Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Zweiter Teil - Auslieferung an das Ausland (§§ 2 - 42) |
(1) Im Zusammenhang mit einer Auslieferung können an den ersuchenden Staat ohne besonderes Ersuchen Gegenstände herausgegeben werden,
(2) Die Herausgabe ist nur zulässig, wenn gewährleistet ist, daß Rechte Dritter unberührt bleiben und unter Vorbehalt herausgegebene Gegenstände auf Verlangen unverzüglich zurückgegeben werden.
(3) Unter den Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 können Gegenstände auch dann herausgegeben werden, wenn die bewilligte Auslieferung aus tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden kann.
(4) 1Über die Zulässigkeit der Herausgabe entscheidet auf Einwendungen des Verfolgten, auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht oder auf Antrag desjenigen, der geltend macht, er würde durch die Herausgabe in seinen Rechten verletzt werden, das Oberlandesgericht. 2Erklärt das Oberlandesgericht die Herausgabe für zulässig, so kann es demjenigen, der seine Entscheidung beantragt hat, die der Staatskasse erwachsenen Kosten auferlegen. 3Die Herausgabe darf nicht bewilligt werden, wenn das Oberlandesgericht sie für unzulässig erklärt hat.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.04.2017
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.07.2017 | Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung | 13.04.2017 |
Rechtsprechung zu § 38 IRG
9 Entscheidungen zu § 38 IRG in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 04.01.2016 - 1 AK 64/15
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Zum selben Verfahren:
- OLG Karlsruhe, 09.10.2015 - 1 AK 64/15
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Herausgabe einer Doping-Probe im Wege der Rechtshilfe
- BGH, 25.04.1985 - 4 ARs 1/85
Begriff der Herausgabe von Gegenständen; Verletzung dinglicher Rechte an dem ...
- OLG Köln, 20.04.2006 - Ausl 27/03
Erledigung eines auf Herausgabe von Unterlagen gerichteten ausländischen ...
- OLG Schleswig, 15.09.2009 - 1 Ausl (A) 23/09
"Sinngemäße Umstellung des Sachverhalts" als Grundlage für eine Auslieferung
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Berechtigtes Interesse; Rechtshilfe; Wiederholungsgefahr; ...
- OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 4 Ausl 297/01
Berechtigtes Interesse; Rechtshilfe; Wiederholungsgefahr; ...
Querverweise
Auf § 38 IRG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
- Sonstige Rechtshilfe
- § 61 (Gerichtliche Entscheidung)