Rechtsprechung
| BGH, 19.01.1990 - 2 StR 588/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Aufhebung des Strafausspruchs nach Einlegung der Revision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1990, 204
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.11.1981 - 1 StR 501/81
Unterlassung - Strafmilderung - Bewertung des Unrechtsgehalts - Berücksichtigung …
Auszug aus BGH, 19.01.1990 - 2 StR 588/89
Zwar braucht der Tatrichter im Urteil nur diejenigen Umstände anzuführen, die für die Bemessung der Strafe bestimmend gewesen sind (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO), eine erschöpfende Aufzählung aller Strafzumessungserwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich (BGH NJW 1982, 393; ständige Rechtsprechung).
- BGH, 07.12.2011 - 4 StR 517/11
Anforderungen an die Feststellungen bei Betäubungsmittelhandel (Einfuhr von …
Zwar hat der Tatrichter nach § 267 Abs. 3 Satz 1 Hs. 2 StPO nur die bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkte mitzuteilen (BGH, Urteil vom 7. November 2007 - 1 StR 164/07, NStZ-RR 2008, 343), doch ist mit der Sicherstellung ein Strafmilderungsgrund unerwähnt geblieben, dessen Berücksichtigung sich aufdrängen musste (BGH, Beschluss vom 19. Januar 1990 - 2 StR 588/89, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10). - BGH, 31.05.2022 - 6 StR 128/22
Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Berücksichtigung der …
Entfällt aber die auch beim Besitz von Betäubungsmitteln stets bestehende - strafbegründende (…vgl. Patzak in Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rn. 993;… Weber in Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 29 Rn. 1319) - abstrakte Gefahr für die Allgemeinheit durch eine Weitergabe, ist dies - ebenso wie beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 1990 - 2 StR 588/89, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10; vom 10. September 2014 - 5 StR 383/14; vom 5. Februar 2020 - 2 StR 517/19, NStZ-RR 2020, 146) - schon bei der Strafrahmenwahl regelmäßig zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigen (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 7. März 2017 - 2 Rv 31/17, NJW spezial 2017, 665;… Maier in Weber/Kornprobst/Maier, aaO, Vor § 29 Rn. 823). - BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …
Damit ist rechtsfehlerhaft ein bestimmender Strafmilderungsgrund sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung unerwähnt geblieben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11, vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11 - und vom 19. Januar 1990 - 2 StR 588/89, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10).
- BGH, 08.06.2004 - 5 StR 173/04
Lückenhafte Strafzumessung (hinreichende Erörterung einer engmaschigen …
Rn. 4 Zwar hat der Tatrichter zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigt, daß das Rauschgift sichergestellt werden konnte (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10). - BGH, 27.09.2011 - 3 StR 296/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafzumessung; Sicherstellung …
Hier ist aber zu besorgen, dass das Landgericht zum einen den gewichtigen strafmildernden Umstand, dass das gesamte für den Absatz bestimmte Haschisch und Marihuana sichergestellt und aus dem Verkehr gezogen werden konnte, so dass es nicht zu einer Gefährdung von Drogenkonsumenten kommen konnte, unberücksichtigt gelassen hat (vgl. (BGH, Beschluss vom 19. Januar 1990 - 2 StR 588/89,) BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10). - BGH, 28.03.2006 - 4 StR 42/06
Strafzumessung (Darlegungsobliegenheiten; bestimmende Strafzumessungsgründe; …
Grundsätzlich stellt es indes einen gewichtigen und deshalb erörterungsbedürftigen Strafmilderungsgrund dar, wenn die Betäubungsmittel sichergestellt werden und es deshalb nicht zu einer Gefährdung von Drogenkonsumenten kommen kann (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10;… Weber BtMG 2. Aufl. vor § 29 Rdn. 773). - BGH, 19.08.2020 - 2 StR 257/20
Urteilsgründe; Grundsätze der Strafzumessung (Sicherstellung der zum …
Den Umstand der Sicherstellung lässt sie indes gänzlich unerwähnt, so dass zu besorgen ist, die Strafkammer habe ihn nicht bedacht, obgleich er ein wesentlicher Strafmilderungsgrund ist, dessen Berücksichtigung sich hier aufdrängen musste (vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11, NStZ-RR 2012, 153, 154; Senat, Beschluss vom 19. Januar 1990 - 2 StR 588/89). - BGH, 20.11.2018 - 4 StR 329/18
Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Bei einer - auch nur teilweise erfolgten - Sicherstellung handelt es sich wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund, der bei der Straffestsetzung zu beachten ist (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2018 - 3 StR 629/17 Rn. 5 mwN; vom 19. Januar 1990 - 2 StR 588/89, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10;… vgl. Weber, BtMG, 5. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 1019 mwN). - BGH, 14.04.2015 - 3 StR 2/15
Sicherstellung von Betäubungsmitteln als gewichtiger strafmildernder Umstand; …
Hier hat das Landgericht aber den gewichtigen strafmildernden Umstand, dass das gesamte für den Absatz bestimmte Kokain sichergestellt und aus dem Verkehr gezogen wurde, so dass es nicht zu einer Gefährdung von Drogenkonsumenten kommen konnte, unberücksichtigt gelassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 1990 - 2 StR 588/89, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10; vom 28. März 2006 - 4 StR 42/06, NStZ-RR 2006, 220 ; vom 27. September 2011 - 3 StR 296/11, NStZ-RR 2011, 370). - BGH, 10.06.2025 - 6 StR 163/25
Einschleusen von Ausländern, gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen (sogenannte …
Dieser Umstand ist beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 1990 - 2 StR 588/89; vom 10. September 2014 - 5 StR 383/14;… vom 24. April 2025 - 2 StR 23/25 Rn. 4) und beim Handeltreiben mit Cannabis (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. April 2025 - 2 StR 23/25 Rn. 4;… vom 7. Januar 2025 - 3 StR 305/24 Rn. 3) ein bestimmender Strafzumessungsgrund. - AG Rudolstadt, 06.12.2018 - 710 Js 2392/16
Versuchter unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: …
- BGH, 11.01.2001 - 5 StR 281/00
Bedingter Vorsatz beim Totschlag; Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts …
- BGH, 31.03.2004 - 5 StR 78/04
Strafzumessung beim Betäubungsmittelhandel (wesentlicher Strafmilderungsgrund der …
- BGH, 22.05.2006 - 5 StR 177/06
Strafzumessung (Observation durch die Rauschgift sichergestellt werden konnte)
- OLG Naumburg, 07.03.2017 - 2 Rv 31/17
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Strafmilderung bei Sicherstellung der …
- AG Rudolstadt, 29.03.2016 - 770 Js 31365/15
Betäubungsmittelbesitz: Täterschaft bei Transport einer nicht geringen …
- AG Rudolstadt, 19.11.2018 - 790 Js 24932/18
Konkurrenzen bei Beihilfe: Behandlung mehrerer Beihilfehandlungen zu ein und …
- BGH, 09.07.1991 - 1 StR 368/91
Strafschärfungsgrund - Beurteilung - Strafzumessung - Menge des Rauschgifts - …
- AG Augsburg, 15.03.1994 - 2 Ls 201 Js 8646/93
Betäubungsmittelstrafrecht: Bereitstellen von Geldmitteln, Minder schwerer Fall …
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Rechtsprechung
| BGH, 10.10.1989 - 1 StR 239/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision als unbegründet wegen des Fehlens eines Rechtsnachteils zulasten des Angeklagten
- Wolters Kluwer
Annahme einer schweren Beleidigung im Sinne des § 213 Strafgesetzbuch (StGB) - Gesamtwürdigung aller in Betracht kommenden Umstände vor Ausspruch eines Urteils - Einschränkung der persönlichen Steuerungsfähigkeit durch einen emotionalen Erregungszustand auf Grund einer ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beleidigung - Maßgebliche Umstände - Wahrheitsgehalt
Papierfundstellen
- StV 1990, 204
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BGH, 08.04.1986 - 1 StR 104/86
Begriff der Beleidigung
Auszug aus BGH, 10.10.1989 - 1 StR 239/89
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, daß die durch § 213 StGB vorgeschriebene milde Beurteilung der Vernichtung menschlichen Lebens bei berechtigtem Zorn eine ausweitende Auslegung dieser Vorschrift verbietet (vgl. BGHSt 34, 37 [BGH 08.04.1986 - 1 StR 104/86] sowie BGHR StGB § 213 1. Alt. Beleidigung 4). - BGH, 17.02.1983 - 4 StR 27/83
Verminderte Schuldfähigkeit wegen wiederholter Beschimpfung mit den Ausdrücken …
Auszug aus BGH, 10.10.1989 - 1 StR 239/89
Ob eine Beleidigung als schwer anzusehen ist, hat der Tatrichter auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller dafür maßgeblichen Umstände zu entscheiden (BGH GA 1970, 214; BGH, Urt. vom 17. März 1977 - 4 StR 665/76 - bei Holtz MDR 1977, 638; BGH NStZ 1982, 27; 1985, 216, 217; BGH StV 1981, 234; 1983, 198; 198, 199; BGHR StGB § 213 1. - BGH, 24.02.1981 - 1 StR 834/80
Störung der Totenruhe - Zerteilen einer Leiche - Messerstich in den Bauch einer …
Auszug aus BGH, 10.10.1989 - 1 StR 239/89
Ob eine Beleidigung als schwer anzusehen ist, hat der Tatrichter auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller dafür maßgeblichen Umstände zu entscheiden (BGH GA 1970, 214; BGH, Urt. vom 17. März 1977 - 4 StR 665/76 - bei Holtz MDR 1977, 638; BGH NStZ 1982, 27; 1985, 216, 217; BGH StV 1981, 234; 1983, 198; 198, 199; BGHR StGB § 213 1.
- BGH, 05.03.1987 - 1 StR 715/86
Verwantwortlichkeit des vermindert Schuldfähigen für die von ihm begangene Tat in …
Auszug aus BGH, 10.10.1989 - 1 StR 239/89
Der neue Tatrichter wird zu prüfen haben, ob es sich etwa um Umstände handelt, die eine unverschuldete Folge des geistig-seelischen Ausnahmezustandes darstellen, in dem sich der Täter bei Begehung der Tat befand (vgl. dazu BGH NStZ 1987, 321/322; 453; 550). - BGH, 22.09.1981 - 1 StR 508/81
Revisionsgrund der Nichteinhaltung der für den Ausschluss der Öffentlichkeit …
Auszug aus BGH, 10.10.1989 - 1 StR 239/89
Ob eine Beleidigung als schwer anzusehen ist, hat der Tatrichter auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller dafür maßgeblichen Umstände zu entscheiden (BGH GA 1970, 214; BGH, Urt. vom 17. März 1977 - 4 StR 665/76 - bei Holtz MDR 1977, 638; BGH NStZ 1982, 27; 1985, 216, 217; BGH StV 1981, 234; 1983, 198; 198, 199; BGHR StGB § 213 1. - BGH, 13.08.1985 - 1 StR 250/85
Milderungsgründe - Strafmilderung - Straftatbestand
Auszug aus BGH, 10.10.1989 - 1 StR 239/89
Doch darf der Tatrichter bei seiner nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Entscheidung, ob eine weitere Strafmilderung angezeigt ist, berücksichtigen, daß die angesprochenen Milderungsgründe auf dieselben Wurzeln zurückzuführen waren (BGH NStZ 1986, 71). - BGH, 30.10.1984 - 1 StR 597/84
Vornahme einer Verhältnismäßigkeitsprüfung zwischen der Schwere einer Kränkung …
Auszug aus BGH, 10.10.1989 - 1 StR 239/89
Ob eine Beleidigung als schwer anzusehen ist, hat der Tatrichter auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller dafür maßgeblichen Umstände zu entscheiden (BGH GA 1970, 214; BGH, Urt. vom 17. März 1977 - 4 StR 665/76 - bei Holtz MDR 1977, 638; BGH NStZ 1982, 27; 1985, 216, 217; BGH StV 1981, 234; 1983, 198; 198, 199; BGHR StGB § 213 1. - BGH, 06.11.1985 - 2 StR 590/85
Voraussetzungen für die Annahme eines minder schweren Falles des Totschlags - …
Auszug aus BGH, 10.10.1989 - 1 StR 239/89
Zwar steht der Umstand, daß die verminderte Schuldfähigkeit des Täters durch eine schwere Beleidigung im Sinne der ersten Alternative des § 213 StGB bedingt war, einer weiteren Milderung des Strafrahmens nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB nicht notwendig entgegen (BGH StV 1985, 233 sowie NStZ 1986, 115). - BGH, 22.01.1985 - 5 StR 870/84
Minder schwerer Fall des Totschlags - Beeinträchtigung des Hemmungsvermögens als …
Auszug aus BGH, 10.10.1989 - 1 StR 239/89
Zwar steht der Umstand, daß die verminderte Schuldfähigkeit des Täters durch eine schwere Beleidigung im Sinne der ersten Alternative des § 213 StGB bedingt war, einer weiteren Milderung des Strafrahmens nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB nicht notwendig entgegen (BGH StV 1985, 233 sowie NStZ 1986, 115).
- BGH, 26.02.2015 - 1 StR 574/14
Minderschwerer Fall des Totschlags (Voraussetzungen einer Affekttat: …
In die erforderliche Gesamtbewertung sind alle Umstände einzubeziehen, die dem konkreten Einzelfall unter dem Gesichtspunkt der Provokation durch das spätere Tatopfer sein Gepräge geben (Senat, Urteil vom 10. Oktober 1989 - 1 StR 239/89, BGHR StGB § 213 Alt. 1 Beleidigung 5). - BGH, 21.12.2010 - 3 StR 454/10
Totschlag in einem minder schweren Fall (schwere Beleidigung; "Tropfen, der das …
Erforderlich ist deshalb stets eine Gesamtbetrachtung aller für die Beurteilung maßgeblichen Umstände (BGH, Urteil vom 10. Oktober 1989 - 1 StR 239/89, BGHR StGB § 213 1. Alt. Beleidigung 5). - BGH, 08.07.2014 - 3 StR 228/14
Für sich gesehen nicht als gravierend einzustufende Provokation als …
Erforderlich ist deshalb stets eine Gesamtbetrachtung aller für die Beurteilung maßgeblichen Umstände (BGH, Urteil vom 10. Oktober 1989 - 1 StR 239/89, BGHR StGB § 213 1. Alt. Beleidigung 5). - LG Augsburg, 19.09.1994 - 8 Ks 401 Js 45895/93 Die Bewertung nur des engeren Tatgeschehens ist unzureichend (vgl. BGH StV 1990, 204 ff).
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