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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 24.02.1999

Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.03.1998 - 3 ARs 3/98 (Ausl)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,15702
OLG Celle, 25.03.1998 - 3 ARs 3/98 (Ausl) (https://dejure.org/1998,15702)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.03.1998 - 3 ARs 3/98 (Ausl) (https://dejure.org/1998,15702)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. März 1998 - 3 ARs 3/98 (Ausl) (https://dejure.org/1998,15702)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 287
  • StV 1999, 264
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 19.01.2006 - 4 AuslA 34/05

    Auslieferung; Unzulässigkeit, mangelnde Transportfähigkeit

    Aufgrund der zwischenzeitlich vorliegenden Erkenntnisse aus dem amtsärztlichen Gutachten der Stadt Bochum vom 3. Januar 2006 spricht eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines Auslieferungshindernisses (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2004, 218; OLG Celle StV 1999, 264 f.; OLG Düsseldorf StraFo 2005, 35).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - 4 Ausl (A) 308/02

    Metin Kaplan

    Rn. 31 3. Hinsichtlich weiterer, unter Umständen in Betracht kommender Auslieferungshindernisse ist zu berücksichtigen, dass die Anordnung von Auslieferungshaft nur dann ausscheidet, wenn die Auslieferung "von vornherein" unzulässig erscheint (§ 15 Abs. 2 IRG), wenn also nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand die überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Unzulässigkeit der Auslieferung spricht (vgl. OLG Celle StV 99, 264, 265).

    Zwar ist Art. 11 EuAlÜbk im Zulässigkeitsverfahren auch dann zu prüfen, wenn das dem Verfolgten zur Last gelegte prozessuale Tatgeschehen bei einer vom Haftbefehl abweichenden rechtlichen Wertung die Verhängung der Todesstrafe grundsätzlich zulassen würde (OLG Celle StV 99, 264, 265;… Schomburg, aaO, § 8 IRG Rn. 17 und Art. 14 EuAlÜbk Rn. 11); im vorliegenden Fall käme diesbezüglich die Anwendung des Art. 146 Abs. 1 türk.

  • OLG Düsseldorf, 16.08.2004 - 4 Ausl (A) 56/03

    Aufhebung eines Auslieferungshaftbefehls aus gesundheitlichen Gründen bei …

    Dies ist der Fall, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines Auslieferungshindernisses spricht (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2004, 218 m.w.N., OLG Celle, StV 1999, 264, 265).
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   OLG Frankfurt, 24.02.1999 - 2 Ausl I 17/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11931
OLG Frankfurt, 24.02.1999 - 2 Ausl I 17/95 (https://dejure.org/1999,11931)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.02.1999 - 2 Ausl I 17/95 (https://dejure.org/1999,11931)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Februar 1999 - 2 Ausl I 17/95 (https://dejure.org/1999,11931)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1999, 264
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 16.01.2008 - 2 AuslA 152/07

    Anordnung von Auslieferungshaft: Anhängigkeit eines Strafverfahrens als …

    Einer Auslieferung des Verfolgten nach L1 steht vorliegend nicht entgegen, dass - gegebenenfalls auch noch zum jetzigen Zeitpunkt - die in L1 herrschenden allgemeinen Haftbedingungen nicht den völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandards für die Behandlung von Gefangenen entsprechen (vgl. OLG Frankfurt StV 1999, 264).
  • OLG Köln, 22.08.2008 - AuslA 4/07

    Unzulässigkeit der Auslieferung wegen drohender politischer Verfolgung im …

    Ein Auslieferungshindernis kann bestehen, wenn damit gerechnet werden muss, dass die Verfolgte nach einer Auslieferung einem Strafverfahren unterzogen werden wird, das rechtsstaatlichen Mindeststandards nicht genügt, bzw. einer unmenschlichen Behandlung im Rahmen des Vollzugs der Untersuchungshaft wie auch (bei etwaiger Verurteilung) späterer Strafvollstreckung ausgesetzt sein wird (vgl. OLG Frankfurt, B. v. 24.02.1999 - 2 Ausl I 17/95, StV 1999, 264;… Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Auflage 2006, § 73 IRG Rz. 67 ff.).
  • OLG Köln, 21.06.2010 - AuslA 106/08

    Zulässigkeit der Auslieferung eines 68 Jahre alten Verfolgten zur Vollstreckung …

    Die zuständigen Organe der Bundesrepublik sind deshalb gehindert, an der Auslieferung eines Verfolgten mitzuwirken, wenn damit gerechnet werden muss, dass der Verfolgte nach einer Auslieferung einer unmenschlichen Behandlung ausgesetzt sein wird (BVerfG, 2 BvR 685/03, vom 24.6.2003; StV im Rahmen der Strafvollstreckung 2004, 440; OLG Köln NStZ-RR 2009, 141; OLG Frankfurt, B. v. 24.02.1999 - 2 Ausl I 17/95, StV 1999, 264;… Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Auflage 2006, § 73 IRG Rz. 67 ff).
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