR 500/04 Rn. 2;… vom 6. Oktober 1993 - 3 StR 270/93 Rn. 6;… vom 11. Oktober 1985 - 2 StR 518/85 Rn. 4 und vom 19. März 1982 - 2 StR 30/82 Rn. 3).
  • BGH, 11.10.1985 - 2 StR 518/85

    Erfordernis einer besonderen Rechtfertigung außergewöhnlich hoher Strafen in den …

    Außergewöhnlich hohe Strafen bedürfen jedoch einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, welche die Abweichung vom Üblichen an den Besonderheiten des Falles verständlich macht (ständige Rechtsprechung, z.B. BGH, Beschluß vom 19. März 1982 - 2 StR 30/82 = Strafverteidiger 1983, 102; Beschluß vom 21. September 1984 - 2 StR 503/84).
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