Rechtsprechung
| OLG Hamm, 04.02.1994 - 2 (s) Sbd 4 - 198/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1994, 736
- StV 1994, 501
Wird zitiert von ... (10)
- OLG Hamm, 09.06.2005 - 2 (s) Sbd VIII-116/05
Pauschgebühr; Beiordnung; Wirksamkeit; Zugang des Beschlusses
c) Bei der Bemessung der demnach zu gewährenden Pauschvergütung hat sich der Senat von seiner ständigen Rechtsprechung leiten lassen: Danach (vgl. zuletzt Senat in NStZ-RR 2003, 139 = StraFo 2003, 219 = StV 2004, 96 mit weiteren Nachweisen) ist - mangels eines speziellen gesetzlichen Gebührentatbestandes für die Tätigkeit des (erstmals) im Strafvollstreckungsverfahren zum Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalts - auf die Vorschrift des § 91 BRAGO zurückzugreifen (siehe auch OLG Düsseldorf StV 1985, 71; OLG Hamm MDR 1994, 736 = StV 1994, 501), die in ihrer Nr. 1 allgemein auf andere nicht in § 91 Nr. 2 und 3 BRAGO genannte Beistandsleistungen abstellt und in Nr. 2 die Beistandsleistung für den Beschuldigten bei Vernehmungen erwähnt. - OLG Düsseldorf, 27.02.2001 - 3 (s) BRAGO 5/01 Die Tätigkeit des Verteidigers in Strafsachen - mithin auch diejenige im Überprüfungsverfahren nach § 67 e StGB - ist daher ausschließlich nach den Vorschriften des 6. Abschnitts der BRAGO berechnet (OLG Celle Nds. Rpfl. 1996, 234; OLG Frankfurt JurBüro 2000, 306 f.; OLG Köln StV 1997, 37, 38; OLG Hamm StV 1994, 501, 502; StV 1996 618, 619; OLG Koblenz NStZ 1990, 345).
- KG, 03.08.2001 - 5 Ws 380/01
Gebührenanspruch des Verteidigers bei Tätigkeit im Überprüfungsverfahren nach § …
Sie entspricht der inzwischen herrschenden Meinung (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 363; OLG Koblenz JurBüro 2000, 415 mit zust. Anm. Enders; NStZ 1990, 345 = JurBüro 1990, 879; OLG Frankfurt JurBüro 2000, 306; OLG Köln RPfleger 1997, 126; OLG Celle Nds Rpfl 1996, 234; OLG Hamm StV 1996, 618, 619; StV 1994, 501, 502; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert;… BRAGO 14. Aufl., § 112 Rdn. 1;… Hartmann, Kostengesetze 30. Aufl., § 112 BRAGO Rdn. 3).
- OLG Dresden, 17.07.2003 - 2 Ws 377/03
Maßregelvollstreckung; Fortdauer; Maßregelvollzug; Rechtsanwalt; Freiwillige …
Der Senat schließt sich der inzwischen ganz herrschenden Auffassung an, die die Vergütung nach § 91 BRAGO bemisst (OLG Düsseldorf Rpfleger 2002, 479; OLG Frankfurt JurBüro 2000, 306; OLG Hamm StV 1994, 501; OLG Köln StV 1997, 37;… Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl. Rdnr. 1 zu § 112;… Göttlich/Mümmler, BRAGO, 20. Aufl. S. 1590 Stichwort: Unterbringung von Personen). - OLG Hamm, 07.02.2003 - 2 (s) Sbd VII-11/03
Pauschvergütung, Unterbringung, Strafvollstreckungsverfahren, besonders …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. den Beschluss des Senats vom 20. Juni 1996 in StV 1996, 618 = JurBüro 1996, 641 = Rpfleger 1997, 40 = ZAP EN-Nr. 268/97 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Senats) ist - mangels eines speziellen gesetzlichen Gebührentatbestandes für die Tätigkeit des (erstmals) im Strafvollstreckungsverfahren zum Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalts - auf die Vorschrift des § 91 BRAGO zurückzugreifen (siehe auch OLG Düsseldorf StV 1985, 71; OLG Hamm MDR 1994, 736 = StV 1994, 501), die in ihrer Nummer 1 allgemein auf andere nicht in § 91 Nr. 2 und 3 BRAGO genannte Beistandsleistungen abstellt. - OLG Hamm, 29.03.2004 - 2 (s) Sbd VIII-52/04
Pauschvergütung, besonderer Umfang, Strafvollstreckungsverfahren, …
Bei der Bemessung der demnach zu gewährenden Pauschvergütung hat sich der Senat von seiner ständigen Rechtsprechung leiten lassen: Danach (vgl. zuletzt Senat in NStZ-RR 2003, 139 = StraFo 2003, 219 = StV 2004, 96 mit weiteren Nachweisen) ist - mangels eines speziellen gesetzlichen Gebührentatbestandes für die Tätigkeit des (erstmals) im Strafvollstreckungsverfahren zum Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalts - auf die Vorschrift des § 91 BRAGO zurückzugreifen (siehe auch OLG Düsseldorf StV 1985, 71; OLG Hamm MDR 1994, 736 = StV 1994, 501), die in ihrer Nr. 1 allgemein auf andere nicht in § 91 Nr. 2 und 3 BRAGO genannte Beistandsleistungen abstellt und in Nr. 2 die Beistandsleistung für den Beschuldigten bei Vernehmungen erwähnt. - OLG Düsseldorf, 28.02.2002 - 4 Ws 65/02
Gebührenanspruch des Verteidigers bei Tätigkeit im Überprüfungsverfahren nach § …
Die Tätigkeit des Verteidigers in Strafsachen - mithin auch diejenige im Überprüfungsverfahren nach § 67 e StGB - ist daher ausschließlich nach den Vorschriften des 6. Abschnitts der BRAGO berechnet (OLG Celle Nds Rpfl 1996, 234; OLG Frankfurt JurBüro 2000, 306f; OLG Köln StV 1997, 37, 38; OLG Hamm StV 1994, 501, 502; StV 1996, 618, 619; OLG Koblenz NStZ 1990, 345). - OLG Hamm, 27.04.2001 - 2 (s) Sbd 6-248/00
Tätigkeit im Strafvollstreckungsverfahren; besonderer Umfang; besondere …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. den Beschluss des Senats vom 20. Juni 1996 in StV 1996, 618 = JurBüro 1996, 641 = Rpfleger 1997, 40 = ZAP EN-Nr. 268/97 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Senats) ist - mangels eines speziellen gesetzlichen Gebührentatbestandes für die Tätigkeit des (erstmals) im Strafvollstreckungsverfahren zum Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalts - auf die Vorschrift des § 91 BRAGO zurückzugreifen (siehe auch OLG Düsseldorf StV 1985, 71; OLG Hamm MDR 1994, 736 = StV 1994, 501), die in ihrer Nr. 1 allgemein auf andere nicht in § 91 Nr. 2 und 3 BRAGO genannte Beistandsleistungen abstellt. - OLG Hamm, 20.06.1996 - 2 (s) Sbd 4-90/96 4-24/96) ist - mangels eines speziellen Gebührentatbestandes für die Tätigkeit des (erstmals) im Strafvollstreckungsverfahren zum Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalts auf die Vorschrift des § 91 BRAGO zurückzugreifen (siehe auch OLG Düsseldorf StV 1985, 71; OLG Hamm MDR 1994, 736 = StV 1994, 501 ), die in ihrer Nr. 2 allgemein auf Beistandsleistungen für einen Beschuldigten bei einer richterlichen Vernehmung abstellt.
- LG Dresden, 20.03.2008 - 4 KLs 300 Js 15853/07
Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung des Längenzuschlags, Beginn der …
Hierzu war es anerkannt, dass der verspätete Beginn der Hauptverhandlung, soweit er nicht auf ein Verhalten des Verteidigers zurückzuführen war, oder Sitzungspausen für die Dauer der Hauptverhandlung und zur Bestimmung der Gebühr heranzuziehen sind (vgl. u.a. OLG Hamm MDR 94, 736; OLG Karlsruhe AGS 1993, 77f).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 23.12.1992 - 1 AR 137/92 Str |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BRAGO § 99, § 165
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pauschvergütung; Bewilligung; Fälligkeit
Papierfundstellen
- StV 1994, 501 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 27.06.2000 - 2 (s) Sbd 6-100/00
Pauschvergütung, Vorläufige Einstellung, Vorschuss, Beurteilung als "besonders …
Der Antragsteller meint, ihm sei eine Pauschvergütung schon deshalb zu bewilligen, weil das Verfahren gegen seinen Mandanten nach § 205 StPO zwar nur vorläufig eingestellt sei, dies aber wegen der Gesamtumstände, nämlich dem schlechten Gesundheitszustand seines Mandanten, einer endgültigen Einstellung gleich komme, so dass eine ihm zustehende Pauschvergütung fällig im Sinn des § 16 Satz 2 Alt. 3 BRAGO sei (zur Pauschvergütung bei einer nur vorläufigen Einstellung siehe auch OLG Düsseldorf JurBüro 1995, 94 = Rpfleger 1995, 39 = StV 1995, 307 [Ls.]]; OLG Koblenz StV 1994, 501 [Ls.]).
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