Rechtsprechung
| BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an Gewährung des letzten Wortes für den Angeklagten - Unzulässige Verwertung dienstlichen Wissens des Gerichts - Zulässigkeit der Berücksichtigung von noch nicht rechtskräftig abgeurteilten Straftaten - Anforderungen an Nötigungshandlung bei räuberischer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
- hjil.de
, S. 40 (Kurzinformation)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
MRK Art. 6 Abs. 2; StPO § 261
Rechtsfolgen der Unschuldsvermutung
Papierfundstellen
- BGHSt 34, 209
- NJW 1987, 660
- MDR 1987, 160
- NStZ 1987, 127
- NStZ 1987, 220
- StV 1987, 91
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (11)
- BGH, 08.11.1972 - 3 StR 210/72
Anordnung der Unterbringung in eine Sicherungsverwahrung wegen der Verurteilung …
Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86
Die zu § 42 e Abs. 2 StGB aF ergangene Entscheidung BGHSt 25, 44 [BGH 08.11.1972 - 3 StR 210/72] betraf einen Sonderfall der Feststellung der formellen Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung; die Entscheidung befaßt sich nicht mit Art. 6 Abs. 2 MRK und ist einer Verallgemeinerung nicht zugänglich. - BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78
Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium …
Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86
Mittäterschaft kann durch die Beteiligung an Vorbereitungshandlungen begründet werden (BGHSt 16, 12, 14; 28, 346, 347 f [BGH 13.03.1979 - 1 StR 739/78];… a.A. Roxin in LK 10. Aufl. § 25 Rdn. 127 ff m. w. Nachw.). - BGH, 10.03.1961 - 4 StR 30/61
Gemeinschaftliche Begehung eines Diebstahls - Beschränkung auf geistige …
Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86
Mittäterschaft kann durch die Beteiligung an Vorbereitungshandlungen begründet werden (BGHSt 16, 12, 14; 28, 346, 347 f [BGH 13.03.1979 - 1 StR 739/78];… a.A. Roxin in LK 10. Aufl. § 25 Rdn. 127 ff m. w. Nachw.).
- BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68
Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des …
Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86
Die bloße Entgegennahme von Hilfsbeweisanträgen stellte aber keinen Wiedereintritt in die Verhandlung dar (BGH NStZ 1986, 182), welcher allein die erneute Beachtung des § 258 StPO erforderlich gemacht hätte (BGHSt 22, 278, 279;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 23. Aufl. § 258 Rdn. 6). - BGH, 20.12.1977 - 1 StR 287/77
Besorgnis der Befangenheit wegen Bestellung von zwei Pflichtverteidigern durch …
Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86
Daneben durfte das Landgericht gerichtskundige Tatsachen - d.h. auch solche, die nur den berufsrichterlichen Mitgliedern der Strafkammer bekannt waren - unterstützend zur Begründung des Schuldvorwurfs von sich aus in die Hauptverhandlung einführen (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1977 - 1 StR 287/77). - BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verwertung von Tatteilen - …
Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86
Dabei macht es auch keinen Unterschied, ob jene anderen Straftaten verjährt sind, ob das Verfahren mit einem Freispruch oder einer Einstellung durch die Staatsanwaltschaft geendet hat (BGH, Urteile vom 16. Juni 1961 - 5 StR 181/61 und vom 13. Januar 1977 - 1 StR 658/76) oder ob die Taten gemäß §§ 154, 154 a StPO aus dem anhängigen Verfahren ausgeschieden wurden (BGHSt 31, 302; BGH JR 1986, 165 m. Anm. Pelchen). - BGH, 06.11.1984 - 1 StR 588/84
Mittätereigenschaft auf Grund innerer, an Hand Indizien feststellbarer …
Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86
Wesentliche Anhaltspunkte können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Betreffenden abhängen (BGH NStZ 1985, 165 m. w. Nachw.). - BGH, 19.11.1985 - 1 StR 496/85
Beweisantrag eines Verteidigers nach Beginn der Urteilsverkündung - Verwehrung …
Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86
Die bloße Entgegennahme von Hilfsbeweisanträgen stellte aber keinen Wiedereintritt in die Verhandlung dar (BGH NStZ 1986, 182), welcher allein die erneute Beachtung des § 258 StPO erforderlich gemacht hätte (BGHSt 22, 278, 279;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 23. Aufl. § 258 Rdn. 6). - BGH, 16.12.1975 - 1 StR 755/75
Beschränkung der Untersuchung und Entscheidung - Angeklagte Tat - Gerichtliche …
Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86
Deshalb halten Rechtsprechung und Schrifttum das Gericht ganz allgemein für befugt, die Untersuchung über die durch Anklage und Eröffnungsbeschluß bezeichnete Tat hinaus auf andere Straftaten zu erstrecken, wenn dies zur Wahrheitsfindung erforderlich ist (BGH NStZ 1981, 99;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 23. Aufl. § 264 Rdn. 63;… Hürxthal in KK § 264 Rdn. 24;… Kleinknecht/Meyer StPO 37. Aufl. § 264 Rdn. 11). - BGH, 03.12.1975 - 2 StR 636/75
Zulässigkeit der Heranziehung als erwiesen angesehener Vorgänge zur Begründung …
Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86
Ein Gebot lückenhafter Würdigung entsprechend dem mehr oder minder zufälligen Stand anderer Verfahren ist dem Gesetz nicht zu entnehmen (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1975 - 2 StR 636/75). - BGH, 16.06.1961 - 5 StR 181/61
Revisionsrechtliche Betrachtung eines Strafurteils wegen Erregung eines …
- BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02
Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig
- BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09
Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche …
Rn. 119 a) Mittäterschaft kann selbst durch die bloße Beteiligung an Vorbereitungshandlungen begründet werden, sofern der Betreffende auf der Grundlage gemeinsamen Wollens einen die Tatbestandsverwirklichung fördernden Beitrag leistet, welcher sich nach seiner Willensrichtung nicht als bloße Förderung fremden Tuns, sondern als Teil der Tätigkeit aller darstellt, und der dementsprechend die Handlungen der anderen als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheinen lässt (BGHSt 16, 12, 14; 28, 346, 347 f.; BGH, Urt. vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 499/86 (insofern nicht abgedruckt in BGHSt 34, 209)).Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder der Wille zur Tatherrschaft sein, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Betreffenden abhängen (BGH, Urt. vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 499/86 (insofern nicht abgedruckt in BGHSt 34, 209) m.w.N.).
- BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01
Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem …
Rn. 15 Wesentliche Anhaltspunkte für diese Wertung können das eigene Interesse am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (st. Rspr., vgl. BGHSt 37, 289, 291; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 2 m. w. N.).Es bestehen keine rechtlichen Bedenken dagegen, daß das Landgericht in wertender Betrachtung zu dem Ergebnis gelangt ist, seine Handlungen nicht als bloße Förderung fremden Tuns, sondern als Teil der Tätigkeit aller anzusehen, und dementsprechend die Handlungen der anderen als Ergänzung seines eigenen Tatanteils zu bewerten (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 2).
- BGH, 03.11.1993 - 2 StR 321/93
Umweltgefährdende Abfallbeseitigung; Täterschaft eines Amtsträgers, der …
Mittäterschaft kann auch durch die Beteiligung an Vorbereitungshandlungen begründet werden (BGHSt 16, 12, 14; 28, 346, 347 f; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 2).Wesentliche Anhaltspunkte können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Betreffenden abhängen (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 2).
- BGH, 27.02.2004 - 2 StR 146/03
Urteil wegen Handeltreibes mit Heroin rechtskräftig
Insbesondere liegt ein Wiedereintritt vor, wenn der Wille des Gerichts zum Ausdruck kommt, im Zusammenwirken mit den Prozeßbeteiligten in der Beweisaufnahme fortzufahren oder wenn Anträge mit den Verfahrensbeteiligten erörtert werden (BGH NJW 1987, 660 - Urt. vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 499/86;… BGHR StPO § 258 Abs. 3 - Wiedereintritt 2; BGH…, Urt. vom 25. Oktober 1966 - 1 StR 402/66).Deshalb ist die bloße Entgegennahme von Hilfsbeweisanträgen, bei denen der Antragsteller auf die Bescheidung vor der Urteilsverkündung verzichtet und zu denen andere Verfahrensbeteiligte keine Erklärungen abgegeben haben, auch nicht als Verfahrensvorgang angesehen worden, der die Pflicht zur erneuten Gewährung des letzten Wortes auslöst (…BGHR § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 10 = NStZ-RR 1999, 14; BGH NJW 1987, 660).
- BVerfG, 05.04.2010 - 2 BvR 366/10
Unschuldsvermutung (verfassungs- und konventionsrechtliche Anforderungen; …
Dies gilt insbesondere auch unter dem Blickwinkel des Art. 6 Abs. 2 EMRK und der hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl. allgemein BGHSt 34, 209;… Peukert, in: Frowein/Peukert, Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK-Kommentar, 3. Aufl. 2009, Art. 6 Rn. 275;… Gollwitzer, in: Löwe-Rosenberg, Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz, Bd. 8, 25. Aufl. 2005, Art. 6 EMRK, Rn. 146 f.;… Theune, in: Strafgesetzbuch - Leipziger Kommentar, Bd. 2, 12. Aufl. 2006, § 46 Rn. 177;… kritisch Vogler, in: Festschrift für Theodor Kleinknecht, 1985, S. 429 ;… Stuckenberg, StV 2007, S. 655 ). - BGH, 07.09.2016 - 1 StR 422/15
Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Erhebung der Besetzungsrüge
Das Tatgericht ist befugt, die Untersuchung über die durch Anklage und Eröffnungsbeschluss bezeichnete Tat hinaus auf andere Straftaten zu erstrecken, wenn dies zur Wahrheitsfindung erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 499/86, BGHSt 34, 209, 210 mwN). - BGH, 12.05.1995 - 3 StR 179/95
Strafverschärfung - Strafzumessung - Strafverschärfende Gründe - Früheres …
Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht unzulässig, bei der Strafzumessung den Umstand, daß der Angeklagte noch weitere nicht abgeurteilte Straftaten begangen hat, strafschärfend zu werten (vgl. BGHSt 34, 209, 210 [BGH 30.10.1986 - 4 StR 499/86]/211;… BGHR StGB § 46 II Vorleben 14; BGH NStZ 1981, 99), und zwar selbst dann nicht, wenn die Strafverfolgung wegen der außerdem begangenen Straftaten bereits verjährt ist (…vgl. BGHR StGB § 46 II Vorleben 11 m.w.N.). - OLG Hamm, 13.05.2004 - 3 Ss 168/04
Strafausspruch; Aufhebung; neue Feststellungen erforderlich; Bezugnahme auf die …
Dabei müssen die neuen Feststellungen mit den aufrechterhaltenen Feststellungen aus dem früheren Urteil ein einheitliches und widerspruchsfreies Ganzes bilden (BGHSt 24, 274, 275 f;… vgl. BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teil Rechtskraft 16; BGH NStZ 1994, 25 (bei Kusch); BGH NStZ 1992, 29 (bei Kusch); BGH NStZ 1987, 220 (bei Pfeiffer/Miebach); BGH NStZ 1985, 309).Dies gilt auch dann, wenn neben dem Hinweis bzw. der Bezugnahme auf die früher getroffenen Feststellungen von dem neu entscheidenden Tatrichter - wie hier - ergänzende Feststellungen getroffen worden sind (BGH, NStZ 1987, 220 (bei Pfeiffer/Miebach).
- OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 3 W 173/06
Mordverdächtiger bleibt in sicherer Verwahrung
Die Annahme eines bis dahin bestehenden umfassenden Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbotes wäre vielmehr eine Überdehnung des Anwendungsbereiches der Vorschrift (BGH NJW 1987, 660 = JR 1988, 340, 341 mit Anm. Gollwitzer;… Löwe/Rosenberg/Gollwitzer aaO Rdnr. 157). - BGH, 09.01.1997 - 4 StR 656/96
Anforderungen an die Annahme eines in Tatmehrheit zu einer gemeinschädlichen …
- BGH, 16.10.1990 - 4 StR 414/90
Betäubungsmittel - Bewertung eines Tatbeitrags - Unerlaubte Einfuhr - Mithilfe - …
- BGH, 03.07.1996 - 2 StR 260/96
Voraussetzung der Verwertung weiterer bisher nicht abgeurteilter Straftaten bei …
- BGH, 08.01.1992 - 3 StR 391/91
Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei der Beteiligung an Handlungen …
- BGH, 09.04.1991 - 4 StR 138/91
Rechtmäßigkeit einer Verurteilung eines Angeklagten wegen zweifachen sexuellen …
- OLG Hamm, 16.10.2007 - 3 Ss 347/07
Sachverständigengutachten; Urteilsanforderungen
- BGH, 17.04.1996 - 2 StR 57/96
Nicht angeklagte Straftaten - Abzuurteilender Vorwurf - Findung der gerechten …
- BGH, 26.04.1990 - 4 StR 143/90
Maßstäbe zur Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe - Unzureichende …
- BGH, 08.06.1988 - 3 StR 94/88
Anstiftung zur versuchten Brandstiftung - Anstiftung zum Versicherungsbetrug - …
- BGH, 19.11.1997 - 2 StR 418/97
Rüge der Nichtgewährung des letzten Wortes
- BGH, 24.02.1987 - 4 StR 56/87
Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung - Berücksichtigung von …
- BGH, 10.12.1987 - 1 StR 623/87
Erfüllung des Tatbestands der Verbrechensverabredung zur Zusage der Beteiligung …
- BGH, 10.02.1988 - 3 StR 502/87
Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht gemäß § 266 Abs. 1 Alt. 1 …
- OLG Dresden, 28.02.2007 - 3 Ss 645/06
Anforderungen an die Beweiserhebung für die Feststellung der für die …
- BVerfG, 26.06.1992 - 2 BvR 928/92
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Berücksichtigung von Nachtatverhalten …
- OLG München, 08.11.2006 - 4St RR 202/06
Beweiswürdigung zum Betäubungsmittelkonsum bei
- BGH, 22.01.1991 - 1 StR 735/90
Treueverhältnis als strafbarkeitsbegründendes persönliches Merkmal
- BGH, 07.04.1987 - 4 StR 174/87
Abgrenzung vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung - Anforderungen an …
- OLG München, 12.02.2004 - 3 VAs 3/04
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Rechtsprechung
| BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Hauptverhandlung - Revision - Blinder Richter
- rechtsportal.de
StPO (1975) § 222a, § 222b, § 338 Nr. 1
Mitwirkung eines blinden Richters - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 34, 236
- NJW 1987, 1210
- MDR 1987, 250
- NStZ 1987, 335
- StV 1987, 90
- StV 1987, 91
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.09.1962 - 4 StR 301/62
Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts bei Mitwirkung eines blinden Richters - …
Auszug aus BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß ein blinder Richter an einer tatrichterlichen Hauptverhandlung in Strafsachen nicht mitwirken kann, wenn es in dieser zur Einnahme eines Augenscheins kommt (BGHSt 4, 191, 193/194; 5, 354, 355; 18, 51, 53; BGH MDR 1964, 522; vgl. auch OLG Hamm VRS 11, 223, 224; JMBlNRW 1969, 245, 246).Er weist aber darauf hin, daß er bereits in seiner Entscheidung BGHSt 18, 51 Zweifel geäußert und erwogen hat, ob der Rechtsprechung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs zu folgen oder zu der Ansicht des Reichgerichts (RGSt 60, 63, 64; RG JW 1928, 821) zurückzukehren ist.
- BGH, 28.04.1953 - 5 StR 136/53
Mitwirkung eines erblindeten Richters als Beisitzer in einem strafgerichtlichen …
Auszug aus BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß ein blinder Richter an einer tatrichterlichen Hauptverhandlung in Strafsachen nicht mitwirken kann, wenn es in dieser zur Einnahme eines Augenscheins kommt (BGHSt 4, 191, 193/194; 5, 354, 355; 18, 51, 53; BGH MDR 1964, 522; vgl. auch OLG Hamm VRS 11, 223, 224; JMBlNRW 1969, 245, 246). - BGH, 25.02.1964 - 1 StR 13/64
Vernehmung eines Angeklagten in dem gegen ihn gerichteten Verfahren als Zeugen - …
Auszug aus BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß ein blinder Richter an einer tatrichterlichen Hauptverhandlung in Strafsachen nicht mitwirken kann, wenn es in dieser zur Einnahme eines Augenscheins kommt (BGHSt 4, 191, 193/194; 5, 354, 355; 18, 51, 53; BGH MDR 1964, 522; vgl. auch OLG Hamm VRS 11, 223, 224; JMBlNRW 1969, 245, 246).
- BVerfG, 16.05.1966 - 1 BvR 473/65
Verfassungsmäßigkeit der persönlichen Bemessungsgrundlage i.S. von § 32 Abs. 1 …
Auszug aus BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86
Der Senat neigt zu der Ansicht, daß in einer strafgerichtlichen tatrichterlichen Verhandlung die Bildung eines richterlichen Urteils vom Sehvermögen abhängig und daher die Mitwirkung eines blinden Richters unzulässig, das Gericht in einem solchen Falle somit nicht vorschriftsmäßig besetzt ist (vgl. BVerfGE 20, 52, 55). - BGH, 05.03.1954 - 5 StR 661/53
Auszug aus BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß ein blinder Richter an einer tatrichterlichen Hauptverhandlung in Strafsachen nicht mitwirken kann, wenn es in dieser zur Einnahme eines Augenscheins kommt (BGHSt 4, 191, 193/194; 5, 354, 355; 18, 51, 53; BGH MDR 1964, 522; vgl. auch OLG Hamm VRS 11, 223, 224; JMBlNRW 1969, 245, 246). - RG, 22.01.1926 - I 379/25
Liegt ein Revisionsgrund im Sinne des § 338 Nr. 1 StPO. vor, wenn ein Mitglied …
Auszug aus BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86
Er weist aber darauf hin, daß er bereits in seiner Entscheidung BGHSt 18, 51 Zweifel geäußert und erwogen hat, ob der Rechtsprechung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs zu folgen oder zu der Ansicht des Reichgerichts (RGSt 60, 63, 64; RG JW 1928, 821) zurückzukehren ist.
- BGH, 17.12.1987 - 4 StR 440/87
Blinder Richter - Hauptverhandlung - Besetzung - Erstinstanzliche Strafkammer
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 26.01.2011 - 2 StR 338/10
Verfahren unter Mitwirkung einer nicht deutsch sprechenden Schöffin muss neu …
Nach ständiger Rechtssprechung kann auch ein blinder Richter nicht an einer tatrichterlichen Hauptverhandlung in Strafsachen mitwirken, da dies gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz verstößt (BGHSt 4, 191, 193 f.; 34, 236, 238; 35, 164, 166). - BGH, 12.07.2001 - 4 StR 550/00
Hinzuziehen eines Ergänzungsrichters (Ergänzungsschöffe) erst nach Beginn der …
- BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98
Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes …
Aus diesem Grund sind von der Präklusionswirkung nach der Rechtsprechung für den Rügeberechtigten objektiv nicht erkennbare Besetzungsfehler (…vgl. dazu BGHR StPO § 338 Nr. 1 Schöffe 5) sowie solche ausgeschlossen, die sich allein aus Mängeln in der Person des Richters ergeben oder erst im Laufe der Hauptverhandlung eintreten (BGHSt 34, 236; 35, 164, jew. zur Mitwirkung eines blinden Richters;… ferner Gollwitzer aaO. Rdn. 18, 39 m.N.). - OLG Bremen, 14.04.2020 - 1 Ws 33/20
Zur Statthaftigkeit und zu den formellen Anforderungen eines Besetzungseinwands …
Im Hinblick auf diese rügebeschränkenden Wirkungen der §§ 222a, 222b StPO kann eine über den Wortlaut dieser Vorschriften hinausgehende unterschiedslose Anwendbarkeit dieser Regelungen auch in Bezug auf solche Besetzungsänderungen, die erst nach dem Präklusionszeitpunkt des § 222b Abs. 1 StPO eingetreten sind, nicht angenommen werden (so auch bereits zur ursprünglichen Fassung der §§ 222a, 222b StPO a.F. Ranft, NJW 1981, 1473, 1476; dasselbe wird angenommen für nicht unmittelbar aus der Besetzungsmitteilung ersichtliche und daher nicht sicher von den Verfahrensbeteiligten bis zum Präklusionszeitpunkt zu prüfende in der Person des jeweiligen Richters begründete Mängel, auch sofern sie bereits von Anfang an vorgelegen haben sollen, siehe BGH, Urteil vom 27.11.1986 - 4 StR 536/86, juris Rn. 3, BGHSt 34, 236 m.w.N.; offengelassen dagegen in BVerfG, Beschluss vom 14.03.1984 - 2 BvR 249/84, BeckRS 9998, 85045, NStZ 1984, 370). - OLG Frankfurt, 19.12.1994 - 20 W 313/93
Wohnungseigentum: Tief- oder Sammelgarage kann grundsätzlich Sondereigentum sein; …
Diese Frage wird für den blinden Richter im Strafverfahrensrecht im Hinblick auf die §§ 261, 338 Nr. 1 StPO kontrovers diskutiert (verneinend für den Beisitzer im Falle des Augenscheins: BGH NJW 87, 1210; verneinend für den Vorsitzenden der erstinstanzlichen Strafkammer: BGH NJW 88, 1333 = NStZ 88, 374 mit zust. Anm. von Fezer; bejahend für den Vorsitzenden der Großen Berufungsstrafkammer: OLG Zweibrücken MDR 91, 1083 mit zust. Anm. von Schulze; OLG Zweibrücken NStZ 92, 50; bejahend unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten; BVerfG NStZ 92, 246; bejahend Schulze MDR 88, 736) . - BGH, 22.05.2003 - 4 StR 21/03
Besetzungsrüge (verspätete Vereidigung eines Schöffen; Besetzungseinwand; …
Rn. 9 aa) Das Fehlen der in § 45 Abs. 2 Satz 1 DRiG vorgeschriebenen Vereidigung stellt keinen Mangel in der Person des Schöffen dar (…vgl. hierzu Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 338 Rdn. 50, 38 ff.; Kuckein in KK 4. Aufl. § 338 Rdn. 48 ff. sowie zur Mitwirkung eines blinden Richters BGHSt 34, 236 und 35, 164), der von der Rügepräklusion nicht erfaßt würde. - BGH, 06.08.1987 - 4 StR 319/87
Ausschluss eines Schöffen vom Schöffenamt bei schwebenden Strafverfahren - …
- BGH, 17.10.1996 - 4 StR 404/96
Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung eines Gerichts - Voraussetzungen für …
Ein Fall, in dem eine Präklusion der Besetzungsrüge ausscheidet, weil sich der Fehler in der Besetzung des Gerichts aus Mängeln in der Person der Richter ergibt (vgl. hierzu BGHSt 34, 236 [BGH 27.11.1986 - 4 StR 536/86]; 35, 164 [BGH 17.12.1987 - 4 StR 440/87];… Pikart a.a.O. § 338 Rdn. 48 ff.), liegt nicht vor (vgl. BGHSt 33, 126, 129). - BGH, 09.12.1988 - 3 StR 366/88
Revision - Blinder Richter - Erstinstanzliche Hauptverhandlung - Vorsitz
Vielmehr möchte er an der wohlerwogenen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs festhalten, daß grundsätzlich auch blinde Richter Tatrichter sein können (BGHSt 4, 191; 5, 354; 11, 74, 78; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1958 - 2 StR 425/58; anders beim Augenschein: BGHSt 34, 236; 18, 51). - OLG Frankfurt, 19.04.1994 - 20 W 30/94
Mitwirkung blinder Richter
- BGH, 17.12.1987 - 4 StR 580/87
Anforderungen an gerichtliche Feststellung des Alters eines Menschen - …
- BGH, 02.02.1988 - 4 StR 699/87
Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts auf Grund der Mitwirkung eines …
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Rechtsprechung
| BGH, 27.11.1986 - 4 StR 654/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Wechselnde Zeugenaussagen
Papierfundstellen
- NStZ 1987, 218
- StV 1987, 91
Wird zitiert von ...
- BGH, 29.05.1991 - 2 StR 68/91
Erfordernis der Aufklärung von Widersprüchen zwischen Angaben, die ein …
Das Erfordernis der Aufklärung von Widersprüchen zwischen Angaben, die eine Beweisperson bei mehreren Gelegenheiten gemacht hat, ist vom Bundesgerichtshof schon wiederholt betont worden, so in Fällen unterschiedlicher Bekundungen desselben Zeugen (…BGH StV 1989, 423 = BGHR StPO § 244 Abs. 2 Zeugenvernehmung 6;… BGH, Urt. v. 24. April 1991 - 5 StR 10/91; vgl. auch BGH StV 1981, 165; 1987, 91), aber auch für den Fall, daß zwischen dem schriftlichen Gutachten des Sachverständigen und seinen gutachtlichen Ausführungen in der Hauptverhandlung ein erklärungsbedürftiger Widerspruch hervortritt (BGH StV 1990, 339 = NStZ 1990, 243 [BGH 18.01.1990 - 4 StR 616/89]).
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