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| OLG Düsseldorf, 31.05.1996 - 2 Ws 194/96 |
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StPO § 121
Papierfundstellen
- NJW 1996, 2588
- StV 1997, 144
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Hamm, 18.08.2000 - 2 BL 140/00
wichtiger Grund, Einholung eines Sachverständigengutachtens, Absprache mit dem …
Staatsanwaltschaft oder Gericht haben darüber hinaus die zügige Gutachtenerstellung fortwährend zu kontrollieren (vgl. HansOLG Bremen, StV 1997, 143; OLG Düsseldorf, StV 1997, 144, 145) und erforderlichenfalls gemäß § 77 Abs. 2 StPO Ordnungsmittel gegen den Sachverständigen anzudrohen oder festzusetzen (…OLG Düsseldorf, a.a.O.). - KG, 15.09.2009 - 1 HEs 34/09
Einstweilige Unterbringung: Beachtung des Beschleunigungsgebots durch …
Staatsanwaltschaft oder Gericht haben die zügige Gutachtenerstellung fortwährend zu kontrollieren (vgl. OLG Hamm StV 2000, 629, 630 = NStZ-RR 2001, 60; HansOLG Bremen, StV 1997, 143, 144; OLG Düsseldorf StV 1997, 144, 145; KG, Beschlüsse vom 24. Februar 2009 - (4) 1 HEs 10/09 (6/09) - und vom 22. Mai 2003 - (5) 1 HEs 92/03 (26/03) -). - OLG Köln, 06.10.1998 - HEs 129/98 Versäumnisse der Strafrechtspflege dürfen selbst dann nicht zu Lasten eines Beschuldigten gehen, wenn dieser schwerer Straftaten dringend verdächtig ist (vgl. BGH NStZ 91, 546; Senat StV 92, 524; OLG Düsseldorf NJW 96, 2588).
- VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 68-IV-03 Veranlassung zur Auseinandersetzung bestand umso mehr, als vermeidbare Verzögerungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Sachverständigengutachten generell mindestens bedenklich sind (vgl. nur OLG Celle, NdsRpfl 2002, 369) und es nach verbreiteter Ansicht in Haftsachen erforderlich ist, genaue Absprachen darüber zu treffen, in welcher Frist das Gutachten zu erstatten ist, die zügige Gutachtenerstellung fortwährend zu kontrollieren und erforderlichenfalls gemäß § 77 StPO Ordnungsmittel gegen den Sachverständigen anzudrohen oder auch festzusetzen (vgl. OLG Dresden, StV 2002, 149 f.; OLG Braunschweig, NdsRpfl 1998, 296 f.; OLG Bremen, StV 1997, 143 f.; OLG Düsseldorf, NJW 1996, 2588 und StV 1998, 559 [560]; OLG Hamm, StV 2000, 629 [630]; OLG Jena, StraFo 1997, 318 f. und StV 1998, 560 [561 f.]; OLG Zweibrücken, StV 1994, 89 f.).
- OLG Hamm, 21.11.2000 - 2 BL 140/00 Rn. 24 zu kontrollieren (vgl. HansOLG Bremen, StV 1997, 143; OLG Düsseldorf, StV 1997, 144, 145) und erforderlichenfalls gemäß.
- OLG Jena, 19.06.1997 - 1 HEs 50/97
Rechtfertigender wichtiger Grund für die Anordnung der Haftfortdauer i.S.d. § 121 …
Die - zögerliche - Erledigung des Gutachterauftrages vom 07. Oktober 1996 stellt entgegen der Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft ebenfalls keinen wichtigen Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO dar, der eine weitere Haftverlängerung bis zur Terminierung und Durchführung der Hauptverhandlung rechtfertigen könnte (vgl. OLG Zweibrücken, StV 1994, 89; OLG Düsseldorf, StraFo 1996, 158). - OLG Köln, 18.08.1998 - HEs 171/98
Haftbefehl; Verhältnismäßigkeit; gerichtsorganisatorische Maßnahmen
Dies gilt auch dann, wenn dieser schwerer Straftaten dringend verdächtig ist (vgl. Senat StV 92, 524; OLG Düsseldorf NJW 96, 2588). - OLG Hamm, 19.10.1998 - 2 BL 254/98
Sechs-Monats-Prüfung, verzögerter Eingang eines Sachverständigengutachtens, …
Auch ist die Schwere der den Verfahrensgegenstand bildenden Taten im Rahmen der genannten Vorschrift nach deren eindeutiger Fassung ohne Belang (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. u.a. auch aus neuerer Zeit Thüringische OLG NStZ 1997, 364 f.; StV 1998, 560; OLG Düsseldorf StV 1992, 384; NJW 1996, 2588 = StraFo 1996, 158 siehe auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 121 StPO Rn. 20 mit weiteren Nachweisen), so dass es vorliegend nicht darauf ankommt, dass dem Angeschuldigten die Tötung eines Menschen vorgeworfen wird.
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