Rechtsprechung
| OLG Bremen, 04.09.1995 - Ws 134/95, BL 181/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 119 Abs. 3
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines in Jugendhaft befindlichen Jugendlichen auf Besuch seiner ebenfalls inhaftierten Mutter; Zulässige Beschränkungen in der Untersuchungshaft; Bedeutung des Schutzes von Ehe und Familie im Haftvollzug; Besuchsrecht zwischen inhaftierten Familienmitgliedern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 14.07.1995 - 16 KLs 11 Js 18126/95
- OLG Bremen, 04.09.1995 - Ws 134/95, BL 181/95
Papierfundstellen
- NStZ 1997, 116
- StV 1995, 645
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten …
Auszug aus OLG Bremen, 04.09.1995 - Ws 134/95
Wie alle grundrechteinschränkenden Bestimmungen ist auch diese Vorschrift an den durch sie eingeschränkten Grundrechten zu messen; ihre Auslegung hat der Tatsache Rechnung zu tragen, daß ein Untersuchungsgefangener noch nicht verurteilt ist und deshalb allein den unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf (BVerfGE 15, 82, 295; 34, 384, 395 ff.; 35, 5, 9 ff.; 35, 311; 42, 95, 100; BVerfG FamRZ 1993, 1296 ; BVerfG StV 1993, 592 ).Dem Schutz von Ehe und Familie als wertentscheidender Grundsatznorm kommt auch im Haftvollzug besondere Bedeutung zu, woraus folgt, daß die zuständigen Behörden die erforderlichen und zumutbaren Anstrengungen unternehmen müssen, um in angemessenem Umfang Besuche von Ehegatten und Kindern zu ermöglichen (BVerfGE 42, 95, 100; OLG Düsseldorf FamRZ 1987, 107 und StV 1994, 324 ; OLG Frankfurt MDR 1979, 1043;… Boujong in KK- StPO , 3. Aufl., § 119 Rn. 23;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., § 119 Rn. 15).
- BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 621/72
Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung des Besuchs- und Briefverkehrs von …
Auszug aus OLG Bremen, 04.09.1995 - Ws 134/95
Wie alle grundrechteinschränkenden Bestimmungen ist auch diese Vorschrift an den durch sie eingeschränkten Grundrechten zu messen; ihre Auslegung hat der Tatsache Rechnung zu tragen, daß ein Untersuchungsgefangener noch nicht verurteilt ist und deshalb allein den unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf (BVerfGE 15, 82, 295; 34, 384, 395 ff.; 35, 5, 9 ff.; 35, 311; 42, 95, 100; BVerfG FamRZ 1993, 1296 ; BVerfG StV 1993, 592 ). - BVerfG, 16.05.1973 - 2 BvR 590/71
Anhalten eines beleidigenden Briefs eines Untersuchungsgefangenen
Auszug aus OLG Bremen, 04.09.1995 - Ws 134/95
Wie alle grundrechteinschränkenden Bestimmungen ist auch diese Vorschrift an den durch sie eingeschränkten Grundrechten zu messen; ihre Auslegung hat der Tatsache Rechnung zu tragen, daß ein Untersuchungsgefangener noch nicht verurteilt ist und deshalb allein den unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf (BVerfGE 15, 82, 295; 34, 384, 395 ff.; 35, 5, 9 ff.; 35, 311; 42, 95, 100; BVerfG FamRZ 1993, 1296 ; BVerfG StV 1993, 592 ).
- BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 1479/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung in der …
Auszug aus OLG Bremen, 04.09.1995 - Ws 134/95
Wie alle grundrechteinschränkenden Bestimmungen ist auch diese Vorschrift an den durch sie eingeschränkten Grundrechten zu messen; ihre Auslegung hat der Tatsache Rechnung zu tragen, daß ein Untersuchungsgefangener noch nicht verurteilt ist und deshalb allein den unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf (BVerfGE 15, 82, 295; 34, 384, 395 ff.; 35, 5, 9 ff.; 35, 311; 42, 95, 100; BVerfG FamRZ 1993, 1296 ; BVerfG StV 1993, 592 ). - BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 664/72
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beschränkungen für …
Auszug aus OLG Bremen, 04.09.1995 - Ws 134/95
Wie alle grundrechteinschränkenden Bestimmungen ist auch diese Vorschrift an den durch sie eingeschränkten Grundrechten zu messen; ihre Auslegung hat der Tatsache Rechnung zu tragen, daß ein Untersuchungsgefangener noch nicht verurteilt ist und deshalb allein den unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf (BVerfGE 15, 82, 295; 34, 384, 395 ff.; 35, 5, 9 ff.; 35, 311; 42, 95, 100; BVerfG FamRZ 1993, 1296 ; BVerfG StV 1993, 592 ). - BVerfG, 13.08.1993 - 2 BvR 1469/93
Verfassungsrechtliche Ausgestaltung des Besuchsrechts von Untersuchungsgefangenen …
Auszug aus OLG Bremen, 04.09.1995 - Ws 134/95
Wie alle grundrechteinschränkenden Bestimmungen ist auch diese Vorschrift an den durch sie eingeschränkten Grundrechten zu messen; ihre Auslegung hat der Tatsache Rechnung zu tragen, daß ein Untersuchungsgefangener noch nicht verurteilt ist und deshalb allein den unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf (BVerfGE 15, 82, 295; 34, 384, 395 ff.; 35, 5, 9 ff.; 35, 311; 42, 95, 100; BVerfG FamRZ 1993, 1296 ; BVerfG StV 1993, 592 ). - OLG Düsseldorf, 02.09.1993 - 3 Ws 492/93
Auszug aus OLG Bremen, 04.09.1995 - Ws 134/95
Dem Schutz von Ehe und Familie als wertentscheidender Grundsatznorm kommt auch im Haftvollzug besondere Bedeutung zu, woraus folgt, daß die zuständigen Behörden die erforderlichen und zumutbaren Anstrengungen unternehmen müssen, um in angemessenem Umfang Besuche von Ehegatten und Kindern zu ermöglichen (BVerfGE 42, 95, 100; OLG Düsseldorf FamRZ 1987, 107 und StV 1994, 324 ; OLG Frankfurt MDR 1979, 1043;… Boujong in KK- StPO , 3. Aufl., § 119 Rn. 23;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., § 119 Rn. 15). - OLG Düsseldorf, 02.07.1986 - 2 Ws 265/86
Auszug aus OLG Bremen, 04.09.1995 - Ws 134/95
Dem Schutz von Ehe und Familie als wertentscheidender Grundsatznorm kommt auch im Haftvollzug besondere Bedeutung zu, woraus folgt, daß die zuständigen Behörden die erforderlichen und zumutbaren Anstrengungen unternehmen müssen, um in angemessenem Umfang Besuche von Ehegatten und Kindern zu ermöglichen (BVerfGE 42, 95, 100; OLG Düsseldorf FamRZ 1987, 107 und StV 1994, 324 ; OLG Frankfurt MDR 1979, 1043;… Boujong in KK- StPO , 3. Aufl., § 119 Rn. 23;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., § 119 Rn. 15).
- OLG Brandenburg, 27.09.2004 - 1 Ws 142/04
Keine Beschränkung der Berufungseinlegung des Nebenklägers bei staatsanwaltlichem …
Nach der überwiegenden Ansicht in der Rechtsprechung (vgl. OLG Brandenburg Beschluss v. 27. Juli 1995 - 2 Ws 134/95 - ;…OLG Zweibrücken a. a. O.; OLG Hamm VRS 98, 382 f.; OLG Stuttgart NStZ-RR 2001, 84 f. m. w. N.) ist § 313 Abs. 1 Satz 2 StPO auf Berufungen des Nebenklägers in Fällen, in denen der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft - wie im vorliegenden Fall - Freispruch aus tatsächlichen Gründen beantragt hat, der Nebenkläger sich diesem Antrag jedoch nicht angeschlossen hat, nicht anwendbar. - OLG Hamm, 21.11.1996 - 1 Ws 308/96 Die einschränkungslose Anordnung einer Besuchssperre für Familienangehörige, insbesondere für Ehegatten, ist regelmäßig unzulässig (vgl. OLG Bremen, StV 1995, 645 ; OLG Düsseldorf, StV 1994, 324 ).
- KG, 02.04.2001 - 5 Ws 170/01 Allerdings kann auch dann von der mündlichen Anhörung abgesehen werden, wenn der Untergebrachte auf die Vorführung zur Anhörung verzichtet hat (…vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44.Aufl., § 454 Rdnr. 30 m.w.N.); denn die Strafvollstreckungskammer ist nicht verpflichtet, die Vorführung zwangsweise durchzusetzen (vgl. BGH bei Pfeiffer NStZ 1982, 190; Kammergericht, Beschluss vom 19. April 1995 - 5 Ws 134/95 -).
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| LG Frankfurt/Main, 25.08.1995 - 5/1 Qs 9/95, 5-01 Qs 9/95 |
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- StV 1995, 645
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