Rechtsprechung
| BVerfG, 28.06.2001 - 2 BvR 1330/95 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
AuslG § 92; ; AuslG § 36; ; AuslG § 56 Abs. 4; ; AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 3; ; AuslG § 56 Abs. 3 Satz 3; ; AuslG § 47 Abs. 1 Nr. 5; ; GVG § 121 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 2; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2
- Wolters Kluwer
Abschiebung - Ausländer - Duldung - Ausreise - Verfassungsbeschwerde - Räumliche Beschränkung
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1; GG Art. 103 Abs. 2; AuslG § 55 Abs. 1; AuslG § 56 Abs. 3 S. 1
D (A), Ausländer, Duldung, Räumliche Beschränkung, Verstoß gegen räumliche Beschränkung, Strafverfolgung, nulla poena sine lege - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 2
Räumlicher Bereich der Duldung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Singen, 04.01.1995 - 6 Cs 1010/94
- OLG Karlsruhe, 05.05.1995 - 3 Ss 44/95
- BVerfG, 28.06.2001 - 2 BvR 1330/95
Papierfundstellen
- NVwZ 2001, 106
- StV 2002, 300
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 05.11.1996 - 1 StR 452/96
Unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet (Strafbarkeit eines Ausländers bei …
Auszug aus BVerfG, 28.06.2001 - 2 BvR 1330/95
Rn. 31 Die Verurteilung des Beschwerdeführers beruht auf einer Auslegung von § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG, die bereits der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 5. November 1996 (BGHSt 42, 291) als mit dem Wortlaut der Vorschrift unvereinbar angesehen hat.Rn. 34 Wie der Bundesgerichtshof zutreffend ausführt, ist die räumliche Begrenzung einer Duldung auf das Gebiet eines Bundeslandes gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 AuslG demnach nicht Bestandteil der gesetzlichen Definition der Duldung in § 55 Abs. 1 AuslG (BGHSt 42, 291 ), sondern eine Bestimmung zur Ausgestaltung der Duldung (…vgl. Senge in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 139. Lfg., § 56, Rn. 1), auf die § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG keinen Bezug nimmt.
- BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89
Sitzblockaden II
Auszug aus BVerfG, 28.06.2001 - 2 BvR 1330/95
Die Vorschrift verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 71, 108 ; 73, 206 ; 92, 1 ).Es ist dann Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, ob er die Strafbarkeitslücke bestehen lassen oder durch eine neue Regelung schließen will (vgl. BVerfGE 92, 1 ).
- BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82
Anti-Atomkraftplakette
Auszug aus BVerfG, 28.06.2001 - 2 BvR 1330/95
Die Vorschrift verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 71, 108 ; 73, 206 ; 92, 1 ).Da Art. 103 Abs. 2 GG die Vorhersehbarkeit der Strafandrohung für den Normadressaten garantieren will, ist die Grenze aus seiner Sicht zu bestimmen (vgl. BVerfGE 71, 108 m. w. N.).
- BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83
Sitzblockaden I
Auszug aus BVerfG, 28.06.2001 - 2 BvR 1330/95
Die Vorschrift verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 71, 108 ; 73, 206 ; 92, 1 ). - BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85
Aussperrung
Auszug aus BVerfG, 28.06.2001 - 2 BvR 1330/95
Ein neuer Sachverhalt kann - wie die Voraussetzungen einer Vorlagepflicht - nach Ablauf der Beschwerdefrist nicht mehr zum Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde gemacht werden (vgl. BVerfGE 84, 212 m. w. N.). - OLG Celle, 19.01.1994 - 2 Ss 402/93
Auszug aus BVerfG, 28.06.2001 - 2 BvR 1330/95
Der Vorsitzende des 4. Strafsenats habe darauf hingewiesen, die Tatsache, dass das Oberlandesgericht Celle in seinem Urteil vom 19. Januar 1994 - 2 Ss 402/93 - (MDR 1994, S. 716) zu einer abweichenden Rechtsansicht gekommen sei, hätte zur Vorlegung an den Bundesgerichtshof gemäß § 121 Abs. 2 GVG führen müssen.
- OLG Jena, 01.03.2007 - 1 Ss 1/07
D (A), Strafrecht, Duldung, räumliche Beschränkung, Auflage, Straftat, …
Hintergrund für diese Motivation des Gesetzgebers war der Umstand, dass nach dem Ausländergesetz ein Ausländer, der den räumlichen Geltungsbereich einer Duldung i.S.d. §§ 55, 56 Abs. 3 S. 1 AuslG überschritt, nicht nach dem Ausländergesetz (§ 92 Abs. 1 Nr. 1) strafbar - und insoweit gegenüber einem Asylbewerber privilegiert - war (vgl. BVerfG StV 2002, 300, 301 BGHSt 42, 291 ff.).
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Rechtsprechung
| LG Hannover, 20.12.2000 - 46 Qs 282/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2002, 300 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- LG Nürnberg-Fürth, 16.07.2008 - 12 Qs 71/08
Strafrecht, notwendige Verteidigung, Ausweisung, Regelausweisung
Schwerwiegende mittelbare Nachteile aus einer Verurteilung sind zu berücksichtigen, wie zum Beispiel eine drohende Ausweisung (Landgericht Hannover, Beschluss vom 20.12.2000 - 46 Qs 282/00; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.04.2002 - 3 Ss 23/02; Landgericht Heilbronn, Beschluss vom 07.05.2002 - 3 Qs 27/02; Landgericht Berlin, Beschluss vom 04.03.2003 - 516 Qs 45/03;… Karlsruher Kommentar, 5. Auflage 2003, Bearbeiter Laufhütte, § 140 StPO Rn. 21;… Meyer-Goßner, 51. Auflage 2008, § 140 Rn. 23).
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