Rechtsprechung
| BGH, 29.07.1982 - 4 StR 279/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verwertung des Protokolls einer polizeilichen Vernehmung zu Beweiszwecken - Verletzung der Aufklärungspflicht eines Gerichts wegen der Nichtanhörung eines zusätzlichen Sachverständigen - Töten eines Menschen zur Befriedigung des Geschlechtstriebes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 211 Abs. 2
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs - Der Lustmörder
Papierfundstellen
- NJW 1982, 2565
- MDR 1982, 946
- NStZ 1982, 464
- StV 1983, 18
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63
Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger …
Auszug aus BGH, 29.07.1982 - 4 StR 279/82
Zum Mordmerkmal der Befriedigung des Geschlechtstriebs (im Anschluß an BGHSt 19, 101).Es umfaßt sowohl den sog. Lustmord, bei dem der Täter in der Tötungshandlung selbst sexuelle Befriedigung sucht, als auch den Fall, daß er tötet, um das Opfer geschlechtlich zu mißbrauchen (BGHSt 7, 353, 354 [BGH 08.06.1955 - 3 StR 163/55]; 19, 101, 105).
Hierbei ist es unerheblich, ob der Täter von vorneherein mit Tötungsvorsatz handelt oder ob er den Tötungsentschluß erst während der Tatausführung faßt; es ist ferner unwesentlich, in welchem Zeitpunkt der Tod des Opfers eintritt (BGHSt 19, 101; BGH…, Urteil vom 6. März 1979 - 1 StR 348/78 - vgl. ferner Jähnke in LK, 10. Aufl., § 211 Rdn. 7).
- BGH, 08.06.1955 - 3 StR 163/55
Lustmord
Auszug aus BGH, 29.07.1982 - 4 StR 279/82
Es umfaßt sowohl den sog. Lustmord, bei dem der Täter in der Tötungshandlung selbst sexuelle Befriedigung sucht, als auch den Fall, daß er tötet, um das Opfer geschlechtlich zu mißbrauchen (BGHSt 7, 353, 354 [BGH 08.06.1955 - 3 StR 163/55]; 19, 101, 105). - BGH, 06.03.1979 - 1 StR 348/78
Ordnungsgemäße Besetzung einer Schwurgerichtskammer - Verletzung des …
Auszug aus BGH, 29.07.1982 - 4 StR 279/82
Hierbei ist es unerheblich, ob der Täter von vorneherein mit Tötungsvorsatz handelt oder ob er den Tötungsentschluß erst während der Tatausführung faßt; es ist ferner unwesentlich, in welchem Zeitpunkt der Tod des Opfers eintritt (BGHSt 19, 101; BGH, Urteil vom 6. März 1979 - 1 StR 348/78 - vgl. ferner Jähnke in LK, 10. Aufl., § 211 Rdn. 7). - OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 23.01.1950 - StS 353/49
Auszug aus BGH, 29.07.1982 - 4 StR 279/82
Das Gesetz verlangt lediglich ein Handeln mit der entsprechenden Zielrichtung, der Zweck muß nur in der Vorstellung des Täters vorhanden gewesen sein und ihn zu seiner Handlung bestimmt haben, die Zweckerfüllung ist nicht erforderlich (OGHSt 2, 337, 339;… Jähnke LK, 10. Aufl., § 211 Rdn. 7).
- BGH, 22.04.2005 - 2 StR 310/04
"Kannibalen-Fall" muß neu verhandelt werden
Ob die erstrebte sexuelle Befriedigung erreicht wird, ist ohne Belang (BGH NStZ 1982, 464; vgl. auch: BGH NStZ 2001, 598, 599; OGHSt 2, 337, 339).Ebenso ist dieses Mordmerkmal bejaht worden, wenn der Tod des Opfers als Folge einer Vergewaltigung zumindest billigend in Kauf genommen wird (BGHSt 19, 101, 105; BGH NStZ-RR 2004, 8; BGH NStZ 1982, 464).
- LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10
Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an …
Um eine solche geht es dann, wenn der Täter die geschlechtliche Befriedigung in der Tötung des Opfers selbst sucht ("Lustmord"; vgl. dazu BGHSt 7, 353 ff.: 19, 101 ff.), aber auch dann, wenn der Täter tötet, um das Opfer geschlechtlich missbrauchen zu können, wobei es unwesentlich ist, wann der Tod eintritt (vgl. BGH, NJW 1982, 2565 f.). - LG Kiel, 13.05.2011 - 10 KLs 11/11 Um eine solche geht es dann, wenn der Täter die geschlechtliche Befriedigung in der Tötung des Opfers selbst sucht ("Lustmord"; vgl. dazu BGHSt 7, 353 ff.: 19, 101 ff.), aber auch dann, wenn der Täter tötet, um das Opfer geschlechtlich missbrauchen zu können, wobei es unwesentlich ist, wann der Tod eintritt (vgl. BGH, NJW 1982, 2565 f.).
- LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20
Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und …
Das ist nach ständiger Rechtsprechung der Fall, wenn der Täter schon in der Tötungshandlung geschlechtliche Befriedigung sucht (vgl. BGH, Urteil vom 08.06.1955, Az. 3 StR 163/55; Urteil vom 17.09.1963, Az. 1 StR 301/63), wenn der Täter den Tod des Opfers als Folge der Gewaltanwendung bei oder nach der Erzwingung des Geschlechtsverkehrs anstrebt oder billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH, Urteil vom 17.09.1963, Az. 1 StR 301/63; Urteil vom 28.01.1992, Az. 5 StR 491/91) oder wenn der Täter das Opfer tötet, um seine Geschlechtslust an der Leiche zu befriedigen (vgl. BGH, Urteil vom 08.06.1955, Az. 3 StR 163/55; Urteil vom 29.07.1982, Az. 4 StR 279/82).Die Erfüllung des Mordmerkmals setzt voraus, dass der Täter im Augenblick des Tatentschlusses und der Tötungshandlung von sexuellen Motiven geleitet ist (vgl. BGH, Urteil vom 29.07.1982, Az. 4 StR 279/82; Beschluss vom 10.05.2001, Az. 4 StR 52/01).
- BGH, 10.05.2001 - 4 StR 52/01
Mord; Zur Befriedigung des Geschlechtstriebes (Anlaß der sexuellen Erregung)
Rn. 5 "Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs tötet, wer das Töten als ein Mittel zur geschlechtlichen Befriedigung benützt, wer im Augenblick des Entschlusses zur Tötung und der Tötungshandlung von sexuellen Motiven geleitet ist (vgl. Senatsentscheidung NStZ 1982, 464 Nr. 7). - LG Kiel, 16.09.2021 - 8 Ks 598 Js 59395/20
Lebenslange Haft für Frauenmörder aus Rendsburg
Das Gesetz verlangt lediglich ein Handeln mit der entsprechenden Zielrichtung, so dass die Tötung eines anderen Menschen letztlich bereits dann zur Befriedigung des Geschlechtstriebes begangen wird, wenn sie von sexuellen Motiven geleitet wird (vgl. BGHSt 7, 353 ff.; 19, 101 ff.; NJW 1982, 2565 f.). - BGH, 05.12.1986 - 2 StR 301/86
Sachverständigengutachten - Beweisaufnahme
Unwesentlich ist ferner, in welchem Zeitpunkt dessen Tod eintritt (BGHSt 19, 101, 105; BGH NStZ 1982, 464; BGH, Urteil vom 6. März 1979 - 1 StR 348/78). - LG Essen, 14.12.2018 - 58 Ks 1/18 Rn. 308 Das Merkmal zur Befriedigung des Geschlechtstriebs liegt vor, wenn entweder geschlechtliche Befriedigung in der Tötung gesucht wird oder wenn der Tod des Opfers zu diesem Zweck angestrebt oder billigend in Kauf genommen wird (…Fischer, a.a.O. § 211, Rn. 9 m.w.B.; BGH, Urt. v. 29.7.1982 - 4 StR 279/82).
- BGH, 18.12.1986 - 4 StR 576/86
Zweifel an der Richtigkeit einer höchstmögliche Blutalkoholkonzentration für die …
Daß der Angeklagte mit seinem Tun nicht auf den Tod des Opfers abzielte, also nur mit bedingtem Tötungsvorsatz handelte, schließt das Vorliegen dieser Qualifikation nicht aus (BGHSt 19, 101, 105; BGH NStZ 1982, 464; BGH, Urteil vom 6. März 1979 - 1 StR 348/78; Urteil vom 30. November 1983 - 3 StR 421/83; s. ferner die Nachweise bei Eser NStZ 1981, 383, 384; 1983, 433, 435). - BGH, 30.11.1983 - 3 StR 421/83
Bejahung eines bedingten Tötungsvorsatzes bei zweiminütiger Würgehandlung - …
Zwar ist es grundsätzlich unerheblich, ob der Täter den Tötungsentschluß erst während der Tatausführung faßt (BGH MDR 1982, 946; BGH bei Holtz MDR 1982, 102). - BGH, 13.01.1984 - 2 StR 808/83
Verminderung des Hemmungsvermögens eines Angeklagten - Vorliegen von …
- LG Arnsberg, 14.12.1983 - 2 Ks 20 Js 423/83
Wer tötete Johanna Schenuit?
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Rechtsprechung
| BGH, 13.10.1982 - 3 StR 265/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bindung des Revisionsgerichtes an die Überzeugung des Tatrichters vom Tatgeschehen bei Indiztatsachen - Anwendung des Ausnahmestrafrahmens bei Abweichung des Tatbildes einschließlich der subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom normalen Maß - Zulässigkeit der ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1983, 18
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (10)
- BGH, 08.09.1982 - 3 StR 241/82
Strafverfolgung - Beschränkung - Verletzung - Revisibilität
Auszug aus BGH, 13.10.1982 - 3 StR 265/82
Die Auffassung des Landgerichts, daß die Bedrohung mit einer nicht geladenen und nicht einsatzbereiten Gaspistole den Tatbestand des schweren Raubes nach § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllen kann, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 26, 167, 170; BGH NStZ 1981, 436; BGH, Beschluß vom 19. August 1982 - 4 StR 442/82 - und vom 8. September 1982 - 3 StR 241/82 - a.A. Eser JZ 1981, 761 ff mit Nachweisen; Küper NStZ 1982, 28 f).Ebenso kann auch ein minder schwerer Fall nach § 250 Abs. 2 StGB schon allein damit gerechtfertigt werden, daß die objektive Gefährdung des Opfers durch die Verwendung einer Scheinwaffe herabgesetzt war und dies angesichts der gesamten Tatumstände auf einen nicht gesteigerten verbrecherischen Willen des Täters hindeutet (vgl. BGH NJW 1976, 248 rechte Spalte am Ende; BGH Strafverteidiger 1981, 68; 1982, 70 f; BGH, Beschluß vom 19. August 1982 - 4 StR 442/82 - und vom 8. September 1982 - 3 StR 241/82).
- BGH, 19.08.1982 - 4 StR 442/82
Wirkungen einer nicht in der vorgeschriebenen Form ausgeführten Verfahrensrüge …
Auszug aus BGH, 13.10.1982 - 3 StR 265/82
Die Auffassung des Landgerichts, daß die Bedrohung mit einer nicht geladenen und nicht einsatzbereiten Gaspistole den Tatbestand des schweren Raubes nach § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllen kann, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 26, 167, 170; BGH NStZ 1981, 436; BGH, Beschluß vom 19. August 1982 - 4 StR 442/82 - und vom 8. September 1982 - 3 StR 241/82 - a.A. Eser JZ 1981, 761 ff mit Nachweisen; Küper NStZ 1982, 28 f).Ebenso kann auch ein minder schwerer Fall nach § 250 Abs. 2 StGB schon allein damit gerechtfertigt werden, daß die objektive Gefährdung des Opfers durch die Verwendung einer Scheinwaffe herabgesetzt war und dies angesichts der gesamten Tatumstände auf einen nicht gesteigerten verbrecherischen Willen des Täters hindeutet (vgl. BGH NJW 1976, 248 rechte Spalte am Ende; BGH Strafverteidiger 1981, 68; 1982, 70 f; BGH, Beschluß vom 19. August 1982 - 4 StR 442/82 - und vom 8. September 1982 - 3 StR 241/82).
- BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75
Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 13.10.1982 - 3 StR 265/82
Für die Prüfung dieser Frage ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98 f; BGH Urteil vom 23. September 1975 - 1 StR 309/75 - BGH, Urteil vom 3. April 1980 - 4 StR 115/80).
- BGH, 10.07.1975 - GSSt 1/75
Auszug aus BGH, 13.10.1982 - 3 StR 265/82
Die Auffassung des Landgerichts, daß die Bedrohung mit einer nicht geladenen und nicht einsatzbereiten Gaspistole den Tatbestand des schweren Raubes nach § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllen kann, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 26, 167, 170; BGH NStZ 1981, 436; BGH, Beschluß vom 19. August 1982 - 4 StR 442/82 - und vom 8. September 1982 - 3 StR 241/82 - a.A. Eser JZ 1981, 761 ff mit Nachweisen; Küper NStZ 1982, 28 f). - BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80
Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe …
Auszug aus BGH, 13.10.1982 - 3 StR 265/82
Die Revision verkennt, daß das Revisionsgericht an die Überzeugung des Tatrichters vom Tatgeschehen auch dann gebunden ist, wenn die aus Indiztatsachen gezogenen Schlüsse nur möglich und nicht zwingend sind (BGH NStZ 1981, 33 mit Nachweisen). - BGH, 23.09.1975 - 1 StR 436/75
Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tatmehrheit mit schwerem Raub - …
Auszug aus BGH, 13.10.1982 - 3 StR 265/82
Ebenso kann auch ein minder schwerer Fall nach § 250 Abs. 2 StGB schon allein damit gerechtfertigt werden, daß die objektive Gefährdung des Opfers durch die Verwendung einer Scheinwaffe herabgesetzt war und dies angesichts der gesamten Tatumstände auf einen nicht gesteigerten verbrecherischen Willen des Täters hindeutet (vgl. BGH NJW 1976, 248 rechte Spalte am Ende; BGH Strafverteidiger 1981, 68; 1982, 70 f; BGH, Beschluß vom 19. August 1982 - 4 StR 442/82 - und vom 8. September 1982 - 3 StR 241/82). - BGH, 20.05.1981 - 2 StR 157/81
Schwere räuberische Erpressung - Mit-sich-Führen einer Scheinwaffe - …
Auszug aus BGH, 13.10.1982 - 3 StR 265/82
Die Auffassung des Landgerichts, daß die Bedrohung mit einer nicht geladenen und nicht einsatzbereiten Gaspistole den Tatbestand des schweren Raubes nach § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllen kann, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 26, 167, 170; BGH NStZ 1981, 436; BGH, Beschluß vom 19. August 1982 - 4 StR 442/82 - und vom 8. September 1982 - 3 StR 241/82 - a.A. Eser JZ 1981, 761 ff mit Nachweisen; Küper NStZ 1982, 28 f). - BGH, 01.10.1980 - 4 StR 465/80
Strafzumessung: minder schwerer Fall - Voraussetzungen des § 21 StGB
Auszug aus BGH, 13.10.1982 - 3 StR 265/82
Ebenso kann auch ein minder schwerer Fall nach § 250 Abs. 2 StGB schon allein damit gerechtfertigt werden, daß die objektive Gefährdung des Opfers durch die Verwendung einer Scheinwaffe herabgesetzt war und dies angesichts der gesamten Tatumstände auf einen nicht gesteigerten verbrecherischen Willen des Täters hindeutet (vgl. BGH NJW 1976, 248 rechte Spalte am Ende; BGH Strafverteidiger 1981, 68; 1982, 70 f; BGH, Beschluß vom 19. August 1982 - 4 StR 442/82 - und vom 8. September 1982 - 3 StR 241/82). - BGH, 03.04.1980 - 4 StR 115/80
Minder schwerer Fall des schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher …
Auszug aus BGH, 13.10.1982 - 3 StR 265/82
Für die Prüfung dieser Frage ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98 f; BGH Urteil vom 23. September 1975 - 1 StR 309/75 - BGH, Urteil vom 3. April 1980 - 4 StR 115/80). - BGH, 23.09.1975 - 1 StR 309/75
Strafbarkeit wegen Autostraßenraubs in Tateinheit mit schwerem Raub, wegen …
Auszug aus BGH, 13.10.1982 - 3 StR 265/82
Für die Prüfung dieser Frage ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98 f; BGH Urteil vom 23. September 1975 - 1 StR 309/75 - BGH, Urteil vom 3. April 1980 - 4 StR 115/80).
- BGH, 26.11.1985 - 1 StR 393/85
Tateinheit zwischen rauberischer Erpressung und erpresserischem Menschenraub - …
In diesem Zusammenhang kann der minder schwere Fall nach § 250 Abs. 2 StGB zwar schon allein damit gerechtfertigt werden, daß die objektive Gefährdung des Opfers durch die Verwendung einer ungeladenen Schußwaffe oder einer Scheinwaffe herabgesetzt war und dieser Umstand auf einen nicht gesteigerten verbrecherischen Willen des Täters hindeutet (BGH StV 1981, 68; BGH, Urteil vom 13. Oktober 1982 - 3 StR 265/82 - bei Holtz MDR 1983, 91). - BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90
Begründung einer Aufklärungsrüge hinsichtlich einer unterlassenen Aufklärung des …
Die Ausführungen der Strafkammer zur Aussetzungsfrage lassen erkennen, daß sie eine - wenn auch knappe - Gesamtwürdigung vorgenommen hat, wie sie von der Rechtsprechung gefordert wird (vgl. BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80] ; BGH NStZ 1982, 114 und 285, 286; StV 1983, 18;… BGHR StGB § 56 II Aussetzung, fehlerhafte 1 und Umstände, besondere 3). - BGH, 21.12.1983 - 3 StR 444/83
Hinweise in Urteilsgründen die nicht auf Erkenntnissen beruhen, die in der …
Die für die Prüfung, ob die Anwendung dieses Ausnahmestrafrahmens geboten ist, zu fordernde Gesamtbetrachtung aller Umstände, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen (BGHSt 26, 97, 98 f.; BGH, Urteil vom 13. Oktober 1982 - 3 StR 265/82), hat die Strafkammer vorgenommen.
- BGH, 16.03.1989 - 1 StR 96/89
Umfang der Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falles
Dessen bedurfte es jedoch, da sich daraus ein Indiz für die geringere kriminelle Engerie der Angeklagten ergeben konnte (BGH StV 1981, 68; 1983, 18/19; 1983, 279; 1986, 19). - BGH, 09.01.1986 - 4 StR 683/85
Vorliegen eines schweren Raubes bei Verwendung einer Scheinwaffe
Der Umstand, daß das Raubopfer in eine von ihm subjektiv empfundene lebensgefährliche Situation gebracht wird, rechtfertigt es jedoch in der Regel überhaupt erst, einen Raub bei der Verwendung einer Scheinwaffe als schwer einzustufen (vgl. BGH NStZ 1981, 436; BGH, Urteil vom 11. Dezember 1979 - 5 StR 703/79 und Urteil vom 13. Oktober 1982 - 3 StR 265/82 - bei Holtz MDR 1983, 92). - BGH, 31.01.1983 - 3 StR 516/82
Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falles im Sinne des § 178 …
Für die Prüfung dieser Frage ist eine Gesamtbetrachtung aller wesentlichen belastenden und entlastenden Umstände notwendig, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98, 99 [BGH 19.03.1975 - 2 StR 53/75]; BGH, Urteile vom 10. Mai 1979 - 4 StR 154/79 -, vom 14. Oktober 1981 - 3 StR 215/81 - undvom 13. Oktober 1982 - 3 StR 265/82, jeweils mit weiteren Nachw.). - BGH, 23.07.1991 - 5 StR 285/91
Schwere räuberische Erpressung durch Mitführung einer geladenen Gaspistole - …
Dies kann - ebenso wie in den Fällen der Verwendung einer nicht gebrauchsbereiten Schußwaffe oder einer Scheinwaffe (BGH StV 1981, 68; 1982, 70 f.; 1983, 18 f.) - ein Indiz für eine relativ geringe kriminelle Energie des Angeklagten ergeben, das in die Strafzumessungserwägungen einzubeziehen ist (…BGHR StGB § 250 Abs. 2 Strafrahmenwahl 2 und 3). - BGH, 16.03.1983 - 2 StR 741/82
Anforderungen an die Begründung einer Jugendstrafe
Daß die Jugendkammer bei der Bewertung des dem Angeklagten zurechenbaren Tatunrechts nicht erörtert hat, ob sich die Tat, bei der der Angeklagte nur eine nicht funktionsfähige Modellpistole benutzte, als minder schwerer Fall im Sinne von § 250 Abs. 2 StPO darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 1982 - 3 StR 265/82; BGH, Strafverteidiger 1981, 68; 1982, 70 ff) ist hier angesichts der sonstigen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände nicht zu beanstanden. - BGH, 31.01.1984 - 5 StR 959/83
Aussetzung einer Gesamtfreiheitsstrafe - Berücksichtigung der Menge der …
Wegen der Auslegung des Merkmals "besondere Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Verurteilten" weist der Senat auf folgendes hin: Daran, daß§ 56 Abs. 2 StGB nur anwendbar sei, wenn Umstände vorliegen, die dem Fall den Stempel des Außergewöhnlichen aufdrücken (UA S. 10), hat der Bundesgerichtshof nicht festgehalten (BGH Strafverteidiger 1982, 419 f, 570; vgl. auch Mösl NStZ 1983, 493, 495 sowie die Senatsurteile in: Strafverteidiger 1983, 18, 502).
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Rechtsprechung
| BGH, 09.11.1982 - 5 StR 493/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Berücksichtigung der Vorgeschichte und die Folgen des Tatgeschehens bei der Entscheidung über das Vorliegen besonderer Umstände in der Tat - Berücksichtigung von Eheproblemen einer bestimmten Art und Intensität bei der Anwendung des § 56 Abs. 2 ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1983, 18
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat …
Auszug aus BGH, 09.11.1982 - 5 StR 493/82
Die Umstände in der Person des Täters und in der Tat lassen sich ohnehin vielfach nicht scharf voneinander trennen (BGHSt 29, 370, 380 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80];… BGH GA 1980, 106; Strafverteidiger 1981, 120; NStZ 1982, 114). - BGH, 19.11.1981 - 3 StR 566/81
Strafaussetzung zur Bewährung - Voraussetzungen - Besondere Umstände
Auszug aus BGH, 09.11.1982 - 5 StR 493/82
Die Umstände in der Person des Täters und in der Tat lassen sich ohnehin vielfach nicht scharf voneinander trennen (BGHSt 29, 370, 380 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80];… BGH GA 1980, 106; Strafverteidiger 1981, 120; NStZ 1982, 114). - BGH, 03.12.1980 - 3 StR 419/80
Strafaussetzung zur Bewährung bei Körperverletzung mit Todesfolge
Auszug aus BGH, 09.11.1982 - 5 StR 493/82
Die Entscheidung des Schwurgerichts ist jedenfalls vertretbar (…vgl. BGH GA 1978, 80; Strafverteidiger 1981, 69).
- BGH, 30.10.1986 - 4 StR 456/86
Aufhebung der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund eines …
Danach erfordert die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren eine Gesamtwürdigung der in Tat und in der Täterpersönlichkeit liegenden Umstände (vgl. BGH NStZ 1982, 114 und 285, 286; BGH StV 1983, 18; BGH, Urteil vom 12. Juni 1986 - 4 StR 215/86). - BGH, 18.09.1986 - 4 StR 455/86
Berücksichtigung einer Umschulungsmaßnahme als Grundlage eines zukünftig …
Danach erfordert die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren eine Gesamtwürdigung der in der Tat und in der Täterpersönlichkeit liegenden Umstände (vgl. BGH NStZ 1982, 114 und 285, 286; BGH StV 1983, 18; BGH, Urteil vom 12. Juni 1986 - 4 StR 215/86). - BGH, 12.06.1986 - 4 StR 215/86
Erfordernis einer Gesamtwürdigung der in der Tat und in der Täterpersönlichkeit …
Abgesehen davon, daß sich die günstige Prognose des Landgerichts nicht auf die Erwägung stützen läßt, eine Strafverbüßung werde nicht zu einer Besserung des Angeklagten beitragen, fehlt es an der für eine Strafaussetzung nach § 56 Abs. 2 StGB auch in der seit dem 1. Mai 1986 geltenden Fassung des 23. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 13. April 1986 (BGBl I 393) erforderlichen Gesamtwürdigung der in der Tat und in der Täterpersönlichkeit liegenden Umstände (vgl. BGH NStZ 1982, 114 und 285, 286; BGH StV 1983, 18). - BGH, 21.12.1983 - 3 StR 444/83
Hinweise in Urteilsgründen die nicht auf Erkenntnissen beruhen, die in der …
Die tatrichterliche Wertung hält sich im Rahmen des Beurteilungsspielraums, den der Tatrichter bei der Anwendung des § 56 Abs. 2 StGB hat (vgl. BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80], BGH Strafverteidiger 1981, 21, 69, 70, 120, 122, 542; BGH NStZ 1982, 114; BGH Strafverteidiger 1983, 18). - BayObLG, 17.12.1992 - 5St RR 140/92
Sozialprognose; Tablettensucht; Straftaten; Bezug; Sucht; Bewährungszeit; …
Auch die bei der Beurteilung des Vorliegens besonderer Umstände i.S. von § 56 Abs. 2 StGB notwendige Gesamtwürdigung der in der Tat und in der Täterpersönlichkeit liegenden Umstände (BGH NStZ 1982, 114 und NStZ 1982, 285 [286]; BGH StV 1983, 18) läßt ausreichend erkennen, daß die Strafaussetzung trotz erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, nicht als unangebracht erscheint und den allgemeinen vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderläuft (BGHSt 29, 370 [371]).
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