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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 29.06.1983 | BGH, 21.07.1983 | BGH, 25.05.1983

Rechtsprechung
   BGH, 24.08.1983 - 2 StR 476/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,696
BGH, 24.08.1983 - 2 StR 476/83 (https://dejure.org/1983,696)
BGH, Entscheidung vom 24.08.1983 - 2 StR 476/83 (https://dejure.org/1983,696)
BGH, Entscheidung vom 24. August 1983 - 2 StR 476/83 (https://dejure.org/1983,696)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Keine Anwendung eines erhöhten Strafrahmens bei Erfüllung eines Regelbeispiels - Verfallanordnung bezüglich des erzielten Vermögens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 27
  • StV 1983, 460
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78

    Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche …

    Auszug aus BGH, 24.08.1983 - 2 StR 476/83
    Es hätte also geprüft werden müssen, welche Unkosten dem erzielten Erlös gegenüberstanden und in welcher Höhe es sich um Gewinn aus den "festgestellten Geschäften" handelte (BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]; BGH, Beschluß vom 5. August 1981 - 2 StR 228/81).

    Denkbar wäre auch die Anordnung der Wertersatzeinziehung gemäß § 74 c StGB gewesen (zu den Voraussetzungen vgl. BGHSt 28, 369, 370) [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78].

  • BGH, 09.07.1982 - 5 StR 410/82

    Betäubungsmittel - Besitz - Nicht Geringe Menge - Besonders Schwerer Fall

    Auszug aus BGH, 24.08.1983 - 2 StR 476/83
    Das ist denkbar, wenn in der Tat oder in der Person des Täters außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sein Unrecht oder seine Schuld deutlich vom Regelfall abheben und deshalb im Einzelfall die Anwendung des erschwerten Strafrahmens nicht angemessen erscheinen lassen (BGH NStZ 1982, 425; BGH, Beschl. v. 10. Mai 1983 - 5 StR 270/83 -).
  • BGH, 05.08.1981 - 2 StR 228/81

    Anforderungen an die Anordnung eines Verfalls

    Auszug aus BGH, 24.08.1983 - 2 StR 476/83
    Es hätte also geprüft werden müssen, welche Unkosten dem erzielten Erlös gegenüberstanden und in welcher Höhe es sich um Gewinn aus den "festgestellten Geschäften" handelte (BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]; BGH, Beschluß vom 5. August 1981 - 2 StR 228/81).
  • BGH, 10.05.1983 - 5 StR 270/83

    Strafe wegen eines unerlaubten Besitzes von einer nicht geringen Menge …

    Auszug aus BGH, 24.08.1983 - 2 StR 476/83
    Das ist denkbar, wenn in der Tat oder in der Person des Täters außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sein Unrecht oder seine Schuld deutlich vom Regelfall abheben und deshalb im Einzelfall die Anwendung des erschwerten Strafrahmens nicht angemessen erscheinen lassen (BGH NStZ 1982, 425; BGH, Beschl. v. 10. Mai 1983 - 5 StR 270/83 -).
  • BGH, 16.04.1985 - 1 StR 144/85

    Begründung eigenen Gewahrsams bei Beobachtung durch den Eigentümer oder Dritte - …

    Diese besonderen Umstände hätte das Landgericht schon bei der Entscheidung über den anzuwendenden Strafrahmen berücksichtigen müssen (vgl. BGH, Beschluß vom 23. September 1981 - 2 StR 694/81 - mitgeteilt bei Schoreit NStZ 1983, 18), da die festgestellte nachhaltige Einwirkung des Lockspitzels auf den Täter ein wesentlicher Strafmilderungsgrund ist (vgl. BGHSt 32, 345, 355), der allein oder im Zusammenhang mit weiteren für den Angeklagten sprechenden Umständen wie dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtmG (vgl. BGH StV 1983, 460) zur Verneinung eines besonders schweren Falles des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln hätte führen können.
  • BGH, 12.04.1988 - 1 StR 39/88

    Anwendung des Normalstrafrahmens trotz Vorliegens eines Regelbeispiels

    Bei dem in § 29 Abs. 1 BtMG vorgesehenen Normalstrafrahmen kann es vielmehr dann sein Bewenden haben, "wenn in der Tat oder in der Person des Täters außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sein Unrecht oder seine Schuld deutlich vom Regelfall abheben und deshalb im Einzelfall die Anwendung des erschwerten Strafrahmens nicht angemessen erscheinen lassen" (BGH NStZ 1984, 27); der Richter hat diese Möglichkeit zu bedenken.
  • BGH, 09.07.2002 - 4 StR 204/02

    Revision - Verstoß gegen das BtMG - Unerlaubtes Handeltreiben - Nicht geringe …

    Jedoch kann, wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 11. Juni 2002 zutreffend ausgeführt hat, der Ausspruch über den Verfall nicht bestehen bleiben (vgl. BGHSt 28, 369; 33, 233; BGH NStZ 1984, 27, 28;… BGHR BtMG § 33 Geld 1 und Wertersatz 1).
  • BGH, 24.09.1986 - 3 StR 196/86

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und wegen Betruges - Nichtabführung von …

    Obwohl der Verleiher bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung strafrechtlich nicht Arbeitgeber ist (BGHSt 31, 32), kann allerdings auch er die zuständige Krankenkasse durch Täuschung über die zu leistenden Sozialversicherungsbeiträge betrügen (BGHSt 32, 236, 242 f; Kniffka NStZ 1984, 27).
  • BGH, 24.01.1986 - 3 StR 2/86

    Betäubungsmittelstrafrecht: Voraussetzung für die Annahme von Gewerbsmäßigkeit

    Das ist denkbar, wenn in der Tat oder in der Person des Täters außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sein Unrecht oder seine Schuld deutlich vom Regelfall abheben und deshalb im Einzelfall die Anwendung des erschwerten Strafrahmens nicht angemessen erscheinen lassen (BGH NStZ 1984, 27; Schmidt MDR 1985, 1, 2 und 969, 972/973;… Joachimski BtMG 4. Aufl. 1985 § 29 Rdn 23).
  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 238/93

    Bestimmung des Strafrahmens bei Handel mit erheblichen Mengen Heroin

    Dabei hat sie nicht erkennen lassen, ob ihr bewußt war, daß sie trotz des Vorliegens eines Regelbeispieles aufgrund der erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten das Vorliegen eines besonders schweren Falles verneinen konnte (vgl. BGH NStZ 1984, 27;… BGHR BtMG § 29 III Strafrahmenwahl 6 und 7).
  • BGH, 17.03.1993 - 2 StR 544/92

    Zweittat - Regelbeispiel - Normalstrafrahmen - Außergewöhnliche Umstände - …

    Bei dem in § 29 Abs. 1 BtMG vorgesehenen Normalstrafrahmen kann es sein Bewenden haben, "wenn in der Tat oder in der Person des Täters außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sein Unrecht oder seine Schuld deutlich vom Regelfall abheben und deshalb im Einzelfall die Anwendung des erschwerten Strafrahmens nicht angemessen erscheinen lassen" (BGH NStZ 1984, 27).
  • BGH, 24.03.1987 - 1 StR 60/87
    Ihre Ausführungen legen aber die Annahme nahe, daß sie sich nicht bewußt war, schon beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 BtMG vom Strafrahmen des § 29 Abs. 3 BtMG absehen und den Regelstrafrahmen des § 29 Abs. 1 BtMG anwenden zu können (vgl. dazu BGH NStZ 1986, 368 [BGH 17.04.1986 - 1 StR 172/86]; BGH StV 1983, 460; 460, 461;… Körner, BtMG, 2. Aufl., § 29 Rdn. 641;… Joachimski, BtMR, 4. Aufl., § 29 Rdn. 30).
  • BGH, 25.04.1985 - 1 StR 99/85

    25 kg Haschisch unter Polizeiaufsicht - § 46 StGB, Einzelfall einer zu hohen …

    Pur die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß die Frage, ob ein besonders schwerer Fall nach § 29 Abs. 3 BtMG vorliegt, unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere also auch der Milderungsmöglichkeiten nach § 21 StGB, zu beantworten ist und daß die Prüfung für jeden Angeklagten nach seinem Tatbeitrag gesondert zu erfolgen hat (BGH NStZ 1981, 394; 1982, 206; 1984, 27).
  • BGH, 01.04.1992 - 2 StR 615/91

    Verneinung eines besonders schweren Falles trotz Verwirklichung eines der …

    Trotz Vorliegens eines Regelbeispiels kann von der Bejahung eines besonders schweren Falles abzusehen sein, wenn in der Tat oder in der Person des Täters außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sein Unrecht oder seine Schuld deutlich vom Regelfall abheben und deshalb im Einzelfall die Anwendung des erschwerten Strafrahmens nicht angemessen erscheinen lassen (BGH NStZ 1984, 27;… BGHR § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 5).
  • BGH, 05.06.1991 - 3 StR 80/91

    Wirkstoffgehalt - Anhaltspunkte - Heroin - Strafmilderung - Urteilsgründe - …

  • BGH, 15.12.1992 - 1 StR 811/92

    Annahme eines besonders schweren Falles des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln …

  • BayObLG, 30.05.1990 - RReg. 4 St 105/90

    Urteil; Erörterung; Tatrichter; Strafaussetzung; Bewährung; Verstoß; Besonders …

  • BGH, 30.05.1988 - 1 StR 248/88

    Revisionsrechtliche Überprüfung eines Strafsache wegen Verstoßes gegen das …

  • BGH, 16.03.1990 - 2 StR 642/89

    Betäubungsmittel - Strafmilderung - Strafverschärfung

  • OLG Hamm, 28.03.1994 - 2 Ss 251/94

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung, die vom amtlich bestellten Vertreter des …

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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 29.06.1983 - 3 StR 209/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,4719
BGH, 29.06.1983 - 3 StR 209/83 (https://dejure.org/1983,4719)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1983 - 3 StR 209/83 (https://dejure.org/1983,4719)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1983 - 3 StR 209/83 (https://dejure.org/1983,4719)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versuchter Raub bei Wegwerfen einer entwendeten Tasche, in der sich keine "Beute" befand - Angemessenheit einer Strafe bei fehlenden Angaben über die Menge einer gestohlenen Sache - Erforderlichkeit der Konkretisierung von Taten im Urteil, damit später keine Zweifel mehr ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 460
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.10.1974 - 1 StR 303/74

    Voraussetzungen der Bedrohung - Bestehen eines Ermessensspielraums des …

    Auszug aus BGH, 29.06.1983 - 3 StR 209/83
    In solchen Fällen kommt nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur versuchter Raub in Betracht (BGH bei Dallinger MDR 1968, 372; 1975, 22; 1976, 16).
  • BGH, 09.07.2013 - 3 StR 174/13

    Schwerer Raub (Anforderungen an die Zueignungsabsicht bei nicht konkretisierten …

    ... Auch wenn sich die Vorstellung der Angeklagten vom Inhalt der Tüte demnach nicht auf einen bestimmten Gegenstand konkretisiert (vgl. zu Bargeld BGH StV 1983, 460; 1987, 245; 1990, 205f), sondern sich lediglich auf 'zum Eigengebrauch verwendungsfähige oder veräußerbare Gegenstände' erstreckt hatte, setzt eine Tatbestandsvollendung einen diesbezüglichen Inhalt der Tüte voraus (…vgl. BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 7; BGH JR 1999, 336; NStZ 2004, 333).
  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 186/90

    Unzureichende gerichtliche Prüfung der Zueignungsabsicht trotz …

    Anders verhält es sich jedoch, wenn die Absicht, die Sache oder ihren Sachwert dem eigenen Vermögen zuzuführen, ihren wirtschaftlichen Wert also irgendwie für sich auszunutzen, aufgrund besonderer Umstände zweifelhaft erscheinen kann - etwa, weil es sich um bloße Behältnisse der Gegenstände handelt, auf die es der Täter eigentlich abgesehen hatte (…vgl. BGH GA 1962, 145; BGH bei Dallinger MDR 1968, 372; 1975, 22; 1976, 16; BGH StV 1983, 460; 1987, 245; BGH, Beschluß vom 11. Oktober 1989 - 3 StR 336/89) oder die Wertlosigkeit der weggenommenen Sache für den Täter offensichtlich ist.
  • LG Düsseldorf, 02.02.2007 - 1 KLs 23/06

    Karton-Fall - Raub; Zueignungsabsicht; Fehlvorstellung über die entwendete Sache; …

    Wirft der Täter die in dem Behältnis befindliche Sache im Anschluss an die Wegnahmehandlung weg, weil er erkannt hat, dass sie nicht seinen ursprünglichen Vorstellungen entspricht, so wird dies in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig als Beweisanzeichen dafür angesehen, dass der Täter auch zum Zeitpunkt der Wegnahmehandlung keine Zueignungsabsicht an der tatsächlich entwendeten Sache gehabt habe, so dass er nur wegen eines versuchten Eigentumsdelikts bestraft werden könne (vgl. BGH GA 1962, 144 [145]; NStZ 2006, 686 ; NStZ 2004, 333 ; NStZ 2000, 531 ; NStZ-RR 2000, 343 ; StV 1987, 245 ; StV 1983, 460 [Ls.]; MDR 1976, 16 ; 1975, 543; 1975, 22 [jeweils bei Dallinger]; BGHR StGB § 249 Abs. 1 , Zueignungsabsicht 4; weitere Nachweise bei Ruß in Festschrift für Pfeiffer S. 61 [63] Fnn.
  • BGH, 31.10.1986 - 3 StR 470/86

    Abhängigkeit des Vorliegens eines vollendeten schweren Raubes von der …

    Haben die Täter sie weggeworfen, weil sie darin kein Geld gefunden haben, oder sich erst nach der gewaltsamen Wegnahme zur Zueignung entschlossen - beides ist nach den Urteilsgründen möglich -, so liegt nur versuchter Raub vor (vgl. BGH, Beschluß vom 29. Juni 1983 - 3 StR 209/83 m.w.Nachw. - nichtamtlicher Leitsatz in StV 1983, 460 - und Eser in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 242 Rdn. 66).
  • BGH, 01.08.1995 - 4 StR 404/95

    Diebstahl - Raub - Versuch - Leeres Behältnis - Zueignungsabsicht - Inhalt

    Da es dem Angeklagten somit nicht auf die Behältnisse, sondern ausschließlich auf deren vermuteten Inhalt ankam, liegt lediglich der Versuch eines schweren Raubes vor (vgl. BGH StV 1983, 460;… BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 1;… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 249 Rdn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 18.08.1987 - 1 StR 318/87

    Diebstahl in Tateinheit mit Betrug und mit Urkundenfälschung - Pkw-Aufbrüche in …

    Sollten die Angeklagten diese Taschen weggeworfen haben, weil sie für sie nicht von Nutzen waren, so käme für diese Einzelfälle Diebstahlsversuch in Betracht (BGH StV 1983, 460).
  • BGH, 10.11.1988 - 4 StR 527/88

    Abgrenzung eines vollendeten zum versuchten schweren Raub

    Gegen eine Absicht, sich auch die für ihn wertlose Tasche zuzueignen, spricht, daß er sie in der Nähe des Tatortes weggeworfen hat (vgl. BGH StV 1983, 460 LS; 1987, 245; 1988, 14 LS).
  • BGH, 14.10.1983 - 3 StR 331/83

    Versuchter Raub bei Entwendung einer Handtasche ohne vermögenswerten Inhalt - …

    Kam es ihnen lediglich darauf an, sich Geld oder andere wertvolle Gegenstände zuzueignen, kommt nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur versuchter Raub in Betracht (…BGH GA 1962, 144, 145; BGH bei Dallinger MDR 1968, 372; 1976, 16; BGH, Beschluß vom 29. Juni 1983 - 3 StR 209/83).
  • BGH, 22.09.1987 - 5 StR 383/87

    Strafbarkeit wegen versuchten schweren Raubes

    Bei dieser Sachlage kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur versuchter schwerer Raub in Betracht (BGH, Beschl. v. 29. Juni 1983 - 3 StR 209/83 - in StV 1983, 460; BGH, Beschl. v. 9. April 1987 - 5 StR 148/87 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.07.1983 - 2 StR 224/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2140
BGH, 21.07.1983 - 2 StR 224/83 (https://dejure.org/1983,2140)
BGH, Entscheidung vom 21.07.1983 - 2 StR 224/83 (https://dejure.org/1983,2140)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 1983 - 2 StR 224/83 (https://dejure.org/1983,2140)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Regelbeispiel - Widerlegbare Vermutung - Annahme - Besonders schwerer Fall

Papierfundstellen

  • StV 1983, 460
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.01.1983 - 1 StR 741/82

    Strafaussetzung - Besondere Umstände - Tat - Vorherige Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 21.07.1983 - 2 StR 224/83
    Da der Strafausspruch aufzuheben ist, bedarf es keiner Erörterung, ob schon die Annahme der Voraussetzung des § 31 Nr. 1 BtMG eine eingehendere Prüfung der Voraussetzung des § 56 Abs. 2 StGB erfordert hätte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11. Januar 1983 - 1 StR 741/82).".
  • BGH, 09.07.1982 - 5 StR 410/82

    Betäubungsmittel - Besitz - Nicht Geringe Menge - Besonders Schwerer Fall

    Auszug aus BGH, 21.07.1983 - 2 StR 224/83
    Die tatrichterliche Prüfung, ob in der Tat oder in der Person des Täters außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Anwendung des erschwerten Strafrahmens nicht angemessen erscheinen lassen, ist in den Urteilsgründen zwar grundsätzlich nur dann erforderlich, wenn solche Umstände ersichtlich sind (BGH NStZ 1982, 425 ).
  • OLG Karlsruhe, 20.10.1977 - 2 Ss 117/77

    Nicht geringe Menge; Strafgrund; Berechnung

    Auszug aus BGH, 21.07.1983 - 2 StR 224/83
    Die Auffassung der Strafkammer, bei der Bemessung der nicht geringen Menge sei mit dem Oberlandesgericht Karlsruhe (NJW 1978, 1697 ) von dem auf der Grundlage der Tagesration eines Einstiegskonsumenten errechneten Monatsbedarf von ca. 9 Gramm Kokain auszugehen (UA S. 6, 7), ist sachlich-rechtlich nicht zu beanstanden.
  • BGH, 18.01.1979 - 4 StR 707/78

    Verhältnis der Nötigung zum Tatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte …

    Auszug aus BGH, 21.07.1983 - 2 StR 224/83
    Ein der dem Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 18. Januar 1979 - 4 StR 707/78 - zugrundeliegenden Sachverhalt vergleichbarer Fall liegt erkennbar nicht vor.
  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84

    Nicht geringe Menge bei Kokain

    Der 2. Strafsenat hat in einer Entscheidung zu § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG nicht beanstandet, daß der Tatrichter die "nicht geringe Menge" mit dem OLG Karlsruhe (NJW 1978, 1697) nach dem Monatsbedarf eines Einstiegskonsumenten errechnete und auf ca. 9 g Kokain festlegte (Beschluß vom 21. Juli 1983 - 2 StR 224/83).
  • BGH, 07.09.2005 - 2 StR 378/05

    Diebstahl (Vollendung; Versuch; Zueignungsabsicht); Strafzumessung …

    Da die Absicht rechtswidriger Zueignung sich weder auf den Tresor noch auf die Geschäftsunterlagen, sondern auf einen wertvollen Inhalt bezog, liegt kein vollendeter schwerer Bandendiebstahl vor, sondern nur ein fehlgeschlagener Versuch eines schweren Bandendiebstahls (vgl. hierzu u.a. BGH MDR 1975, 22; BGH StV 1983, 460;… BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 4 und BGH, Beschluss vom 16. April 1996 - 1 StR 171/96).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.05.1983 - 2 StR 245/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,4464
BGH, 25.05.1983 - 2 StR 245/83 (https://dejure.org/1983,4464)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1983 - 2 StR 245/83 (https://dejure.org/1983,4464)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1983 - 2 StR 245/83 (https://dejure.org/1983,4464)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellung einer Wegnahme "mit Gewalt" - Wegnahme mit Gewalt - Zeitpunkt - Wegnahmeentschluss - Drohung erneuter Gewaltanwendung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 460
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 181/82

    Verurteilung wegen Raubes - Gewaltanwendung zum Zwecke der Wegnahme - Vorliegen …

    Auszug aus BGH, 25.05.1983 - 2 StR 245/83
    Damit ist das Merkmal der Wegnahme "mit Gewalt" nicht festgestellt (vgl. BGH NStZ 1982, 380 mit weiteren Nachweisen; BGH, Beschluß vom 25. April 1983 - 3 StR 110/83).
  • BGH, 25.04.1983 - 3 StR 110/83

    Kausalität zwischen Nötigungsmittel und Wegnahme als Voraussetzung für eine …

    Auszug aus BGH, 25.05.1983 - 2 StR 245/83
    Damit ist das Merkmal der Wegnahme "mit Gewalt" nicht festgestellt (vgl. BGH NStZ 1982, 380 mit weiteren Nachweisen; BGH, Beschluß vom 25. April 1983 - 3 StR 110/83).
  • BGH, 01.02.2000 - 4 StR 564/99

    Zueignungsabsicht beim Raub; Mittäterschaft; Vollendung; Fehlgeschlagener Versuch

    Rn. 5 Danach kam es den Angeklagten bei der Wegnahme der Kassette aber entgegen der Auffassung des Landgericht nicht (auch) auf die Zueignung des Behältnisses, sondern ausschließlich auf dessen vermuteten Inhalt an, so daß insoweit bei dem Angeklagten und dem Mitangeklagten H. lediglich ein versuchter schwerer Raub und bei dem Mitangeklagten O. ein versuchter Raub mit Todesfolge vorliegt (vgl. BGH StV 1983, 460; 1990, 408;… BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 5; BGH, Beschluß vom 1. August 1995 - 4 StR 404/95).
  • BGH, 01.10.1986 - 2 StR 414/86

    Strafbarkeit wegen mehrerer Diebstähle sowie wegen räuberischen Diebstahls in …

    Daß ein Raubtatbestand nur dann erfüllt ist, wenn die Anwendung des Zwangsmittels in der oben dargestellten Zueignungsabsicht erfolgt, ergibt sich unzweifelhaft aus dem Wortlaut des § 249 StGB und ist unbestritten (vgl. BGH StV 1983, 279; 1983, 460).
  • BGH, 15.07.1987 - 2 StR 311/87

    Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich der Verwirklichung eines versuchten …

    Auf deren Zueignung war die Wegnahme nicht gerichtet (BGH bei Dallinger MDR 75, 22; Strafverteidiger 83, 460; Beschluß vom 31. Oktober 1986 - 3 StR 470/86).
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