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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 20.09.1991 | BGH, 22.08.1991

Rechtsprechung
   BGH, 25.09.1991 - 2 StR 415/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2345
BGH, 25.09.1991 - 2 StR 415/91 (https://dejure.org/1991,2345)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1991 - 2 StR 415/91 (https://dejure.org/1991,2345)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1991 - 2 StR 415/91 (https://dejure.org/1991,2345)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwertbarkeit eines polizeilichen Aktenvermerks über die Angaben eines Beschuldigten als von ihm stammende Erklärung bei Ablehnung der Protokollierung seiner Angaben durch den Beschuldigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 326
  • MDR 1992, 173
  • NStZ 1992, 48
  • StV 1992, 6
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 03.06.1982 - 1 Ss 323/82
    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - 2 StR 415/91
    Da v. d. C. die Vermerke nicht selbst geschrieben hat, könnten sie als solche Urkunden nur angesehen werden, wenn sie "in seinem Auftrag und mit seinem Willen für ihn hergestellt" wurden und "seine Äußerung darstellen" sollten (…Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 251 Rdn. 57; vgl. auch OLG Düsseldorf NJW 1970, 958 [OLG Düsseldorf 05.11.1969 - 2 Ss 490/69]; OLG Köln StV 1983, 97).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 272/17

    Zulässigkeit der Verlesung einer Vernehmungsniederschrift bei nicht erreichbarem …

    Anderes gilt für polizeiliche Aktenvermerke, die keine Vernehmungen zum Gegenstand haben; sie sind lediglich schriftliche Erklärungen des betreffenden Polizeibeamten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 1991 - 2 StR 415/91, BGHR StPO § 251 Abs. 2 Erklärung 1).
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98

    Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes …

    Die Verlesung des polizeilichen Vermerks über die Angaben der Zeugin R war zulässig, denn er stellt der Sache nach eine Niederschrift über eine Vernehmung dar (…vgl. Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 251 Rdn. 511; die Entscheidung BGHR StPO § 251 Abs. 2 Erklärung 1 betrifft eine andere Fallgestaltung - Ablehnung der Protokollierung durch den Beschuldigten).
  • BGH, 30.07.1998 - 5 StR 574/97

    Formgerechter Vortrag beim Besetzungseinwand; Änderung des …

    Rn. 42 Die Verlesung des polizeilichen Vermerks über die Angaben der Zeugin R. war zulässig, denn er stellt der Sache nach eine Niederschrift über eine Vernehmung dar (…vgl. Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 251 Rdn. 57; die Entscheidung BGHR StPO § 251 Abs. 2 Erklärung 1 betrifft eine andere Fallgestaltung - Ablehnung der Protokollierung durch den Beschuldigten).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.09.1991 - 2 StR 17/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2488
BGH, 20.09.1991 - 2 StR 17/91 (https://dejure.org/1991,2488)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1991 - 2 StR 17/91 (https://dejure.org/1991,2488)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1991 - 2 StR 17/91 (https://dejure.org/1991,2488)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 48
  • StV 1992, 6
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem …

    Auszug aus BGH, 20.09.1991 - 2 StR 17/91
    Der Angeklagte darf nicht verurteilt werden, wenn Umstände vorliegen oder als nicht widerlegbar zu seinen Gunsten angenommen werden müssen, die eine Übereinstimmung der ihn belastenden Zeugenaussage mit dem tatsächlichen Geschehen aus rationalen, einsichtigen Gründen ernsthaft in Frage stellen und die Feststellung der hohen Wahrscheinlichkeit einer solchen Übereinstimmung deshalb nicht zulassen (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7).
  • BGH, 28.11.1990 - 2 StR 536/90

    Betäubungsmittel - Mindestzahl - Mindestmenge - Feststellbarkeit - Verurteilung - …

    Auszug aus BGH, 20.09.1991 - 2 StR 17/91
    Je weniger sich eine Tat insbesondere auch nach Ort und Zeit ihrer Begehung - konkretisieren läßt, desto höhere Anforderungen sind an die Überprüfung der den Angeklagten belastenden Angaben im übrigen zu stellen (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 - Mindestfeststellungen 1 = StV 1991, 245).
  • BGH, 08.04.1987 - 2 StR 134/87

    Beurteilung der Unfreiwilligkeit des Geschlechtsverkehrs - Beurteilung der …

    Auszug aus BGH, 20.09.1991 - 2 StR 17/91
    Dem Revisionsgericht bleibt damit die Möglichkeit versagt, zu überprüfen, ob das Landgericht den Begriff des Kernbereichs zutreffend verwendet hat (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 - Beweisergebnis 2, 3, 5, 6).
  • OLG Rostock, 29.03.1996 - 2 Ss 217/95
    Diese Überzeugung verlangt nach herrschender Meinung seine persönliche Gewißheit für die zur Annahme der Tatschuld festzustellenden Tatsachen (…vgl. Hanak in Loewe-Rosenberg, 24. Aufl., Rnr. 157, 164 zu § 337 StPO ; BGH VRS, 455; BGHSt 10, 208, 209; BGH NStZ 1992, 48 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.08.1991 - 1 StR 473/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,8757
BGH, 22.08.1991 - 1 StR 473/91 (https://dejure.org/1991,8757)
BGH, Entscheidung vom 22.08.1991 - 1 StR 473/91 (https://dejure.org/1991,8757)
BGH, Entscheidung vom 22. August 1991 - 1 StR 473/91 (https://dejure.org/1991,8757)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Niederschrift - Polizeiliche Vernehmung - Hauptverhandlung - Zeugenanschrift - Tatzeuge - Sozialarbeiter - Anforderungen an die notwendigen Bemühungen, die Anschrift der einzigen Tatzeugin zu ermitteln

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1992, 6
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer …

    Auszug aus BGH, 22.08.1991 - 1 StR 473/91
    Das genügte nicht den Anforderungen an die notwendigen Bemühungen, die Anschrift der einzigen Tatzeugin zu ermitteln (vgl. hierzu BGHSt 22, 118, 120; 32, 68, 73).
  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung …

    Auszug aus BGH, 22.08.1991 - 1 StR 473/91
    Das genügte nicht den Anforderungen an die notwendigen Bemühungen, die Anschrift der einzigen Tatzeugin zu ermitteln (vgl. hierzu BGHSt 22, 118, 120; 32, 68, 73).
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