Rechtsprechung
| BGH, 21.10.1997 - 1 StR 438/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Absehung von der Anrechnung der Untersuchungshaft - Gewährung einer Bewährung im Jugendstrafrecht - Vorrangiger Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht - Ahndungskombination/gespaltene Strafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 52a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1999, 34
- NStZ-RR 1998, 152
- StV 1998, 346
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.12.1993 - 1 StR 656/93
Untersuchungshaft: Anrechnung im Jugendstrafverfahren - Darlegungserfordernis bei …
Auszug aus BGH, 21.10.1997 - 1 StR 438/97
Auch ist die zusätzliche Verbüßung von mehr als zehn Monaten Untersuchungshaft neben der verhängten Strafe im Falle des Widerrufs der Strafaussetzung nicht in Einklang zu bringen mit den Darlegungen des Landgerichts zur Strafhöhe, wonach in der Gesamtschau aller Umstände und im Hinblick auf die Erziehungsbedürftigkeit und die Schwere der Schuld des Angeklagten eine Jugendstrafe von zwei Jahren als erforderlich, aber auch ausreichend erachtet wurde (vgl. BGHR JGG § 52 a Anrechnung 2).
- BGH, 23.02.1999 - 4 StR 49/99
Untersuchungshaft; Anrechnung; Wiederholungsgefahr
Das ist unzulässig, weil für den Fall, daß es wegen neuer Straftaten zum Widerruf der Bewährung kommen sollte, es Sache des neuen Tatrichters ist, einem dann möglicherweise entstehenden erhöhten Strafbedürfnis Rechnung zu tragen (vgl. zu § 52a JGG: BGH, Urteil vom 21. Oktober 1997 - 1 StR 438197 = NStZ-RR 1998, 152, Urteil vom 14. Dezember 1993 - 1 StR 656/93 = BGHR JGG § 52 a Anrechnung 2).". - KG, 15.02.2013 - 121 Ss 296/12
Erweiterte Begründungspflicht für Strafzumessung im Jugendstrafrecht; …
Stützt der Tatrichter bei einer Verurteilung zu einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe die Nichtanrechnung der Untersuchungshaft auf erzieherische Gründe, weil bei Anrechnung des erlittenen Freiheitsentzuges die verbleibende Dauer der Vollstreckung bei einem Widerruf der Strafaussetzung für dann etwa erforderliche erzieherische Maßnahmen zu gering sei, so muss dargelegt werden, warum trotz einer positiven Prognose dem im Jugendstrafrecht vorrangigen Erziehungsgedanken nur durch eine zu verbüßende Haftstrafe in der verhängten Höhe hinreichend Rechnung getragen werden kann (vgl. BGH, NStZ-RR 1998, 152;… BGHR JGG § 52a Anrechnung 2).
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Rechtsprechung
| LG Gera, 01.04.1998 - 511 Js 37789/97 - 4 Ns |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
JGG § 105 Abs. 1 Nr. 2
Papierfundstellen
- StV 1998, 346
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 25.11.2004 - 2 Ss 413/04
Jugendrecht; Jugendstrafe; jugendtümliche Verfehlung, Erwachsenenrecht
Jedoch kann es sich auch bei Taten, die vom äußeren Erscheinungsbild nicht erkennbar von jugendlicher Unreife geprägt sind, um Jugendverfehlungen handeln, wenn die Beweggründe der Tat und ihre Veranlassung den Antriebskräften der noch jugendtümlichen Entwicklung des Täters entspringen (BGH NStZ 1987, 366; LG Gera StV 1998, 346).Auch ein planmäßiges, überlegtes und zweckgerichtetes Vorgehen der Täter schließt daher das Vorliegen einer Jugendverfehlung nicht aus (BGH StV 1984, 377; LG Gera StV 1998, 346).
- AG Saalfeld, 24.02.2004 - 635 Js 25691/03
Vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit vorsätzlichem …
4 St 100/84|LG Berlin; 03.07.1984; 2 PNs 14/84">StV 1984, 520; LG Gera, StV 1998, 346). - AG Saalfeld, 13.01.2004 - 675 Js 28331/03 Daß die hier in Rede stehende Straftat von Tätern aller Altersklassen begangen wird, schließt die Annahme einer Jugendverfehlung ebenfalls nicht aus (vgl. BayObLG, StV 1984, 520; LG Gera, StV 1998, 346).
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