Rechtsprechung
| OLG Celle, 15.02.1983 - 3 Ws 229/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1983, 156
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94
Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. …
Die unterschiedlichen Standpunkte in der Rechtsprechung (vgl. z.B. OLG Frankfurt NStZ 1987, 329; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 74, 75; JR 1988, 163, 164 einerseits, OLG Celle StV 1983, 156; OLG Nürnberg NStZ 1982, 509; 1983, 319 andererseits) sind weitgehend mit Gesetzeswortlaut und Entstehungsgeschichte begründet worden; ein übereinstimmendes Ergebnis wurde nicht erzielt (…siehe auch die weiteren Nachweise bei Mysegades, Zur Problematik der Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe, 1988, S. 93 ff.;… Revel, Anwendungsprobleme der Schuldschwereklausel des § 57 a StGB, 1988, S. 53 ff.). - BGH, 13.06.1994 - 1 StR 504/93
Besondere Schwere der Schuld - Lebenslange Freiheitsstrafe - Schuldbemessung
Abweichend davon vertritt nur eine Mindermeinung die Ansicht, daß in der Regel aus Schuldschwere-Gesichtspunkten nur 15 Jahre einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu vollstrecken seien und eine längere Vollstreckung nur in Ausnahmefällen in Betracht komme (OLG Celle StV 1983, 156; OLG Nürnberg NStZ 1982, 509, 510; 1983, 319). - OLG Hamburg, 03.01.1994 - 2 Ws 584/93 In Anwendung dieser Grundsätze hat der Verurteilte eindeutig besonders schwere Schuld verwirklicht, wobei vorliegend dahinstehen kann, ob Maßstab eine Schuld im unteren Bereich der mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndeten Mordfälle (so z.B. OLG Hamm NStZ 1986, 315 und - noch nach der oben angeführten Entscheidung des BVerfG - NStZ 1993, 452 ) oder eine Schuld im "Durchschnitt vorkommender Mordfälle (so z.B. OLG Celle StV 1983, 156 und nunmehr BGH NJW 1993, 1999 [2000]) ist.
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 25.11.1982 - HEs 126/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1983, 156
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Koblenz, 03.01.2001 - 4420 BL - III - 71/00
Haftprüfung; Sechsmonatsfrist; Tatbegriff; neue Tat; neuer Haftbefehl; …
Damit ist der 2. Strafsenat zu einer in der älteren Rechtsprechung vertretenen Theorie zurückgekehrt, wonach "dieselbe Tat" gleichzusetzen sei mit "demselben Verfahren" (OLG Celle NJW 1966, 1574; NJW 1969, 245; StV 1984, 340; StV 1989, 255; OLG Braunschweig NJW 1967, 363; OLG Hamm MDR 1977, 426; OLG Stuttgart StV 1983, 156; OLG Schleswig StV 1983, 466; OLG Bremen StV 1984, 340). - OLG Koblenz, 04.12.2000 - 4420 BL - III - 97/00
Haftprüfung, Sechsmonatsfrist, Fristberechnung, Tatbegriff, Untersuchungshaft, …
Deshalb hält es der erkennende Senat für geboten, im Ansatz davon auszugehen, dass "dieselbe Tat" im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO das Gleiche wie "in demselben Verfahren" bedeutet (so bereits Beschluss vom 20. Oktober 2000 - (2) BL - III - 44/00; ebenso, teilweise auch weitergehend OLG Celle, NJW 1966, 1574; NJW 1969, 245; StV 1984, 340; StV 1989, 255; OLG Braunschweig, NJW 1976, 363; OLG Hamm, MDR 1977, 426; OLG Koblenz, OLGSt § 122 StPO S. 11 f.; OLG Stuttgart, StV 1983, 156; OLG Schleswig, StV 1983, 466; OLG Bremen, StV 1984, 340;… KK-Boujong, StPO, 4. Aufl., § 121 StPO Rdnr. 10 m.w.N. sowie in jüngerer Zeit: OLG Thüringen, StV 1999, 329, 330, linke Spalte mittig: "Dieselbe Tat" bedeutet nach der jüngeren Rspr. und Kommentierung im Ansatz das Gleiche wie "in demselben Verfahren"; OLG Köln NStZ-RR 1998, 181 mit zustimmender Anmerkung Lange, NStZ 1998, 606).
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