Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 10.10.1994 - Ss 371/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 55 StPO; § 136 Abs. 1 S. 2 StPO; § 163a Abs. 4 S. 2 StPO
Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten; Verwertbarkeit einer unter Verletzung der Belehrungspflicht zustande gekommenen Aussage eines Beschuldigten; Vernehmung des Halters eines durch gefährliche Fahrweise aufgefallen Pkws - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten; Verwertbarkeit einer unter Verletzung der Belehrungspflicht zustande gekommenen Aussage eines Beschuldigten; Vernehmung des Halters eines durch gefährliche Fahrweise aufgefallen Pkws
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 412
- StV 1995, 176
- StV 1995, 178
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91
nemo tenetur se ipsum accusare
Auszug aus OLG Oldenburg, 10.10.1994 - Ss 371/94
Rn. 1 Das Landgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß die Angaben des Angeklagten, die die Polizei von ihm als Zeugen erlangt hat, nicht verwertbar sind, weil er nicht zuvor nach § 136 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 163 a Abs. 4 Satz 2 StPO belehrt worden war (BGHSt 38, 214 ff).Davon ist auch das Landgericht ausgegangen (vgl. dazu BGHSt 38, 214, 224 f).
- BGH, 18.04.1980 - 2 StR 731/79
Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten - Berechtigung der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 10.10.1994 - Ss 371/94
Eine allgemeingültige Regel, wann ein Beweisverwertungsverbot über das unmittelbar gewonnene Beweisergebnis hinausreicht und wo seine Grenzen zu ziehen sind, läßt sich danach nicht aufstellen (vgl. BGHSt 29, 244, 249). - BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83
Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer …
Auszug aus OLG Oldenburg, 10.10.1994 - Ss 371/94
Die Grenzen richten sich nicht nur nach der Sachlage und Art und Schwere des Verstoßes, sondern auch nach der Kausalität der unzulässig erlangten Erkenntnisse für die weiteren Ermittlungen und die schließliche Überführung des Beschuldigten (vgl. BGHSt 32, 68, 70 f).
- BGH, 09.06.2009 - 4 StR 170/09
Belehrungspflicht bei sog. Spontanäußerungen eines Verdächtigen (Umgehung durch …
Eine Verwertbarkeit solcher Äußerungen trotz fehlender Belehrung über die Beschuldigtenrechte wird in der Regel für zulässig gehalten, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Belehrungspflichten nach § 136 Abs. 1 Satz 2, 163 a Abs. 2 Satz 2 StPO gezielt umgangen wurden, um den Betroffenen zu einer Selbstbelastung zu verleiten (BGH NStZ 1983, 86; BGH NJW 1990, 461;… vgl. auch BayObLG aaO; OLG Oldenburg NStZ 1995, 412;… Gleß in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 136 a Rn. 16;… Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 136 a Rn. 4). - OLG Hamm, 31.03.2020 - 4 RBs 114/20
Blutprobe, freiwillige Abgabe, Belehrung, Verwertbarkeit
Die Grenzen richten sich nicht nur nach der Sachlage und Art und Schwere des Verstoßes, sondern auch nach der Kausalität der unzulässig erlangten Erkenntnisse für die weiteren Ermittlungen und die schließliche Überführung des Betroffenen (vgl. OLG Oldenburg, Urt. v. 10.10.1994 - Ss 371/94 - juris; vgl. auch: BVerfG, Beschl. v. 27.04.2010 - 2 BvL 13/07 - juris). - BayObLG, 19.07.1996 - 1St RR 71/96 Denn selbst wenn die Annahme des Amtsgerichts, es habe sich um eine Beschuldigtenvernehmung im Sinn der genannten Vorschriften gehandelt - was für einen vergleichbaren Fall vom Senat in seinem (unveröffentlichten) Beschluß vom 18.6.1991 (RReg. 1 St 107/91) verneint, vom OLG Oldenburg (NStZ 1995, 412 ) dagegen bejaht wurde; vgl. auch BayObLGSt 1993, 207, 208 - richtig gewesen sein sollte, hätten die Bekundungen des Zeugen V. deshalb keinem Verwertungsverbot unterlegen, weil der Widerspruch des Angeklagten gegen die Verwertung verspätet war.
- OLG Karlsruhe, 09.07.1997 - 3 Ws 84/96
Vorwurf der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit …
Ginge man hiervon aus, könnte der Verstoß gegen § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO i.V.m. § 163 a Abs. 4 Satz 2 StPO (vgl. hierzu jüngst auch OLG Stuttgart Die Justiz 1997, 175) unter den gegebenen Umständen des vorliegenden Einzelfalles kein Verwertungsverbot (vgl. hierzu grds. BGHSt 38, 214 ; Senat Die Justiz 1994, 375; vgl. auch OLG Oldenburg NStZ 1995, 412 ) bezüglich der fraglichen Äußerungen begründen.
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Rechtsprechung
| BGH, 12.07.1994 - 4 StR 306/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels - Verfahrensmangel wegen Nichterteilung des letzten Wortes
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 19
- StV 1995, 176
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.05.1989 - 5 StR 154/89
Notwendigkeit der Gewährung des letzten Wortes
Auszug aus BGH, 12.07.1994 - 4 StR 306/94
Der Angeklagte hat sich zwar in der Hauptverhandlung nicht eingelassen; es ist aber nicht auszuschließen, daß er sich nach Erteilung des letzten Wortes noch geäußert hätte (vgl. BGHR StPO § 258 Abs. 3 letztes Wort 1).
- BGH, 30.03.2016 - 4 StR 63/16
Erteilung des letzten Wortes (erforderliche Wiedererteilung bei weiteren …
Der Beschwerdeführer hat gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO die der Urteilsverkündung unmittelbar vorausgegangenen Verfahrenshandlungen in seiner Revisionsbegründung im Einzelnen geschildert (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. August 1989 - 3 StR 158/89, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 letztes Wort 1, und vom 12. Juli 1994 - 4 StR 306/94, StV 1995, 176). - KG, 01.08.2019 - 3 Ws (B) 232/19
Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Ablehnung eines Beweisantrags …
Die Begründungsschrift beschränkt sich auf die bloße Mitteilung, dass dem Betroffenen über den Verteidiger das letzte Wort nicht erteilt worden sei, unterlässt es indessen, den tatsächlichen Verfahrensablaufes zu schildern und genügt daher den Darlegungsanforderungen nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 1994 - 4 StR 306/94 -, juris m.w.N.). - OLG Hamm, 16.07.2009 - 2 Ss 558/08
Beweiskraft; Protokoll; Entfallen; Behauptung des Gegenteils
Insbesondere die näher ausgeführte Verfahrensrüge der Verletzung der Gewährung des letzten Wortes nach § 258 Abs. 2 StPO ist - bereits ohne die weiteren Ergänzungen mit Schriftsätzen vom 30. März 2009 und 8. Mai 2009 - gemessen an den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 1994 - 4 StR 306/94 -, BGH NStZ 90, 230;… Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 358 Rz 33) zulässig erhoben worden, denn es werden nicht lediglich die Fehlerhaftigkeit der Sitzungsniederschrift, sondern Mängel des Verfahrens gerügt.
- OLG Hamm, 08.12.2000 - 2 Ss 1165/00
Wiedereintritt in die Beweisaufnahme, letztes Wort, Haftentscheidung, …
- OLG Hamm, 03.12.2002 - 3 Ss 1025/02
letztes Wort des Angeklagten, Beruhensfrage
Es bedarf somit der Schilderung der der Urteilsverkündung unmittelbar vorausgegangenen Verfahrenshandlungen sowie der Darlegung, dass der Angeklagte nicht als letzter Verfahrensbeteiligter vor dem Beginn der Beratung gesprochen hat und nicht befragt worden ist, ob er selbst noch etwas zu seiner Verteidigung anzuführen habe (zu vgl. BGH StV 1995, 176). - OLG Hamm, 31.08.2000 - 3 Ss OWi 881/00
Letzte Wort, ausreichende Begründung der Verfahrensrüge, Teilaufhebung
Diesen Anforderungen ist jedenfalls dann genügt, wenn die der Urteilsverkündung unmittelbar vorausgegangenen Verfahrenshandlungen geschildert werden (BGH StV 1995, 176).
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