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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.09.1997 - Ss 503/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5836
OLG Köln, 26.09.1997 - Ss 503/97 (https://dejure.org/1997,5836)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.09.1997 - Ss 503/97 (https://dejure.org/1997,5836)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. September 1997 - Ss 503/97 (https://dejure.org/1997,5836)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen einer unterlassenen Vereidigung des als Zeugen vernommenen Bewährungshelfers des Angeklagten für den Strafausspruch eines angefochtenen Urteils; Voraussetzungen für die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1999, 8
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 28.03.1984 - 3 Ss 68/84
    Auszug aus OLG Köln, 26.09.1997 - Ss 503/97
    Auch bei einem Wiederholungstäter darf die "Unerläßlichkeit" nicht schematisch bejaht werden (…vgl. OLG Köln GA 1980, 267; StV 1984, 378; SenE vom 07.03.1995 - Ss 45/95 -).

    Selbst bei Fällen wiederholter Rückfälligkeit einschlägiger Art sind, wenn auch in geringerem Umfang, Darlegungen zur Unverzichtbarkeit der Freiheitsstrafe als "ultima ratio" erforderlich (vgl. auch OLG Köln, 3. Strafsenat, StV 1984, 378).

  • OLG Köln, 19.04.1988 - Ss 166/88
    Auszug aus OLG Köln, 26.09.1997 - Ss 503/97
    Eine informatorische Befragung ohne Vereidigung sieht die Strafprozeßordnung nicht vor (vgl. SenE StV 1988, 289;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Auflage, § 59 Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Jena, 17.12.2003 - 1 Ss 318/03

    Strafverfahren, Strafzumessung, kurzzeitige Freiheitsstrafe, Urteilsgründe

    Hinzu kommt, dass selbst bei Wiederholungstätern sich die Unerlässlichkeit einer Freiheitsstrafe nicht schematisch bejahen lässt (OLG Schleswig NJW 1982, 116; OLG Köln StV 1984, 378 ff. und StV 1999, 8).
  • OLG Frankfurt, 18.02.2019 - 3 Ss 324/18

    Eingeschränkte Überprüfung der Strafzumessung durch das Revisionsgericht (hier: …

    Auch bei einem Wiederholungstäter darf die Unerlässlichkeit der Verhängung einer kurzen Freiheitstrafe nicht schematisch angenommen werden, selbst bei einschlägigen Vorstrafen ist immer das "ultima ratio-Prinzip" zu beachten (OLG Köln, Beschluss vom 26.09.1997 - 1 Ss 503/97, StV 1998, 8).
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