Rechtsprechung
| BGH, 11.03.1983 - 2 StR 89/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Sinn und Zweck des § 30 Betäubungsmittelgesetz (BtmG)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1983, 202
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.08.1982 - 3 StR 284/82
Möglichkeit der Annahme von Unfreiwilligkeit des Rücktritts wegen psychischen …
Auszug aus BGH, 11.03.1983 - 2 StR 89/83
Die Bundesregierung hat in § 30 BtmG die wichtigste strafrechtliche Maßnahme gegen die Überschwemmung des Bundesgebiets mit Rauschgift gesehen (vgl. die Nachweise in der zum Abdruck in der amtlichen Sammlung vorgesehenen Entscheidung BGH, Urteil vom 24. November 1982, 3 StR 284/82).
- BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90
Strafbarkeit nach BtMG im Hinblick auf Selbstverantwortung und die Grundsätze der …
Vielmehr soll Schäden vorgebeugt werden, die sich für die Allgemeinheit aus dem verbreiteten Konsum vor allem harter Drogen und den daraus herrührenden Gesundheitsbeeinträchtigungen der einzelnen ergeben (Schutzgut "Volksgesundheit"; vgl. BGHSt 31, 163, 168; BGH StV 1983, 202; Pelchen in Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze Vorbem. zu § 1 BtMG). - BGH, 15.04.1983 - 2 StR 192/83
Voraussetzungen eines minder schweren Falles bei der Einfuhr von …
Damit werden dann, wenn die Mengen des eingeführten Rauschgiftes zwar nicht mehr gering, aber auch nicht besonders groß sind, Sachverhalte mit erfaßt, die im Vergleich zu den in § 30 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BtMG genannten einen wesentlich geringeren kriminellen Gehalt haben, und bei denen es schon deshalb näher liegt, einen minder schweren Fall zu bejahen (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1982 - 3 StR 384/82 = BGHSt 31, 163 f = NJW 1983, 692 f; Beschluß vom 22. Februar 1983 - 4 StR 21/83 - und vom 11. März 1983 - 2 StR 89/83). - OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 4 Ss 76/03
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tatvollendung durch …
Geschütztes Rechtsgut ist in erster Linie die Volksgesundheit (BGHSt 31, 168; 34, 180; 37, 182; BGH NJW 1979, 1259; BGH StV 1983, 202; BGH StV 1992, 513 ff.; BGH StV 1999, 433).
- BGH, 12.09.1986 - 2 StR 472/86
Einfuhr - Rauschgift - Eigenverbrauch - Minder schwerer Fall
Diese Taten lassen sich zwar nicht aus dem Verbrechenstatbestand des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG ausklammern, ihre Bewertung als minder schwere Fälle liegt aber nahe (vgl. BGH, Beschl. v. 11. März 1983 2 StR 89/83; BGH Strafverteidiger 1985, 369 ). - BGH, 06.07.1983 - 2 StR 282/83
Abgrenzung der Täterschaft von Teilnahme - Voraussetzungen für die Annahme eines …
Wegen des eindeutigen Wortlauts lassen sich solche Fälle zwar nicht aus dem Verbrechenstatbestand des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG ausklammern, es ist dann jedoch besonders sorgfältig zu prüfen, ob die festgestellte Tat nicht ein minder schwerer Fall ist (BGH, Urteil vom 24. November 1982 - 3 StR 384/82 = BGHSt 31, 163 f = NJW 1983, 692 f; Beschlüsse vom 11. März 1983 - 2 StR 89/83 - und vom 15. April 1983 - 2 StR 192/83). - BGH, 07.08.1985 - 2 StR 365/85
Einfuhr von nicht besonders großen Mengen an Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch …
Dabei müsse der Tatrichter besonders sorgfältig prüfen, ob ein minder schwerer Fall gegeben ist (vgl. BGHSt 31, 163, 169 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 384/82]; BGH Strafverteidiger 1983, 202; 1983, 332; 1983, 461). - BGH, 07.06.1985 - 2 StR 300/85
Anwendung des geltenden Strafrahmens für einen minder schweren Fall der Einfuhr …
Werden derartige Mengen ausschließlich zum Eigenverbrauch eingeführt, liegt es nahe, einen minder schweren Fall zu bejahen (BGHSt 31, 163 ff; BGH Strafverteidiger 1983, 202 und 332; BGH, Beschluß vom 20. Juli 1984 - 2 StR 381/84 - ständige Rechtsprechung).
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