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Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.08.1996

Rechtsprechung
   BGH, 08.04.1997 - 4 StR 31/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3699
BGH, 08.04.1997 - 4 StR 31/97 (https://dejure.org/1997,3699)
BGH, Entscheidung vom 08.04.1997 - 4 StR 31/97 (https://dejure.org/1997,3699)
BGH, Entscheidung vom 08. April 1997 - 4 StR 31/97 (https://dejure.org/1997,3699)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolge hinsichtlich der Ahndung von Straftaten eines Heranwachsenden nach Jugendrecht bei nicht vollständiger Erledigung einer bereits verhängten Jugendstrafe - Absehen von der Einbeziehung einer früheren Verurteilung - Voraussetzung für die Anwendung von § 31 Abs. 3 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 31, § 105

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 387
  • StV 1998, 343
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende

    Auszug aus BGH, 08.04.1997 - 4 StR 31/97
    Die Entscheidung hat sich ausschließlich am Erziehungszweck zu orientieren und ist nach den Umständen des konkreten Falles zu treffen (BGHSt 22, 21, 23; 36, 37, 42).

    Um § 31 Abs. 3 JGG anwenden zu können, müssen Gründe vorliegen, die unter dem Gesichtspunkt der Erziehung von ganz besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zweckes über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (BGHSt 36, 42 [BGH 07.11.1988 - 1 StR 620/88]; BGH StV 1996, 273 m.w.N.).

  • BGH, 14.11.1996 - 1 StR 598/96

    Jugendstrafe (Einbeziehung eines erledigten Rechtsfolgenausspruchs in ein neues …

    Auszug aus BGH, 08.04.1997 - 4 StR 31/97
    Da die durch das Urteil des Amtsgerichts Warburg verhängte Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis bereits abgelaufen war, ist eine Einbeziehung dieser erledigten Rechtsfolge nicht mehr möglich (BGH NJW 1997, 472, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 12.07.1995 - 2 StR 60/95

    Erziehung - Erzieherischer Zweck - Jugendstrafe - Jugendstrafvollzug - Einziehung

    Auszug aus BGH, 08.04.1997 - 4 StR 31/97
    Um § 31 Abs. 3 JGG anwenden zu können, müssen Gründe vorliegen, die unter dem Gesichtspunkt der Erziehung von ganz besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zweckes über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (BGHSt 36, 42 [BGH 07.11.1988 - 1 StR 620/88]; BGH StV 1996, 273 m.w.N.).
  • BGH, 13.12.1967 - 2 StR 548/67

    Absehen von der Einbeziehung schon abgeurteilter Straftaten in die neue …

    Auszug aus BGH, 08.04.1997 - 4 StR 31/97
    Die Entscheidung hat sich ausschließlich am Erziehungszweck zu orientieren und ist nach den Umständen des konkreten Falles zu treffen (BGHSt 22, 21, 23; 36, 37, 42).
  • KG, 27.12.2023 - 4 ORs 72/23

    Revsion des jugendlichen Angeklagten gegen die Verurteilung wegen Vergewaltigung; …

    Von der Einbeziehung einer früheren Verurteilung kann zwar aus erzieherischen Zweckmäßigkeitserwägungen (§ 31 Abs. 3 S. 1 JGG) abgesehen werden, hierfür müssen aber Gründe vorliegen, die unter dem Gesichtspunkt der Erziehung von ganz besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zwecks über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (vgl. BGH NStZ 1997, 387, 388).
  • BGH, 26.07.2018 - 3 StR 189/18

    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch im Jugendstrafrecht (einheitliche Rechtsfolge; …

    Ein Absehen von der Einbeziehung erfordert Gründe, die unter dem Aspekt der Erziehung von besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zwecks über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteile vom 7. November 1988 - 1 StR 620/88, BGHSt 36, 37, 42 ff.; vom 31. Oktober 1995 - 5 StR 470/94, NStZ-RR 1996, 120 f.; Beschluss vom 8. April 1997 - 4 StR 31/97, BGHR JGG § 31 Abs. 3 Nichteinbeziehung 2; Urteil vom 9. August 2001 - 1 StR 211/01, NJW 2002, 73, 77; Beschlüsse vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04, StraFo 2004, 394; vom 1. Juni 2010 - 4 StR 208/10, StV 2011, 590).
  • BGH, 09.07.2004 - 2 StR 150/04

    Freiheitsberaubung und Raub (Spezialität; Konkurrenzen); einheitliche …

    Ein Absehen von der Einbeziehung erfordert Gründe, die unter dem Gesichtspunkt der Erziehung von ganz besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zwecks über die üblichen Strafzumessungspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (vgl. BGHSt 36, 37, 42 ff.; BGH StV 1996, 273; BGHR JGG § 31 Abs. 3 Nichteinbeziehung 2).
  • OLG Brandenburg, 16.09.2008 - 1 Ss 60/08

    Jugendstrafrecht: Verbot der reformatio in peius; Nichteinbeziehung früherer …

    Hierbei ist anerkannt, dass von der Einbeziehung der früheren Verurteilung aus Gründen der erzieherischen Zweckmäßigkeit dann abgesehen werden kann, wenn bei einer Einheitsstrafe wegen deren Höhe eine Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung nicht mehr zulässig wäre (§ 21 Abs. 1, 2 JGG), eine solche Aussetzung aus erzieherischen Gründen jedoch noch zu vertreten ist (vgl. BGH NStZ 1997, 387; BGH NStZ-RR 1996, 120).
  • LG Köln, 28.07.2020 - 117 KLs 4/20
    Ein Absehen von der Einbeziehung erfordert erzieherisch besonders gewichtige Gründe, die das Nebeneinander zweier oder mehrerer selbständiger Sanktionen geboten erscheinen lassen (BGH NStZ 1997, 387).
  • LG Landau/Pfalz, 30.09.2005 - 7336 Js 1371/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Bandenmäßige Begehung bei …

    Ein Absehen von der Einbeziehung erfordert Gründe, die unter dem Gesichtspunkt der Erziehung von ganz besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zwecks über die üblichen Strafzumessungspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (vgl. BGHSt 36, 37, 42 ff.; BGH StV 1996, 273; BGHR JGG § 31 Abs. 3 Nichteinbeziehung 2; BGH StraFo 2004, 394).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.08.1996 - 2 StR 337/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3482
BGH, 23.08.1996 - 2 StR 337/96 (https://dejure.org/1996,3482)
BGH, Entscheidung vom 23.08.1996 - 2 StR 337/96 (https://dejure.org/1996,3482)
BGH, Entscheidung vom 23. August 1996 - 2 StR 337/96 (https://dejure.org/1996,3482)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1998, 343
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.10.1990 - 5 StR 251/90

    Anordnung der Sicherungsverwahrung in Jugendstrafsachen - Jugendstrafe - …

    Auszug aus BGH, 23.08.1996 - 2 StR 337/96
    Eine einheitliche Jugendstrafe nach § 31 JGG erfüllt die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB jedoch nur, wenn sie erkennen läßt, daß der Täter wenigstens bei einer der ihr zugrundeliegenden Straftaten eine Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt hätte, sofern sie als Einzeltat gesondert abgeurteilt worden wäre (vgl. BGHSt 26, 152 ff.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 6 und 9).

    Ob das hier der Fall ist, läßt sich den Urteilsgründen nicht entnehmen, da das Landgericht diese Frage nicht erörtert und auch die Strafzumessungsgründe der früheren Verurteilungen zu Jugendstrafe nicht mitgeteilt hat, denen die Bewertung der ihnen zugrundeliegenden Einzeltaten durch das Jugendgericht in erster Linie zu entnehmen ist (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 6).

  • BGH, 27.05.1975 - 5 StR 115/75

    Voraussetzungen für die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei …

    Auszug aus BGH, 23.08.1996 - 2 StR 337/96
    Eine einheitliche Jugendstrafe nach § 31 JGG erfüllt die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB jedoch nur, wenn sie erkennen läßt, daß der Täter wenigstens bei einer der ihr zugrundeliegenden Straftaten eine Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt hätte, sofern sie als Einzeltat gesondert abgeurteilt worden wäre (vgl. BGHSt 26, 152 ff.;… BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 6 und 9).
  • BGH, 18.05.1972 - 4 StR 11/72

    Erfüllung der Voraussetzungen des § 42 e Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches …

    Auszug aus BGH, 23.08.1996 - 2 StR 337/96
    Der Senat kann hierüber aber nicht selbst entscheiden, weil die Anordnung der Maßregel nach § 66 Abs. 2 StGB im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters liegt (vgl. BGHSt 24, 345, 348;… BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 2).
  • BGH, 30.09.1987 - 2 StR 424/87

    Voraussetzugen der Anordnung von Sicherungsverwahrung - Kontrolle einer Prüfung …

    Auszug aus BGH, 23.08.1996 - 2 StR 337/96
    Der Senat kann hierüber aber nicht selbst entscheiden, weil die Anordnung der Maßregel nach § 66 Abs. 2 StGB im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters liegt (vgl. BGHSt 24, 345, 348; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 2).
  • BGH, 27.10.1993 - 2 StR 509/93

    Anforderungen an die Anordnung einer Sicherheitsverwahrung im Jugendstrafrecht

    Auszug aus BGH, 23.08.1996 - 2 StR 337/96
    Eine einheitliche Jugendstrafe nach § 31 JGG erfüllt die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB jedoch nur, wenn sie erkennen läßt, daß der Täter wenigstens bei einer der ihr zugrundeliegenden Straftaten eine Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt hätte, sofern sie als Einzeltat gesondert abgeurteilt worden wäre (vgl. BGHSt 26, 152 ff.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 6 und 9).
  • BGH, 24.11.2011 - 4 StR 331/11

    Anordnung der Sicherungsverwahrung nach der Verhängung von Jugendstrafe …

    Als Grundlage für die erforderlichen Feststellungen zu der Bewertung der Katalogtat im früheren Verfahren kommen in erster Linie die jugendgerichtlichen Strafzumessungserwägungen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. August 1996 - 2 StR 337/96, StV 1998, 343;… vom 29. Oktober 1990 - 5 StR 251/90, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 6), daneben aber auch die Höhe der Einheitsjugendstrafen in der Vorverurteilung und möglicherweise einbezogenen Urteilen sowie Zahl und Art der abgeurteilten Taten in Betracht (vgl. BGH, Urteile vom 14. Juli 1999 - 3 StR 209/99, NJW 1999, 3723, 3724; vom 13. Juni 1978 - 1 StR 167/78;… vom 27. Mai 1975 - 5 StR 115/75, aaO 155).
  • BGH, 14.07.1999 - 3 StR 209/99

    Voraussetzungen für Anordnung der Sicherungsverwahrung; tateinheitliche …

    Eine in einem früheren Verfahren ausgesprochene einheitliche Jugendstrafe nach § 31 JGG erfüllt die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB jedoch nur wenn zu erkennen ist, daß der Täter wenigstens bei einer der ihr zugrundeliegenden Straftaten eine Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt hätte, sofern sie als Einzeltat gesondert abgeurteilt worden wäre (BGHSt 26, 152, 154 f.;… BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 2, 6 und 9; BGH NStZ 1996, 331 f.; BGH StV 1988, 296 f.; BGH StV 1998, 343).
  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 28/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (andere Persönlichkeitsmängel neben der …

    Hierüber kann der Senat allerdings nicht selbst entscheiden, weil die Anordnung der Maßregel nach diesen Vorschriften im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters liegt (BGH, Beschluss vom 23. August 1996 - 2 StR 337/96;… Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 66 Rdn. 28 m.w.N.).
  • BGH, 23.08.2001 - 3 StR 261/01

    Sicherungsverwahrung; Einheitliche Jugendstrafe als Vorverurteilung; Darstellung

    Rn. 6 b) Soweit Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 2 oder Abs. 3 StGB in Betracht kommt, kann der Senat hierüber nicht selbst entscheiden, weil die Anordnung der Maßregel im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters liegt (vgl. zu § 66 Abs. 2 StGB: BGH StV 1998, 343).
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