Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Zweiter Teil - Auslieferung an das Ausland (§§ 2 - 42) |
Zitiervorschläge
§ 8 Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (https://dejure.org/gesetze/IRG/8.html)
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§ 2Grundsatz
§ 3Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung
§ 4Akzessorische Auslieferung
§ 5Gegenseitigkeit
§ 6Politische Straftaten, politische Verfolgung
§ 7Militärische Straftaten
§ 8Todesstrafe
§ 9Konkurrierende Gerichtsbarkeit
§ 9aAuslieferung und Verfahren vor internationalen Strafgerichtshöfen
§ 10Auslieferungs-
unterlagen § 11Spezialität § 12Bewilligung der Auslieferung § 13Sachliche Zuständigkeit § 14Örtliche Zuständigkeit § 15Auslieferungshaft § 16Vorläufige Auslieferungshaft § 17Auslieferungs-
haftbefehl § 18Fahndungsmaßnahmen § 19Vorläufige Festnahme § 20Bekanntgabe § 21Verfahren nach Ergreifung auf Grund eines Auslieferungs-
haftbefehls § 22Verfahren nach vorläufiger Festnahme § 23Entscheidung über Einwendungen des Verfolgten § 24Aufhebung des Auslieferungs-
haftbefehls § 25Aussetzung des Vollzugs des Auslieferungs-
haftbefehls § 26Haftprüfung § 27Vollzug der Haft § 28Vernehmung des Verfolgten § 29Antrag auf Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung § 30Vorbereitung der Entscheidung § 31Durchführung der mündlichen Verhandlung § 32Entscheidung über die Zulässigkeit § 33Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit § 34Haft zur Durchführung der Auslieferung § 35Erweiterung der Auslieferungs-
bewilligung § 36Weiterlieferung § 37Vorübergehende Auslieferung § 38Herausgabe von Gegenständen im Auslieferungs-
verfahren § 39Beschlagnahme und Durchsuchung § 40Rechtsbeistand § 41Vereinfachte Auslieferung § 42Anrufung des Bundesgerichtshofes
unterlagen § 11Spezialität § 12Bewilligung der Auslieferung § 13Sachliche Zuständigkeit § 14Örtliche Zuständigkeit § 15Auslieferungshaft § 16Vorläufige Auslieferungshaft § 17Auslieferungs-
haftbefehl § 18Fahndungsmaßnahmen § 19Vorläufige Festnahme § 20Bekanntgabe § 21Verfahren nach Ergreifung auf Grund eines Auslieferungs-
haftbefehls § 22Verfahren nach vorläufiger Festnahme § 23Entscheidung über Einwendungen des Verfolgten § 24Aufhebung des Auslieferungs-
haftbefehls § 25Aussetzung des Vollzugs des Auslieferungs-
haftbefehls § 26Haftprüfung § 27Vollzug der Haft § 28Vernehmung des Verfolgten § 29Antrag auf Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung § 30Vorbereitung der Entscheidung § 31Durchführung der mündlichen Verhandlung § 32Entscheidung über die Zulässigkeit § 33Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit § 34Haft zur Durchführung der Auslieferung § 35Erweiterung der Auslieferungs-
bewilligung § 36Weiterlieferung § 37Vorübergehende Auslieferung § 38Herausgabe von Gegenständen im Auslieferungs-
verfahren § 39Beschlagnahme und Durchsuchung § 40Rechtsbeistand § 41Vereinfachte Auslieferung § 42Anrufung des Bundesgerichtshofes
Rechtsprechung zu § 8 IRG
61 Entscheidungen zu § 8 IRG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 21.03.2018 - 2 BvR 108/18
Auslieferung an Weißrussland zum Zwecke der Strafverfolgung (weißrussischer ...
- BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 2028/08
Wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde, mit ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Dresden, 25.08.2008 - Ausl 108/07
Straf- und Bußgeldsachen
- OLG Dresden, 25.08.2008 - Ausl 108/07
- OLG Hamm, 12.11.2019 - 2 Ws 146/19
Keine Anwendung des § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB bei zu prüfender Auslieferung
- BVerwG, 19.09.2017 - 1 VR 8.17
Keine Aussetzung der Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern
- OLG München, 05.06.2019 - 1 AR 403/18
Keine drohende Todesstrafe - Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika
- KG, 05.01.2017 - (2A) 3 StE 6/16
Geheimdienstliche Agententätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland bei ...
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 2386/08
Auslieferung eines mutmaßlichen Straftäters an Republik Belarus - Keine ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Dresden, 29.09.2008 - Ausl 33/08
Weißrussland
- OLG Dresden, 29.09.2008 - Ausl 33/08
- OLG Brandenburg, 20.09.2021 - 1 AR 21/21
Querverweise
Auf § 8 IRG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
- Durchlieferung
- § 43 (Zulässigkeit der Durchlieferung)