Rechtsprechung
| BayObLG, 15.04.1992 - 4St RR 10/92 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Brief; Drogenabhängiger; Arzt; Schwere Kriminalität; Willen; Verlesen; Beweisverbot
Papierfundstellen
- NJW 1992, 2370
- MDR 1992, 993
- NStZ 1992, 556
- StV 1992, 459
- BayObLGSt 1992, 44
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87
Tagebuch
Auszug aus BayObLG, 15.04.1992 - 4St RR 10/92
Selbst überwiegende Interessen der Allgemeinheit können einen Eingriff in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht rechtfertigen; eine Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes findet nicht statt (BVerfGE 34, 238 [245]; 80, 367 [373]). - BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71
Tonband
Auszug aus BayObLG, 15.04.1992 - 4St RR 10/92
Selbst überwiegende Interessen der Allgemeinheit können einen Eingriff in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht rechtfertigen; eine Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes findet nicht statt (BVerfGE 34, 238 [245]; 80, 367 [373]). - BGH, 21.02.1964 - 4 StR 519/63
Tagebuch I - Art. 1, 2 GG, Art. 8 MRK, grundsätzliche Unverwertbarkeit …
Auszug aus BayObLG, 15.04.1992 - 4St RR 10/92
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes können allerdings auch heimlich hergestellte Tonbandaufnahmen und Tagebuchaufzeichnungen, die den absolut geschützten Kernbereich persönlicher Lebensgestaltung betreffen, in Fällen schwerer Kriminalität verwertbar sein (BGHSt 19, 325 [332]; 34, 397 [401]). - BGH, 09.07.1987 - 4 StR 223/87
Verwertbarkeit tagebuchartiger Aufzeichnungen
Auszug aus BayObLG, 15.04.1992 - 4St RR 10/92
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes können allerdings auch heimlich hergestellte Tonbandaufnahmen und Tagebuchaufzeichnungen, die den absolut geschützten Kernbereich persönlicher Lebensgestaltung betreffen, in Fällen schwerer Kriminalität verwertbar sein (BGHSt 19, 325 [332]; 34, 397 [401]).
- LG Augsburg, 19.09.1994 - 8 Ks 401 Js 45895/93 Ein Verwertungsverbot kommt vorliegend nach Auffassung der Kammer schon deswegen nicht in Betracht, weil der Angeklagte einer Verwertung der Briefe in der Hauptverhandlung nicht widersprochen hat ( vgl. BayObLG NJW 1992, 2370).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 04.10.1990 - 1 Ws 303/90 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1992, 459
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