Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 13.06.1996

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.07.1996 - 2 Ws 286/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3726
OLG Hamm, 18.07.1996 - 2 Ws 286/96 (https://dejure.org/1996,3726)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.07.1996 - 2 Ws 286/96 (https://dejure.org/1996,3726)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juli 1996 - 2 Ws 286/96 (https://dejure.org/1996,3726)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,3726) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1997, 197 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 02.11.1993 - 3 Ws 596/93

    Sperrwirkung; Sofortige Beschwerde; Änderung von Anordnungen; Einfache …

    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.1996 - 2 Ws 286/96
    Der Umstand, daß im vorliegenden Fall die 1. Strafkammer des Landgerichts Hagen aufgrund der Geschäftsverteilung des Landgerichts sowohl als Beschwerdekammer als auch als Prozeßgericht zuständig ist, rechtfertigt - entgegen der Ansicht des 3. Strafsenats im Beschluß vom 16. November 1993 - 3 Ws 596/93 mit weiteren Nachweisen - keine Ausnahme.
  • BGH, 29.10.1956 - VII ZR 6/56

    Mängelbeseitigung nach Ablauf der Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.1996 - 2 Ws 286/96
    Solange diese Entscheidung nicht vorliegt, hat der Senat seine Zuständigkeit verloren (OLG Oldenburg NJW 1957, 344).
  • OLG Hamm, 05.11.1991 - 2 Ws 413/91
    Auszug aus OLG Hamm, 18.07.1996 - 2 Ws 286/96
    Zutreffend weist die Generalstaatsanwaltschaft darauf hin, daß nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (…vgl. u.a. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., § 117 Rn. 12 m.w.N.; s.a. Beschluß des Senats vom 5. November 1991 - 2 Ws 413/91) aufgrund der Anklageerhebung die weitere Beschwerde des Angeklagten als Antrag auf Haftprüfung umzudeuten ist.
  • OLG Jena, 29.12.2003 - 1 Ws 400/03

    Strafverfahren, Untersuchungshaft, Haftprüfung, Haftbeschwerde, Umdeutung der …

    Demgemäß ist eine Haftbeschwerde, wenn das durch die Anklageerhebung zuständig gewordene Gericht noch keine Haftprüfung durchgeführt hat, zur Vermeidung doppelter Zuständigkeiten und der Gefahr sich widersprechender Entscheidungen als Haftprüfungsantrag zu behandeln; dabei kommt es nicht darauf an, ob die Haftbeschwerde bereits vor Anklageerhebung eingelegt worden war oder erst danach eingelegt worden ist (OLG Karlsruhe NJW 1972, 1723; StV 1994, 664, 665; OLG Hamm StV 1997, 197;… KK-Boujong, a.a.O., § 126 Rn. 8;… Schlothauer/Weider, Untersuchungshaft, 3. Aufl., Rn. 796).
  • OLG Hamm, 02.01.2002 - 2 Ws 316/01

    Haftbeschwerde, Zuständigkeit nach Anklageerhebung, Übergang der Zuständigkeit …

    Das gilt auch für Fälle der hier vorliegenden Art, in welchen nach erfolgter Entscheidung des Landgerichts über die Haftbeschwerde und vor Entscheidung des Senats über die weitere Beschwerde die Anklage erhoben wird (…vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 117 Rdnr. 12 mit weiteren Nachweisen; Beschluss des erkennenden Senats vom 18. Juli 1996 in 2 Ws 286/96, StV 1997, 197 (Ls); vgl. auch OLG Düsseldorf NStE Nr. 2 und 3 zu § 125 StPO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamm

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.06.1996 - 3 Ws 227/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5071
OLG Hamm, 13.06.1996 - 3 Ws 227/96 (https://dejure.org/1996,5071)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.06.1996 - 3 Ws 227/96 (https://dejure.org/1996,5071)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juni 1996 - 3 Ws 227/96 (https://dejure.org/1996,5071)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,5071) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1997, 197
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 25.07.1994 - 2 BvR 806/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Untersuchungshaft: …

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.1996 - 3 Ws 227/96
    Vielmehr müssen konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß der Untersuchungsgefangene einen ihm überlassenen Gegenstand mißbrauchen und dadurch den Haftzweck oder die Ordnung in der Anstalt gefährden könnte (BVerfGE 35, 5 (9 ff); ebenso BGH NJW 1995, 1478, 1479 f).

    Zwar darf die Beschränkung der Rechte eines Untersuchungsgefangenen gem. § 119 Abs. 3 StPO nicht mit der Abwehr einer lediglich abstrakt generellen Gefahr begründet werden (BVerfG, NJW 1995, 1478, 1480; sowie zur abweichenden Rechtslage im Strafvollzug: BVerfG, NStZ 1994, 453 ).

    Gleichwohl kann aber die einen Gegenstand generell innewohnende Gefährlichkeit als Versagungsgrund herangezogen werden, soweit konkrete Anhaltspunkte für eine reale Gefährdung der Haftzwecke oder der Ordnung der Anstalt vorliegen (BVerfG, NJW 1995, 1478, 1480).

    Die Versagung der Genehmigung des Personalcomputers entspricht auch dem im Rahmen des § 119 Abs. 3 StPO zu beachtenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. dazu BVerfG NJW 1995, 1478, 1480).

  • BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 2731/93

    Anspruch von Strafgefangenen auf den Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.1996 - 3 Ws 227/96
    Ein derartiger Informationsfluß würde aber, wie in der Rechtsprechung bereits mehrfach entschieden ist (BVerfG NStZ 1994, 453 ; OLG Düsseldorf NJW 1989, 2637 ;… OLG Düsseldorf GA 1986, 459 ; Senat, JMB1 1996, 68 f) generell die Sicherheit der Anstalt gefährden, da auf diese Weise insbesondere auch Kenntnisse über die Sicherheitsvorkehrungen der Anstalt ausgetauscht werden könnten.

    Zwar darf die Beschränkung der Rechte eines Untersuchungsgefangenen gem. § 119 Abs. 3 StPO nicht mit der Abwehr einer lediglich abstrakt generellen Gefahr begründet werden (BVerfG, NJW 1995, 1478, 1480; sowie zur abweichenden Rechtslage im Strafvollzug: BVerfG, NStZ 1994, 453 ).

  • OLG Hamm, 21.11.1995 - 3 Ws 451/95
    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.1996 - 3 Ws 227/96
    In Auseinandersetzung mit dem Beschluß des Senats vom 21.11.1995 - 3 Ws 451/95 - haben sowohl die Verteidigerin als auch der Angeklagte nähere Ausführungen zu den technischen Mißbrauchsmöglichkeiten eines Personalcomputers und zu den sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen gemacht.

    Der Senat hat bereits in seinem sowohl dem Angeklagten als auch der Verteidigerin bekannten Beschluß vom 21. November 1995 - 3 Ws 451/95 - (JMB1 NW 1996, 68 f) im einzelnen Ausführungen zu der aufgrund der technischen Mißbrauchsmöglichkeiten bestehenden erheblichen generellen Gefährlichkeit eines in einer Justizvollzugsanstalt von einem Untersuchungsgefangenen unbeaufsichtigt auf seiner Zelle genutzten und insbesondere mit Disketten betriebenen Gerätes der elektronischen Datenverarbeitung gemacht.

  • BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 664/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beschränkungen für …

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.1996 - 3 Ws 227/96
    Vielmehr müssen konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß der Untersuchungsgefangene einen ihm überlassenen Gegenstand mißbrauchen und dadurch den Haftzweck oder die Ordnung in der Anstalt gefährden könnte (BVerfGE 35, 5 (9 ff); ebenso BGH NJW 1995, 1478, 1479 f).
  • OLG Koblenz, 15.11.1994 - 1 Ws 752/94

    Umfang des Verfahrens; Anklageschrift; Inhaftierter Angeklagter

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.1996 - 3 Ws 227/96
    Die Gesichtspunkte einer sachgerechten Verteidigung sowie der Waffengleichheit mit der Staatsanwaltschaft (vgl. dazu OLG Koblenz StV 1995, 86 f) spielen hier nach der Antragsbegründung und dem Beschwerdevorbringen ersichtlich keine Rolle.
  • OLG Düsseldorf, 06.04.1989 - 3 Ws 281/89
    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.1996 - 3 Ws 227/96
    Ein derartiger Informationsfluß würde aber, wie in der Rechtsprechung bereits mehrfach entschieden ist (BVerfG NStZ 1994, 453 ; OLG Düsseldorf NJW 1989, 2637 ;… OLG Düsseldorf GA 1986, 459 ; Senat, JMB1 1996, 68 f) generell die Sicherheit der Anstalt gefährden, da auf diese Weise insbesondere auch Kenntnisse über die Sicherheitsvorkehrungen der Anstalt ausgetauscht werden könnten.
  • OLG Düsseldorf, 11.02.1986 - 4 Ws 15/86

    Heimcomputer; Haftraum; Untersuchungshaft; Untersuchungshäftling; …

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.1996 - 3 Ws 227/96
    Ein derartiger Informationsfluß würde aber, wie in der Rechtsprechung bereits mehrfach entschieden ist (BVerfG NStZ 1994, 453 ; OLG Düsseldorf NJW 1989, 2637 ; OLG Düsseldorf GA 1986, 459 ; Senat, JMB1 1996, 68 f) generell die Sicherheit der Anstalt gefährden, da auf diese Weise insbesondere auch Kenntnisse über die Sicherheitsvorkehrungen der Anstalt ausgetauscht werden könnten.
  • KG, 28.06.2002 - 5 Ws 301/02
    Anm. Staechlin; NJW 1989, 2637; GA 1986, 459; OLG Hamm StV 1997, 197; JMBl NW 1996, 98 StV 1997, 199 mit abl.

    Denn auf diese Weise haben beide Seiten dieselben Möglichkeiten, den Verfahrensstoff mittels der Da­tenverarbeitung aufzubereiten (vgl. OLG Hamm StV 1997, 197, 202).

  • KG, 20.04.2026 - 3 Ws 21/26

    In der Regel kein Anspruch des inhaftierten Angeklagten auf Bereitstellung eines …

    Anm. Staechlin; NJW 1989, 2637; GA 1986, 459; OLG Hamm StV 1997, 197; JMBl NW 1996, 98).
  • KG, 15.02.1999 - 4 Ws 281/98

    Laptop und Handy in der Untersuchungshaft

    Die leichte Handhabbarkeit des Datenausstausches mit Hilfe eines Computers, bei dem auf einer kleinen, leicht versteckbaren Diskette der Informationsgehalt von über 300 durchschnittlichen Schreibmaschinenseiten bewegt werden kann, erhöht die generelle Gefährlichkeit für die Sicherheit der Anstalt, da so insbesondere auch Kenntnisse über die Sicherheitsvorkehrungen der Anstalt, Fluchtmöglichkeiten und Fluchtpläne ausgetauscht oder Anweisungen zur Manipulation oder Vernichtung von Beweismitteln oder zur Anregung oder Steuerung von Straftaten aus der Anstalt heraus an Dritte außerhalb der Anstalt weitergegeben werden können (vgl. OLG Hamm aaO und StV 1997, 197, 198).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamm
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht