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Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.03.1995 - HEs 112/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5667
OLG Celle, 06.03.1995 - HEs 112/94 (https://dejure.org/1995,5667)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.03.1995 - HEs 112/94 (https://dejure.org/1995,5667)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. März 1995 - HEs 112/94 (https://dejure.org/1995,5667)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Verfahrensverzögerung ; Fortdauer der Untersuchungshaft; Überlastung der Strafkammer; Untersuchungshaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfahrensverzögerung ; Fortdauer der Untersuchungshaft; Überlastung der Strafkammer; Untersuchungshaft

Papierfundstellen

  • StV 1995, 425
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus OLG Celle, 06.03.1995 - HEs 112/94
    Eine Überschreitung ihrer Frist verstößt darum gegen Art. 2 Abs. 2 GG , wenn sie dadurch verursacht ist, daß Strafverfolgungsbehörden und Gerichte nicht alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um das Verfahren bis zum Urteil mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen (vgl. BVerfGE 20, 45 ; NJW 1966, 1259 ).
  • BVerfG, 06.08.1990 - 2 BvR 918/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft über …

    Auszug aus OLG Celle, 06.03.1995 - HEs 112/94
    - Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, daß der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten ist (vgl. BVerfG NJW 1991, 689 ).
  • BVerfG, 19.07.1993 - 2 BvR 1265/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die besondere Haftprüfung - …

    Auszug aus OLG Celle, 06.03.1995 - HEs 112/94
    Deshalb stellt die Überlastung eines Spruchkörpers keinen wichtigen Grund nach § 121 StPO dar, wenn im Rahmen der vorhandenen personellen Gerichtsausstattung die Möglichkeit besteht, durch organisatorische Maßnahmen die Erledigung aller Sachen binnen verfahrensangemessener Fristen sicherzustellen (BVerfG, Beschluß vom 19.07.1993 - 2 BvR 1265/93).
  • KG, 11.03.2019 - 4 HEs 5/19

    Untersuchungshaft über 6 Monate: Haftbefehlsaufhebung wegen unzureichender …

    Rn. 71 Kann aufgrund der allgemeinen Belastung der Kammer mit Haftsachen im Einzelfall in einem Verfahren, in dem die Untersuchungshaft vollzogen wird, trotz Ausschöpfung der kammerinternen Möglichkeiten nicht innerhalb der Frist des § 121 StPO zu einem die erste Instanz abschließenden Urteil gekommen bzw. - im Hinblick auf die Ruhensvorschrift des § 121 Abs. 3 Satz 2 StPO - mit der, den Anforderungen an ihre konzentrierte Durchführung (mehr als durchschnittlich ein voll auszuschöpfender Verhandlungstag pro Woche) genügenden Hauptverhandlung begonnen werden, obwohl es der Umfang und die Schwierigkeit der Ermittlung und die sonstigen Umstände des konkreten Verfahrens gestatten würden, hat der Vorsitzende dem Präsidium die Überlastung des Spruchkörpers anzuzeigen und dieses um schnellwirkende Entlastungsmaßnahmen zu ersuchen (vgl. OLG Celle StV 1995, 425; OLG Düsseldorf StV 1991, 308; StraFo 2003, 93), unabhängig davon, ob die mit der 5- (oder 4-) Monatsregel verbundenen Voraussetzungen für eine Entlastung vorliegen.

    Rn. 72 Von dem Präsidium sind - unabhängig von den allgemeinen Entlastungsgrundsätzen, die allein die "vorbeugende" Entlastung zur Vermeidung einer nicht nur kurzfristigen allgemeinen Überlastung der Kammer betreffen können - umgehend die notwendigen (entlastenden) Maßnahmen zu treffen (vgl. BVerfG StraFo 2007, 18; NJW 2006, 668, 672, 677; StV 1997, 535; BGHSt 38, 43; KG StV 1985, 116; 1992, 523; OLG Celle StV 1995, 425; 2002, 150; NdsRpfl.

  • OLG Koblenz, 27.09.1996 - 4420 BL - III - 94/96

    Zulässigkeit der Untersuchungshaftüber einen Zeitraum von sechs Monaten; …

    Für die Annahme eines "anderen wichtigen Grundes", der von seinem Gewicht her den in der Vorschrift namentlich genannten Gründen gleichstehen muß (…vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., § 121 Rdnr. 18, 19), kommt es entscheidend darauf an, ob die für die Strafverfolgung verantwortlichen Behörden und Gerichte ihrerseits alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, das Verfahren so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (…vgl. BVerfG, a.a.O.;… BGH a.a.O.; OLG Bremen in StV 1992, 480, 481; OLG Celle in StV 1995, 425).

    Diese Verpflichtung kann die personelle Verstärkung bestehender Strafkammern, gegebenenfalls auch durch nicht mit der Bearbeitung von Strafsachen befaßte Richter, bis hin zur Bildung neuer Hilfsspruchkörper beinhalten (vgl. KG in StV 1985, 116; OLG Schleswig in StV 1985, 115; Hans. OLG Hamburg in StV 1989, 489; OLG Celle in StV 1995, 425, 426).

  • OLG Celle, 12.01.2018 - 1 Ws 3/18

    Geltung des Beschleunigungsgrundsatzes in Haftsachen auch nach Erlass des nicht …

    Eine Verzögerung des Beschleunigungsgrundsatzes ist nur dann hinzunehmen, wenn hierfür wichtige Gründe vorliegen, wozu auch eine kurzfristige und nicht vorhersehbare Überlastung eines Spruchkörpers in Folge der Häufung anhängiger Sachen zählen kann, die auch durch Ausschöpfen aller gerichtsorganisatorischen Mittel und Möglichkeiten nicht beseitigt werden kann (BGHSt 38, 43; OLG Celle, StV 1995, 425; 2002, 150).
  • OLG Celle, 12.01.2018 - 1 Ws 4/18

    Geltung des Beschleunigungsgrundsatzes in Haftsachen auch nach Erlass des nicht …

    Eine Verzögerung des Beschleunigungsgrundsatzes ist nur dann hinzunehmen, wenn hierfür wichtige Gründe vorliegen, wozu auch eine kurzfristige und nicht vorhersehbare Überlastung eines Spruchkörpers in Folge der Häufung anhängiger Sachen zählen kann, die auch durch Ausschöpfen aller gerichtsorganisatorischen Mittel und Möglichkeiten nicht beseitigt werden kann (BGHSt 38, 43; OLG Celle, StV 1995, 425; 2002, 150).
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