Rechtsprechung
| BGH, 13.12.2000 - 2 StR 155/00 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB
Abgrenzung Mittäterschaft und Beihilfe - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Strafausspruch - Beschränkung des Rechtsmittels - Mittäterschaftliche räuberische Erpressung - Darlegung der Mittäterschaft - Tatbeitrag - Tatausführung - Strafzumessung - Schuldstrafrecht - Gehilfe - Aufhebung des Schuldspruchs - Aufhebung des Gesamtstrafausspruchs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 25 Abs. 2, § 27
Mittäterschaft oder Beihilfe bei bloßen Fahrdiensten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2001, 462
Wird zitiert von ...
- BGH, 06.06.2024 - 2 StR 64/24
Beteiligung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Denn den Feststellungen ist nicht zu entnehmen, dass dem Angeklagten bekannt war, dass sich seine Gehilfenakte auf die Förderung des Verkaufs einer nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln bezogen (vgl. zum Vorsatzerfordernis BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2000 - 2 StR 155/00, juris Rn. 5;… Patzak, in Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29a Rn. 122; vgl. auch allgemein zum doppelten Gehilfenvorsatz BGH…, Beschluss vom 15. März 2022 - 2 StR 302/21, juris Rn. 11).
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Rechtsprechung
| BGH, 28.02.2001 - 3 StR 483/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 31 Nr. 1 BtMG
Strafmilderung nach § 31 Nr. 1 BtMG (Aufklärungserfolg) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; BtMG § 31; ; BtMG § 31 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Betäubungsmittel - Einfuhr - Handeltreiben - Einziehung des PKWs - Strafmilderung
- rechtsportal.de
BtMG § 31 Nr. 1
Aufklärungserfolg bei Sicherung bereits vorhandener Kenntnisse - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2001, 462
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 09.08.2000 - 3 StR 133/00
Strafmilderung bei Betäubungsmitteldelikten (speziell Merkmal des …
Auszug aus BGH, 28.02.2001 - 3 StR 483/00
Vielmehr schafft in der Regel auch derjenige, der Angaben zu Hintermännern, Auftraggebern oder Abnehmern macht, die bereits vorhandenes Wissen der Strafverfolgungsbehörden bestätigen, eine sicherere Grundlage für den Nachweis der von diesen Personen begangenen Taten und verbessert damit die Möglichkeit der Strafverfolgung (vgl. BGH StV 1991, 66, 67;… BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18, 19, 25; Senatsurteil vom 9. August 2000 - 3 StR 133/00). - BGH, 13.09.1990 - 4 StR 253/90
Betäubungsmittel - Wesentlicher Aufkärungsbeitrag - Erkenntnisse der …
Auszug aus BGH, 28.02.2001 - 3 StR 483/00
Vielmehr schafft in der Regel auch derjenige, der Angaben zu Hintermännern, Auftraggebern oder Abnehmern macht, die bereits vorhandenes Wissen der Strafverfolgungsbehörden bestätigen, eine sicherere Grundlage für den Nachweis der von diesen Personen begangenen Taten und verbessert damit die Möglichkeit der Strafverfolgung (vgl. BGH StV 1991, 66, 67; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18, 19, 25; Senatsurteil vom 9. August 2000 - 3 StR 133/00). - BGH, 17.02.1994 - 4 StR 24/94
Strafverfolgungsbehörde - Betäubungsmittelhändler - Strafverfolgung - …
Auszug aus BGH, 28.02.2001 - 3 StR 483/00
Vielmehr schafft in der Regel auch derjenige, der Angaben zu Hintermännern, Auftraggebern oder Abnehmern macht, die bereits vorhandenes Wissen der Strafverfolgungsbehörden bestätigen, eine sicherere Grundlage für den Nachweis der von diesen Personen begangenen Taten und verbessert damit die Möglichkeit der Strafverfolgung (vgl. BGH StV 1991, 66, 67; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18, 19, 25; Senatsurteil vom 9. August 2000 - 3 StR 133/00).
- BGH, 02.10.1990 - 1 StR 487/90
Betäubungsmittel - Angaben des Angeklagten - Gewißheit - Beteiligung Dritter - …
Auszug aus BGH, 28.02.2001 - 3 StR 483/00
Vielmehr schafft in der Regel auch derjenige, der Angaben zu Hintermännern, Auftraggebern oder Abnehmern macht, die bereits vorhandenes Wissen der Strafverfolgungsbehörden bestätigen, eine sicherere Grundlage für den Nachweis der von diesen Personen begangenen Taten und verbessert damit die Möglichkeit der Strafverfolgung (vgl. BGH StV 1991, 66, 67; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18, 19, 25; Senatsurteil vom 9. August 2000 - 3 StR 133/00). - BGH, 20.09.1988 - 5 StR 418/88
Betäubungsmittelstrafrecht: Berücksichtigung der Einziehung bei der …
Auszug aus BGH, 28.02.2001 - 3 StR 483/00
Hinzu kommt, daß in den Strafzumessungsgründen der Umstand der Einziehung des Pkws des Angeklagten keine Erwähnung findet, obwohl dies nach der Rechtsprechung geboten war (vgl. BGH StV 1995.301; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12 und 16). - BGH, 12.03.1987 - 1 StR 83/87
Vorliegen von Tatmehrheit zwischen dem Vergehen des Inverkehrbringens von …
- BGH, 08.01.1988 - 2 StR 590/87
Günstige Sozialprognose als Voraussetzung für die Strafaussetzung zur Bewährung - …
Auszug aus BGH, 28.02.2001 - 3 StR 483/00
Hinzu kommt, daß in den Strafzumessungsgründen der Umstand der Einziehung des Pkws des Angeklagten keine Erwähnung findet, obwohl dies nach der Rechtsprechung geboten war (vgl. BGH StV 1995.301; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12 und 16).
- BGH, 31.08.2026 - 3 StR 212/26
Aufhebung des Strafausspruchs auf Revision des Angeklagten wegen fehlerhafter …
Ein Aufklärungserfolg kann danach nicht nur dann vorliegen, wenn der Täter den Ermittlungsbehörden völlig neue Erkenntnisse liefert, sondern etwa auch bei solchen Angaben zu Hintermännern oder sonst Involvierten, die bereits vorhandenes Wissen der Strafverfolgungsbehörden bestätigen, eine sicherere Grundlage für den Nachweis der von diesen Personen begangenen Taten schaffen und damit die Möglichkeit der Strafverfolgung verbessern (s. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2001 - 3 StR 483/00, StV 2001, 462 zu § 31 BtMG). - LG Düsseldorf, 10.03.2017 - 1 Ks 20/16 Denn auch derjenige leistet Aufklärungshilfe, der durch Preisgabe seiner Erkenntnisse das bereits vorhandene Wissen der Strafverfolgungsbehörden bestätigt und damit eine sicherere Grundlage für den Nachweis der von anderen Personen begangenen Taten liefert und die Möglichkeit der Strafverfolgung verbessert (vgl. BGH Beschluss vom 28. Februar 2001 - 3 StR 483/00 - StV 2001, 463; 23. Oktober 2008 - 3 StR 413/08 - NStZ-RR 2009, 58 [59]).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 27.09.2000 - 2 Ws 237/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 116 § 120 Abs. 3
Bindung des Ermittlungsrichters an seitens der Staatsanwaltschaft beantragte Anordnungen bei Aussetzung der Vollziehung eines Haftbefehls - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vollzugs des Haftbefehls; Bindung des Ermittlungsrichters; Antrag der Staatsanwaltschaft; Aussetzung des Vollzuges eines Haftbefehls; Voraussetzungen für die Fortsetzung der Untersuchungshaft; Fortdauer der U-Haft; Beschleunigungsinteresse; Haftgrund der Fluchtgefahr
Verfahrensgang
- AG Mönchengladbach, 10.03.2000 - 6 Gs 448/00
- OLG Düsseldorf, 27.09.2000 - 2 Ws 237/00
Papierfundstellen
- NStZ 2002, 81
- NStZ-RR 2001, 122
- StV 2001, 462
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, Ermittlungsrichter, 30.11.1999 - 3 BJs 37/99
Aussetzung des Vollzugs eines Haftbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2000 - 2 Ws 237/00
Setzt der Ermittlungsrichter den Vollzug des Haftbefehls aus, so bestimmt er selbständig, welche Anordnungen zu treffen sind (entgegen BGH - Ermittlungsrichter -, StV 2000, 31).Zwar hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes in seinem Beschluß vom 30.11.1999 (StV 2000, 31, 32) ausgeführt, daß sich der nach § 126 StPO zuständige Haftrichter einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Außervollzugsetzung des Haftbefehls aus Rechtsgründen nicht verschließen dürfe und einem solchen Antrag angesichts der Stellung der Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens zwingend zu folgen habe.
- BGH, 26.05.1993 - 5 StR 190/93
Steuerhinterziehung (Verhältnis zwischen Unterlassen einer fristgerechten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2000 - 2 Ws 237/00
Demgegenüber wird mit einem Verschonungsbeschluß der Haftbefehl gerade aufrecht erhalten (vgl. BGHSt 39, 233, 236); lediglich die Annahme der Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr wird durch Anordnung von konkreten Maßnahmen als ausreichend gemindert betrachtet.
- OLG Celle, 17.05.2021 - 2 Ws 145/21
Keine Bindungswirkung des Antrags auf Außervollzugsetzung für Haftrichter; …
Rn. 22 b) Nach anderer Auffassung kann eine Bindung des Haftrichters nur im Fall des § 120 Abs. 3 StPO angenommen werden, eine Bindungswirkung sei hingegen bei einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Außervollzugsetzung des Haftbefehls nicht gegeben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. September 2000 - 2 Ws 237/00 -, Rn. 11 - 14, juris;… KK-Schultheis, StPO, 8. A., 120 StPO Rn. 23;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. A. § 120 StPO Rn. 13;… LR-Lind, StPO, 27. A. § 120 StPO Rn. 58).
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