Rechtsprechung
| BGH, 25.07.1995 - 1 StR 205/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Immaterielle Folgen der Straftat - Materielle Folgen der Straftat - Täter-Opfer-Ausgleich - Kommunikation - Erfüllung von Schadensersatzansprüchen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 492
- StV 1995, 584
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.03.1994 - 1 StR 836/93
Alkohol - Verminderte Schuldfähigkeit - Trinkmenge - Verhaltensweise - Urteil - …
Auszug aus BGH, 25.07.1995 - 1 StR 205/95
Dieses Urteil hat der Senat auf die Revision des Angeklagten durchBeschluß vom 22. März 1994 (1 StR 836/93) im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben; die weitergehende Revision wurde verworfen.bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration für die jeweiligen Tatzeitpunkte des Tatbeginns von vorsätzlichem Vollrausch (17 Uhr) und Waffendelikt (18 Uhr) - vgl. hierzuSenatsbeschluß vom 22. März 1994 - 1 StR 836/93 - die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, wie sie in der Revisionsbegründung und in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts näher dargelegt worden sind, ausreichend zu berücksichtigen.
- BGH, 02.05.1995 - 5 StR 156/95
Schadenausgleich - Materieller Ausgleich - Immaterieller Ausgleich - Folgern …
- BGH, 17.01.1995 - 4 StR 755/94
Anspruch - Leistungserbringung - Schadenswiedergutmachung - Täter-Opfer-Ausgleich
Auszug aus BGH, 25.07.1995 - 1 StR 205/95
Unter diesen Umständen kann die Möglichkeit nicht verneint werden, daß auf eine mildere Strafe erkannt worden wäre (vgl. auch BGH, Beschluß vom 17. Januar 1995 - 4 StR 755/94). - BGH, 25.08.1987 - 1 StR 394/87
Urteilsgründe - Persönliche Verhältnisse - Verweis - Andere Entscheidung
Auszug aus BGH, 25.07.1995 - 1 StR 205/95
eigene Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten zu treffen und in seinem Urteil mitzuteilen; eine Bezugnahme auf die Feststellungen eines aufgehobenen Urteils ist nicht zulässig (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 5 m.w.Nachw.);.
- BGH, 19.12.2002 - 1 StR 405/02
Täter-Opfer-Ausgleich (sexuelle Selbstbestimmung; Gewaltdelikte; Strafmilderung; …
Rn. 17 bb) Dem entspricht, daß der Bundesgerichtshof für den kommunikativen Prozeß verlangt, daß das Verhalten des Täters im Verfahren "Ausdruck der Übernahme von Verantwortung" ist, um die friedensstiftende Wirkung der Schadenswiedergutmachung zu entfalten (Senat, Beschl. vom 25. Juli 1995 - 1 StR 205/95 -, NStZ 1995, 492, 493; BGH, Beschl. vom 20. Februar 2001 - 4 StR 551/00 - , StV 2001, 346; BGH, Beschl. vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 399/00 - , NStZ 2001, 200;… kritisch zu dieser Wortwahl Schöch aaO S. 326; König, Anm. zu BGH…, Urt. vom 25. Mai 2001 - 2 StR 78/01, JR 2002, 251, 252). - BGH, 25.05.2001 - 2 StR 78/01
Zusammentreffen von Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung; …
Erforderlich ist, daß der Täter im Bemühen, einen Ausgleich mit dem Opfer zu erreichen, die Tat "ganz oder zum überwiegenden Teil" wiedergutgemacht hat, ausreichend ist aber auch, daß der Täter dieses Ziel ernsthaft erstrebt (st. Rspr. BGHR StGB § 46 a Wiedergutmachung 1 = NStZ 1995, 492, 493; zuletzt BGH, Beschl. vom 20. Februar 2001 - 4 StR 551/00).Vielmehr muß sein Verhalten "Ausdruck der Übernahme von Verantwortung" sein (st. Rspr.; BGHR StGB § 46 a Wiedergutmachung 1 und 5; BGH wistra 2000, 176; BGH, Beschl. vom 13. Juli 2000 - 4 StR 271/00 - jeweils m.w.N.;… vgl. dazu Schöch aaO S. 326, der diese Anforderungen für überhöht hält und meint, die Rechtsprechung habe sich vom "plakativen Pathos der Entwurfsbegründung anstecken" lassen).
Seine Leistung war auch erheblich, da er nach den Feststellungen sein gesamtes Vermögen eingesetzt hat ("subjektive Belastung" vgl. BayObLG NJW 1996, 2806; vgl. auch BGHR StGB § 46 a Wiedergutmachung 1 = NStZ 1995, 492, 493 sowie BGHR StGB § 46 a Wiedergutmachung 5 = BGH NStZ 2000, 205).
- OLG Hamm, 22.09.2020 - 5 RVs 63/20
Diebstahl von Ausweispapieren, Urkundenunterdrückung
Die Erfüllung von Schadensersatzansprüchen allein genügt nicht (BGH, Beschluss vom 25. Juli 1995 - 1 StR 205/95 = NStZ 1995, 492, beck-online; OLG München, Urteil vom 02. August 2007 - 5 St RR 113/07 = BeckRS 2007, 12872;… Maier in: MüKoStGB, 3. Aufl. 2016 Rn. 41, StGB § 46a Rn. 41 m.w.N.) Zudem ist grundsätzlich auch für die Annahme einer Entschädigung des Opfers nach § 46a Nr. 2 StGB die Mitwirkung des Opfers notwendig, denn die Schadenswiedergutmachung muss eine friedensstiftende Wirkung entfalten können (…Maier in: MüKoStGB, 3. Aufl. 2016, StGB § 46a Rn. 42 m.w.N.).
- BGH, 31.05.2002 - 2 StR 73/02
Vergewaltigung; Schuldunfähigkeit (BAK-Berechnung; Reduktionsfaktor; …
Rn. 21 Die Vorschrift des § 46 a Nr. 1 StGB setzt nach ständiger Rechtsprechung und nach der gesetzgeberischen Intention einen kommunikativen Prozeß zwischen Täter und Opfer voraus, der auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet sein muß (vgl. BGHR StGB § 46 a Wiedergutmachung 1;… BT-Drs. 12/6853, S. 21). - BGH, 06.06.2018 - 4 StR 144/18
Täter-Opfer-Ausgleich (Hinterbliebene sind nicht Verletzte)
Unverzichtbar ist nach Sinn und Zweck der Vorschrift, dass das Opfer die Leistungen des Täters als friedensstiftenden Ausgleich akzeptiert (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. Juli 1995 - 1 StR 205/95, NStZ 1995, 492; Urteil vom 31. Mai 2002 - 2 StR 73/02, NJW 2002, 3264; Franke, NStZ 2003, 410, 412 f. mwN). - BGH, 18.11.1999 - 4 StR 435/99
Untreue; Strafzumessung; Täter-Opfer-Ausgleich; Wiedergutmachung; …
Die Vorschrift setzt, wie sich aus dem Klammerzusatz "Täter-Opfer-Ausgleich" ergibt, jedoch einen kommunikativen Prozeß zwischen Täter und Opfer voraus, der auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet sein muß; das einseitige Wiedergutmachungsbestreben ohne den Versuch der Einbeziehung des Opfers genügt nicht (BGHR StGB § 46a Wiedergutmachung 1 = NStZ 1995, 492, 493;… vgl. auch Stree aaO Rdn. 2).Rn. 11 § 46a Nr. 2 StGB setzt voraus, daß der Täter das Opfer ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt und dies erhebliche persönliche Leistungen oder persönlichen Verzicht erfordert; die Bestrebungen müssen zudem Ausdruck der Übernahme von Verantwortung gerade gegenüber dem Opfer sein (BGHR StGB § 46 a Wiedergutmachung 1 - vgl. auch Lackner/Kühl StGB 23. Aufl. § 46 a Rdn. 4).
- BGH, 07.12.2005 - 1 StR 287/05
Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs (erforderlicher kommunikativer …
Das einseitige Wiedergutmachungsbestreben ohne den Versuch der Einbeziehung des Opfers genügt dazu nicht (BGH NStZ 1995, 492; NJW 2001, 2557; NStZ 2002, 29; BGH…, Urt. vom 27. August 2002 - 1 StR 204/02). - BGH, 22.08.2001 - 1 StR 333/01
Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (Strafverfolgungsverjährung, getrennte …
Erforderlich ist, daß der Täter im Bemühen, einen Ausgleich mit dem Opfer zu erreichen, die Tat "ganz oder zum überwiegenden Teil" wiedergutgemacht hat; ausreichend ist aber auch, daß der Täter dieses Ziel ernsthaft erstrebt (st.Rspr.; BGH NStZ 1995, 492, 493; BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2001 - 4 StR 551/00 - und vom 25. Mai 2001 - 2 StR 78/01). - BGH, 27.08.2002 - 1 StR 204/02
Täter-Opfer-Ausgleich (Wiedergutmachungserfolg; Vorbehalt des Opfers; …
Das einseitige Wiedergutmachungsbestreben ohne den Versuch der Einbeziehung des Opfers genügt dazu nicht (BGH NStZ 1995, 492; NJW 2001, 2557; NStZ 2002, 29). - BGH, 09.05.2017 - 1 StR 576/16
Täter-Opfer-Ausgleich (Wiedergutmachung und ernsthafter Wiedergutmachungswille)
Die Wiedergutmachung muss auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet sein (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 1995 - 1 StR 205/95, BGHR StGB § 46a Wiedergutmachung 1; Urteile vom 31. Mai 2002 - 2 StR 73/02, NStZ 2002, 646 und vom 27. August 2002 - 1 StR 204/02, NStZ 2003, 29). - BGH, 20.01.2010 - 1 StR 634/09
Voraussetzungen der Selbstanzeige (steuerliche Prüfung; persönlicher …
- BGH, 28.01.2016 - 3 StR 354/15
Kein hinreichender Täter-Opfer-Ausgleich bei der gefährlichen Körperverletzung …
- BGH, 05.02.2025 - 6 StR 245/24
Besonders schwere Vergewaltigung (Strafzumessung: einverständliche Intimitäten …
- LG Frankfurt/Main, 13.07.2022 - 21 Ks 11/21
- BGH, 13.02.2007 - 1 StR 574/06
Besonders schwere Vergewaltigung (Tateinheit und mittäterschaftliche Zurechnung …
- BGH, 13.07.2000 - 4 StR 271/00
Schwerer Fall der Untreue; Ausschluß der Indizwirkung eines Regelbeispiels; …
- OLG Köln, 26.08.2003 - Ss 325/03
Anwendbarkeit des § 46a Strafgesetzbuch (StGB) bei erfolglosen Bemühungen des …
- BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02
Verlesung ärztlicher Atteste; Beruhen; keine Strafmilderung wegen verminderter …
- BGH, 08.09.1999 - 3 StR 327/99
Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs; Bestimmung des Strafrahmens bei …
- OLG Karlsruhe, 10.05.1996 - 1 Ss 192/95
- BGH, 23.07.2001 - 1 StR 266/01
Verwerfung der Revision als unbegründet; Täter-Opfer-Ausgleich; Wiedergutmachung …
- BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02
- BayObLG, 17.12.1997 - 2St RR 273/97
Kein Täter-Opfer-Ausgleich allein aufgrund erbrachter Leistungen der …
- BGH, 09.12.1997 - 1 StR 591/97
- BayObLG, 28.02.1996 - 4St RR 33/96
Revision gegen den Straffolgenausspruch in einem strafgerichtlichen Verfahren; …
- LG Essen, 13.11.2020 - 65 KLs 11/20
Betrug
- BayObLG, 29.04.1997 - 4St RR 35/97
Konkurrenz von Steuerhinterziehungen durch Finanzbeamte mittels fiktiver …
- KG, 30.12.1996 - 1 Ss 15/96
- BGH, 18.05.1998 - 1 StR 218/98
- BGH, 16.01.2001 - 1 StR 564/00
Voraussetzungen für den Täter-Opfer-Ausgleich
- KG, 29.12.1998 - 1 Ss 368/97
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Rechtsprechung
| BGH, 16.05.1995 - 4 StR 233/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Finanzielle Not - Wirtschaftliche Notlage - Strafmilderung - Strafänderung - Strafzumessung - Selbstverschulden
- rechtsportal.de
StGB § 46
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1995, 584
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.01.1988 - 2 StR 657/87
Wirtschaftliche Lage - Strafmilderung - Strafbare Handlung - Sicherung des …
Auszug aus BGH, 16.05.1995 - 4 StR 233/95
Soweit die finanzielle Situation des Täters zum Zeitpunkt der Tat für seine Motivation und Zielsetzung mitbestimmend war, wirkt in der Regel zu seinen Gunsten, daß er sich in einer Notlage befunden hat (BGH StV 1988, 248;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 8).Darüber hinaus hat die Strafkammer nicht beachtet, daß bei der Beurteilung der Frage, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, eine Gesamtwürdigung aller Umstände, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, erforderlich ist (BGHSt 26, 97, 99; BGH StV 1988, 248, 249;… BGHR StGB vor § 1 m.F. Gesamtwürdigung 6).
- BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75
Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 16.05.1995 - 4 StR 233/95
Darüber hinaus hat die Strafkammer nicht beachtet, daß bei der Beurteilung der Frage, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, eine Gesamtwürdigung aller Umstände, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, erforderlich ist (BGHSt 26, 97, 99; BGH StV 1988, 248, 249;… BGHR StGB vor § 1 m.F. Gesamtwürdigung 6).
- BGH, 13.08.2013 - 4 StR 288/13
Strafzumessung (Berücksichtigung von Tätermotiven und allgemeinen …
Dem Angeklagten wird deshalb das Fehlen eines Strafmilderungsgrundes zur Last gelegt (BGH, Beschluss vom 24. September 2009 - 3 StR 294/09, NStZ-RR 2010, 24, 25; Beschluss vom 16. Mai 1995 - 4 StR 233/95, StV 1995, 584). - BGH, 18.08.2015 - 3 StR 280/15
Rechtsfehlerhaft nicht erwogene Aufklärungshilfe bei der Prüfung eines minder …
Ergänzend weist er darauf hin, dass der Umstand, dass der Angeklagte die - schon einige Zeit vorher verabredete - Tat knapp einen Monat nach Vollendung seines 21. Lebensjahres begangen hat, mit Blick auf die weiteren Feststellungen zu der Tat und seiner Person sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung einen bestimmenden Strafzumessungsgrund im Sinne von § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO darstellen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 1995 - 4 StR 233/95, StV 1995, 584). - OLG Frankfurt, 29.10.1996 - 3 Ss 310/96
Einlegung einer Revision mit der Rüge einer Verletzung formellen und sachlichen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 21.12.2010 - 4 StR 610/10
Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot durch die Versagung eines minder …
Das Fehlen eines solchen möglichen Strafmilderungsgrundes darf nicht zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 1995 - 4 StR 233/95, StV 1995, 584, und vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10;… Stree/Kinzig in Schönke/Schröder StGB 28. Aufl. § 46 Rn. 57d mwN).
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