Rechtsprechung
| BGH, 26.11.1997 - 2 StR 553/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erheblich verminderte Schuldfähigkeit bei der Begehung von Straftaten in stark alkoholisiertem Zustand
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 21
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1998, 107
- StV 1998, 256
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 02.07.2015 - 2 StR 146/15
Verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholisierung als Grund der fehlenden …
Eine Blutalkoholkonzentration von maximal 3, 9 Promille legt die Annahme einer erheblichen Herabsetzung der Hemmungsfähigkeit sehr nahe, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon ab einer Blutalkoholkonzentration von 2, 0 Promille in Betracht zu ziehen ist (BGH, Urteil vom 22. November 1990- 4 StR 117/90, BGHSt 37, 231, 235;… Urteil vom 12. Januar 1994 - 3 StR 633/93, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 27;… Beschluss vom 25. Februar 1998 - 2 StR 16/98, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 34; BGH, Beschluss vom 26. November 1997 - 2 StR 553/97, NStZ-RR 1998, 107; BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 5 StR 545/11, NStZ 2012, 261).Bei einer starken Alkoholisierung lässt sich erheblich verminderte Schuldfähigkeit nur ausschließen, wenn gewichtige Anzeichen für den Erhalt der Hemmungsfähigkeit sprechen (BGH, Beschluss vom 26. November 1997 - 2 StR 553/97, NStZ-RR 1998, 107).
- BGH, 10.01.2012 - 5 StR 517/11
Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (alkoholgewöhnter Angeklagter; …
Eine erheblich verminderte Hemmungsfähigkeit lässt sich bei einer solchen beträchtlichen Alkoholisierung nur ausschließen, wenn gewichtige Anzeichen für den Erhalt einer Hemmungsfähigkeit sprechen (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 68 ff.; Beschluss vom 26. November 1997 - 2 StR 553/97, NStZ-RR 1998, 107;… hierzu ferner Fischer, aaO, Rn. 22 ff.). - BGH, 25.02.1998 - 2 StR 16/98
Voraussetzungen einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit
Denn selbst wenn davon ausgegangen wird, daß es keinen gesicherten medizinisch-statistischen Erfahrungssatz darüber gibt, daß ohne Rücksicht auf psychodiagnostische Beurteilungskriterien allein wegen einer bestimmten Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit in aller Regel vom Vorliegen einer alkoholbedingten erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit auszugehen ist, hat der festgestellte Wert aber nach wie vor insofern Bedeutung, als er Aufschluß über die Stärke der alkoholischen Beeinflussung gibt und ein zwar nicht allein gültiges, aber immerhin gewichtiges Beweisanzeichen neben anderen ist (BGHSt 43, 67 ff [BGH 29.04.1997 - 1 StR 511/95]; BGH NStZ 1997, 592; Beschluß des Senats vom 26. November 1997 - 2 StR 553/97).
- BGH, 20.08.2013 - 5 StR 352/13
Rechtsfehlerhafter Ausschluss der erheblich beeinträchtigten Schuldunfähigkeit …
Auch wenn es keinen gesicherten medizinisch-statistischen Erfahrungssatz darüber gibt, dass ohne Rücksicht auf psychodiagnostische Beurteilungskriterien allein wegen einer bestimmten Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit in aller Regel vom Vorliegen einer alkoholbedingt erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit ausgegangen werden muss, ist der festgestellte Wert ein gewichtiges Beweisanzeichen für die Stärke der alkoholischen Beeinflussung (BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 1997 - 3 StR 144/97, NStZ 1997, 592, vom 26. November 1997 - 2 StR 553/97, NStZ-RR 1998, 107, und vom 10. Januar 2012 - 5 StR 517/11, StraFo 2012, 109). - BGH, 18.03.1998 - 2 StR 5/98
Versuchter Mord in Tateinheit mit schwerem Raub und einem Verstoß gegen das …
Denn selbst wenn man nicht von einem gesicherten medizinisch-statistischen Erfahrungssatz ausgeht, daß ohne Rücksicht auf psychodiagnostische Beurteilungskriterien allein wegen einer bestimmten Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit in aller Regel eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit anzunehmen ist, hat der festgestellte Wert nach wie vor insofern Bedeutung, als er Aufschluß über die Stärke der alkoholischen Beeinflussung gibt und ein zwar nicht allein gültiges, aber immerhin gewichtiges Beweisanzeichen neben anderen ist (BGHSt 43, 67 ff. [BGH 29.04.1997 - 1 StR 511/95]; BGH NStZ 1997, 592; Senatsbeschlüsse vom 26. November 1997 und 25. Februar 1998 - 2 StR 553/97 und 16/98). - KG, 25.01.2002 - 1 Ss 44/01 Die vom Landgericht allein erwogene Koordinations- und Leistungsfähigkeit des Täters bei einer Vergewaltigung besagt für die Frage der Beeinträchtigung seines Hemmungsvermögens nichts (BGH NStZ-RR 1998, 107).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 14.01.1998 - 2 Ws 17/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1998, 256
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Stuttgart, 12.02.2002 - 1 Ws 21/02
Pflichtverteidiger: Entpflichtung wegen Verweigerung einer ordnungsgemäßen …
Die Bestellung endet erst mit Rechtskraft des Urteils (OLG Hamburg, StV 1981, 349; OLG Düsseldorf, StV 1998, 256) oder mit der Rücknahme der Bestellung. - OLG Hamburg, 29.04.2021 - 2 Ws 36/21
Zulässigkeit einer Auswechselung eines bestellten, terminlich verhinderten …
Rn. 27 Vorausgesetzt für eine aufgrund von Problemen bei der Terminierung der Hauptverhandlung erfolgende Auswechslung des Pflichtverteidigers ist jedoch stets, dass der Vorsitzende sich zunächst mit dem/den Verteidiger(n) ins Benehmen setzt und ernsthaft versucht, dem Anspruch des jeweiligen Angeklagten, sich von dem Verteidiger seines Vertrauens verteidigen zu lassen, Rechnung zu tragen (…LR/Jahn, § 143a, Rn. 39, 40;… auch Schiemann/Gercke/Julius/Temming/Zöller, 6. Aufl. 2019 zu § 143 a.F., Rn. 9; vgl.OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Januar 1998, Az.: 2 Ws 17/98, juris). - KG, 16.08.1999 - 5 Ws 487/99 Terminschwierigkeiten rechtfertigen daher einen Eingriff nur, wenn sie nicht behoben werden können (vgl. OLG Düsseldorf StV 1998, 256; OLG Frankfurt StV 1995, 11; Laufhütte aa0).
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