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Rechtsprechung
   BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,46
BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98 (https://dejure.org/1998,46)
BGH, Entscheidung vom 29.07.1998 - 1 StR 94/98 (https://dejure.org/1998,46)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98 (https://dejure.org/1998,46)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 265 Abs. 1, 4 StPO; § 273 Abs. 1 StPO; § 261 StPO; § 200 StPO; Art. 103 Abs. 2 GG
    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches Gehör; Informationsfunktion der Anklageschrift; Heilung); Beweiswürdigung bezüglich der Aussage des einzigen Belastungszeugen (Glaubwürdigkeit); Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift

  • DFR

    Hinweis bei Ungenauigkeit der Anklage

  • Judicialis

    StPO § 200; ; StPO § 265 Abs. 1, 4; ; StPO § 273 Abs. 1; ; StPO § 261

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der genaueren Beschreibung des Tatablaufs; Widerlegung der Aussage des einzigen Belastungszeugen

  • opinioiuris.de

    Hinweis bei Ungenauigkeit der Anklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 200, § 265, § 273, § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 153
  • NJW 1998, 3788
  • NStZ 1999, 43 (Ls.)
  • NJ 1998, 605
  • StV 1998, 580
 
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Wird zitiert von ... (228)Zitiert selbst (19)

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in …

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98
    a) Bei einer - durch die Natur der Sache bedingt - im Tatsächlichen ungenauen Fassung der Anklageschrift ist das Gericht verpflichtet, dem Angeklagten rechtliches Gehör zu gewähren, sobald sich die Möglichkeit der genaueren Beschreibung des Tatablaufs ergibt (im Anschluß an BGHSt 40, 44, 48).

    Die Anklageschrift erfüllt in solchen Fällen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs deshalb bereits dann ihre Umgrenzungsfunktion, wenn sie den Verfahrensgegenstand durch den zeitlichen Rahmen der Tatserie, die Nennung der Höchstzahl der nach dem Anklagevorwurf innerhalb dieses Rahmens begangenen Taten, das Tatopfer und die wesentlichen Grundzüge des Tatgeschehens bezeichnet (rechtsgrundsätzlich BGHSt 40, 44, 45 ff.; nachfolgend BGH NJW 1996, 206; NStZ 1996, 295; 1996, 383; 1997, 145; 1997, 280;… BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 13, 14).

    Sie verpflichten das Tatgericht allerdings dann, wenn sich im Verfahren wegen einer Serie nicht näher individualisierter Einzeltaten nachträglich die Möglichkeit einer weitergehenden Präzisierung der Umschreibung dieser Einzeltaten ergibt, dazu dem Angeklagten rechtliches Gehör zu gewähren (BGHSt 40, 44, 48; BGH NJW 1996, 206).

  • BGH, 23.08.1995 - 3 StR 163/95

    Information des Angeklagten - Einzelheiten der Anklage - Tochter des Angeklagten …

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98
    Die Anklageschrift erfüllt in solchen Fällen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs deshalb bereits dann ihre Umgrenzungsfunktion, wenn sie den Verfahrensgegenstand durch den zeitlichen Rahmen der Tatserie, die Nennung der Höchstzahl der nach dem Anklagevorwurf innerhalb dieses Rahmens begangenen Taten, das Tatopfer und die wesentlichen Grundzüge des Tatgeschehens bezeichnet (rechtsgrundsätzlich BGHSt 40, 44, 45 ff.; nachfolgend BGH NJW 1996, 206; NStZ 1996, 295; 1996, 383; 1997, 145; 1997, 280;… BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 13, 14).

    Sie verpflichten das Tatgericht allerdings dann, wenn sich im Verfahren wegen einer Serie nicht näher individualisierter Einzeltaten nachträglich die Möglichkeit einer weitergehenden Präzisierung der Umschreibung dieser Einzeltaten ergibt, dazu dem Angeklagten rechtliches Gehör zu gewähren (BGHSt 40, 44, 48; BGH NJW 1996, 206).

    Rn. 15 Dies gilt besonders, wenn der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung seine Vorwürfe ganz (BGH, Beschl. vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 591/97) oder teilweise nicht mehr aufrechterhält, der anfänglichen Schilderung weiterer Taten nicht gefolgt wird (vgl. BGH NStZ 1996, 294; NJW 1996, 206; Beschl. vom 1. April 1998 - 3 StR 22/98) oder sich sogar die Unwahrheit eines Aussageteils herausstellt.

  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97

    Gesamtwürdigung von Indizien bei divergierenden Aussagen bei Sexualdelikten - …

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98
    Eine lückenlose Gesamtwürdigung der Indizien ist dann von besonderer Bedeutung (…vgl. BGHR StPO § 261 Indizien 1, 2; StV 1996, 582; 1997, 513; NStZ-RR 1998, 16).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (…BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13; § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 8; BGH StV 1995, 6, 7; 1997, 513; Beschl. vom 5. November 1997 - 3 StR 558/97).

  • BGH, 01.04.1998 - 3 StR 22/98

    Verfahrenseinstellung wegen des Verfahrenshindernisses unwirksamer Anklage - …

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98
    Nur wenn das Geschehen der jeweiligen Einzeltat nicht mehr durch Beschreibung der Umstände seines Ablaufs näher konkretisiert werden kann, besitzt die Bezeichnung der Tatzeit der Einzelhandlung oder des Zeitraums der Tatserie für die Festlegung des Verfahrensgegenstandes solche Bedeutung, daß sie einen unverzichtbaren Rahmen für die Umgrenzung des Verfahrensgegenstandes bildet (BGH, Beschl. vom 1. April 1998 - 3 StR 22/98).

    Rn. 15 Dies gilt besonders, wenn der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung seine Vorwürfe ganz (BGH, Beschl. vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 591/97) oder teilweise nicht mehr aufrechterhält, der anfänglichen Schilderung weiterer Taten nicht gefolgt wird (vgl. BGH NStZ 1996, 294; NJW 1996, 206; Beschl. vom 1. April 1998 - 3 StR 22/98) oder sich sogar die Unwahrheit eines Aussageteils herausstellt.

  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94

    Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98
    Die Anklageschrift erfüllt in solchen Fällen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs deshalb bereits dann ihre Umgrenzungsfunktion, wenn sie den Verfahrensgegenstand durch den zeitlichen Rahmen der Tatserie, die Nennung der Höchstzahl der nach dem Anklagevorwurf innerhalb dieses Rahmens begangenen Taten, das Tatopfer und die wesentlichen Grundzüge des Tatgeschehens bezeichnet (rechtsgrundsätzlich BGHSt 40, 44, 45 ff.; nachfolgend BGH NJW 1996, 206; NStZ 1996, 295; 1996, 383; 1997, 145; 1997, 280; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 13, 14).
  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür …

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13; § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 8; BGH StV 1995, 6, 7; 1997, 513; Beschl. vom 5. November 1997 - 3 StR 558/97).
  • BGH, 17.12.1997 - 2 StR 591/97

    Sexueller Missbrauch eines Kindes - Einlassung zur Sache

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98
    Rn. 15 Dies gilt besonders, wenn der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung seine Vorwürfe ganz (BGH, Beschl. vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 591/97) oder teilweise nicht mehr aufrechterhält, der anfänglichen Schilderung weiterer Taten nicht gefolgt wird (vgl. BGH NStZ 1996, 294; NJW 1996, 206; Beschl. vom 1. April 1998 - 3 StR 22/98) oder sich sogar die Unwahrheit eines Aussageteils herausstellt.
  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95

    Wirksame Anklageschrift - Wirksamer Eröffnungsbeschluß - Konkretisierung der …

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98
    Die Anklageschrift erfüllt in solchen Fällen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs deshalb bereits dann ihre Umgrenzungsfunktion, wenn sie den Verfahrensgegenstand durch den zeitlichen Rahmen der Tatserie, die Nennung der Höchstzahl der nach dem Anklagevorwurf innerhalb dieses Rahmens begangenen Taten, das Tatopfer und die wesentlichen Grundzüge des Tatgeschehens bezeichnet (rechtsgrundsätzlich BGHSt 40, 44, 45 ff.; nachfolgend BGH NJW 1996, 206; NStZ 1996, 295; 1996, 383; 1997, 145; 1997, 280;… BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 13, 14).
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13; § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 8; BGH StV 1995, 6, 7; 1997, 513; Beschl. vom 5. November 1997 - 3 StR 558/97).
  • BGH, 15.12.1995 - 2 StR 501/95

    Anklage - Anforderungen an Anklageschrift - Konkrete Lebenssachverhalte - …

    Auszug aus BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98
    Rn. 15 Dies gilt besonders, wenn der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung seine Vorwürfe ganz (BGH, Beschl. vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 591/97) oder teilweise nicht mehr aufrechterhält, der anfänglichen Schilderung weiterer Taten nicht gefolgt wird (vgl. BGH NStZ 1996, 294; NJW 1996, 206; Beschl. vom 1. April 1998 - 3 StR 22/98) oder sich sogar die Unwahrheit eines Aussageteils herausstellt.
  • BGH, 05.11.1997 - 3 StR 558/97

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Sachrüge der unzureichenden Beweiswürdigung

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 691/95

    Ungenau gefaßte Anklage - Gericht - Hinweispflicht - Konkret bestimmte Taten

  • BGH, 10.08.1994 - 4 StR 274/94

    Ungenügende Angabe nachvollziehbarer Urteilsgründe - Unterlassene Erörterung …

  • BGH, 21.03.1995 - 1 StR 789/94

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Individualisierung der Tat - Abgrenzung der …

  • BGH, 05.10.1995 - 4 StR 330/95

    Tatrichter - Beweisanzeichen - Aussage gegen Aussage - Getrennte Prüfung der …

  • BGH, 08.04.1987 - 2 StR 134/87

    Beurteilung der Unfreiwilligkeit des Geschlechtsverkehrs - Beurteilung der …

  • BGH, 16.10.1996 - 2 StR 204/96

    Hinreichende Beschreibung eines Tatvorwurfs als gesetzliche Anforderung an eine …

  • BGH, 03.07.1986 - 2 StR 98/86

    Beweiswürdigung - Zeugenaussage - Indizien - Gesamtbetrachtung

  • BGH, 20.09.1996 - 2 StR 289/96

    Bestimmtheit der Anklage - Überschreitung der Begrenzung des …

  • LG Traunstein, 19.03.2024 - 2 KLs 402 Js 40276/22

    Neun Jahre Haft wegen Mordes an Studentin Hanna

    Die Kammer war sich bewusst, dass die Urteilsgründe alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, berücksichtigen muss und diese in die Beweiswürdigung einbezogen werden (BGH, Urteil vom 29.07.1998 - 1 StR 94/98) und erkennen lassen müssen, auf welchen tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlagen die Beweiswürdigung beruht (BGH, Beschluss vom 08.11.1996 - 2 StR 534/96).
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Weitergehende zum Schutz des Angeklagten aufgestellte besonders strikte Anforderungen an die Begründung der Beweiswürdigung in der Situation "Aussage gegen Aussage" (BGHSt 44, 153, 158 f.; 44, 256, 257) gelten zwar - wie die Revision des Angeklagten M zutreffend hervorgehoben hat - grundsätzlich unmittelbar nur in Verurteilungsfällen.
  • OLG Hamburg, 24.10.2014 - 1 Ws 110/14

    Strafverfahren: Versagung des Akteneinsichtsrechts des Verletzten wegen …

    Die Urteilsgründe müssen dieses Bewusstsein und beweiswürdigende Vorgehen in intersubjektiv-vermittelbarer Weise erkennen lassen (vgl. nur BGH, Urteil vom 29. Juli 1999 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f.;… ferner Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 261 Rn. 11a m.w.N.).
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