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Weitere Entscheidung unten: LG Köln, 04.01.1994

Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.04.1994 - 5 Ws 52/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6022
OLG Celle, 06.04.1994 - 5 Ws 52/94 (https://dejure.org/1994,6022)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.04.1994 - 5 Ws 52/94 (https://dejure.org/1994,6022)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. April 1994 - 5 Ws 52/94 (https://dejure.org/1994,6022)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 587 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 20.09.1994 - 5 Ws 296/94
    Die in dem Bescheid der Staatsanwaltschaft vom 31. Mai 1994 ebenfalls enthaltene Ablehnung des Antrags, erneut von der Vollstreckung nach § 456 a Abs. 1 StPO abzusehen, unterliegt nur der Anfechtung nach den §§ 23 ff GVG (vgl. Senat, Beschluß vom 8. Februar 1994 - 5 Ws 52/94 -).

    Denn die Angabe der erwogenen Ermessensgesichtspunkte kann nachgeholt werden (vgl. Senat, Beschluß vom 8. Februar 1994 - 5 Ws 52/94 -).

    Er nennt jedoch zutreffend den maßgeblichen Grund, nämlich die regelmäßige Vollstreckungspflicht der Vollstreckungsbehörde (vgl. OLG Düsseldorf aa0; Senat, Beschluß vom 8. Februar 1994 - 5 Ws 52/94;… Wendisch in Löwe-Rosenberg, StPO 24. Aufl., § 456 a Rdn. 9).

  • KG, 04.06.2004 - 5 Ws 263/04

    Nachholung der Strafvollstreckung: Voraussetzungen einer freiwilligen …

    Über die mit dem Bescheid der Staatsanwaltschaft vom 23. März 2004 ebenfalls zurückgewiesenen, als Gegenvorstellung behandelten Einwände gegen die Ablehnung der Staatsanwaltschaft, erneut nach § 456 a Abs. 1 StPO von der weiteren Vollsteckung abzusehen, hat die Strafvollstreckungskammer zu Recht nicht befunden; denn diese Entscheidung unterliegt nur der Anfechtung nach den §§ 23 ff GVG (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 93; KG JR 1995, 77, 78 und Beschluß vom 8. Februar 1994 - 5 WS 52/94 -).
  • KG, 04.06.2004 - 1 AR 546/04

    D (A), Rumänen, Straftäter, Freiheitsstrafe, Strafvollstreckung, Abschiebung, …

    Über die mit dem Bescheid der Staatsanwaltschaft vom 23. März 2004 ebenfalls zurückgewiesenen, als Gegenvorstellung behandelten Einwände gegen die Ablehnung der Staatsanwaltschaft, erneut nach § 456 a Abs. 1 StPO von der weiteren Vollsteckung abzusehen, hat die Strafvollstreckungskammer zu Recht nicht befunden; denn diese Entscheidung unterliegt nur der Anfechtung nach den §§ 23 ff GVG (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 93; KG JR 1995, 77, 78 und Beschluß vom 8. Februar 1994 - 5 WS 52/94 -).
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Rechtsprechung
   LG Köln, 04.01.1994 - 115 Qs 31/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,9478
LG Köln, 04.01.1994 - 115 Qs 31/93 (https://dejure.org/1994,9478)
LG Köln, Entscheidung vom 04.01.1994 - 115 Qs 31/93 (https://dejure.org/1994,9478)
LG Köln, Entscheidung vom 04. Januar 1994 - 115 Qs 31/93 (https://dejure.org/1994,9478)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1994, 587
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 02.01.1996 - 2 Ws 1407/95
    Diese Grundsätze gelten auch für sonstige Bezugspersonen (Landgericht Köln StV 1994, 587 ), wie etwa im vorliegenden Fall die Eltern des Untersuchungsgefangenen.
  • OLG Nürnberg, 26.07.1996 - Ws 809/96

    Richterliche Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr besteht (vgl. hierzu BVerfG NJW 1976, 13 ff.; OLG Koblenz, NStZ 1991, 207 f.; OLG Düsseldorf, NStZ 1989, 549 f.; LG Köln, StV 1994, 587 ).
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