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Rechtsprechung
   KG, 17.01.1985 - (4) 1 HEs 1/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3255
KG, 17.01.1985 - (4) 1 HEs 1/85 (https://dejure.org/1985,3255)
KG, Entscheidung vom 17.01.1985 - (4) 1 HEs 1/85 (https://dejure.org/1985,3255)
KG, Entscheidung vom 17. Januar 1985 - (4) 1 HEs 1/85 (https://dejure.org/1985,3255)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1985, 116
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • KG, 11.03.2019 - 4 HEs 5/19

    Untersuchungshaft über 6 Monate: Haftbefehlsaufhebung wegen unzureichender …

    Die dadurch eingetretene Überlastung der Strafverfolgungsbehörden oder Gerichte kann die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus aber in der Regel nur dann rechtfertigen, wenn sie nur kurzfristig ist und - insbesondere weil nicht oder kaum voraussehbar - für Strafverfolgungsbehörden, Gerichte und Justizverwaltung unvermeidbar war (vgl. BVerfGE 36, 264, 270 ff.; BVerfG NJW 1991, 2821; 1994, 2081; 2003, 2895; 2006, 668, 672, 677; 2018, 2948; NStZ 1994, 93; StV 1997, 535; 1999, 328; 2003, 30; 2015, 39; BGHSt 38, 43; KG StV 1985, 116; 1992, 523; OLG Bamberg StV 1991, 169; OLG Braunschweig NJW 1967, 1290; OLG Bremen StV 2016, 824; 1992, 480; 1994, 326;… OLG Celle …

    Rn. 72 Von dem Präsidium sind - unabhängig von den allgemeinen Entlastungsgrundsätzen, die allein die "vorbeugende" Entlastung zur Vermeidung einer nicht nur kurzfristigen allgemeinen Überlastung der Kammer betreffen können - umgehend die notwendigen (entlastenden) Maßnahmen zu treffen (vgl. BVerfG StraFo 2007, 18; NJW 2006, 668, 672, 677; StV 1997, 535; BGHSt 38, 43; KG StV 1985, 116; 1992, 523; OLG Celle StV 1995, 425; 2002, 150; NdsRpfl.

  • OLG Koblenz, 27.09.1996 - 4420 BL - III - 94/96

    Zulässigkeit der Untersuchungshaftüber einen Zeitraum von sechs Monaten; …

    Diesem Beschleunigungsgebot, dem mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft wachsende Bedeutung zukommt (vgl. KG in StV 1985, 116; OLG Köln in MDR 1991, 662), ist im Anschluß an die letzte Haftfortdauerentscheidung des Senats vom 20. Juni 1996 nicht mehr Genüge getan worden.

    Vielmehr handelte es sich um interne, staatlichen Organen zurechenbare Vorgänge im Verantwortungsbereich der Justiz, die jedenfalls nicht dem Angeklagten zugeschrieben werden können (…vgl. Paeffgen, a.a.O.; Beschluß des Senats vom 2. April 1996 - (2) 4420 BL - III - 54/96 - BVerfG in NJW 1974, 307, 309 [BVerfG 12.12.1973 - 2 BvR 558/73] ; KG in StV 1985, 116; OLG Schleswig in StV 1985, 115).

    Diese Verpflichtung kann die personelle Verstärkung bestehender Strafkammern, gegebenenfalls auch durch nicht mit der Bearbeitung von Strafsachen befaßte Richter, bis hin zur Bildung neuer Hilfsspruchkörper beinhalten (vgl. KG in StV 1985, 116; OLG Schleswig in StV 1985, 115; Hans. OLG Hamburg in StV 1989, 489; OLG Celle in StV 1995, 425, 426).

  • KG, 25.11.2005 - 1 HEs 187/05

    Beschleunigung in Haftsachen: Verfahrensfehlerhafte Verfahrensverzögerung wegen …

    Zwar sind die an die Zügigkeit der Bearbeitung von Haftsachen zu stellenden Anforderungen bei der ersten Haftprüfung nach § 122 Abs. 1 StPO weniger streng als bei den späteren Prüfungen nach § 122 Abs. 4 StPO (ständige Rechtsprechung des Kammergerichts, vgl. KG StV 1985, 116; 1983, 111 mit weit. Nachw. sowie Beschlüsse vom 28. Oktober 2005 - (5) 1 HEs 176/05 (44-45/05) und vom 2. Mai 2003 - (5) 1 HEs 71/03 (23-24/03) -).

    Verfahrensverzögerungen durch Ermittlungsbehörden und Gerichte führen daher in diesem Zeitpunkt nur dann zur Aufhebung des Haftbefehls, wenn sie auf groben Fehlern und Versäumnissen beruhen und wenn ein erheblicher Zeitverlust eingetreten ist (vgl. KG StV 1985, 116;… Boujong in KK, StPO 5. Aufl., § 121 Rdn. 21 mit weit. Nachw.).

  • KG, 30.12.2015 - 141 HEs 96/15

    Beschleunigungsmaxime in Haftsachen: Zeitliche Grenzen des Antragsverfahrens zur …

    Rn. 9 Zwar sind die an die Zügigkeit der Bearbeitung von Haftsachen zu stellenden Anforderungen bei der ersten Haftprüfung nach § 122 Abs. 1 StPO weniger streng als bei späteren Prüfungen nach § 122 Abs. 4 StPO (vgl. KG StV 1985, 116).
  • OLG Bremen, 25.01.1994 - BL 290/93

    Untersuchungshaft auf Grund eines Betrugsverdachts; Rechtfertigung der Fortdauer …

    Vielmehr haben die Gerichte alle organisatorischen Maßnahmen auszuschöpfen, um sicherzustellen, daß die bei ihnen schwebenden Haftsachen innerhalb einer angemessenen Frist erledigt werden können (…vgl. BVerfG a.a.O.; BGH NStZ 1991, 546 ; OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1982, 531; 1990, 503; 1991, 308; KG Strafverteidiger 1985, 116; OLG Schleswig Strafverteidiger 1985, 115; OLG Bamberg Strafverteidiger 1991, 169 ).
  • KG, 22.01.1997 - 1 HEs 8/97

    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Hinsichtlich dieser Verfahrensweisen ist jedoch zu berücksichtigen, daß die an die Zügigkeit der Bearbeitung von Haftsachen zu stellenden Anforderungen bei der ersten Haftprüfung nach § 122 Abs. 1 StPO weniger streng sind als bei den späteren Prüfungen nach § 122 Abs. 4 StPO (vgl. Senat StV 1985, 116).
  • OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 2 Ws (HEs) 58/07

    Untersuchungshaft: Verzögerung der Sachbearbeitung und Beschleunigungsgebot

    Rn. 13 Dabei sind die an die Zügigkeit der Bearbeitung von Haftsachen zu stellenden Anforderungen bei der ersten Haftprüfung nach § 122 Abs. 1 StPO weniger streng als bei späteren Prüfungen nach § 122 Abs. 4 StPO (vgl. KG StV 1985, 116 und Beschluss vom 12. Januar 2005 - (5) 1 HEs 195/04 (52/04) - bei juris).
  • KG, 13.05.1998 - 1 HEs 119/98
    Da die an die Zügigkeit der Bearbeitung von Haftsachen zu stellenden Anforderungen bei der ersten Haftprüfung nach § 122 Abs. 1 StPO weniger streng als bei den späteren Prüfungen nach § 122 Abs. 4 StPO sind (vgl. Senat StV 1985, 116) und Verfahrensverzögerungen durch Ermittlungsorgane und Richter in diesem Zeitpunkt nur dann zur Aufhebung des Haftbefehls fuhren, wenn sie auf groben Fehlern und Versäumnissen beruhen und wenn ein erheblicher Zeitverlust eingetreten ist, war im Hinblick auf die nicht vermeidbaren Verzögerungen durch die nachträgliche Zusatzbegutachtung des Angeklagten und die vom Jugendschöffengericht angekündigte umgehende und kurzfristige Terminierung die Anordnung der Haftfortdauer noch gerechtfertigt.
  • KG, 02.07.1998 - 1 HEs 152/98

    Strafprozeßrecht: Neuer Fristbeginn für die besondere Haftprüfung bei …

    Da die Anforderungen bei der ersten Haftprüfung nach §§ 121, 122 StPO nach der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts noch nicht so streng sind, wie bei den weiteren Haftprüfungen nach § 122 Abs. 4 StPO (vgl. KG StV 1985, 116; Beschluß vom 16. Dezember 1996 - (4) 1 HEs 176/96 (131/96) -), hält der Senat die Verzögerung noch für hinnehmbar.
  • KG, 28.05.1997 - 1 HEs 106/97

    Strafprozeßrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate

    Bezüglich der im vorliegenden Fall eingetretenen, nicht gerechtfertigten Verzögerung ist jedoch zu berücksichtigen, daß die an die Zügigkeit der Bearbeitung von Haftsachen zu stellenden Anforderungen bei der ersten Haftprüfung nach § 122 Abs. 1 StPO weniger streng als bei den späteren Prüfungen nach § 122 Abs. 4 StPO (vgl. Senat StV 1985, 116).
  • KG, 02.07.1996 - HEs 94/96
  • KG, 12.01.2005 - 1 HEs 195/04

    Verstoß gegen Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen

  • KG, 02.07.1996 - 1 HEs 94/96

    Rechtmäßigkeit einer Fortdauer der Untersuchungshaft; Voraussetzungen für das …

  • KG, 16.12.1996 - 1 HEs 176/96

    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

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