Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 06.03.2001 - 2 Ss 76/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 338 Nr 5 StPO, § 418 Abs 4 StPO, § 419 Abs 2 StPO
Beschleunigtes Verfahren in Strafsachen: Notwendigkeit nachträglicher Verteidigerbestellung und der Wiederholung der wesentlichen Teile der Hauptverhandlung - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 418; StPO § 419 Abs. 2
Grenzen des beschleunigten Verfahrens bei Straferwartung von mindestens sechs Monaten; Verteidigerbestellung und Wiederholung der Hauptverhandlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Grenzen des beschleunigten Verfahrens bei Straferwartung von mindestens sechs Monaten; Verteidigerbestellung und Wiederholung der Hauptverhandlung
Verfahrensgang
- AG Dieburg, 12.12.2000 - 3 Js 47103/00
- OLG Frankfurt, 06.03.2001 - 2 Ss 76/01
Papierfundstellen
- StV 2001, 342 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- OLG Karlsruhe, 25.03.1999 - 3 Ss 244/98
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2001 - 2 Ss 76/01
Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte das Amtsgericht entweder die Entscheidung im beschleunigten Verfahren ablehnen (§ 419 Abs. 2 StPO) oder nachträglich einen Verteidiger bestellen und in dessen Anwesenheit die wesentlichen Teile der Hauptverhandlung wiederholen müssen (OLG Frankfurt/M. -2 Ss 342/99; Bay ObLG NStZ 1998, 372; OLG Karlsruhe NJW 1999, 3061). - KG, 24.01.2000 - 3 Ws (B) 678/99
Wegfall der Bestimmung über das Wirksamwerden des Fahrverbots nach § 25 Abs. 2a …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2001 - 2 Ss 76/01
Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte das Amtsgericht entweder die Entscheidung im beschleunigten Verfahren ablehnen (§ 419 Abs. 2 StPO) oder nachträglich einen Verteidiger bestellen und in dessen Anwesenheit die wesentlichen Teile der Hauptverhandlung wiederholen müssen (OLG Frankfurt/M. -2 Ss 342/99; Bay ObLG NStZ 1998, 372; OLG Karlsruhe NJW 1999, 3061). - BayObLG, 12.02.1998 - 3St RR 7/98
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.03.2001 - 2 Ss 76/01
Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte das Amtsgericht entweder die Entscheidung im beschleunigten Verfahren ablehnen (§ 419 Abs. 2 StPO) oder nachträglich einen Verteidiger bestellen und in dessen Anwesenheit die wesentlichen Teile der Hauptverhandlung wiederholen müssen (OLG Frankfurt/M. -2 Ss 342/99; Bay ObLG NStZ 1998, 372; OLG Karlsruhe NJW 1999, 3061).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 06.06.2000 - Ss 217/00 (B) - 96 B |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2001, 342
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 15.09.1987 - Ss 450/87
Beweisaufnahme; Vereinfachte Art der Beweisaufnanme; Schweigen
Auszug aus OLG Köln, 06.06.2000 - Ss 217/00
Die Zustimmung kann grundsätzlich auch stillschwiegend erklärt werden (OLG Köln - Ss 450/87 - in NStZ 1988, 31 f. m. w. N.).
- OLG Koblenz, 07.05.2014 - 2 SsBs 22/14
Zur Annahme von Vorsatz bei einer qualifizierten Geschwindigkeitsüberschreitung …
Das Gesetz macht diese vereinfachte Art der Beweisaufnahme gemäß § 77a Abs. 4 Satz 1 OWiG nur dann von der Zustimmung anderer Verfahrensbeteiligter abhängig, wenn diese - was hier nicht der Fall war - in der Hauptverhandlung anwesend sind (§ 77a Abs. 4 Satz 1 OWiG; vgl. OLG Koblenz 2 SsRs 116/13 v. 24.01.2014; OLG Köln Ss 217/00 B v. 6.6.2000 - StV 2001, 342, zit. n. juris Rn. 6).
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