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Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.03.1996

Rechtsprechung
   BGH, 27.02.1996 - 1 StR 596/95   

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https://dejure.org/1996,1733
BGH, 27.02.1996 - 1 StR 596/95 (https://dejure.org/1996,1733)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1996 - 1 StR 596/95 (https://dejure.org/1996,1733)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1996 - 1 StR 596/95 (https://dejure.org/1996,1733)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 227
  • StV 1996, 604
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.07.1995 - 2 StR 758/94

    Verkehrsunfähige Weine - § 263 StGB, Irrtum; § 136a StPO, Aussage in der …

    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 1 StR 596/95
    Auch als solcher wird er für die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB aber nur nach seinem eigenen Tatbeitrag beurteilt (BGH NJW 1951, 666 f.; BGH bei Dallinger MDR 1968, 551 und MDR 1976, 14; bei Holtz MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; NJW 1995, 2933, 2934).

    Angesichts dessen beläßt es der Senat bei der allein von den Feststellungen getragenen rechtlich möglichen, für den Angeklagten günstigeren Annahme, daß er den Vergehenstatbestand als Mittäter nur durch eine Handlung gemäß § 52 StGB erfüllt hat (vgl. BGH, Beschl. vom 7. September 1995 - 1 StR 319/95; BGH NStZ 1986, 586; NJW 1995, 2933, 2934).

  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 259/62

    Beihilfe zur Ermordung von als Arbeiter zur "Enterdung" herangezogenen Juden im …

    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 1 StR 596/95
    Auch als solcher wird er für die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB aber nur nach seinem eigenen Tatbeitrag beurteilt (BGH NJW 1951, 666 f.; BGH bei Dallinger MDR 1968, 551 und MDR 1976, 14; bei Holtz MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; NJW 1995, 2933, 2934).
  • BGH, 07.09.1995 - 1 StR 319/95

    Anklageschrift - Angeklagter - Handlungen - Höchstzahl - Anrechnung - Einkünfte - …

    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 1 StR 596/95
    Angesichts dessen beläßt es der Senat bei der allein von den Feststellungen getragenen rechtlich möglichen, für den Angeklagten günstigeren Annahme, daß er den Vergehenstatbestand als Mittäter nur durch eine Handlung gemäß § 52 StGB erfüllt hat (vgl. BGH, Beschl. vom 7. September 1995 - 1 StR 319/95; BGH NStZ 1986, 586; NJW 1995, 2933, 2934).
  • BGH, 10.07.1951 - 1 StR 207/51
    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 1 StR 596/95
    Auch als solcher wird er für die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB aber nur nach seinem eigenen Tatbeitrag beurteilt (BGH NJW 1951, 666 f.; BGH bei Dallinger MDR 1968, 551 und MDR 1976, 14; bei Holtz MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; NJW 1995, 2933, 2934).
  • BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99

    Bestechlichkeit; Verletzung des Dienstgeheimnisses; Anstiftung; Verwarnung mit …

    Der Angeklagte R setzte damit - durch einen einzigen Organisationsakt (vgl. BGHR StGB § 52 - Handlung, dieselbe 29) - die Rahmenbedingungen für die Aktivitäten seines Kanzleipersonals und hatte mithin auch eine vom Täterwillen getragene Tatherrschaft, weshalb es offenbleiben könnte, ob sein Kanzleipersonal seinerzeit in Kenntnis der Amtsträgereigenschaft des Angeklagten S diesem Aufträge erteilt hatte (vgl. BGHSt 43, 219, 232; 40, 218, 235 f.).
  • BGH, 24.03.1999 - 3 StR 240/98

    Kinderpornographie

    Auch als solcher wird er für die Frage einer oder mehrerer Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB aber nur nach seinem Tatbeitrag beurteilt (BGH NStZ-RR 1996, 227; NStZ 1997, 121).
  • BGH, 25.04.2001 - 2 StR 374/00

    Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln bei Vitaminpräparaten; Überwiegende …

    Rn. 28 Das Vorliegen einer oder mehrerer Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB bestimmt sich ohne Rücksicht auf die Beurteilung bei anderen Tatbeteiligten für jeden Täter nach den seinen eigenen Tatbeitrag betreffenden individuellen Gegebenheiten (BGHSt 40, 218, 238; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 29).
  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95

    Wirksame Anklageschrift - Wirksamer Eröffnungsbeschluß - Konkretisierung der …

    Bei einer solchen Fallgestaltung ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig, daß die Gesamtfreiheitsstrafe als Einzelstrafe bestehenbleibt (vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 21. September 1984 - 3 StR 399/84, 23. September 1987 - 2 StR 473/87, 24. Februar 1988 - 3 StR 17/88, 27. Februar 1996 - 1 StR 596/95;… w. Nachw. bei Hanack in Löwe/Rosenberg aaO. § 354 Rdn. 34 Fußn. 51).
  • BGH, 10.05.2001 - 3 StR 52/01

    Konkurrenzen (Individuelle Beurteilung von Tatmehrheit und Tateinheit); Handlung; …

    Ob der oder die Mittäter die ihnen zurechenbaren Taten gegebenenfalls tatmehrheitlich begingen, ist demgegenüber ohne Belang (s. etwa BGH NStZ 1996, 296 f.; 1997, 121; BGHR StGB § 52 Handlung, dieselbe 29).
  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 375/03

    Täterschaft und Teilnahme beim unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln …

    Fördert der Gehilfe nur einzelne dieser Handlungen (wie hier einige Verkaufsfälle) und nicht auch diejenigen Handlungen, die zur Zusammenfassung als Bewertungseinheit führen (wie hier etwa den Einkauf), erscheint es dem Senat sachgerecht, den Grundsatz, wonach bei mehreren Beteiligten für jeden nach der Art seines Tatbeitrags selbständig zu ermitteln ist, ob Handlungseinheit oder -mehrheit gegeben ist (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 29 m. w. N.) auch im Bereich der Rechtsfigur der Bewertungseinheit anzuwenden (aA, jedoch nicht tragend BGH NStZ 1999, 451;… vgl. zur ähnlichen Problematik bei der früheren fortgesetzten Handlung Roxin aaO Rdn. 56, der in solchen Fällen eine mehrfache Beteiligung an einem mehraktigen Rechtsgutsangriff sieht).
  • BGH, 23.11.2017 - 4 StR 219/17

    Totschlag (Konkurrenzverhältnis zu Körperverletzungsdelikten: Gesetzeskonkurrenz …

    a) Bei gemeinschaftlicher Tatbegehung bestimmt sich die konkurrenzrechtliche Bewertung für jeden Mittäter ohne Rücksicht auf die Beurteilung bei anderen Tatbeteiligten allein nach den seinen eigenen Tatbeitrag betreffenden individuellen Gegebenheiten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 27. Februar 1996 - 1 StR 596/95, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 29; Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.;… Eschelbach in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 52 Rn. 32 mwN).
  • BGH, 08.04.1998 - 1 StR 128/98

    Beihilfe zum versuchten Betrug in Tateinheit mit falscher uneidlicher Aussage

    Für die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen i.S.d. §§ 52, 53 StGB wird jeder Täter aber nur nach seinem eigenen Tatbeitrag beurteilt (BGH NJW 1951, 666 f.; BGH bei Dallinger MDR 1968, 551; MDR 1976, 14; BGH bei Holtz MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH NJW 1995, 2933, 2934; BGH NStZ-RR 1996, 227).

    Die Übersendung der von ihm gefertigten Anspruchschreiben mit der zugleich erteilten Anweisung an die Firma 'B. ' in London, diese an sämtliche Versicherungsgesellschaften zu übersenden, verbindet deshalb für seine Person die rechtlich selbständigen Handlungen zur Tateinheit (BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 26, 29; BGH NStZ 1994, 35; BGH wistra 1996, 230; BGH…, Urt. vom 12. Juni 1997 - 1 StR 245/97; Beschl. vom 17. Juni 1997 - 4 StR 60/97;… Urt. vom 27. Juni 1996 - 4 StR 3/96; vgl. auch BGHSt 40, 218, 238 ff.).

  • BGH, 19.11.1996 - 1 StR 572/96

    Betrug in Tateinheit mit unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften - …

    Jeder Mittäter ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insofern nur anhand der von ihm selbst geleisteten Tatbeiträge zu beurteilen (BGH NJW 1951, 666 f.; BGH bei Dallinger MDR 1968, 551 und MDR 1976, 14 sowie bei Holtz MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH NJW 1995, 2933, 2934; BGH, Beschl. vom 27. Februar 1996 - 1 StR 596/95).
  • BGH, 27.11.2019 - 2 StR 609/18

    Rücktritt bei mehreren Beteiligten (fehlgeschlagener Versuch; …

    Die Konkurrenzfrage ist für jeden Mittäter gesondert anhand seines individuellen Tatbeitrags zu bewerten (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 1996 - 1 StR 596/95, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 29).
  • OLG Hamburg, 10.02.2011 - 2 Ws 13/11

    Beschlagnahme: Verletzteneigenschaft bei Zulassung der Zwangsvollstreckung in …

  • BGH, 28.05.2003 - 2 StR 74/03

    Mittäterschaft beim Betrug (eingebundener Rechtsanwalt; Kapitalanlage); …

  • BGH, 05.06.1996 - 5 StR 275/95

    Kriterien für die Strafzumessung bei Verurteilung wegen Betrugs in Fällen …

  • BGH, 12.06.1997 - 1 StR 245/97

    Eigener Tatbeitrag als Grundlage für die Beurteilung der Frage des Vorliegens …

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 71/98

    Verwerfung einer Revision mangels Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten

  • BGH, 18.05.1998 - 1 StR 198/98
  • BGH, 05.06.1996 - 5 StR 276/95

    Kriterien für die Strafzumessung bei Verurteilung wegen Betrugs in Fällen …

  • BGH, 05.06.1996 - 5 StR 277/95

    Kriterien für die Strafzumessung bei Verurteilung wegen Betrugs in Fällen …

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Rechtsprechung
   BGH, 26.03.1996 - 1 StR 89/96   

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https://dejure.org/1996,2858
BGH, 26.03.1996 - 1 StR 89/96 (https://dejure.org/1996,2858)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1996 - 1 StR 89/96 (https://dejure.org/1996,2858)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1996 - 1 StR 89/96 (https://dejure.org/1996,2858)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 539
  • StV 1996, 604 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.12.1987 - 2 StR 527/87

    Berücksichtigung des Verlustes der Beamteneigenschaft bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 26.03.1996 - 1 StR 89/96
    Allerdings sind die beruflichen Konsequenzen grundsätzlich als "Wirkungen, die für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind" (§ 46 Abs. 1 Satz 2 StGB), bei der Prüfung eines minder schweren Falles und bei der Strafzumessung im engeren Sinne zu erörtern (BGHSt 35, 148;… BGHR aaO. Schuldausgleich 2; st. Rspr.).
  • BGH, 11.08.1987 - 1 StR 578/85

    Aufhebung eines Strafurteils - Entzug der Fahrerlaubnis - Vorliegen einer Sperre …

    Auszug aus BGH, 26.03.1996 - 1 StR 89/96
    Ob dieser Zumessungsgrund ausdrücklich genannt werden muß, hängt aber vom Einzelfall ab (…BGHR aaO. Schuldausgleich 18, 22; BGH NStZ 1987, 550; BGH, Beschl. vom 11. August 1987 - 1 StR 306/87) - ob sich nämlich die Erörterung als bestimmender Grund aufdrängt (…BGHR aaO. Schuldausgleich 22).
  • BGH, 27.08.1987 - 1 StR 412/87

    Geeignetheit eines Feuers zum Übergreifen auf bezeichnete Nachbargebäude als …

    Auszug aus BGH, 26.03.1996 - 1 StR 89/96
    Diese berufliche Folge kann ein strafmildernder Umstand sein (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 8, 22), mit dem andererseits nach tatrichterlicher Wertung auch sich gerade aus dem Beruf ergebende strafschärfende Gesichtspunkte zusammenhängen können.
  • BGH, 05.12.1990 - 3 StR 214/90

    Erfordernis der Berücksichtigung der von der Strafe für das künftige Leben des …

    Auszug aus BGH, 26.03.1996 - 1 StR 89/96
    Diese berufliche Folge kann ein strafmildernder Umstand sein (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 8, 22), mit dem andererseits nach tatrichterlicher Wertung auch sich gerade aus dem Beruf ergebende strafschärfende Gesichtspunkte zusammenhängen können.
  • BGH, 11.08.1987 - 1 StR 306/87

    Betrug in Tateinheit mit Untreue - Rüge des Vorliegens eines besonders schweren …

    Auszug aus BGH, 26.03.1996 - 1 StR 89/96
    Ob dieser Zumessungsgrund ausdrücklich genannt werden muß, hängt aber vom Einzelfall ab (…BGHR aaO. Schuldausgleich 18, 22; BGH NStZ 1987, 550; BGH, Beschl. vom 11. August 1987 - 1 StR 306/87) - ob sich nämlich die Erörterung als bestimmender Grund aufdrängt (…BGHR aaO. Schuldausgleich 22).
  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 511/18

    Staufener Missbrauchsfall

    Die beruflichen Wirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung sind regelmäßig als ein bestimmender Strafmilderungsgrund zu berücksichtigen, wenn der Angeklagte durch sie seine berufliche oder wirtschaftliche Basis verliert oder zu verlieren droht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. März 2019 - 5 StR 684/18; vom 12. Juli 2018 - 3 StR 595/17; vom 11. April 2013 - 2 StR 506/12, NStZ 2013, 522; vom 2. Februar 2010 - 4 StR 514/09, StV 2010, 479 f.; und vom 26. März 1996 - 1 StR 89/96, NStZ 1996, 539, jeweils mwN; siehe auch BGH, Urteil vom 16. Dezember 1987 - 2 StR 527/87, BGHSt 35, 148, 149 mit ablehnender Anmerkung Streng, NStZ 1988, 485 ff.).
  • BGH, 12.07.2018 - 3 StR 595/17

    Konkurrenzen bei (versuchtem) Prozessbetrug, Anstiftung zur Falschaussage und …

    Die beruflichen Nebenwirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung auf das Leben des Täters sind jedenfalls dann (als bestimmender Strafzumessungsgrund) ausdrücklich anzuführen, wenn dieser durch sie seine berufliche oder wirtschaftliche Basis verliert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2013 - 2 StR 506/12, NStZ 2013, 522; vom 2. Februar 2010 - 4 StR 514/09, StV 2010, 479 f.; vom 26. März 1996 - 1 StR 89/96, NStZ 1996, 539, jeweils mwN).
  • BGH, 11.04.2013 - 2 StR 506/12

    Einbeziehung anwaltsgerichtlicher Sanktionen in die Strafzumessung

    Die beruflichen Nebenwirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung auf das Leben des Täters sind jedenfalls dann (als bestimmender Strafzumessungsgrund) ausdrücklich anzuführen, wenn dieser durch sie seine berufliche oder wirtschaftliche Basis verliert (vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. Februar 2010 - 4 StR 514/09, StV 2010, 479 f.; Beschluss vom 26. März 1996 - 1 StR 89/96, NStZ 1996, 539, jeweils mwN).
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Dies gilt insbesondere für den (drohenden) Verlust des Arbeitsplatzes oder der Stellung als Beamter (BGH NStZ 1981, 342; BGH NStZ 1985, 215; BGH NStZ 1988, 305; BGH NStZ 1990, 221; BGH NStZ-RR 97, 195; BGH NStZ-RR 2010, 39) oder des Dienstverhältnisses als Zeitsoldat (BGHSt 32, 79) bzw. Berufssoldat (BGH StV 16, 557), namentlich wenn die Grundlage für die berufliche Existenz verloren geht und der Beruf die alleinige berufliche Basis des Täters bildet (BGH NStZ-RR 2016, 8; BGH StV 1996, 604).
  • BGH, 10.01.2006 - 1 StR 541/05

    Strafzumessung (berufliche Konsequenzen: Einbeziehung als Wirkung auf das …

    Dies kann vor allem dann nahe liegen, wenn durch die Verurteilung die Grundlage für die wirtschaftliche Existenz des Täters verloren geht, wie dies bei dem Verlust der Ruhestandsbezüge eines früheren Beamten der Fall sein kann (vgl. zusammenfassend BGH NStZ 1996, 539 m. w. N.).
  • BGH, 05.11.1997 - 5 StR 504/97

    Maskierung als Strafzumessungsmerkmal bei einem Raub - Strafzumessung im …

    Daraus, daß ein für die Zumessung bedeutsamer Umstand nicht ausdrücklich angeführt worden ist, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, der Tatrichter habe ihn überhaupt nicht gesehen oder nicht gewertet (BGHSt 24, 268 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71];… BGH GA 1989, 515 f.; BGH, Beschluß vom 26. März 1996 - 1 StR 89/96 -).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 36-IV-10
    Dies wird etwa dann der Fall sein, wenn die Grundlage für die berufliche Existenz für die Zukunft verloren geht (BGH, Beschluss vom 26. März 1996, NStZ 1996, 539; Beschluss vom 10. Januar 2006, NStZ 2006, 393 [394]).
  • OLG Hamm, 05.04.2006 - 2 Ss 134/06

    Strafzumessung; Lücken; Vorstrafen; Aufzählung; Anforderungen

    Auch daraus, dass ein für die Strafzumessung bedeutender Umstand nicht ausdrücklich angeführt worden ist, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, der Tatrichter habe ihn überhaupt nicht gesehen oder gewertet (Senatsbeschluss vom 23. Februar 2006 in 2 Ss 52/06; Urteil des Senats vom 28. Oktober 1998 in 2 Ss 1006/98 = VRS 96, 191; BGH NStZ 1996, 539).
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