Rechtsprechung
| OLG Köln, 04.10.2002 - HEs 190/02 - 216 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO §§ 112a 121 270
Haftgrund Wiederholungsgefahr bei Sexualdelikten - Fortdauer der Untersuchungshaft - wichtiger Grund - Verweisung wegen unzureichender Strafgewalt - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fortdauer der Untersuchungshaft über die gesetzliche Frist hinaus; Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei Sexualdelikten; Haftgrund der Fluchtgefahr; Abgabe oder Verweisung an Gericht höherer Ordnung wegen unzureichender Strafgewalt; Eingriff in die persönliche Freiheit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 03.04.2002 - 505 Gs 1158/02
- OLG Köln, 04.10.2002 - HEs 190/02 - 216
Papierfundstellen
- NStZ 2004, 79
- StV 2003, 169
- StV 2003, 517
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 23.07.1991 - 3 StE 6/91
Keine Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft bei nicht nur kurzfristiger …
Auszug aus OLG Köln, 04.10.2002 - HEs 190/02
Dies gilt auch dann, wenn ein Beschuldigter schwerer Straftaten dringend verdächtig ist (vgl. BVerfG, NStZ 91, 397; BGH NStZ 91, 546; dem folgend auch die ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Senat StV 92, 524).Dabei ist insbesondere auch zu beachten, dass die Vorschrift des § 121 Abs. 1 StPO als Ausnahmeregelung grundsätzlich eng auszulegen ist (BVerfG StV 92, 123; BGH NStZ 91, 546, 547; OLG Düsseldorf NJW 96, 2587); entsprechend streng müssen auch die Anforderungen an eine Verweisung an ein anderes Gericht bei der Beurteilung eines wichtigen Grundes sein.
- BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99
Willkürliche Verweisung nach § 270 StPO
Auszug aus OLG Köln, 04.10.2002 - HEs 190/02
Wegen unzureichender Strafgewalt des Amtsgerichts darf an das Landgericht erst verwiesen werden, wenn die Verhandlung so weit geführt worden ist, dass der Schuldspruch feststeht, und wenn sich die Straferwartung so weit verfestigt hat, dass nicht mehr zu erwarten ist, eine mildere Beurteilung werde noch eine Strafe im Rahmen der Strafgewalt als ausreichend erscheinen lassen (vgl. BGHSt 45, 58, 60;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 270 Rdnr. 10). - BVerfG, 28.01.1992 - 2 BvR 1754/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft
Auszug aus OLG Köln, 04.10.2002 - HEs 190/02
Dabei ist insbesondere auch zu beachten, dass die Vorschrift des § 121 Abs. 1 StPO als Ausnahmeregelung grundsätzlich eng auszulegen ist (BVerfG StV 92, 123; BGH NStZ 91, 546, 547; OLG Düsseldorf NJW 96, 2587); entsprechend streng müssen auch die Anforderungen an eine Verweisung an ein anderes Gericht bei der Beurteilung eines wichtigen Grundes sein.
- OLG Köln, 22.08.1997 - 2 Ws 459/97
Strafprozessrechtliche Voraussetzungen der Durchsetzung der Aufhebung eines …
Auszug aus OLG Köln, 04.10.2002 - HEs 190/02
Zwar hat der Angeklagte im Falle seiner Verurteilung eine jedenfalls erhebliche Freiheitsstrafe zu erwarten, was jedoch für sich allein den Haftgrund der Fluchtgefahr nicht zu begründen vermag (vgl. Senat StV 97, 642;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 112 Rdnr. 24). - BVerfG, 28.02.1991 - 2 BvR 162/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer von Untersuchungshaft
Auszug aus OLG Köln, 04.10.2002 - HEs 190/02
Dies gilt auch dann, wenn ein Beschuldigter schwerer Straftaten dringend verdächtig ist (vgl. BVerfG, NStZ 91, 397; BGH NStZ 91, 546; dem folgend auch die ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Senat StV 92, 524). - OLG Köln, 18.08.1992 - HEs 136/92
Untersuchungshaft; Fortdauer; Anordnung; Ermittlungshandlungen; Verfahren; …
Auszug aus OLG Köln, 04.10.2002 - HEs 190/02
Dies gilt auch dann, wenn ein Beschuldigter schwerer Straftaten dringend verdächtig ist (vgl. BVerfG, NStZ 91, 397; BGH NStZ 91, 546; dem folgend auch die ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Senat StV 92, 524). - OLG Düsseldorf, 25.03.1996 - 2 Ws 86/96
Auszug aus OLG Köln, 04.10.2002 - HEs 190/02
Dabei ist insbesondere auch zu beachten, dass die Vorschrift des § 121 Abs. 1 StPO als Ausnahmeregelung grundsätzlich eng auszulegen ist (BVerfG StV 92, 123; BGH NStZ 91, 546, 547; OLG Düsseldorf NJW 96, 2587); entsprechend streng müssen auch die Anforderungen an eine Verweisung an ein anderes Gericht bei der Beurteilung eines wichtigen Grundes sein.
- LG Zweibrücken, 19.02.2008 - Qs 24/08
Haftbefehl: Wiederholungsgefahr im Zusammenhang mit Sexualstraftaten
Schon nach dem Gesetzeswortlaut reicht dazu, wie hier, die Begehung einer einmaligen Sexualstraftat nicht aus (vgl. auch OLG Köln, StV 2003, 517 f). - OLG Karlsruhe, 21.04.2006 - 1 Ws 79/06
Untersuchungshaftbefehl: Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei einer Anlasstat …
Es genügt vielmehr, dass sich der Tatverdacht in diesem Verfahren nur auf eine derartige Straftat erstreckt, der Tatverdächtige aber außerdem wegen zumindest einer weiteren Straftat gleicher Art bereits verurteilt worden ist, so dass insgesamt zwei Anlasstaten ausreichen (so OLG Stuttgart NStZ 1988, 326 f.; OLG Schleswig NStZ 2002, 276 f.; OLG Hamm StV 1997, 310 m. Anm. Hohmann;… KK-Boujong, 5. Auflage 2002, § 112a Rn. 12; a.A. OLG Frankfurt StV 1984, 159 f.;… Meyer-Goßner, StPO, 48. Auflage 2005, § 112 a Rn. 8; zu Besonderheiten bei Sexualstraftaten an Kindern vgl. OLG Schleswig SchlaHA 2001, 135; OLG Hamburg NStZ-RR 2001, 220 f.; OLG Köln StV 2003, 169 f.).
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