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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 07.08.1986 | BGH, 01.09.1986 | OLG Frankfurt, 09.07.1986

Rechtsprechung
   BGH, 11.09.1986 - 1 StR 472/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1682
BGH, 11.09.1986 - 1 StR 472/86 (https://dejure.org/1986,1682)
BGH, Entscheidung vom 11.09.1986 - 1 StR 472/86 (https://dejure.org/1986,1682)
BGH, Entscheidung vom 11. September 1986 - 1 StR 472/86 (https://dejure.org/1986,1682)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausreichende Verteidigung des Angeklagten durch anwesenden Pflichtverteidiger bei Nichtanwesenheit des Wahlverteidigers - Pflicht zur Rücknahme der Pflichtverteidigerbestellung bei Tätigwerden eines Wahlverteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 34
  • StV 1986, 516
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 21.03.2018 - 1 StR 415/17

    Recht auf Verteidigerbeistand (faires Verfahren bei er Terminierung der …

    Der Vorsitzende muss sich jedoch ernsthaft bemühen, dem Recht des Angeklagten, sich von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen, soweit wie möglich Geltung zu verschaffen und einem nachvollziehbaren Begehren dieses Verteidigers bezüglich der Terminierung im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten der Strafkammer und anderer Verfahrensbeteiligter sowie des Gebots der Verfahrensbeschleunigung Rechnung zu tragen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2010 - 1 StR 123/10, NStZ-RR 2010, 312, 313; vom 6. November 1991 - 4 StR 515/91, StV 1992, 52, 53 und vom 11. September 1986 - 1 StR 472/86, NStZ 1987, 34 f.).
  • BGH, 27.06.2018 - 1 StR 616/17

    Anwesenheitspflicht des Angeklagten (eigenmächtige Abwesenheit des Angeklagten …

    Formelhafte Wendungen in der Ablehnung erlauben dem Revisionsgericht die Nachprüfung, ob das Ermessen fehlerfrei ausgeübt wurde, hingegen nicht (BGH, Beschluss vom 11. September 1986 - 1 StR 472/86 Rn. 2, NStZ 1987, 34).
  • BGH, 06.11.1991 - 4 StR 515/91

    Ernsthaftes Bemühen um Terminabstimmung bei Verhinderung des Pflichtverteidigers

    Danach mußte es versuchen, mit Rechtsanwältin O., nachdem sie ihre Verhinderung rechtzeitig angezeigt und darauf hingewiesen hatte, daß eine Vertretung durch einen anderen Verteidiger für den Angekl. unzumutbar sei, einen Alternativtermin jedenfalls innerhalb der Zehn-Tages-Frist des § 229 Abs. 1 StPO abzustimmen (vgl. BGH NStZ 1987, 34 ).
  • VerfGH Sachsen, 27.08.2003 - 40-IV-03

    Notwendige Mitwirkung eines Verteidigers im Strafverfahren; Gebot fairer …

    Dies wäre aus der Sicht des Landgerichts, das wegen Mittellosigkeit des Beschwerdeführers mit einem späteren Beiordnungsantrag von Rechtsanwalt Dr. W. rechnete, trotz der Ist-Vorschrift des § 143 StPO möglich und deshalb zu prüfen gewesen (vgl. Laufhütte, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 3. Aufl., § 143 Rn. 3 unter Hinweis auf BGH NStZ 1987, 34;… Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 141 Rn 1a; vgl. auch OLG Zweibrücken NStZ 1982, 298 [299]).
  • BGH, 25.02.1997 - 1 StR 600/96

    Bestellung des ehemaligen Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger - Gründe für …

    Es liegt auch kein Ausnahmefall vor, in dem die dem Gericht obliegende Fürsorgepflicht die Aussetzung der Hauptverhandlung zum Ermöglichen einer umfassenden Verteidigung gebieten könnte (vgl. dazu BGH NJW 1965, 2164 [BGH 25.06.1965 - 4 StR 309/65]; NStZ 1983, 281; BGHR StPO § 265 Abs. 4 Verteidigung, angemessene 1, 3).
  • OLG Köln, 06.03.2007 - 2 Ws 79/07

    Bestellung eines Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger

    Der Bestimmung des § 143 StPO ist der Grundsatz zu entnehmen, dass der Beschuldigte keinen Pflichtverteidiger benötigt, wenn er - wie hier - bereits einen Wahlverteidiger hat (BGH NStZ 87, 34).
  • OLG Jena, 11.03.2008 - 1 Ws 87/08

    Voraussetzungen für die Auswechslung des Pflichtverteidigers

    Die sich aus § 143 StPO ergebende Verpflichtung zur Abberufung des bisherigen Pflichtverteidigers hat ihren inneren Grund nicht darin, dass der Angeklagten einen anderen Verteidiger wünscht, sondern beruht darauf, dass der Fortbestand der Beiordnung eines Pflichtverteidigers nicht mehr notwendig ist, wenn dem Angeklagten ein von ihm selbst beauftragter Verteidiger zur Seite steht (BGH NStZ 1987, 34 ;… KK-Laufhütte, aaO., § 143 Rn. 3).
  • OLG Saarbrücken, 17.09.2020 - Ss 53/20

    Umfang des Rechts des Angeklagten auf Beistand eines Verteidigers Entscheidung …

    Formelhafte Wendungen in der Ablehnung erlauben dem Revisionsgericht die Nachprüfung ob das Ermessen fehlerhaft ausgeübt wurde, nicht (BGH, Beschluss vom 27.06.2018 - 1 StR 616/17 -, juris; BGH, Beschluss vom 11.09.1986 - 1 StR 472/86 -, juris).
  • BGH, 04.10.1988 - 5 StR 374/88

    Begründung der Revision mit der Blindheit eines Schöffen

    Der Beschwerdeführer hat nicht zweifelsfrei dargetan, daß er den Einwand der fehlenden geschäftsplanmäßigen Zuständigkeit der 10. Strafkammer bis zum Beginn der Vernehmung des ersten Angeklagten zur Sache in der Hauptverhandlung geltend gemacht hat (BGH JR 1981, 122; BGH StV 1986, 516).
  • OLG Köln, 06.03.2007 - 2 Ws 108/07

    Bestellung eines Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger

    Der Bestimmung des § 143 StPO ist der Grundsatz zu entnehmen, dass der Beschuldigte keinen Pflichtverteidiger benötigt, wenn er - wie hier - bereits einen Wahlverteidiger hat (BGH NStZ 87, 34).
  • BayObLG, 03.07.1996 - 2St RR 90/96
  • BGH, 22.12.1992 - 3 StR 534/92

    Verletzung des Rechts des Angeklagten auf angemessene Verteidung durch Ablehnung …

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Rechtsprechung
   BGH, 07.08.1986 - 4 StR 352/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,9121
BGH, 07.08.1986 - 4 StR 352/86 (https://dejure.org/1986,9121)
BGH, Entscheidung vom 07.08.1986 - 4 StR 352/86 (https://dejure.org/1986,9121)
BGH, Entscheidung vom 07. August 1986 - 4 StR 352/86 (https://dejure.org/1986,9121)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Totschlags nur, wenn andere Personen als Täter nachweislich nicht in Betracht kommen - Überprüfungspflicht seitens des Gerichts bezüglich aller Indizien zugunsten des Angeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 516
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Rechtsprechung
   BGH, 01.09.1986 - 3 StR 362/86   

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https://dejure.org/1986,7920
BGH, 01.09.1986 - 3 StR 362/86 (https://dejure.org/1986,7920)
BGH, Entscheidung vom 01.09.1986 - 3 StR 362/86 (https://dejure.org/1986,7920)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zu späte Geltendmachung der Rüge vorschriftswidriger Besetzung des Gerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 516
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.11.1979 - 3 StR 405/79

    Anforderungen an eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz - …

    Auszug aus BGH, 01.09.1986 - 3 StR 362/86
    Die Rüge vorschriftswidriger Besetzung des Gerichts scheitert schon daran, daß aus ihr - ohne Heranziehung der Akten - nicht hervorgeht, ob der Einwand der vorschriftswidrigen Besetzung in der Hauptverhandlung vor dem Landgericht rechtzeitig, nämlich vor Beginn der Vernehmung des Angeklagten zur Sache (§ 222 b Abs. 1 StPO), geltend gemacht worden ist (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1979 - 3 StR 405/79 - in JR 1981, 122;… Urteil vom 4. Dezember 1979 - 5 StR 571/79 - in GA 1980, 255).
  • OLG Bremen, 14.04.2020 - 1 Ws 33/20

    Zur Statthaftigkeit und zu den formellen Anforderungen eines Besetzungseinwands …

    Wegen der Anlehnung des Vorabentscheidungsverfahrens vor dem Oberlandesgericht an das Revisionsverfahren sind als erforderlicher Inhalt des Besetzungseinwands auch Angaben anzusehen, aus denen sich die Zulässigkeit des Besetzungseinwands in zeitlicher Hinsicht ergibt: Nach § 222b Abs. 1 StPO a.F. erforderte dies die Angabe, ob der Einwand der vorschriftswidrigen Besetzung in der Hauptverhandlung vor dem Landgericht rechtzeitig vor Beginn der Vernehmung des Angeklagten zur Sache gemacht wurde (siehe BGH, Beschluss vom 01.09.1986 - 3 StR 362/86, juris Ls.;… Beschluss vom 26.04.1989 - 3 StR 581/88, juris Rn. 1, BGHR StPO § 344 Abs. 2 S 2 Besetzungsrüge 2), nach § 222b Abs. 1 StPO n.F. muss dies den obigen Voraussetzungen entsprechend auch die Angabe des Zeitpunkts der Zustellung der Besetzungsmitteilung oder deren mündlicher Bekanntgabe in der Hauptverhandlung beinhalten, der wiederum aus diesen Angaben erkennbar vor dem Beginn der Vernehmung des Angeklagten zur Sache gelegen haben muss.

    Widrigenfalls bedürfte es des bei einer revisionsähnlichen Ausgestaltung des Vorabentscheidungsverfahren nicht zulässigen Rückgriffs auf die Akten (vgl. BGH, Beschluss vom 01.09.1986, a.a.O.), um dem Rechtsmittelgericht die Prüfung zu ermöglichen, ob der Besetzungseinwand rechtzeitig und in statthafter Weise in Bezug auf eine zu Beginn der Hauptverhandlung erfolgende Besetzungsmitteilung erhoben wurde, was vielfach mangels Vorliegens fertiggestellter Hauptverhandlungsprotokolle nur eingeschränkt anhand der Akten festzustellen sein wird.

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.07.1986 - 1 StE 2/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,10480
OLG Frankfurt, 09.07.1986 - 1 StE 2/86 (https://dejure.org/1986,10480)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.07.1986 - 1 StE 2/86 (https://dejure.org/1986,10480)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Juli 1986 - 1 StE 2/86 (https://dejure.org/1986,10480)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1986, 516
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