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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 24.05.1984 - 1 Ss 132/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2915
OLG Koblenz, 24.05.1984 - 1 Ss 132/84 (https://dejure.org/1984,2915)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.05.1984 - 1 Ss 132/84 (https://dejure.org/1984,2915)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. Mai 1984 - 1 Ss 132/84 (https://dejure.org/1984,2915)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussagegehalt des Satzes "Soldaten sind alle bezahlte Mörder" und der Tatbestand der Volksverhetzung; Zurechnung einer inkriminierten Äußerung; Einschränkung des Art. 5 GG durch die Schranken des § 130 Strafgesetzbuch (StGB)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2373 (Ls.)
  • StV 1985, 15
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.04.1961 - 3 StR 55/60

    Einziehung der Schrift "Die Bankierverschwörung von Jekyl Island" - Einordnung …

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.05.1984 - 1 Ss 132/84
    Maßgebliches Kriterium ist in diesem Zusammenhang, ob die Angehörigen der jeweils in Frage stehenden Bevölkerungsgruppe im unverzichtbaren Kernbereich ihrer Persönlichkeit getroffen werden sollen, so wenn sie unter Mißachtung des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes als minderwertige Personen behandelt werden oder wenn ihr ungeschmälertes Lebensrecht in der Gemeinschaft in Frage gestellt oder relativiert wird (…vgl. von Bubnoff in Leipziger Kommentar, StGB, 10. Aufl., § 130 Rdnr. 4; BGHSt 21, 371/373 und 16, 49/56).

    Es muß aufgrund der gegebenen Umstände aus der Sicht eines objektiven Beobachters nur eine begründete Besorgnis für die Friedensstörung bestehen, sei es, daß in einer gegenüber solchen Anreizen empfänglichen Gruppe der Bevölkerung die Neigung zur Beschimpfung, zum böswilligen Verächtlichmachen oder zu Gewaltmaßnahmen geweckt, sei es, daß in der bedrohten Gruppe das Gefühl der Rechtssicherheit erschüttert wird (vgl. BGHSt 16, 49/56;… von Bubnoff a.a.O. § 130 Rdnr. 5).

  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 4/67

    Verurteilung wegen Volksverhetzung durch heimliche Abänderung eines Wahlspruchs - …

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.05.1984 - 1 Ss 132/84
    Maßgebliches Kriterium ist in diesem Zusammenhang, ob die Angehörigen der jeweils in Frage stehenden Bevölkerungsgruppe im unverzichtbaren Kernbereich ihrer Persönlichkeit getroffen werden sollen, so wenn sie unter Mißachtung des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes als minderwertige Personen behandelt werden oder wenn ihr ungeschmälertes Lebensrecht in der Gemeinschaft in Frage gestellt oder relativiert wird (…vgl. von Bubnoff in Leipziger Kommentar, StGB, 10. Aufl., § 130 Rdnr. 4; BGHSt 21, 371/373 und 16, 49/56).
  • OLG Schleswig, 14.12.1977 - 1 Ss 706/77
    Auszug aus OLG Koblenz, 24.05.1984 - 1 Ss 132/84
    Er macht sich die im Sozialleben allgemein so verstandene Äußerung zu eigen, wenn er sich nicht eindeutig von ihr distanziert (ähnlich im Fall der Nachveröffentlichung fremder Äußerungen Schroeder in JR 1979, 89/93; Geilen in NJW 1976, 279/281; vgl. auch OLG Schleswig in MDR 1978, 333).
  • BVerwG, 23.01.1997 - 2 WD 37.96

    Verfassungsrecht - Recht auf freie Meinungsäußerung

    Obwohl regelmäßig davon auszugehen ist, daß derjenige, der einen nicht von ihm stammenden Text einem bestimmten Personenkreis zugänglich macht, auch die darin enthaltene Aussage inhaltlich bejaht (OLG Koblenz Urteil vom 24. Mai 1984 - 1 Ss 132/84 - ), war dem Soldaten nicht nachzuweisen, daß er das Schriftstück mit einer solchen Vorstellung seinen Kameraden gezeigt hat.
  • BayObLG, 31.01.1994 - 4St RR 209/93

    'Herr Asylbetrüger' II - § 130 StGB, Auslegung einer Äußerung

    In der Regel ist auch davon auszugehen, daß derjenige, welcher einen fremden (d.h. nicht von ihm stammenden) beschimpfenden oder einen böswillig verächtlich machenden Text einem unbekannten Personenkreis zugänglich macht, dies in aller Regel tut, weil er die darin enthaltene Aussage innerlich bejaht (vgl. OLG Koblenz NJW 1984, 2373 ).
  • OLG Koblenz, 12.02.2001 - 2 Ss 272/00
    Zu Recht hat die Strafkammer für das Verständnis des Werkes auf die Sicht eines objektiven, d.h. eines verständigen und unvoreingenommenen Durchschnittslesers abgestellt; außerhalb des Buches liegende Umstände wie Motive, Absichten, Vorstellungen, Ziele und Neigungen des Verfassers waren insoweit ohne Bedeutung (…vgl. BGH in BGHR StGB § 130 Abs. 3 Holocaust 1; OLG Frankfurt/Main in NStZ-RR 2000, 368; OLG Koblenz in StV 1985, 15, 16;… von Bubnoff, a.a.O., Rdnr. 38).
  • OLG Köln, 30.08.1994 - Ss 252/94
    Will er sich für die Auslegung entscheiden, wonach das Pamphlet alle Asylbewerber oder, was näher liegt, zumindest diejenigen von ihnen betrifft, die objektiv keinen Anspruch auf Anerkennung haben, so besteht kein Zweifel daran, daß dieser Personenkreis als Bevölkerungsteil im Sinne von § 130 StGB anzusehen ist, d.h. als Personenmehrheit von nicht ganz geringfügiger Größe und Bedeutung, die von der Gesamtheit der Bevölkerung aufgrund bestimmter Unterscheidungsmerkmale abgrenzbar in Erscheinung tritt (…vgl. BGH GA 1979, 391;… BayObLG a.a.O.); jedoch wird zu prüfen sein, ob der Inhalt der Schrift als Äußerung des Angeklagten in diesem Sinne gewertet werden kann (vgl. dazu: OLG Köln, NJW 1979, 1562), wobei allerdings in der Regel davon auszugehen ist, daß jemand, der einen fremden (also nicht von ihm stammenden) beschimpfenden oder böswillig verächtlich machenden Text einem unbekannten Personenkreis zugänglich macht, dies im allgemeinen deshalb tun wird, weil er die darin enthaltene Aussage innerlich bejaht (vgl. BayObLG NJW 1994, 952, 953; OLG Koblenz, NJW 1984, 2373).
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