Rechtsprechung
| BGH, 07.10.1991 - AnwZ (B) 25/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsanwalt - Standesrecht - Berufsbezeichnung - Fachanwaltschaft - Fachanwalt - Strafverteidiger
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BRAO § 43
Selbstbezeichnung eines Rechtsanwalts als Strafverteidiger
Papierfundstellen
- NJW 1992, 45
- ZIP 1991, 1515
- MDR 1991, 1203
- NStZ 1992, 88
- StV 1992, 27
- AnwBl 1992, 34
Wird zitiert von ... (32) Zitiert selbst (11)
- BGH, 19.02.1990 - AnwSt (R) 11/89
Werbeverbot für Rechtsanwalt
Auszug aus BGH, 07.10.1991 - AnwZ (B) 25/91
Die Grundsätze sind in der Rechtsprechung allgemein anerkannt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. Juli 1981 - 1 BvR 362/79 - NJW 1988, 194, 196; Senatsbeschlüsse vom 19. Februar 1990 - AnwSt (R) 11/89 - NJW 1990, 1739 [BGH 19.02.1990 - AnwSt R 11/89]; vom 29. Oktober 1990 - AnwSt (R) 11/90 - NJW 1991, 49 m.Nachw.).Die Umsatzförderung muß nicht der einzige Zweck des zu beurteilenden Verhaltens sein, sondern es mag auf andere Gründe mit zurückzuführen sein (Senatsbeschluß vom 19. Februar 1990 - AnwSt (R) 11/89 aaO.).
- BGH, 08.02.1988 - AnwZ (B) 49/87
Rücknahme der Zulassung als Rechtsanwalt - Abgabe einer falschen Versicherung an …
Auszug aus BGH, 07.10.1991 - AnwZ (B) 25/91
Derartige Bezeichnungen hat ein Rechtsanwalt wegen des Verbots berufswidriger Werbung zu unterlassen (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Februar 1988 - AnwZ (B) 49/87 - BRAKMitt.1988, 146 f. - BGHR BRAO § 7 Nr. 5 Wiederzulassung 2).
- BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 12/90
Führung der Fachanwaltsbezeichung "Fachanwalt für Steuerrecht"
Auszug aus BGH, 07.10.1991 - AnwZ (B) 25/91
Die lediglich auf Selbsteinschätzung beruhende berufsbezogene Zusatzbezeichnung ist dem Rechtsanwalt als berufswidrige Werbung nicht gestattet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Mai 1990 - AnwZ (B) 12/90 - NJW 1990, 2130, und - AnwZ (B) 4/90 - NJW 1990, 1719 [BGH 14.05.1990 - AnwZ B 4/90]; vgl. auch BVerfGE 57, 121, 133 f.).Zusätzliche Berufsbezeichnungen aufgrund Selbsteinschätzungen können deshalb nicht hingenommen werden (Senatsbeschluß vom 14. Mai 1990 aaO.; vgl. auch Barton, StV 1989, 452 ff., der für die Bezeichnung Strafverteidiger eine kontrollierte Vergabe an Stelle einer Selbsteinschätzung fordert).
- BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79
Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts
Auszug aus BGH, 07.10.1991 - AnwZ (B) 25/91
Die Grundsätze sind in der Rechtsprechung allgemein anerkannt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. Juli 1981 - 1 BvR 362/79 - NJW 1988, 194, 196; Senatsbeschlüsse vom 19. Februar 1990 - AnwSt (R) 11/89 - NJW 1990, 1739 [BGH 19.02.1990 - AnwSt R 11/89]; vom 29. Oktober 1990 - AnwSt (R) 11/90 - NJW 1991, 49 m.Nachw.). - BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87
Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand
Auszug aus BGH, 07.10.1991 - AnwZ (B) 25/91
Eine derartige Angabe rechtsförmlich erworbener fachlicher Qualifikation ist ein herkömmliches Mittel der Ankündigung freiberuflicher Leistungen (BVerfG NJW 1990, 2122, 2123). - BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77
Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Befugnis zur Führung einer nicht …
Auszug aus BGH, 07.10.1991 - AnwZ (B) 25/91
Die lediglich auf Selbsteinschätzung beruhende berufsbezogene Zusatzbezeichnung ist dem Rechtsanwalt als berufswidrige Werbung nicht gestattet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Mai 1990 - AnwZ (B) 12/90 - NJW 1990, 2130, und - AnwZ (B) 4/90 - NJW 1990, 1719 [BGH 14.05.1990 - AnwZ B 4/90]; vgl. auch BVerfGE 57, 121, 133 f.). - BGH, 29.10.1990 - AnwSt (R) 11/90
Auftreten als Mitglied einer überörtlichen Anwalts-Sozietät
Auszug aus BGH, 07.10.1991 - AnwZ (B) 25/91
Die Grundsätze sind in der Rechtsprechung allgemein anerkannt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. Juli 1981 - 1 BvR 362/79 - NJW 1988, 194, 196; Senatsbeschlüsse vom 19. Februar 1990 - AnwSt (R) 11/89 - NJW 1990, 1739 [BGH 19.02.1990 - AnwSt R 11/89]; vom 29. Oktober 1990 - AnwSt (R) 11/90 - NJW 1991, 49 m.Nachw.). - BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 4/90
Unzulässigkeit der Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung durch die …
Auszug aus BGH, 07.10.1991 - AnwZ (B) 25/91
Die lediglich auf Selbsteinschätzung beruhende berufsbezogene Zusatzbezeichnung ist dem Rechtsanwalt als berufswidrige Werbung nicht gestattet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Mai 1990 - AnwZ (B) 12/90 - NJW 1990, 2130, und - AnwZ (B) 4/90 - NJW 1990, 1719 [BGH 14.05.1990 - AnwZ B 4/90]; vgl. auch BVerfGE 57, 121, 133 f.). - BGH, 07.11.1983 - AnwZ 21/83
Rechtsanwalt - BGH - Zusammenschluss von Rechtsanwälten
Auszug aus BGH, 07.10.1991 - AnwZ (B) 25/91
Die Rechtsanwaltskammer ist zu einer solchen Beanstandung auch grundsätzlich berechtigt (BGH, Beschluß vom 7. November 1983 - AnwZ (B) 21/83 - NJW 1984, 1042). - OLG Stuttgart, 04.08.1989 - 2 U 82/89
Standeswidrigkeit einer Verwendung der Bezeichnung "Strafverteidiger"; Verbot der …
Auszug aus BGH, 07.10.1991 - AnwZ (B) 25/91
Es kommt vielmehr, was verschiedentlich übersehen worden ist (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1989, 2898 [OLG Stuttgart 04.08.1989 - 2 U 82/89]; EGH Stuttgart, BRAK-Mitt. 1990, 111), auch hier darauf an, wie die jeweilige Werbemaßnahme nach der Verkehrsanschauung zu beurteilen ist. - OLG Karlsruhe, 02.05.1991 - 4 U 171/90
- BGH, 01.03.2001 - I ZR 300/98
Anwaltswerbung II
Werbung ist ein Verhalten, das darauf angelegt ist, andere dafür zu gewinnen, die Leistung desjenigen in Anspruch zu nehmen, für den geworben wird (BGH, Beschl. v. 7.10.1991 - AnwZ (B) 25/91, NJW 1992, 45). - BGH, 15.03.2001 - I ZR 337/98
Anwaltsrundschreiben
Werbung ist ein Verhalten, das darauf angelegt ist, andere dafür zu gewinnen, die Leistung desjenigen in Anspruch zu nehmen, für den geworben wird (BGH, Beschl. v. 7.10.1991 - AnwZ (B) 25/91, NJW 1992, 45;… Urt. v. 1.3.2001 - I ZR 300/98 - Anwaltswerbung II, Umdruck S. 6, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen). - AGH Nordrhein-Westfalen, 29.05.2015 - 1 AGH 16/15
Anwaltsroben darf man nicht bedrucken oder besticken
Da Werbung jedes Verhalten ist, das darauf angelegt ist, andere dafür zu gewinnen, die Leistung desjenigen, für den geworben wird, in Anspruch zu nehmen (so BVerfG NJW 1992, 45), versteht es sich von selbst, dass einem aus acht Metern Entfernung lesbarer Text auf dem Rücken einer Anwaltsrobe unter Nennung des Namens des sie tragenden Rechtsanwalts und seiner Internetadresse ein werbender Charakter zukommt.
- BGH, 01.07.2002 - AnwZ (B) 52/01
Zulässigkeit der Bezeichnung als Mediator
Soweit der Bundesgerichtshof zum Ausdruck gebracht hat, daß (zusätzliche) Berufsbezeichnungen von Rechtsanwälten nur geführt werden dürfen, wenn ihnen eine rechtsförmlich erworbene Qualifikation zugrunde liegt (vgl. BGHZ 111, 229, 231;… BGH, Beschl. v. 8. Februar 1988 - AnwZ (B) 49/87, BGHR BRAO § 7 Nr. 5 - Wiederzulassung 2; v. 7. Oktober 1991 - AnwZ (B) 25/91, BRAK-Mitt. 1991, 228, 229) - über welche Mediatoren nicht verfügen -, ging es um die Selbstbezeichnung als Fachanwalt oder Strafverteidiger, also um die Berühmung besonderer Rechtskenntnisse und/oder Erfahrungen auf bestimmten Rechtsgebieten. - OLG Naumburg, 13.04.2000 - 7 U 127/99
Unterlassungsanspruch wegen wettbewerbswidriger Überschreitung der Grenzen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 26.09.2002 - 2 Ws 184/02
Zulässigkeit von Werbemaßnahmen eines Steuerberaters
Als solche ist ein Verhalten zu verstehen, das darauf angelegt ist, andere dafür zu gewinnen, die Leistung des Werbenden in Anspruch zu nehmen (BGH NJW 2001, 2087 f. und 2886 f. sowie NJW 1992, 45). - BGH, 13.09.1993 - AnwSt (R) 6/93
Standesrechtliche Zulässigkeit der Angabe von Tätigkeitsbereichen im …
Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. BGH, Beschl. v. 7.10.1991 - AnwZ (B) 25/91, NJW 1992, 45;… Urt. v. 29.10.1990 - AnwSt (R) 11/90, NJW 1991, 49;… Urt. v. 19.02.1990 - AnwSt (R) 11/89, NJW 1990, 1739, jeweils m.w.Nachw.), gehört es zu den Pflichten des Rechtsanwalts, nicht in unzulässiger Weise für seine Praxis zu werben.Ein Rechtsuchender, der für ein bestimmtes Rechtsproblem einen Rechtsanwalt sucht und bei der Durchsicht der Rubrik Rechtsanwälte im Branchen-Telefonbuch auf die Angabe eines für ihn einschlägigen Tätigkeitsbereiches stößt, kann nicht annehmen, es müsse sich um einen Fachanwalt handeln, der auf dem gesuchten Rechtsgebiet über eine bestimmte und geprüfte Qualifikation verfügt, zumal der Eintrag nach Form und Inhalt nicht den Anschein einer zusätzlichen Berufsbezeichnung wie etwa die Bezeichnung "Strafverteidiger" erweckt (vgl. BGH, Beschl. v. 7.10.1991 - AnwZ (B) 25/91, NJW 1992, 45).
- LG Aschaffenburg, 16.12.1993 - 1 HKO 165/93
Anspruch auf Unterlassung der Berufsausübung als Rechtsanwalt; Tätigkeit als …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Nürnberg, 23.03.1999 - 3 U 3977/98
Einrichtung eines "Gästebuchs" in einer Internet-homepage einer Anwaltskanzlei …
Da die Frage nach dem Vorliegen "Werbung" nach objektiven Kriterien zu beurteilen ist, ist nur auf die objektive Wirkung der Homepage abzustellen und nicht darauf, welche Vorstellungen bzw. Absichten der Beklagte mit der Installierung der Homepage verbindet (vgl. BGH NJW 1992, 45 ;… Henssler/Prütting, a.a.O.;… Feuerich/Braun, BRAO , Kommentar, 4. Auflage, § 43 b , Rand 4). - BGH, 16.06.1994 - I ZR 67/92
Strafverteidigungen - Berufswidrige Werbung
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, daß nicht zur Entscheidung steht, ob die Bezeichnung "Strafverteidiger" als eine irreführende Berufsangabe gemäß § 3 UWG zu beanstanden ist; die vorliegende Entscheidung setzt sich deshalb nicht in Widerspruch zum Beschluß des Anwaltssenats vom 7. Oktober 1991 (AnwZ (B) 25/91, NJW 1992, 45 [BGH 07.10.1991 - AnwZ B 25/91] m. Anm. Zuck, EWiR 1992, 39;… vgl. auch Urt. v. 13.9.1993 - AnwSt (R) 6/93, NJW 1994, 141). - LG München I, 16.11.2000 - 7 O 5570/00
Www.rechtsanwaelte.de
- OLG Celle, 23.08.2001 - 13 U 152/01
Rechtsanwaltswerbung ; Internetadresse; Sittenwidrigkeit; Unlauterer Wettbewerb; …
- OLG Köln, 29.07.1998 - 6 U 66/98
Anwaltswerbung: "Ihre Rechtsfragen sind unsere Aufgabe"
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2007 - 14 A 4267/05
Berücksichtigung des Tätigwerdens auf allen anderen Gebieten des …
- AGH Baden-Württemberg, 01.07.1996 - 29/95
Reichtweite des Werbeverbotes eines Rechtsanwaltes; Verstoß gegen …
- OLG Zweibrücken, 07.02.2002 - 4 U 90/01
Wettbewerbsverstoß: Alleinstellungswerbung eines Lohnsteuerhilfevereins
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2008 - 14 A 1228/07
Werbeverbot für öffentlich bestellte Vermessungsingenieure; Qualifizierung von …
- OLG Düsseldorf, 16.09.1999 - 2 U 21/99
Grenzen der Werbung eines Rechtsanwalts; Briefkopf mit Stier mit gesenkten …
- OLG Hamburg, 24.04.2003 - 5 U 127/01
Urheberrechtlicher Schutz von Presseartikeln; Zulässigkeit der Verbreitung eines …
- OLG München, 23.04.1998 - 29 W 1015/98
Nichtbeachtung der unmittelbar wettbewerbsbezogenen gesetzlichen …
- OLG Köln, 26.01.2001 - 6 U 152/00
Unzulässige Anwaltswerbung und Gebührenpraxis - "Reparaturkostenvorschuß"
- LG Düsseldorf, 05.10.2009 - 13 O 251/09
Kommanditist eines Immobilienfonds hat Anspruch auf Auskunftserteilung über Namen …
- AGH Baden-Württemberg, 28.04.2001 - AGH 6/00
Verwendung der Bezeichnung Mediator auf einem Anwaltsbriefbogen als Verstoß gegen …
- OLG München, 23.08.2021 - VA-Not 2/20
Bescheid, Werbung, Anfechtungsklage, Berufsbezeichnung, Notar, Feststellung, …
- LAG Hamm, 17.12.1998 - 4 Sa 635/98
Arbeitszeugnis: Inhalt eines qualifizierten Zeugnisses - Nachweismitteilung
- LG Nürnberg-Fürth, 08.11.2000 - 3 O 4973/99
- LG Düsseldorf, 09.12.1998 - 34 O 169/98
- BGH, 29.01.1996 - AnwSt (R) 13/95
Verstoß gegen die anwaltlichen Standespflichten - Voraussetzungen für das …
- OLG Düsseldorf, 14.07.1992 - 20 U 96/92
- KG, 17.01.1995 - 5 U 6006/93
Angebot einer kostenlosen Rechtsberatung ; Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften
- AnwG München, 22.01.1999 - 3 AG 51/97
- AGH Baden-Württemberg, 01.07.1996 - AGH 29/95
Statthafte Werbung durch Rechtsanwälte in Zeitungsanzeigen
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| OLG Düsseldorf, 25.02.1991 - 2 Ws 38/91 |
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Papierfundstellen
- MDR 1991, 1192
- StV 1992, 27 (Ls.)
- StV 1993, 34
Wird zitiert von ...
- LG Dresden, 02.07.2009 - 1 Ks 300 Js 22371/08
Für einen begangenen Raubmord in einem Indizienprozess sprechen der Besitz und …
Ausgehend von den von dem Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 04.03.1993 aufgestellten Grundsätzen (StV 93, 34 0 ff.) sieht die Kammer im vorliegenden Fall nur die gegebene Material- und Einfärbungsidentität als geklärt an, so dass eine zuverlässige Gruppenzuordnung möglich ist.
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