Rechtsprechung
| BGH, 03.08.1990 - 3 StR 245/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Betäubungsmittel - Gewahrsamsüberlassung - Abgabe - Veräußerung - Freie Verfügungsgewalt - Selbstkostenpreis - Entgeltliches Rechtsgeschäft - Generalpräventiver Grundsatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
Begriff der Abgabe; Weitergabe zum Selbstkostenpreis; Begriff der Veräußerung; Generalprävention im Betäubungsmittelstrafrecht; Entscheidung über Strafaussetzung zur Bewährung
Papierfundstellen
- BGHSt 37, 147
- NJW 1991, 306
- MDR 1990, 1032
- NStZ 1991, 89
- StV 1990, 548
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei …
Auszug aus BGH, 03.08.1990 - 3 StR 245/90
Auch in diesem Fall ist nach der ständigen Rechtsprechung des BGH das Regelbeispiel des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG erfüllt, obwohl der Schuldspruch nur auf die dort nicht genannte Begehungsform des Erwerbs gestützt wird, weil der dort genannte Besitz als Auffangtatbestand zurücktritt (Vgl. BGHSt 25, 290 (293);… BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4: Menge 2 und 4). - BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84
Nicht geringe Menge bei Kokain
Auszug aus BGH, 03.08.1990 - 3 StR 245/90
Eine nicht geringe Menge setzt mindestens 5 g Kokainhydrochlorid voraus (BGH Beschluß v. 01.02.1985 - 2 StR 685/84 = BGHSt 33, 133). - BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81
Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz - …
Auszug aus BGH, 03.08.1990 - 3 StR 245/90
Der Gesetzgeber will durch diese Tatbestände verhindern, daß der Täter durch sein Handeln den Kreis derjenigen, die zu dem BtM in Beziehung stehen, erweitert, d. h. das BtM weiter verbreitet (BGH Beschluß v. 20.01.1982 - 2 StR 593/81).
- BGH, 23.11.1988 - 3 StR 503/88
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln setzt eigennütziges Vorgehen, wie Streben …
Auszug aus BGH, 03.08.1990 - 3 StR 245/90
Mit Recht weist der Generalbundesanwalt zwar darauf hin, daß die Weitergabe von BtM zum Selbstkostenpreis nicht - wie die Strafkammer annimmt - das Tatbestandsmerkmal der Abgabe, sondern das der Veräußerung i.S.d. § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG erfüllt (BGH Beschluß v. 23.11.1988 - 3 StR 503/88;… Körner BtMG § 29 Rdn. 475;… Hügel/Junge Deutsches Betäubungsmittelrecht - Stand 01.10.1989 - § 29 BtMG Rdn. 7.1). - BGH, 10.04.1984 - 4 StR 172/84
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln aus "eigensüchtigem Motiv" heraus - …
Auszug aus BGH, 03.08.1990 - 3 StR 245/90
Abgabe und Veräußerung kommen daher nicht in Betracht, wenn der Empfänger des Betäubungsmittels schon als Mittäter am Erwerb beteiligt war (vgl. auch BGH StV 1984, 248). - BGH, 20.07.1990 - 3 StR 211/90
Verbüßung zumindest eines Teils der Strafe aus generalpräventiven Gründen
Auszug aus BGH, 03.08.1990 - 3 StR 245/90
Entgegen den Ausführungen gibt es keinen generalprävetitiven Grundsatz des Inhalts, daß "ein Täter auf dem Gebiete der Rauschgiftdelikte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren ... mindestens teilweise verbüßen müßte" (vgl. auch BGH Beschluß v. 20.07.1990 - 3 StR 211/90).
- BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03
Irrtum über das Bestehen eines Anspruchs; Billigung eines Anspruchs durch die …
Dabei ist ohne Belang, ob sich Ru. und die beiden Angeklagten durch die Rückabwicklung wegen Abgabe bzw. Erwerbs von Betäubungsmitteln strafbar gemacht hätten (ablehnend Weber, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 646 und 726 unter Berufung auf BGHSt 37, 147, 149; BGH StV 1984, 248). - BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95
Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Denn die unerlaubte Veräußerung von Betäubungsmitteln ist die durch entgeltliches Rechtsgeschäft qualifizierte Form der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln (BGHSt 37, 147, 150 ff), die schon von dem in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG a.F. aufgeführten Regelbeispiel der unerlaubten Abgabe in nicht geringer Menge erfaßt wurde. - BGH, 25.04.2018 - 1 StR 136/18
Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Übertragung der …
Die Vorschrift erfasst sowohl die uneigennützige Abgabe (…vgl. Weber aaO;… Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29a Rn. 46) als auch das Veräußern (…BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Abgabe 1 und vom 3. August 1990 - 3 StR 245/90, BGHSt 37, 147, 148;… Weber, aaO Rn. 49;… Patzak aaO Rn. 47).
- BGH, 11.12.2018 - 3 StR 378/18
Betäubungsmittelstrafrecht (Bestimmen eines Minderjährigen zur Förderung des …
Denn eine Veräußerung ist eine durch entgeltliches Rechtsgeschäft qualifizierte Form der Abgabe (vgl. BGH, Beschluss vom 3. August 1990 - 3 StR 245/90, BGHSt 37, 147, 151;… Weber aaO, § 29 Rn. 1059, 1098); sie erfordert nur zusätzlich eine Gegenleistung auf rechtsgeschäftlicher Grundlage (…vgl. MüKoStGB/O?lakc?o?lu aaO, § 29 BtMG Rn. 815 ff.;… Weber aaO, § 29 Rn. 1059, 1113). - BGH, 24.07.2025 - 3 StR 586/24
Strafvorschriften nach dem Konsumcannabisgesetz (Grenzwert der nicht geringen …
Fehlt ein solcher eigener Veräußerungstatbestand, wie etwa in § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, so erstreckt sich die Abgabe indes auf die entgeltliche Sachherrschaftsübertragung (…BGH, Beschlüsse vom 25. April 2018 - 1 StR 136/18, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Abgabe 2 Rn. 5; vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95, BGHSt 42, 162, 163; vom 3. August 1990 - 3 StR 245/90, BGHSt 37, 147, 148). - OLG Dresden, 05.08.1999 - 1 Ss 60/99
Betäubungsmittel: Konkurrenz zwischen Anbau und Besitz in nicht geringer Menge - …
Ebenfalls in BGHSt 42, 162 [165 f] hat der Bundesgerichtshof andererseits die Tragweite dieses Besitztatbestandes eingrenzend dahin klargestellt, dass er im Verhältnis zu den anderen in § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG bezeichneten und als Verbrechen eingestuften Begehensweisen (Handeltreiben, Herstellen, Abgabe welche die Veräußerung umfasst, BGHSt 37, 147 jeweils in nicht geringer Menge, erst recht im Verhältnis zu der mit höherer Strafe bedrohten Einfuhr in nicht geringer Menge) weiterhin Auffangtatbestand bleibt. - BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93
Handeltreiben - Betäubungsmittelgesetz - Fortgesetzte Handlung - Strafzumessung
Daß der Angeklagte eine größere Menge von vornherein zum wiederholten unerlaubten Veräußern an die Zeugin erworben habe, darf jedenfalls dann nicht im Zweifel für den Angeklagten angenommen werden, wenn er durch den damit verwirklichten unerlaubten Besitz in nicht geringer Menge oder durch die unerlaubte Abgabe in nicht geringer Menge gemäß § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG a.F. oder § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG n.F. (vgl. BGHSt 37, 147) beschwert werden würde (vgl. auch Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 III 1 c ee S. 21). - BGH, 15.11.2000 - 2 StR 431/00
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Unterbringung in einer …
Der unerlaubte Erwerb (von Heroin) steht daher in diesen Fällen in Tateinheit mit unerlaubter Veräußerung (von Kokain) nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG (vgl. BGH NJW 1991, 306: BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1 5;… Urt. vom 23. April 1992 - 4 StR 146/92: Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 670). - BGH, 21.02.2001 - 2 StR 16/01
Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Verdrängung des Besitzes); …
Rn. 3 Die Würdigung der Rauschgiftgeschäfte des Angeklagten als unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen im Sinne von § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG (die auch die Veräußerung als die durch entgeltliches Rechtsgeschäft qualifizierte Form der Abgabe erfaßt, BGHSt 37, 147f.; 42, 162f.) beschwert den Angeklagten nicht. - BVerfG, 14.03.1991 - 2 BvR 337/91
Nulla pena sine lege bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Abgabe" im …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist indessen der in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG verwendete Begriff der Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge dahin auszulegen, daß er auch die Veräußerung von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge umfaßt (vgl. BGH, Beschluß vom 3. August 1990 - 3 StR 245/90 -, BGHR, BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Abgabe 1). - BGH, 10.11.1992 - 1 StR 660/92
Leistung von Aufklärungshilfe - Berücksichtigung der besonderen Umstände des …
- BGH, 12.09.1991 - 4 StR 418/91
Förderung fremder Umsatzgeschäfte - Handeltreiben - Abgrenzung Mittäterschaft zur …
- BGH, 10.01.1995 - 1 StR 548/94
Betrug - Besonders schwerer Fall - Strafänderungsgründe - Gesamtwürdigung - …
- BGH, 07.04.1998 - 1 StR 10/98
- BayObLG, 25.04.1994 - 4St RR 31/94
Regelbeispiel; Besitz; Nicht geringe Menge; Erwerb; Fortgesetzt; Eigenverbrauch; …
- BayObLG, 15.07.2002 - 4St RR 71/02
- BayObLG, 26.02.1992 - RReg. 4 St 25/92
Regelbeispiel; Besitzrecht; Nicht geringe Menge; Betäubungsmittel; …
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Rechtsprechung
| BGH, 26.07.1990 - 4 StR 249/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an Bestrafung einer Inbrandsetzung eines Gebäudes als schwere Brandstiftung - Revision wegen fehlerhafter Beweiswürdigung - Verhältnis der versuchten Anstiftung zur Anstiftung zu Brandstiftungsdelikten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1990, 548
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (7)
- BGH, 14.10.1987 - 2 StR 466/87
Aufgabe des Wohnzwecks
Auszug aus BGH, 26.07.1990 - 4 StR 249/90
Die Inbrandsetzung eines Gebäudes ist nach § 306 Nr. 2 StGB dann als schwere Brandstiftung zu bestrafen, wenn es zur Wohnung von Menschen dient; diese Zweckbestimmung muß auch noch zur Tatzeit vorgelegen haben (BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 4).Falls der Mitangeklagte H. in dem Gebäude eine Wohnung gehabt haben sollte, könnte er diese endgültig aufgegeben haben, als er vor dem ersten Brand "seine persönlichen Sachen aus dem Gebäude" ausräumte (UA 15) und in der Nacht vor dem verabredeten Brand nach Frankfurt fuhr (vgl. BGHSt 26, 121, 122 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75]; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 3, 4, 6).
- BGH, 24.04.1975 - 4 StR 120/75
Begriffsbestimmung des Gebäude, welches zur Wohnung von Menschen dient - …
Auszug aus BGH, 26.07.1990 - 4 StR 249/90
Falls der Mitangeklagte H. in dem Gebäude eine Wohnung gehabt haben sollte, könnte er diese endgültig aufgegeben haben, als er vor dem ersten Brand "seine persönlichen Sachen aus dem Gebäude" ausräumte (UA 15) und in der Nacht vor dem verabredeten Brand nach Frankfurt fuhr (vgl. BGHSt 26, 121, 122 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75];… BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 3, 4, 6). - BGH, 19.03.1981 - 4 StR 64/81
Voraussetzungen des objektiven und subjektiven Tatbestandes des § 306 Nr. 2 …
Auszug aus BGH, 26.07.1990 - 4 StR 249/90
Falls die Deckenverkleidung jedoch ähnlich wie eine Tapete angebracht war und auch eine ähnliche - lediglich auf "Verkleidung" beschränkte - Funktion hatte, läge eine Vollendung der Inbrandsetzung wie in dem in BGH NStZ 1981, 220 entschiedenen Fall nicht vor.
- BGH, 14.10.1983 - 2 StR 429/83
Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung - Vorliegen …
Auszug aus BGH, 26.07.1990 - 4 StR 249/90
Der Tatbestand des § 306 Nr. 2 StGB verlangt - ebenso wie § 308 StGB, soweit er sich auf Gebäude bezieht -, daß das Gebäude selbst in einer Weise von dem Feuer erfaßt wird, daß es selbständig ohne Fortwirkung des Zündstoffs weiterbrennt; der Brand muß sich auf Teile des Gebäudes erstrecken, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch von wesentlicher Bedeutung sind (BGH NStZ 1984, 74 mit weiteren Nachweisen). - BGH, 01.07.1955 - 2 StR 172/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.07.1990 - 4 StR 249/90
Das gilt auch, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Tat mit einer anderen als der ursprünglich vorgesehenen Person durchgeführt worden ist, da sämtliche Betätigungen entsprechend der Planung dasselbe Rechtsgut gefährdeten (BGHSt 8, 38;… Dreher/Tröndle StGB 44. Aufl. § 30 Rdn. 16). - BGH, 26.06.1986 - 1 StR 299/86
Strafbarkeit wegen einfacher Brandstiftung eines das Gebäude allein bewohnenden …
Auszug aus BGH, 26.07.1990 - 4 StR 249/90
Falls der Mitangeklagte H. in dem Gebäude eine Wohnung gehabt haben sollte, könnte er diese endgültig aufgegeben haben, als er vor dem ersten Brand "seine persönlichen Sachen aus dem Gebäude" ausräumte (UA 15) und in der Nacht vor dem verabredeten Brand nach Frankfurt fuhr (vgl. BGHSt 26, 121, 122 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75]; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 3, 4, 6). - BGH, 20.04.1989 - 4 StR 68/89
Strafbarkeit wegen schwerer Brandstiftung nur, wenn das Gebäude zur Tatzeit zur …
Auszug aus BGH, 26.07.1990 - 4 StR 249/90
Falls der Mitangeklagte H. in dem Gebäude eine Wohnung gehabt haben sollte, könnte er diese endgültig aufgegeben haben, als er vor dem ersten Brand "seine persönlichen Sachen aus dem Gebäude" ausräumte (UA 15) und in der Nacht vor dem verabredeten Brand nach Frankfurt fuhr (vgl. BGHSt 26, 121, 122 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75]; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 3, 4, 6).
- BGH, 14.11.2013 - 3 StR 336/13
Brandstiftungsdelikte (Inbrandsetzen; Deckenverkleidung nicht ohne weiteres …
In Brand gesetzt ist ein Gebäude, wenn es so vom Feuer erfasst ist, dass es selbständig ohne Fortwirken des Zündstoffs weiterbrennt, wobei es erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass sich der Brand auf Teile des Gebäudes ausbreiten kann, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch von wesentlicher Bedeutung sind (st. Rspr.; etwa BGH, Urteile vom 20. Juni 1986 - 1 StR 270/86, BGHSt 34, 115, 117; vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 18; vom 11. August 1998 - 1 StR 326/98, NJW 1999, 299; Beschluss vom 10. Januar 2007 - 5 StR 401/06, NStZ 2007, 270; vgl. schon Urteil vom 22. Mai 1963 - 2 StR 133/63, BGHSt 18, 363, 365 f.; enger BGH, Urteil vom 26. Juli 1990 - 4 StR 249/90, BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 1;… Beschlüsse vom 5. Dezember 2001 - 3 StR 422/01, BGHR StGB § 306 Abs. 1 Inbrandsetzen 1 Nr. 1;… vom 14. Juli 1993 - 3 StR 335/93, BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 6).Eine Deckenverkleidung stellt aber nur dann einen wesentlichen Gebäudeteil dar, wenn sie so mit der Decke verbunden oder in sie eingearbeitet ist, dass sie als Bestandteil der Decke nicht entfernt werden kann, ohne dass hierdurch das Bauwerk selbst beeinträchtigt wird (BGH, Urteil vom 26. Juli 1990 - 4 StR 249/90, aaO;… vgl. auch Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 3 StR 422/01, aaO;… Beschluss 14. Juli 1993 - 3 StR 335/93, aaO).
- BGH, 05.12.2001 - 3 StR 422/01
Besonders schwere Brandstiftung; Inbrandsetzen eines zur Wohnung von Menschen …
Für die Unterscheidung ob ein genügendes Gebäudeteil vorliegt ist von Bedeutung, ob die fragliche Sache jederzeit entfernt werden konnte, ohne daß das Bauwerk selbst beeinträchtigt wurde (vgl. BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 4 und BGHSt 16, 109, 111).Für die Unterscheidung ist von Bedeutung, ob die fragliche Sache jederzeit entfernt werden konnte, ohne daß das Bauwerk selbst beeinträchtigt wurde (vgl. zu einer Deckenverkleidung BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 4 und zu einem an die Wand genagelten Regal BGHSt 16, 109, 111).
- BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96
Vorliegen einer rechtlich selbständigen Handlung bei versuchter Anstiftung und …
Seine Rechtsprechung (insbesondere das Urteil vom 2.6. Juli 1990 - 4 StR 249/90 = BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 1), stehe nicht entgegen.
- BGH, 14.07.1993 - 3 StR 334/93
Wohnungsabwesenheit zum Brandstiftungszeitpunkt - § 306 Nr. 2 StGB aF (§ 306a …
In Brand gesetzt ist ein Gebäude (§ 306 Nr. 1, 2, § 308 Abs. 1 StGB) erst, wenn Teile, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlich sind, so vom Feuer erfaßt werden, daß es selbständig ohne Fortwirken des Zündstoffs weiterbrennt (BGHSt 7, 37, 38; 18, 363, 365; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 1, 3 und 4 m.w.N.).Sie hat demnach üblicherweise die Funktion einer bloßen, ohne besonderen Aufwand zu entfernenden "Verkleidung" (vgl. dazu BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 4) und ist für sich gesehen nicht zu den Teilen zu zählen, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Hauses - wie etwa Tür- und Fensterrahmen (BGHSt 20, 246; BGH NStZ 1981, 220;… BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 3) - wesentlich sind.
- BGH, 25.09.1997 - 1 StR 481/97
Zurechnung von Taten, die nicht auf dem gemeinsamen Tatplan basieren - Vollendung …
Danach ist es erforderlich, daß Teile des Gebäudes, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlich sind, so vom Feuer erfaßt worden sind, daß ein Fortbrennen aus eigener Kraft möglich war (st. Rspr.; vgl. BGHSt 7, 37, 38; 18, 363, 365; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 1, 3, 4). - BGH, 19.07.2007 - 2 StR 266/07
Schwere Brandstiftung (Inbrandsetzen eines Gebäudes; teilweise Zerstörung eines …
Dies setzte voraus, dass es sich bei der in Brand geratenen Deckenverkleidung um einen wesentlichen Gebäudebestandteil gehandelt hat (vgl. BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 4; § 306 Abs. 1 Nr. 1 Inbrandsetzen 1 und 2; BGH NStZ 1991, 433). - BGH, 14.07.1993 - 3 StR 335/93
Einordnung einer vermieteten unbewohnten Fremdenwohnung als Wohnung im Sinne von …
In Brand gesetzt ist ein Gebäude (§ 306 Nr. 1, 2, § 308 Abs. 1 StGB) erst, wenn Teile, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlich sind, so vom Feuer erfaßt werden, daß es selbständig ohne Fortwirken des Zündstoffs weiterbrennt (BGHSt 7, 37, 38; 18, 363, 365; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 1, 3 und 4 m.w.N.).Sie hat demnach üblicherweise die Funktion einer bloßen, ohne besonderen Aufwand zu entfernenden "Verkleidung" (vgl. dazu BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 4) und ist für sich gesehen nicht zu den Teilen zu zählen, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Hauses, wie etwa Tür- und Fensterrahmen (BGHSt 20, 246; BGH NStZ 1981, 220;… BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 3), wesentlich sind.
- BGH, 25.02.1997 - 4 StR 49/97
Voraussetzungen für ein Inbrandsetzen - Rücktritt vom beendeten Versuch der …
Damit ist nicht belegt, daß - wie es für die Annahme einer vollendeten Tat nach § 306 Nr. 2 StGB erforderlich wäre - Teile des Gebäudes, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlich sind, so vom Feuer erfaßt worden sind, daß ein Fortbrennen aus eigener Kraft möglich war (st. Rspr.; vgl. BGHSt 7, 37, 38; 18, 363, 365; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 1, 3, 4). - BGH, 17.04.1991 - 2 StR 52/91
Anstiftung zum Versicherungsbetrug in Tateinheit mit Anstiftung zu schwerer …
Darüberhinaus ist es erforderlich, die Deckenverkleidung, die "teilweise heruntergebrannt" war (UA S. 10 Zeilen 2-3), des näheren, gegebenenfalls unter Verweisung auf den Inhalt der Lichtbildmappe (vgl. Bild 17 der Mappe I), zu beschreiben, damit deutlich wird, ob es sich bei dieser Deckenverkleidung um einen Gebäudebestandteil gehandelt hat (vgl. dazu: BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 4 S. 2). - BGH, 11.06.1991 - 1 StR 269/91
Anwendbarkeit des § 30 Strafgesetzbuch ( gefährliche Vorbereitungshandlungen) im …
Durch diese Vorschrift werden einzelne Vorbereitungshandlungen wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit unter Strafe gestellt; für eine Verurteilung nach § 30 StGB ist indes dann kein Raum mehr, wenn es aufgrund der Anstiftung später zumindest zum Versuch der Tat kommt (vgl. BGHSt 8, 38; 14, 378; BGH NStZ 1983, 364; 1986, 565, 566; BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 1 unter c). - BGH, 29.08.1996 - 4 StR 396/96
Einlegung eines Rechtsmittels zur Änderung eines Schuldspruchs durch die …
- BGH, 14.03.1991 - 4 StR 69/91
Folgen einer nicht erfolgten Auseinandersetzung eines Schwurgericht mit der Frage …
- BGH, 28.11.1997 - 3 StR 594/97
Abänderung eines Schuldspruchs hinsichtlich einer vollendeten schweren …
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