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| OLG Frankfurt, 09.07.1998 - 1 Ss 183/98 |
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
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Papierfundstellen
- StV 1999, 32
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Jena, 20.05.2005 - 1 Ss 252/04
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Insoweit wird auf die Entscheidungen des BGH in NStZ 1996, 543 und des OLG Frankfurt in StV 1999, 32 verwiesen. - OLG Hamm, 07.10.2002 - 2 Ss 795/02
Beitragsvorenthaltung, erforderlicher Umfang der tatsächlichen Feststellungen, …
Demgemäss kann es bei tatsächlicher Unmöglichkeit des Arbeitgebers mangels Zahlungsfähigkeit zum maßgeblichen Zeitpunkt an einer Tatbestandsverwirklichung fehlen ( vgl. auch BGH zuletzt in NStZ 2002, 547 ff m.w.N.; OLG Frankfurt StV 1999, 32; der Senat im Beschluss vom 6. Mai 2002 - 2 Ss 318/2002; nunmehr auch OLG Celle, NJW 2001, 2985 f., das insoweit seine bisherige Rspr. aufgibt ( s. NStZ 1998, 562 f. ); ebenso 4. Strafsenats des OLG Hamm im Beschluss vom 19. Oktober 1999 in 4 Ss 945/99 ). - OLG Köln, 15.08.2000 - Ss 333/00 Die tatsächliche Möglichkeit zur Erfüllung der dem Arbeitgeber obliegenden Pflicht zur Abführung ist tatbestandliche Voraussetzung des Vorenthaltens (BGH wistra 1997, 64 = NJW 1997, 133; OLG Celle NJW-RR 1996, 481 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1448; OLG Frankfurt StV 1999, 32, 33; vgl. dazu a. OLG Hamm GmbHR 1999, 1030 m. Anm. Wegner NStZ 2000, 261 f.; Achenbach NStZ 1999, 552;… Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 266 a Rdnr. 12; a.A. ).
- OLG Hamm, 17.10.2002 - 3 Ss 744/02
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen; erforderlicher Umfang der …
Die bloße Mitteilung des geschuldeten Sozialversicherungsbeitrags ist nicht ausreichend (BGH NStZ 1996, 543; NJW 2002, 2480; OLG Frankfurt StV 1999, 32). - OLG Hamm, 06.05.2002 - 2 Ss 318/02
Beitragsvorenthaltung, Umfang der Feststellungen, Zahlungsfähigkeit
Demgemäß kann es bei tatsächlicher Unmöglichkeit des Arbeitgebers mangels Zahlungsfähigkeit zum maßgeblichen Zeitpunkt an einer Tatbestandsverwirklichung fehlen ( vgl. auch BGH NJW 1997, 133; BGH NJW 1998, 1306; BGHZ 134, 304; BGHZ 144, 311; OLG Frankfurt StV 1999, 32; vgl. dazu aber auch OLG Celle, NStZ 1998, 303; Beschluss des 4. Strafsenats des OLG Hamm vom 19. Oktober 1999 in 4 Ss 945/99 ). - OLG Frankfurt, 07.01.2003 - 3 Ss 383/02
Erforderlichkeit der Mitteilung der Höhe des Beitragssatzes im Urteil bei …
"Nach ständiger Rechtsprechung bedarf es zur Feststellung der Beitragsvorenthaltung regelmäßig der Angaben über die Anzahl der Beschäftigten, deren Beschäftigungszeiten, das zu zahlende Arbeitsentgelt und die Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen X, um eine revisionsrechtliche Überprüfung zu ermöglichen (BGH NStZ 1996, 543; StV 1994, 426; StV 1993, 364; OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 20.09.1994 - 4 Ss 224/94 - Beschluss vom 01.11.1994 - 2 Ss 264/94 - Beschluss vom 31.10.1995 - 2 Ss 273/95 - Beschluss vom 09.07.1998 - 1 Ss 183/98 -), und zwar gesondert für die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte (BGH StV 1993, 364).
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