Rechtsprechung
| BGH, 12.09.1996 - 4 StR 223/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Einordnung von Wut, Hass und Rachsucht als niedrige Beweggründe - Berücksichtigung des Anlassverhaltens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1998, 25
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.08.1989 - 3 StR 246/89
Verurteilung wegen Totschlags - Nichtberücksichtigung einer Tötung aus niedrigen …
Auszug aus BGH, 12.09.1996 - 4 StR 223/96
Zwar können Wut, Haß und Rachsucht als niedrige Beweggründe in Betracht kommen, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 16). - BGH, 13.12.1994 - 4 StR 680/94
Betäubungsmittel - Gesamtmenge - Veräußerung - Teilmengen - Mordmerkmal - …
Auszug aus BGH, 12.09.1996 - 4 StR 223/96
Die Verärgerung, die zur Racheaktion führte, entbehrte damit nicht nur aus der Sicht der durch Alkohol enthemmten Täter, sondern auch objektiv nicht einer gewissen Berechtigung und beruht jedenfalls ihrerseits nicht, wie es erforderlich wäre (StV 1995, 301 = BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 30 m.w.N.), auf niedrigen Beweggründen.
- BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05
Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines …
Rn. 32 Gefühlsregungen wie Wut, Zorn, Ärger, Hass und Rachsucht kommen nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen, also nicht menschlich verständlich, sondern Ausdruck einer niedrigen Gesinnung des Täters sind (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 16, 22, 23, 28, 30, 36; BGH NStZ 1995, 181; BGH StV 2001, 228, 229). - BGH, 20.02.2002 - 5 StR 545/01
Mord (niedrige Beweggründe - Wut; Heimtücke; Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; …
Wut kann als niedriger Beweggrund dann in Betracht kommen, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruht (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 36 m.w.N.). - BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05
Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Billigen im Rechtssinne; hochgradig …
Es liegt nicht gänzlich fern, die von den Angeklagten ausgelebte Rache für ein ihnen unverständliches, als undankbar empfundenes Bestehen des betrunkenen Opfers auf seinem Hausrecht als ebenfalls auf niedrigen Beweggründen beruhend anzusehen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 36; BGH NStZ-RR 2003, 147, 149).Der Senat schließt namentlich aus, dass in einer neuen Hauptverhandlung bewiesen werden kann, dass die Angeklagten, die erst nach sechsstündigem gemeinsamen Alkoholgenuss ihre zunächst mit Worten ausgedrückte Verärgerung in stark angetrunkenem Zustand in dumpfem Unmut zur affektgeladenen, fast blindwütigen Racheaktion steigerten, ihr Vergeltungsstreben für ein verwehrtes Gastrecht in seiner Bedeutung für die Tatausführung in ihr Bewusstsein aufgenommen haben (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 26 und 36).
- BGH, 14.12.2006 - 4 StR 419/06
Totschlag (Schütteln eines Kleinkindes; Vorsatz); Mord (Prüfung niedriger …
- BGH, 01.09.2005 - 4 StR 290/05
Versuchter Mord (niedrige Beweggründe und Rache; Abgrenzung vom Totschlag)
Richtig ist allerdings, dass Gefühlsregungen wie Rache nach der Rechtsprechung nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht kommen, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 36 m.w.N.). - BGH, 18.05.2010 - 5 StR 115/10
Mord (niedrige Beweggründe; "Abreibung"; Rache; Selbstjustiz); beendeter Versuch …
- BGH, 16.12.1998 - 2 StR 340/98
Verstoß des Gerichts gegen den Zweifelssatz bei Annahme des Mordmerkmals der …
Als Motiv für eine mögliche vorgeplante Tatbegehung kommt daher Haß als niedriger Beweggrund in Betracht, wenn er seinerseits auf niedrigen Beweggründen beruhte, also nicht menschlich verständlich, sondern Ausdruck einer niedrigen Gesinnung des Täters war (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 16 und 36). - LG Limburg, 23.07.2020 - 2 Ks 2 Js 56529/19 Gefühlsregungen wie Wut, Zorn, Ärger, Hass und Rachsucht kommen nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen, also nicht menschlich verständlich, sondern Ausdruck einer niedrigen Gesinnung des Täters sind (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 16, 22, 23, 28, 30, 36; BGH NStZ 1995, 181; BGH StV 2001, 228, 229).
- LG Limburg, 03.07.2020 - 2 Ks 3 Js 16571/19 Gefühlsregungen wie Wut, Zorn, Ärger, Hass und Rachsucht kommen nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen, also nicht menschlich verständlich, sondern Ausdruck einer niedrigen Gesinnung des Täters sind (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 16, 22, 23, 28, 30, 36; BGH NStZ 1995, 181; BGH StV 2001, 228, 229).
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Rechtsprechung
| BGH, 17.07.1997 - 1 StR 230/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Wolters Kluwer
Möglichkeit der Beteiligung an einem beendeten Austausch von Betäubungsmitteln gegen Geld - Erfordernis der Prüfung von Geldwäsche in Tateiheit mit Begünstigung - Möglichkeit einer Postpendenzfeststellung bei fehlender Nachweisbarkeit einer Beteiligung am unerlaubten ...
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- uni-leipzig.de
, S. 31 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Pflichten der Kreditwirtschaft bei der Bekämpfung der Geldwäsche - Das Geldwäschegesetz und seine Umsetzung (Volker Lang)
Verfahrensgang
- BGH, 17.07.1997 - 1 StR 230/97
- BGH, 26.11.1998 - 1 StR 230/97
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1997, 359
- StV 1998, 25
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96
Entscheidungen zur Geldwäsche
Auszug aus BGH, 17.07.1997 - 1 StR 230/97
Bei dieser Sachlage war das Rauschgiftgeschäft zwischen dem Zeugen B. M. und dem Verdeckten Ermittler mit dem Austausch Betäubungsmittel gegen Geld bereits beendet, da Ware und Entgelt beim Drogenverkauf an den Endverbraucher bereits ausgetauscht waren (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tage - 1 StR 791/96). - BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88
Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme
Auszug aus BGH, 17.07.1997 - 1 StR 230/97
Auf diesen Fall ist das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft folglich beschränkt (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3, insofern in BGHSt 36, 167 ff. nicht abgedruckt). - BGH, 17.07.1997 - 1 StR 208/97
Geldwäsche; Konkurrenzen (Annahme von Tatmehrheit, wenn sich der Täter bei …
Auszug aus BGH, 17.07.1997 - 1 StR 230/97
Zwar hat die Beschwerdeführerin entgegen der Vorschrift des § 344 Abs. 1 StPO keinen ausdrücklichen Revisionsantrag gestellt; jedoch ergibt sich das Angriffsziel ihres Rechtsmittels mit hinreichender Deutlichkeit aus der auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützten Revisionsbegründung (vgl. für die Auslegung einer Rechtsmittelschrift nach dem wirklichen Willen auch Senatsurteil vom heutigen Tage - 1 StR 208/97). - BGH, 21.06.1995 - 2 StR 157/95
Umtausch von Lösegeld - §§ 264, 266 StPO, prozessualer Tatbegriff: …
Auszug aus BGH, 17.07.1997 - 1 StR 230/97
Ist eine Beteiligung am unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmittel nicht nachweisbar, so kommt eine Postpendenzfeststellung in Frage (vgl. BGH NStZ 1995, 500 [BGH 21.06.1995 - 2 StR 157/95]).
- BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21
Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse; …
Eine Begünstigung kann mit Hehlerei in Tateinheit stehen (s. BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 230/97, NStZ-RR 1997, 359; Beschluss vom 10. November 2020 - 3 StR 308/20, juris; kritisch zu § 261 StGB nF Altenhain/Fleckenstein, JZ 2020, 1045, 1046; Jahn, BT-Rechtsausschuss Protokoll-Nr. 19/117, 93, 119 f.). - BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96
Entscheidungen zur Geldwäsche
Für diese Konstellation gilt die Aussage der Rechtsprechung, daß offene Kaufpreisforderungen von Hintermännern der Beendigung der Tat nicht entgegenstehen (BGH NStZ 1992, 495 f. = StV 1992, 161; StV 1995, 641, 642; s. a. Senat, Urt. vom 17. Juli 1997 - 1 StR 230/97). - BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05
Verhältnis zwischen (leichtfertiger) Geldwäsche und (gewerbsmäßiger) Hehlerei …
- BGH, 27.03.2019 - 2 StR 561/18
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine …
Denn in dem Moment, als der Angeklagte das Geld von D. erhielt, war dessen vorangegangener Betäubungsmittelhandel beendet (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 1997 - 1 StR 230/97, juris Rn. 6;… Weber, BtMG, aaO, § 29 Rn. 628); die Betäubungsmittel waren verkauft, das Geld hatte D. eingenommen. - BGH, 20.09.2000 - 5 StR 252/00
Vortat bei der Geldwäsche; Gewerbsmäßige Steuerhehlerei; Notwendige Teilnahme;: …
Durch die Neufassung wird jetzt sichergestellt, daß bei unklarer Täterschaft - im Wege der Postpendenzfeststellung - jedenfalls wegen Geldwäsche verurteilt werden kann, wenn zumindest deren Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen (vgl. BGH NStZ 1995, 500; StV 1998, 25, 26). - BGH, 01.02.2024 - 5 StR 93/23
Einziehung von Taterträgen (erlangtes Etwas, tatsächliche Verfügungsgewalt); …
a) Es kommt in Betracht, dass der Angeklagte die ihm übergebenen Wertgegenstände durch eine - zu den Taten der Geldwäsche jeweils in Tateinheit stehende (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 230/97, NStZ-RR 1997, 359) - Begünstigung erlangte (…vgl. insoweit auch BT-Drucks. 18/9525, S. 66; BGH…, Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, NJW 2019, 2182 Rn. 16). - BGH, 12.10.2023 - 5 StR 102/23
Kognitionspflicht; Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; …
Hierzu zählen auch Erlöse aus Betäubungsmittelstraftaten (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 230/97, NStZ-RR 1997, 359; Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, NJW 2019, 2182 f.).Das vom Angeklagten im Auto verstaute Bargeld stammte aus früheren Betäubungsmittelgeschäften seines Auftraggebers und stellte damit ein taugliches Geldwäscheobjekt dar (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2023 - 3 StR 81/23; Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 230/97, NStZ-RR 1997, 359).
- BGH, 21.05.1999 - 2 StR 154/99
Begriff des bewaffneten Handeltreibens bei § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
Rn. 7 Handeltreiben ist aber dann nicht mehr möglich, wenn nach der Vorstellung des Beteiligten jedweder Rauschgiftumsatz, zu dem die auf den Erlös gerichteten Bemühungen Bezug haben können, beendet ist ("wenn der Waren und Geldfluß zur Ruhe gekommen ist": BGHSt 43, 163; BGH StV 1995, 641, 642; 1998, 25; NStZ-RR 1998, 25;… BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 50). - BGH, 09.09.2015 - 4 StR 347/15
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Da der Austausch von Ware und Entgelt im vorliegenden Fall noch nicht beendet war (vgl. dazu BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 230/97, NStZ-RR 1997, 359), belegen die Feststellungen im vorliegenden Fall aber eine Beihilfe der Angeklagten zu dem von ihrem Sohn durchgeführten Betäubungsmittelgeschäft. - BGH, 22.04.2009 - 5 StR 48/09
Freispruch; Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Telefonüberwachung (stark …
Insoweit weist die Revision zu Recht darauf hin, dass bei unklarer Täterschaft im Wege der Postpendenzfeststellung jedenfalls wegen Geldwäsche verurteilt werden kann, wenn zumindest deren Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen (vgl. BGH NStZ 1995, 500; StV 1998, 25, 26). - OLG Köln, 27.04.1999 - HEs 59/99
Strafprozeßrecht: Dringender Tatverdacht bei Geldwäsche und Verstößen gegen das …
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