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Rechtsprechung
   BGH, 25.11.1981 - 2 StR 685/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1728
BGH, 25.11.1981 - 2 StR 685/81 (https://dejure.org/1981,1728)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1981 - 2 StR 685/81 (https://dejure.org/1981,1728)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1981 - 2 StR 685/81 (https://dejure.org/1981,1728)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafrahmenwahl bei einem unvorbestraften Angeklagten, der durch einen V-Mann zu einem Heroingeschäft veranlasst wurde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StGB § 20 § 21
    Betäubungsmittelstrafrecht: Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit

Papierfundstellen

  • StV 1982, 221
  • StV 1992, 221
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.03.1977 - 3 StR 70/77

    Erforderlicher Zeitpunkt für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes bei Annahme …

    Auszug aus BGH, 25.11.1981 - 2 StR 685/81
    Im Urteil wird jedoch nicht erörtert, ob aus diesem Grund sowie wegen der Tatsache, daß die unvorbestraften Angeklagten durch einen V-Mann zu dem Heroingeschäft veranlaßt worden sind, bei der Strafbemessung von dem nach § 49 StGB gemilderten Strafrahmen (des § 11 Abs. 4 BetMG) oder sogar von dem des § 11 Abs. 1 BetMG (vgl. hierzu BGH, Beschluß vom 23. März 1977 - 3 StR 70/77 -) auszugehen ist.
  • BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82

    Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei - …

    Sollte die neue Strafkammer wiederum zu einem Schuldspruch kommen, wird sie bei der Abwägung, ob von einem besonders schweren Fall im Sinne des § 11 Abs. 4 BtMG a.F. auszugehen ist, auch zu berücksichtigen haben, daß der Angeklagte die Regelbeispiele des § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 5 und Nr. 6 a BtMG a.F. (UA 41) nur durch den gezielten Einsatz des V-Manns C. und die Mitwirkung der Polizei (am 12. Dezember 1981) werwirklichen konnte (vgl. BGH Strafverteidiger 1982, 221 und 1983, 20).
  • OLG Frankfurt, 01.11.1994 - 3 Ws 732/94

    Rechtsfolgenentscheidung; Strafaussetzung zur Bewährung; Widerruf; …

    Da der Widerruf der ausgesetzten Freiheitsstrafe wegen einer in der Bewährungszeit begangenen Straftat (nämlich dem hier verfahrensgegenständlichen Delikt) wesentlich davon abhängt, ob der Angeklagte in dem neuen Verfahren zu einer Bewährungsstrafe oder zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wird, verleiht jedenfalls diese absehbare Auswirkung der Rechtsfolgenentscheidung ihr das in § 140 Abs. 2 StPO vorausgesetzte Gewicht und macht die Mitwirkung eines Verteidigers in der Berufungshauptverhandlung notwendig (OLG Hamburg StV 1989, 521 ; OLG Karlsruhe NStZ 1991, 505, 506; vgl. auch OLG Hamm StV 1993, 180 und Müller NStZ 1990, 376 sowie Temming StV 1992, 221, 222).
  • BGH, 23.09.1983 - 2 StR 151/83

    Strafprozeßrecht: Verlesen einer Urkunde, Urteilsabsetzungsfrist, …

    Im Falle der Bestätigung der Beweisbehauptung wäre aber eine polizeiliche Beeinflussung des Heroingeschäfts bei der Strafzumessung, möglicherweise schon bei der Auswahl des Strafrahmens zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluß vom 25. November 1981 - 2 StR 685/81; BGH, Beschluß vom 23. Dezember 1981 - 2 StR 694/81).
  • BGH, 19.05.1987 - 1 StR 202/87

    Möglichkeit der Strafmilderung bei Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels …

    Das Landgericht geht daneben auch nicht darauf ein, ob T. mit dem Fahnder zusammenarbeitete; sollte das Geschäft aber durch den CID veranlaßt worden sein, wäre auch zu prüfen, ob und in welchem Umfang gegen den Angeklagten ein Verdacht bestand, der den Einsatz eines Lockspitzels rechtfertigen konnte (vgl. BGH, Beschl. vom 25. November 1981 - 2 StR 685/81 bei Schoreit NStZ 1982, 66).
  • BGH, 13.10.1982 - 3 StR 302/82

    Betäubungsmittelstrafrecht: Anwendung des Regelstrafrahmens trotz Verwirklichung …

    Im Hinblick auf die nicht ausgeschlossene mittelschwere Debilität des Angeklagten (IQ: 65 Punkte) und den Umstand, daß er unmittelbar nach der Aussetzung seiner restlichen Vorstrafe zur Bewährung durch einen gezielt gegen ihn gerichteten Einsatz eines polizeilichen Lockspitzels in die jetzt abgeurteilte Tat verstrickt worden ist, hätte jedoch Anlaß bestanden zu prüfen, ob trotz Vorliegens des Regelbeispiels von der Annahme eines besonders schweren Falles abzusehen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 25. November 1981 - 2 StR 685/81 = StV 1982, 221; Beschluß vom 23. Dezember 1981 - 2 StR 694/81 = StV 1982, 221).
  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 712/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb zum Eigenkonsum, Anwendung des …

    Diese strafmildernden Umstände hätte das Gericht bereits im Rahmen der Gesamtwürdigung bei der Erörterung der Frage berücksichtigen müssen, ob ein besonders schwerer Fall des Handeltreibens vorliegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 1977 - 3 StR 70/77; 20. März 1981 - 2 StR 107/81; 25. November 1981 - 2 StR 685/81 und 23. Dezember 1981 - 2 StR 694/81).
  • BGH, 15.07.1983 - 2 StR 14/83

    Widerspruch von doppelrelevanten Tatsachen zu neuen Feststellungen

    Nachdem das erste Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 10. Juni 1981 auf die Revision der Angeklagten durch Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 25. November 1981 - 2 StR 685/81 - im Strafausspruch aufgehoben wurde, sind alle den Schuldspruch tragenden Feststellungen bestehen geblieben.
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