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| OLG Düsseldorf, 20.07.1995 - 1 Ws 555/95 |
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Neue Straftat während Bewährungszeit; Widerruf der Strafaussetzung; Schuldspruch; Strafausspruch; Bewährungswiderruf
Papierfundstellen
- StV 1996, 45
Wird zitiert von ... (17)
- OLG Braunschweig, 26.02.2016 - 1 Ws 5/16
Auslandstaten als Anlass zum Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung; …
Rn. 27 Zwar ist das widerrufende Gericht - und damit auch der Senat als Beschwerdeinstanz - an die rechtskräftige Anlassentscheidung des Dritten Strafgerichts von Guayas vom 04. August 2009 nicht gebunden (vgl. OLG Düsseldorf StV 1996, 45; KG NStZ-RR 2001, 136, NStZ 2015, 165 m.w.N.).Die neue Tat muss im Widerrufsverfahren grundsätzlich nicht noch einmal aufgeklärt und bewiesen werden (KG NStZ 2015, 165. Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn die Gründe des Urteils den Schuldspruch nicht tragen (vgl. OLG Düsseldorf StV 1996, 45; VRS 95, 253; KG NStZ 2015, 165), dem Widerrufsgericht aufgrund anderer Beweismittel die Unschuld des Verurteilten bekannt ist oder es die Rechtsauffassung des Tatrichters nicht teilt (vgl. KG NStZ-RR 2001, 136).
- KG, 23.05.2014 - 2 Ws 198/14
Bewährungswiderruf wegen Auslandstat: Erfordernis der Anwendbarkeit deutschen …
Rn. 11 Zwar ist das Widerrufsgericht - anders als hinsichtlich der Ausgangsverurteilung, die im Vollstreckungsverfahren vorbehaltlich einer rechtskräftigen Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 370 Abs. 2 StPO nicht in Frage gestellt werden kann (vgl. Senat NStZ-RR 2001, 136; ZfStrVo 1996, 247; Beschlüsse vom 28. März 2013 - 2 Ws 59/13 - und 30. April 2012 - 2 Ws 78/12 -) - an die rechtskräftige Entscheidung eines Gerichts im Anlassverfahren nicht gebunden (vgl. OLG Düsseldorf StV 1996, 45; VRS 95, 253; KG NStZ-RR 2001, 136; Senat, Beschluss vom 7. Juni 2007 - 2 Ws 361/07 - juris; Stree NStZ 1992, 153, 156 f.).Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn die Gründe des Urteils den Schuldspruch nicht tragen (vgl. OLG Düsseldorf StV 1996, 45; VRS 95, 253;… Senat a.a.O.), dem Widerrufsgericht aufgrund anderer Beweismittel die Unschuld des Verurteilten bekannt ist oder es die Rechtsauffassung des Tatrichters nicht teilt (vgl. Senat NStZ-RR 2001, 136;… Fischer, § 56f StGB Rdn. 4, 7;… Stree a.a.O.).
- KG, 12.12.2013 - 2 Ws 477/13
Bewährungswiderruf
Rn. 9 Allerdings ist das Widerrufsgericht - anders als hinsichtlich der Ausgangsverurteilung, die im Vollstreckungsverfahren vorbehaltlich einer rechtskräftigen Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 370 Abs. 2 StPO nicht in Frage gestellt werden kann (vgl. Senat NStZ-RR 2001, 136; ZfStrVo 1996, 247; Beschlüsse vom 28. März 2013 - 2 Ws 59/13 - und 30. April 2012 - 2 Ws 78/12 -) - an die rechtskräftige Entscheidung eines Gerichts im Anlassverfahren nicht gebunden (vgl. OLG Düsseldorf StV 1996, 45; VRS 95, 253; KG NStZ-RR 2001, 136; Senat, Beschluss vom 7. Juni 2007 - 2 Ws 361/07 - juris; Stree NStZ 1992, 153, 156 f.).Dies gilt aber dann nicht, wenn die Gründe des Urteils den Schuldspruch nicht tragen (vgl. OLG Düsseldorf StV 1996, 45; VRS 95, 253;… Senat a.a.O.), dem Widerrufsgericht aufgrund anderer Beweismittel die Unschuld des Verurteilten bekannt ist oder es die Rechtsauffassung des Tatrichters nicht teilt (vgl. Senat NStZ-RR 2001, 136;… Fischer, § 56f StGB Rdn. 4, 7;… Stree a.a.O.).
- BGH, 19.09.2024 - StB 42/24
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (sofortige Beschwerde; …
Gemäß § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB ist in diesem Zusammenhang eine neue Prognose anzustellen und ein Widerruf anlässlich solcher Neutaten zulässig, in denen angesichts der aktuellen Lebensumstände des Verurteilten - also unter Berücksichtigung etwaiger positiver Veränderungen nach der Begehung der neuen Tat - zum Ausdruck kommt, dass er seine kriminelle Lebensführung nicht geändert hat (vgl. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 16. April 2020 - 1 Ws 31/20, juris Rn. 14; OLG Bamberg…, Beschluss vom 24. März 2015 - 22 Ws 19/15, juris Rn. 21; OLG Dresden…, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 2 Ws 201/09, juris Rn. 11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juli 1995 - 1 Ws 555/95, JMBl NW 1996, 8, 9; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Dezember 1995 - 1 Ws 965-966/95, NStZ-RR 1996, 185; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. Februar 1993 - 3 Ws 6/93, Justiz 1993, 387, 388; OLG Schleswig, Beschluss vom 28. Mai 1982 - 1 Ws 222/82, StV 1982, 526, 527; OLG Koblenz, Beschluss vom 2. Oktober 1974 - 1 Ws 510/74, VRS 62, 263, 264;… siehe auch LK-StGB/Hubrach, 13. Aufl., § 56f Rn. 14). - OLG Celle, 07.11.2025 - 3 Ws 78/25
Widerruf der Aussetzung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Während teilweise angenommen wird, ein Widerruf sei nur aus Gründen höherrangigen Rechts ausgeschlossen, etwa bei Verletzung des rechtlichen Gehörs (…so OLG Hamm aaO), geht die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung dahin, dass ein Widerruf jedenfalls dann nicht in Betracht kommt, wenn das Widerrufsgericht aufgrund besonderer Umstände durchdringende Zweifel an der Richtigkeit des dem Widerruf zugrunde liegenden Strafbefehls hegt (vgl. etwa OLG Hamburg, Beschluss vom 14. März 2011 - 2 Ws 26-27/11 -, OLGSt StGB § 56f Nr. 57), weil etwa die Gründe des Erkenntnisses den Schuldspruch nicht tragen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juli 1995 - 1 Ws 555/95 -, StV 1996, 45; OLG Potsdam…, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - 1 Ws 151/11, Rn. 16, juris) oder wenn ein Strafbefehl nur auf einen hinreichenden Tatverdacht gestützt ist, die aus den Akten erkennbare Beweislage eine an Sicherheit grenzende Überzeugungsbildung nicht zulässt und der Verurteilte sich gegen den Strafbefehl zur Wehr setzen wollte oder dies bereits getan hat, und die Rechtskraft ohne eine den Strafbefehl anerkennende Willensentschließung des Beschuldigten allein aufgrund seines prozessualen Versäumnisses eingetreten ist (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. Januar 1991 - 1 Ws 18 - 19/91 -, StV 1991, 270; KG, Beschluss vom 7. Juni 2007 - 1 AR 602/07 - 2 Ws 361/07 -, juris). - KG, 12.12.2013 - 2 Ws 478/13
Bindung des Widerrufsgerichts an die Ausgangsverurteilung i.R.d. Widerrufs der …
Allerdings ist das Widerrufsgericht - anders als hinsichtlich der Ausgangsverurteilung, die im Vollstreckungsverfahren vorbehaltlich einer rechtskräftigen Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 370 Abs. 2 StPO nicht in Frage gestellt werden kann (vgl. Senat NStZ-RR 2001, 136; ZfStrVo 1996, 247; Beschlüsse vom 28. März 2013 - 2 Ws 59/13 - und 30. April 2012 - 2 Ws 78/12 -) - an die rechtskräftige Entscheidung eines Gerichts im Anlassverfahren nicht gebunden (vgl. OLG Düsseldorf StV 1996, 45; VRS 95, 253; KG NStZ-RR 2001, 136; Senat, Beschluss vom 7. Juni 2007 - 2 Ws 361/07 - juris; Stree NStZ 1992, 153, 156 f.).Dies gilt aber dann nicht, wenn die Gründe des Urteils den Schuldspruch nicht tragen (vgl. OLG Düsseldorf StV 1996, 45; VRS 95, 253;… Senat a.a.O.), dem Widerrufsgericht aufgrund anderer Beweismittel die Unschuld des Verurteilten bekannt ist oder es die Rechtsauffassung des Tatrichters nicht teilt (vgl. Senat NStZ-RR 2001, 136;… Fischer, § 56f StGB Rdn. 4, 7;… Stree a.a.O.).
- KG, 07.06.2007 - 2 Ws 361/07
Widerruf der Strafaussetzung: Bewährungswiderruf aufgrund eines rechtskräftigen …
Dabei muß die schuldhafte (vgl. KG StV 1988, 26) Begehung der Straftat zur Überzeugung des den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung befindenden Gerichts feststehen (vgl. BVerfG NStZ 1987, 118), ohne daß eine Bindung an die rechtskräftige Entscheidung eines anderen Gerichts gegeben ist (OLG Düsseldorf StV 1996, 45 und VRS 95, 253; KG NStZ-RR 2001, 136;… Lackner/Kühl, StGB 25. Aufl., § 56 f Rdn. 3;… Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl., § 56 f, Rdn. 7; Stree in NStZ 1992, 153, 157). - OLG Brandenburg, 06.10.2011 - 1 Ws 151/11
Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf wegen erneuter Straffälligkeit in der …
Dies gilt aber dann nicht, wenn die Gründe eines rechtskräftigen Urteils den Schuldspruch nicht tragen, wenn dem Widerrufsgericht aufgrund anderer Beweismittel die Unschuld des Verurteilten bekannt ist, es die Rechtsauffassung des Tatrichters nicht teilt oder wenn sich im Strafbefehlsverfahren dessen typische, mit seinem summarischen Charakter zusammenhängende Risiken für die Ermittlung des wahren Sachverhalts verwirklicht haben (vgl. KG, Beschlüsse vom 13. Juli 2005 - 5 Ws 356/05 - m.w.N. und vom 30. Juni 2005 - 5 Ws 291/05 - m.w.N.; OLG Düsseldorf, StV 1996, 45; OLG Zweibrücken, StV 1991, 270;… MüKo-Groß, StGB, § 56 f Rnr. 40 m.w.N.;… Lackner/Kühl, StGB, 27. Auflage, § 56 f Rnr. 3;… Fischer, StGB, 58. Auflage, § 56 f Rnrn. 4, 5 m.w.N.). - KG, 11.01.2008 - 2 Ws 772/07
Straf- und Maßregelaussetzung: Entscheidung zunächst nur über den Widerruf der …
Zwar sind die zur Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung berufenen Gerichte nicht an die rechtskräftige Entscheidung des erkennenden Gerichts des Anlassverfahrens gebunden (vgl. OLG Düsseldorf StV 1996, 45, KG NStZ-RR 2005, 94). - OLG Saarbrücken, 08.05.2025 - 1 Ws 77/25
Widerruf der Strafaussetzung bei Ankündigung eines Wiederaufnahmeantrags
Rn. 3 Soweit der Widerruf der Strafaussetzung nach § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB voraussetzt, dass die schuldhafte Begehung der neuen Tat zur Überzeugung des über den Widerruf der Strafaussetzung befindenden Gerichts feststeht (vgl. BVerfG NStZ 1987, 118), ist das Widerrufsgericht - anders als hinsichtlich der Ausgangsverurteilung, die im Vollstreckungsverfahren vorbehaltlich einer rechtskräftigen Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 370 Abs. 2 StPO nicht in Frage gestellt werden kann (vgl. KG…, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 2 Ws 477-478/13 -, juris Rn. 9 m.w.N.) - an die rechtskräftige Entscheidung eines Gerichts im Anlassverfahren zwar nicht gebunden (vgl. OLG Düsseldorf StV 1996, 45; VRS 95, 253; KG NStZ-RR 2001, 136; Stree NStZ 1992, 153, 156 f.), darf sich aber grundsätzlich auf ein rechtskräftiges Urteil stützen und dadurch die Überzeugung von Art und Ausmaß der Schuld des Täters gewinnen (vgl. OLG Zweibrücken StV 1991, 270; KG…, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 2 Ws 477-478/13 -, juris Rn. 9 m.w.N.), wenn nicht im Einzelfall die Gründe des Urteils den Schuldspruch nicht tragen (vgl. OLG Düsseldorf StV 1996, 45; VRS 95, 253), dem Widerrufsgericht aufgrund anderer Beweismittel die Unschuld des Verurteilten bekannt ist oder es die Rechtsauffassung des Tatgerichts nicht teilt (vgl. KG…, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 2 Ws 477-478/13 -, juris Rn. 9 m.w.N.; Beschluss des 4. Strafsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 16. August 2021 - 4 Ws 132/21 - Senatsbeschluss vom 27. November 2015 - 1 Ws 226/15 -). - OLG Celle, 07.06.2017 - 2 Ws 107/17
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Begehung einer neuen Straftat
- OLG Düsseldorf, 07.02.2000 - 1 Ws 74/00
Strafaussetzung zur Bewährung bei neuer Verurteilung
- OLG Düsseldorf, 24.06.1998 - 1 Ws 337/98
- KG, 23.06.2017 - 5 Ws 115/17
Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung der Restfreiheitsstrafe; …
- KG, 01.12.2004 - 5 Ws 561/04
Bewährungswiderruf wegen erneuter Straftatbegehung: Würdigung der Anlasstat
- OLG Düsseldorf, 07.02.2000 - 1 Ws 75/00
Strafaussetzung zur Bewährung bei neuer Verurteilung
- OLG Celle, 29.07.2015 - 1 Ws 306/15
Widerruf einer Strafaussetzung bei Ahndung der zugrunde liegenden Straftat mit …
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