Rechtsprechung
| OLG Bremen, 25.01.1994 - BL 290/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 121 Abs. 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untersuchungshaft auf Grund eines Betrugsverdachts; Rechtfertigung der Fortdauer der Untersuchungshaft durch Ausbleiben des Urteils; Auslegung des Begriffs "anderer wichtiger Grund" im Lichte des Beschleunigungsgebotes; Überlastung eines Spruchkörpers als "wichtiger ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bremen, 19.03.1993 - 92 Gs 267/93
- OLG Bremen, 25.01.1994 - BL 290/93
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 74
- StV 1994, 326
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- BGH, 23.07.1991 - 3 StE 6/91
Keine Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft bei nicht nur kurzfristiger …
Auszug aus OLG Bremen, 25.01.1994 - BL 290/93
Der Begriff "anderer wichtiger Grund" in § 121 Abs. 1 StPO ist angesichts der Bedeutung des Beschleunigungsgebotes bei der Behandlung von Haftsachen eng auszulegen (vgl. BVerfG NJW 1991, 689 und 2821; NStZ 1991, 397 , jeweils m.w.N.; BGH NStZ 1991, 546 ).Danach sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß ein Urteil noch zu einem Zeitpunkt ergehen könnte, der insgesamt gesehen der Bedeutung des Verfahrens als Haftsache angemessen wäre (vgl. BGH NStZ 1991, 546 f).
Vielmehr haben die Gerichte alle organisatorischen Maßnahmen auszuschöpfen, um sicherzustellen, daß die bei ihnen schwebenden Haftsachen innerhalb einer angemessenen Frist erledigt werden können (…vgl. BVerfG a.a.O.; BGH NStZ 1991, 546 ; OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1982, 531; 1990, 503; 1991, 308; KG Strafverteidiger 1985, 116; OLG Schleswig Strafverteidiger 1985, 115; OLG Bamberg Strafverteidiger 1991, 169 ).
- BVerfG, 06.08.1990 - 2 BvR 918/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft über …
Auszug aus OLG Bremen, 25.01.1994 - BL 290/93
Der Begriff "anderer wichtiger Grund" in § 121 Abs. 1 StPO ist angesichts der Bedeutung des Beschleunigungsgebotes bei der Behandlung von Haftsachen eng auszulegen (vgl. BVerfG NJW 1991, 689 und 2821; NStZ 1991, 397 , jeweils m.w.N.; BGH NStZ 1991, 546 ).Wie des Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgeführt hat, ist die Überlastung eines Spruchkörpers in Anbetracht des Grundrechtes der persönlichen Freiheit grundsätzlich kein "wichtiger Grund" im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO , der die Fortdauer der Untersuchungshaft für einen längeren Zeitraum rechtfertigen könnte, als er zur ordnungsgemäßen Vorbereitung der Hauptverhandlung erforderlich ist (vgl. BVerfGE 36, 264 ; BVerfG NJW 1991, 689 und 2821; Strafverteidiger 1992, 121 ).
- BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73
Untersuchungshaft
Auszug aus OLG Bremen, 25.01.1994 - BL 290/93
Wie des Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgeführt hat, ist die Überlastung eines Spruchkörpers in Anbetracht des Grundrechtes der persönlichen Freiheit grundsätzlich kein "wichtiger Grund" im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO , der die Fortdauer der Untersuchungshaft für einen längeren Zeitraum rechtfertigen könnte, als er zur ordnungsgemäßen Vorbereitung der Hauptverhandlung erforderlich ist (vgl. BVerfGE 36, 264 ; BVerfG NJW 1991, 689 und 2821; Strafverteidiger 1992, 121 ).
- BVerfG, 07.02.1992 - 2 BvR 1910/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft
Auszug aus OLG Bremen, 25.01.1994 - BL 290/93
Wie des Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgeführt hat, ist die Überlastung eines Spruchkörpers in Anbetracht des Grundrechtes der persönlichen Freiheit grundsätzlich kein "wichtiger Grund" im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO , der die Fortdauer der Untersuchungshaft für einen längeren Zeitraum rechtfertigen könnte, als er zur ordnungsgemäßen Vorbereitung der Hauptverhandlung erforderlich ist (vgl. BVerfGE 36, 264 ; BVerfG NJW 1991, 689 und 2821; Strafverteidiger 1992, 121 ). - BGH, 18.04.1963 - KRB 1/62
Zustellung des Kartellbußgeldbescheides
Auszug aus OLG Bremen, 25.01.1994 - BL 290/93
Vielmehr ist die Zustellung an den Angeschuldigten ausreichend und wirksam (vgl. BGHSt 18, 352, 354; Bay0bLG VRS 50, 292 f;… Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O., § 145 a Rdnr. 6). - OLG Düsseldorf, 10.08.1992 - 2 Ws 312/92
Auszug aus OLG Bremen, 25.01.1994 - BL 290/93
Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen, das seine Grundlage in dem Freiheitsgrundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG hat, bindet alle dafür zuständigen staatlichen Stellen in dem Sinne, daß zur Erfüllung der im Rechtsstaatsprinzip verankerten Justizgewährungspflicht des Staates alle zumutbaren Maßnahmen rechtzeitig getroffen werden (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 27.2.1992 BL 36/92 -, vom 5.3.1992 - BL 248/91 = StV 1992, 426 und vom 19.8.1992 BL 173-174/92 StV 1992, 480 ; OLG Düsseldorf, StV 1992, 586 ). - OLG Bremen, 05.03.1992 - BL 248/91
Rechtmäßigkeit eines Haftbefehls gegen den Angeschuldigten i.R.d. diesem zur Last …
Auszug aus OLG Bremen, 25.01.1994 - BL 290/93
Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen, das seine Grundlage in dem Freiheitsgrundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG hat, bindet alle dafür zuständigen staatlichen Stellen in dem Sinne, daß zur Erfüllung der im Rechtsstaatsprinzip verankerten Justizgewährungspflicht des Staates alle zumutbaren Maßnahmen rechtzeitig getroffen werden (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 27.2.1992 BL 36/92 -, vom 5.3.1992 - BL 248/91 = StV 1992, 426 und vom 19.8.1992 BL 173-174/92 StV 1992, 480 ; OLG Düsseldorf, StV 1992, 586 ). - BayObLG, 25.11.1975 - 4 ObOWi 51/75
Revision; Beschuldigter; Verteidiger; Urteil; Zustellung; Frist; Begründung
Auszug aus OLG Bremen, 25.01.1994 - BL 290/93
Vielmehr ist die Zustellung an den Angeschuldigten ausreichend und wirksam (vgl. BGHSt 18, 352, 354; Bay0bLG VRS 50, 292 f;… Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O., § 145 a Rdnr. 6). - OLG Düsseldorf, 18.08.1982 - 1 Ws 607/82
Zur Auslegung des Begriffs "anderer wichtiger Grund" in § 121 Abs. 1 StPO
Auszug aus OLG Bremen, 25.01.1994 - BL 290/93
Vielmehr haben die Gerichte alle organisatorischen Maßnahmen auszuschöpfen, um sicherzustellen, daß die bei ihnen schwebenden Haftsachen innerhalb einer angemessenen Frist erledigt werden können (…vgl. BVerfG a.a.O.; BGH NStZ 1991, 546 ; OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1982, 531; 1990, 503; 1991, 308; KG Strafverteidiger 1985, 116; OLG Schleswig Strafverteidiger 1985, 115; OLG Bamberg Strafverteidiger 1991, 169 ). - OLG Bamberg, 22.10.1990 - Ws 476/90
Auszug aus OLG Bremen, 25.01.1994 - BL 290/93
Vielmehr haben die Gerichte alle organisatorischen Maßnahmen auszuschöpfen, um sicherzustellen, daß die bei ihnen schwebenden Haftsachen innerhalb einer angemessenen Frist erledigt werden können (…vgl. BVerfG a.a.O.; BGH NStZ 1991, 546 ; OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1982, 531; 1990, 503; 1991, 308; KG Strafverteidiger 1985, 116; OLG Schleswig Strafverteidiger 1985, 115; OLG Bamberg Strafverteidiger 1991, 169 ). - KG, 17.01.1985 - 1 HEs 1/85
- OLG Schleswig, 19.12.1984 - 2 HEs 49/84
- OLG Düsseldorf, 25.07.2001 - 4 Ws 346/01
Verfahrensverzögerung durch Akteneinsicht; Überlastung der Gerichte
a) Die besondere Schwierigkeit und der besondere Umfang der Ermittlungen rechtfertigen die Fortdauer der Untersuchungshaft schon deswegen nicht mehr, weil der Sachverhalt in objektiver und subjektiver Hinsicht - spätestens seit Fertigung und Vorlage der Anklageschrift vom 19. April 2001 - ausermittelt ist und weitere verfahrensfördernde Handlungen bis zum Beginn der Hauptverhandlungen nicht vorgesehen sind und deren Notwendigkeit auch nicht ersichtlich ist (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, NJW 1993, 1088; OLG Bremen, StV 1992, 480; 1994, 326).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 18.01.1994 - 2 Ws 1/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 121
Papierfundstellen
- MDR 1994, 608
- StV 1994, 326
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Braunschweig, 11.01.2013 - Ws 2/13
Rücknahme der Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Falle des Sichmeldens eines …
Die Fürsorgepflicht des Gerichts gebietet es jedoch auch, dem Wunsch eines Angeschuldigten auf Beiordnung eines Verteidigers seines Vertrauens innerhalb eines begrenzten Zeitraums nach Möglichkeit Rechnung zu tragen; und zwar insbesondere dann, wenn sich das Verfahren - wie hier - nur gegen den Angeschuldigten richtet und auf die Interessen anderer Angeschuldigter keine Rücksicht genommen werden muss (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1994, 608 [OLG Düsseldorf 18.01.1994 - 2 Ws 1/94]; Senat: HEs 2/08). - OLG Hamm, 02.03.2006 - 2 Ws 56/06
Haftbeschwerde, Terminierung; zu lange Verfahrensdauer; Beschleunigungsgrundsatz; …
Durch die Verhinderung des Verteidigers darf jedenfalls nicht wie hier eine Verfahrensverzögerung von mehreren Monaten eintreten (…vgl. hierzu auch Löwe-Rosenberg-Hilger, a.a.O.; OLG Köln MDR 1991, 662, 663; OLG Düsseldorf StV 1992, 586; siehe aber OLG Düsseldorf StV 1994, 326). - OLG Hamm, 19.12.2001 - 2 BL 221/01
Haftprüfung durch das Oberlandesgericht, wichtiger Grund, Fortdauer der …
Durch die Verhinderung des Wahlverteidigers darf jedenfalls nicht - wie hier - eine Verfahrensverzögerung von mehreren Monaten eintreten (…vgl. hierzu auch Löwe-Rosenberg-Hilger, a.a.O.; OLG Köln MDR 1991, 662, 663; OLG Düsseldorf StV 1992, 586; siehe aber OLG Düsseldorf StV 1994, 326).
- OLG Hamburg, 09.08.2017 - 2 Ws 118/17
Fortdauer von Untersuchungshaft: Scheitern früher Terminierung der …
Scheitert in solchen Fällen ein früherer Hauptverhandlungsbeginn an Terminkollisionen der Verteidiger und damit an einem in der Sphäre der Angeschuldigten liegenden Umstand, kann sich daraus jedenfalls in zeitlichen Grenzen ein wichtiger Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO ergeben, so etwa bei einer Fortdauer von rund 2 Monaten über sechs Monate des Untersuchungshaftvollzuges hinaus (vgl. OLG Düsseldorf in StV 1994, 326 für ein Verfahren gegen nur einen Angeklagten), nicht mehr allerdings etwa bei seit mehr als einem Jahr andauernder Untersuchungshaft und einer Zeitspanne von über sechs Monaten zwischen der Eröffnung des Hauptverfahrens und dem Beginn der Hauptverhandlung (vgl. OLG Düsseldorf in StV 1992, 586). - OLG Hamm, 12.11.2009 - 2 OBL 57/09 Diesbezüglich war die Strafkammer nicht gehalten, den Angeschuldigten andere bzw. weitere Verteidiger beizuordnen, da mit Blick auf das Vertrauensverhältnis der Angeschuldigten zu ihren Verteidigern die Grenze der zulässigen Haftfortdauer wegen terminlicher Verhinderung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Januar 1994, 2 Ws 1/94, StV 1994, 326) vorliegend noch nicht überschritten ist.
- OLG Hamm, 23.10.2001 - 1 BL 208/01
Haftprüfung durch das Oberlandesgericht, wichtiger Grund, langer Zeitraum …
Zwar ist auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen dem Angeklagten und seinem Verteidiger Rücksicht zu nehmen und die Verlegung eines Hauptverhandlungstermins wegen terminlich begründeter Verhinderung eines gewählten Verteidigers als ein in der Sphäre des Angeklagten liegender Grund anzusehen (zu vgl. OLG Düsseldorf, Strafverteidiger 1994, 326; 1988, 211 f.). - OLG Koblenz, 10.02.2000 - 4420 BL III 93/99
Verzögerung durch Verhalten des Verteidigers
Auch dieser in der Sphäre der Angeklagten liegende Umstand stellt damit keine dem besonderen Beschleunigungsgebot in Haftsachen zuwiderlaufende Verfahrensbearbeitung des Gerichts dar (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1149; StV 1994, 326).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 22.02.1994 - 2 Ws 29/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
StPO § 119 Abs. 3
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausländer ; Untersuchungshaft ; Telefongespräche; Überwachung; Dolmetscherkosten
Papierfundstellen
- StV 1994, 326 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 05.02.1992 - 3 Ws 65/92
Untersuchungsgefangener; Telefongespräche ; Person außerhalb …
Auszug aus OLG Köln, 22.02.1994 - 2 Ws 29/94
Deshalb kann insoweit nur in Ausnahmefällen Fernsprechverkehr mit der Außenwelt gestattet werden (OLG Oldenburg NJW 1964, 215; OLG Frankfurt/Main, StV 92, 281 m.w.N., Kleinknecht/MeyerGoßner, 41. Aufl., § 119 Rdnr. 14).Die Genehmigung zur Führung eines Telefongesprächs, das mit Hilfe eines Dolmetschers zu überwachen ist, darf nicht unter Hinweis auf die durch die angeordnete Überwachung des Gespräches entstehenden Kosten versagt werden (OLG Stuttgart StV 90, 79; OLG Düsseldorf NStZ 91, 403; OLG Frankfurt/Main StV 92, 281).
Angesichts der dargelegten Erkrankung des Vaters des Angeklagten in Italien besteht auch ein nachvollziehbares Interesse an regelmäßigen Telefonaten einmal im Monat (hierzu insbesondere bei nahen Angehörigen im Ausland, vgl. OLG Frankfurt StV 92, 281).
- OLG Düsseldorf, 12.03.1991 - 3 Ws 26/91
Auszug aus OLG Köln, 22.02.1994 - 2 Ws 29/94
Die Genehmigung zur Führung eines Telefongesprächs, das mit Hilfe eines Dolmetschers zu überwachen ist, darf nicht unter Hinweis auf die durch die angeordnete Überwachung des Gespräches entstehenden Kosten versagt werden (OLG Stuttgart StV 90, 79; OLG Düsseldorf NStZ 91, 403; OLG Frankfurt/Main StV 92, 281). - OLG Stuttgart, 01.09.1989 - 3 Ws 195/89
Auszug aus OLG Köln, 22.02.1994 - 2 Ws 29/94
Die Genehmigung zur Führung eines Telefongesprächs, das mit Hilfe eines Dolmetschers zu überwachen ist, darf nicht unter Hinweis auf die durch die angeordnete Überwachung des Gespräches entstehenden Kosten versagt werden (OLG Stuttgart StV 90, 79; OLG Düsseldorf NStZ 91, 403; OLG Frankfurt/Main StV 92, 281).
- OLG Köln, 18.04.2000 - 2 Ws 192/00
Telefonerlaubnis
Rn. 18 Es erscheint unter dem Gesichtspunkt der Ordnung der Vollzuganstalt deshalb gerechtfertigt, die Zulassung von Telefonaten von Untersuchungsgefangenen von der Darlegung eines berechtigten Interesses abhängig zu machen (vgl. dazu SenatsE vom 5. August 1997 - 2 Ws 444/97 [verneinend: Telefonkontakt mit der in der Nähe wohnenden Freundin] u.v. 22. Februar 1994 - 2 Ws 29/94 [bejahend: Kontakt mit dem im Ausland lebenden Vater].
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 09.11.1993 - 1 Ws 465/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beweismittel; Brief an Untersuchungsgefangenen ; Strafverfahren als Thema in einem Brief
Papierfundstellen
- StV 1994, 326 (Ls.)
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